Antwort auf unseren offenen Brief vom 25. Februar 2011

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In einem Offenen Brief vom 25.2.2011 forderte die Initiative die Landesregierung auf, diskriminierenden Praktiken an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW ein Ende zu bereiten. Unser Schreiben richtete sich an Ministerpräsidentin Kraft, Schulministerin Löhrmann und den für Integration zuständigen Minister Schneider. Ende April erhielten wir endlich Antwort – von einem Referenten auf der Arbeitsebene des Düsseldorfer Schulministeriums.

Die Punkte im Einzelnen:

1. Wohnortnähe und Geschwisterkind-Eigenschaft müssen auch an Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen oberste Aufnahmekriterien sein. Deshalb darf an staatlichen Schulen, auch an Bekenntnisschulen, die Konfession für die Aufnahmeentscheidung keine Rolle spielen.

Die Antwort lautet, dass sich die Regelung aus der Landesverfassung und dem Schulgesetz ergebe. Interessant ist allerdings in der Antwort, dass die Bekenntniserklärung nicht schriftlich sein muss und eine „Gewissensprüfung“ nicht vorgenommen werden darf. Das widerspricht eklatant der Interpretation der katholischen Kirche in ihrer Broschüre Die katholische Bekenntnisschule in Nordrhein-Westfalen, wonach die Schulleitung die Ernsthaftigkeit der Erklärung zu prüfen habe und im Zweifel eine Ablehnung aussprechen könne. Die klare Anwort des Schulministeriums hierauf lautet: „Eine solche Nachforschung durch die Schule würde eine nicht zulässige Grundrechtsverletzung darstellen.“

2. Wir forderten: Die rechtlichen Vorgaben für die Erteilung von Religionsunterricht müssen auch an Bekenntnisgrundschulen eingehalten werden. Das Schulgesetz hält fest, dass ab 12 Kindern eines Bekenntnisses entsprechender Religionsunterricht zu erteilen ist.

Hier handelt es sich um eine klassische Catch-22 Situation: Das Ministerium erklärt uns, dass der Minderheitenschutz nicht greift, weil man ja bei der Aufnahme ausdrücklich erklärt hat, dass man eine Erziehung im Bekenntnis wünscht. Anderes gelte nur, wenn kein anderes Schulangebot in zumutbarer Entfernung erreichbar wäre.

3. Die fachliche Eignung und nicht die Konfessionszugehörigkeit muss das entscheidende Kriterium für die Besetzung von Schulleiterstellen sein.

Zunächst wird geleugnet, dass es ein spezielles Problem an Bekenntnisschulen gebe. Außerdem wird erläutert, dass „die Bekenntnishomogenität bei Schulleitungen an Bekenntnisgrundschulen weiterhin ein Tatbestandsmerkmal ist“. Nach einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 1964 werden „Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens im Geiste ihres Bekenntnisses von Lehrern des gleichen Bekenntnisses erzogen und unterrichtet“, da nur diese „die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen“ dafür mitbrächten. Das gelte „in höherem Maße für den Leiter einer Bekenntnisschule“.
Schön und gut, Tatsache ist, dass Bekenntnishomogenität heute an den allerwenigsten Bekenntnisschulen gegeben ist (s. hierzu auch Zahlen und Statistisches). Es lohnt sich ein Blick in die Landesverfassung. Artikel 8 besagt:

(1) Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.
Die staatliche Gemeinschaft hat Sorge zu tragen, daß das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht.

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich verändert, es besteht ein offensichtlicher Anpassungsbedarf. Daher forderten wir:

4. Die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen muss erleichtert werden, um dem Elternwillen zum Recht zu verhelfen.

Die Antwort des Ministeriumsmitarbeiters ist einfach: Das Umwandlungsverfahren ist im Schulgesetz verankert, mithin könne nur der Landtag eine Änderung über die Gesetzgebung herbeiführen. Das ist sicherlich richtig, übersieht aber, dass unser Schreiben politisch gemeint war, nicht als Anfrage an die Verwaltung: Wir hatten eine Antwort der politischen Leitung des Ministeriums erwartet.

Antwort aus dem Schulministerium von 18.5.2011

Das Leitungsproblem gibt es auch an evangelischen Grundschulen

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In Nordrhein-Westfalen sind zahlreiche Funktionsstellen (Schulleitung und Stellvertretung) an öffentlichen Grundschulen unbesetzt. Die Mehrarbeit und zusätzliche Verantwortung wird offenbar nicht adäquat entgolten. Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass an Bekenntnisschulen nur Lehrer/innen mit dem richtigen Bekenntnis eingestellt werden können. Das gilt nicht nur für die relativ zahlreichen katholischen Grundschulen, sondern auch für evangelische Grundschulen.

Oelde (re) – Die Albert-Schweitzer-Grundschule in Oelde findet keinen Bewerber für die seit fast zwei Jahren vakante Schulleiterstelle. Hinter dieser einfachen Feststellung verbirgt sich ein Dilemma, das die Bezirksregierung Münster jetzt benannt hat.
[…] Die Oelder Albert-Schweitzer-Schule ist eine evangelische Bekenntnisgrundschule – offensichtlich keine gute Voraussetzung im katholisch geprägten südlichen Münsterland, um einen Schulleiter zu finden.

Dazu schreibt die Bezirksregierung Münster auf „Glocke“-Anfrage: „Neben den grundsätzlich bekannten Gründen für eine meist geringe Bewerberzahl auf Grundschulleitungsstellen stellt wohl vor allem die konfessionelle Ausrichtung einen Grund für die Situation dar. Auch der Schulträger konnte diese Einschätzung bestätigen.“

Die Glocke online, 14.6.2011, Schulleiter gesucht: aber bitte evangelisch

Lesen Sie hierzu auch weitere Artikel aus der Kategorie Lehrkräfte an Bekenntnisschulen.

Konsens über Umwandlung der KGS Marien-Schule Saalhausen in eine GGS

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Wir berichteten bereits über die Marien-Schule in Saalhausen, wo es eine unbesetzte Schulleitungsstelle und eine qualifizierte Bewerberin mit dem falschen Taufschein gibt. Die Bezirksregierung Arnsberg berichtet von einer erstaunlichen Einigung:

Im Ringen um die Besetzung der Schulleiterstelle an der Marien-Schule Saalhausen haben die Vertreter der Elternschaft, der Lehrkräfte, der Stadt Lennestadt, des Kreises Olpe, des Erzbischöflichen Generalvikariats Paderborn und der Bezirksregierung Arnsberg am gestrigen Dienstagnachmittag, 7. Juni, bei einem Treffen in Dortmund einen Konsens erzielt.

Die Elternvertreter werden kurzfristig eine Elternversammlung einberufen, mit dem Ziel, ein Verfahren zur Umwandlung der katholischen Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule einzuleiten. Dies ist die einzige Möglichkeit, die vakante Schulleitungsstelle in Saalhausen mit einem nichtkatholischen Bewerber zu besetzen. Falls sich dafür unter den Eltern die erforderliche Zahl an Unterstützern findet, soll das formale Abstimmungsverfahren durchgeführt werden.

Sollte sich die vorgeschriebene Mehrheit der Elternschaft für eine Umwandlung aussprechen, kann für die Übergangszeit bis zum Eintritt der Wirksamkeit dieses Beschlusses (frühestens am 1. Februar 2012) die Stelle der Schulleitung ausnahmsweise auch mit einem evangelischen Bewerber besetzt werden.

Es wurde festgehalten, dass ein solches Umwandlungsverfahren kein Votum gegen die Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche darstelle.

siehe Webseite der Bezirksregierung Arnsberg, Meldung vom 8.6.2011


UPDATE 23.09.2011 – Umwandlung erfolgreich (s. Bekanntmachung der Stadt Lennestadt)

siehe auch Artikel Bekenntnisschule ohne Leitung, weil das Bekenntnis der Wunschkandidatin nicht stimmt 

NRW-Landesregierung verhandelt mit Kirchen über Bekenntnisschulen

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Dresden, 3. Juni 2011. NRW-Bildungsministerin Sylvia Löhrmann ist Teilnehmerin einer Podiumsdiskussion zum Thema „No child left behind – Brandherd Bildung“ auf dem Evangelischen Kirchentag. Sie berichtet, dass sie sich für längeres gemeinsames Lernen einsetzt und dass ihr Chancengleichheit wichtig ist. Mit ihrer warmherzigen und engagierten Art kommt sie gut an beim Publikum aus Gläubigen, Pädagogen und Lehrer/innen.

Die anschließende Fragerunde wird eröffnet von einer Grundschullehrerin aus NRW. Sie stellt kurz die Besonderheit des nordrhein-westfälischen Grundschulsystems mit seinen öffentlichen Bekenntnisschulen dar und beklagt die Diskriminierung von Kindern und Lehrern: Im Neuen Testament stehe doch „Lasset die Kindlein zu mir kommen“, von vorheriger Selektion sei da nicht die Rede. Der Beitrag wird in der voll besetzten Kirche von lautem Beifall quittiert. Frau Löhrmann antwortet knapp: man sehe das Problem und befinde sich in Verhandlungen mit den Kirchen.

Unterstützerliste: Gegen religiös begründete Diskriminierung an öffentlichen Grundschulen in NRW

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Wir haben die Möglichkeit, uns durch eine Online-Petition zu unterstützen, deaktiviert, da wir nicht sicher sind, dass sie mit der DSGVO in Einklang steht. Nach wie vor sind wir Ihnen aber dankbar, wenn Sie uns über per mail an kontakt@kurzebeinekurzewege.de über Probleme im Zusammenhang mit staatlichen Bekenntnisschulen informieren.

Unterstützen Sie die Anliegen der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“!


Durch Ihre Unterschrift bekunden Sie Ihre Unterstützung für unser Anliegen. Bitte füllen Sie dazu das folgende Formular aus. Ihre Unterschrift erscheint erst dann in der Unterstützerliste, wenn Sie den Link in der Bestätigungsmail betätigen. Ihre Email-Adresse wird ausschließlich für diesen Zweck aufgezeichnet, sie wird nicht veröffentlicht und an niemanden weitergegeben. Adressat der Petition sind die Landesregierung und der Landtag von Nordrhein-Westfalen. (Vollständige Nutzungsbedingungen)

Wir fordern Politik und Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen auf, die geltende Praxis an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen zu reformieren, um folgenden Kriterien Geltung zu verschaffen:

This petition is not enabled

Anspruch und Wirklichkeit in der nordrhein-westfälischen Landespolitik am Beispiel der Grünen

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In ihrem Programm zur Landtagswahl 2010 vertraten die Grünen eine eindeutige Position:

Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.
(Zukunftsplan für NRW, S. 73)

Die Formulierung weist darauf hin, dass der Partei die von unserer Initiative dargestellten Probleme bei der Aufnahme an Bekenntnisgrundschulen bewusst waren. Tatsächlich hat in einer Landtagsdebatte unmittelbar vor der Wahl im März 2010 die schulpolitische Sprecherin Sigrid Beer explizit und engagiert für das Anliegen der Initiative Stellung bezogen. Wörtlich sagte sie: „Bei der Aufnahme an Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert und ausgeschlossen werden” (11. März 2010, siehe Artikel Landtag NRW). Seit Juni 2010 stellen die Grünen die Schulministerin, Frau Sylvia Löhrmann.

Seither haben wir uns zwei mal an die Schulministerin gewandt mit der Bitte, den Worten Taten folgen zu lassen. In der Antwort auf unseren Brief vom 10. September 2010 (s. Artikel 4 Monate für ein einfaches „Nein“) wurde uns beschieden, dass sich an den Rahmenbedingungen seit unserer Petition von 2009 nichts geändert habe. Die Landesregierung sieht also keinen Anlass, an der diskriminierenden und widerrechtlichen Praxis etwas zu ändern, Wahlprogramm hin oder hier?

Das konnten wir nicht glauben und wandten uns daher erneut in einem Offenen Brief vom 25. Februar 2011 (s. Artikel Offener Brief an die Landesregierung: Schluss mit religiös begründeter Diskriminierung an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW!) nicht nur an die Schulministerin, sondern auch an Integrationsminister Guntram Schneider und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, um auf das nach wie vor bestehende Problem der rechtswidrigen Diskriminierung hinzuweisen.

Am 30. April erhielten wir endlich die Antwort aus dem Schulministerium.

Sudheim: Bekenntnisschule mit Ausnahmegenehmigung

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Aus dem Artikel geht nicht hervor, warum auf Teufel komm raus eine Bekenntnisschule neu eingerichtet werden soll, obwohl mehr als die Hälfte der Kinder diesem Bekenntnis nicht angehören. Was in Niedersachsen anders als in NRW eigentlich nicht zulässig ist.

„Sudheim. Aus der Grundschule Sudheim soll im kommenden Jahr die katholische Kardinal-Bertram-Schule werden, die bislang ihren Sitz in Northeim hat.

Das empfahl der Northeimer Schulausschuss einstimmig und beauftragte Northeims Bürgermeister, beim Kultusministerium eine Ausnahmegenehmigung für die Umwandlung der Sudheimer Grundschule in eine Bekenntnisschule einzuholen.

Eine Ausnahmegenehmigung ist nötig, weil es für Bekenntnisschulen – in diesem Fall mit katholischem Bekenntnis – eine gesetzliche Vorgabe des Landes gibt. Danach dürfen nur maximal 30 Prozent der Kinder nicht katholischen Glaubens in einer Bekenntnisschule unterrichtet werden. Würden alle Sudheimer und Bühler Kinder mit unterrichtet, steigt dieser Wert aber auf fast 55 Prozent. […]“

HNA.de, 26.5.2011, Katholische Schule soll nach Sudheim

siehe auch HNA, 10.6.2011, Ortsrat für Kirchen-Schule

Gütersloh: KGS soll zu GGS werden, damit die Schule eine Leitung bekommt

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Immer wieder das gleiche: Diesmal überlegen Eltern in Gütersloh, eine KGS umzuwandeln, damit die Schule endlich wieder eine Leiterin bekommt. Interessantes Detail: Die derzeitige Konrektorin der Schule ist evangelisch. Was ja nach dem Schulgesetz nicht möglich ist. Angeblich. Aber offensichtlich gibt es – anders als noch 1984 – mittlerweile Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Und daher interpretiert man §26 des Schulgesetzes so, wie es gerade passt.

„Die Avenwedder Kapellenschule ist zurzeit die einzige der 63 Grundschulen im Kreis Gütersloh, an der die Leitungsstelle nicht besetzt ist. Bisher hat sich trotz zweier Ausschreibungen kein qualifizierter Bewerber gefunden. Die Elternvertretung will sich damit nicht abfinden. […]

Die Leitungsstelle ist vakant, seit die langjährige Rektorin voriges Jahr im Sommer aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden ist. Auch die Konrektorin befindet sich zurzeit in Elternzeit. Seither leitet Jutta Hermann, Konrektorin der Grundschule Isselhorst, die Einrichtung am Dr.-Thomas-Plaßmann-Weg kommissarisch. Sie genießt eine große Akzeptanz unter den Eltern, könnte die Stelle aber – selbst wenn sie wollte – nicht übernehmen, weil sie evangelisch ist. […]

Der Avenwedder CDU-Ratsherr Raphael Tigges, selbst Vater an der Schule, sagte, wichtig sei, dass eine qualifizierte Schulleitung gefunden und die gute Arbeit fortgesetzt werde. Auch die Kirchengemeinde solle einbezogen werden.“
Die Glocke online, 26.5.2011, Bekenntnisschule auf dem Prüfstand

Kurzer Hinweis: Lieber Herr Tigges, reden Sie am besten gleich mit dem Bistum, aber das nützt wahrscheinlich auch nichts. Der lokale Pfarrer hat in dem Fall nichts zu sagen.  Lesen Sie mal nach, wie das in Saalhausen gelaufen ist.

(siehe auch weitere Artikel in der Kategorie “Lehrkräfte an Bekenntnisschulen“)

Ooops, wieder 5 weniger?

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In den meisten Gemeinden in NRW müssen aufgrund zurückgehender Schülerzahlen Schulen geschlossen werden. Darunter sind auch Bekenntnisschulen. Das gefällt der Kirche nicht.

„Bei Fusionen können Eltern abstimmen darüber, ob die neue Grundschule katholische Bekenntnisschule oder städtische Gemeinschaftsschule wird. Üblicherweise votiert die Mehrheit hier aber für die städtische Schulform. Damit gäbe es in Oberhausen künftig nur noch fünf statt zehn Bekenntnisschulen.

Hauptschulen: Die Stadt benötigt ab 2015 nur noch eine einzige von derzeit vier Hauptschulen. Ab 2012 soll daher die Hauptschule Eisenheim auslaufen, ab 2013 die katholische St. Michael-Hauptschule, die in der Stadt als beliebteste Hauptschule gilt. Doch: Das Michael-Gebäude im Knappenviertel ist leichter aufzugeben als die Gebäude der Hauptschulen Alstaden und Albert-Schweitzer (Klosterhardt). Denn in letztere wurden vor kurzem je 1,6 Millionen Euro Bundesmittel für den Ganztagsbetrieb investiert – die Stadt muss diese zurückzahlen, wenn es die Gebäude schließt.

Kirche erbost über Schulpläne

Aus allen Wolken sei er gefallen, als Schuldezernent Reinhard Frind die Hiobsbotschaft überbrachte: „Ausgerechnet die Hauptschule St. Michael, die so tief im Bewusstsein der Bevölkerung verankert ist“, falle nun dem Sparkonzept zum Opfer, klagt Stadtdechant Peter Fabritz. Ab 2013 soll die katholische Bekenntnisschule im Knappenviertel keine neuen Schüler mehr aufnehmen. […]“
Der Westen, 25.5.2011, Oberhausen will elf Schulen schließen

s. hierzu auch Der Westen, 7.6.2011, Kriterien für das Aus von Schulen in Oberhausen

Grundschule Buschdorf: Elternwille scheitert an gesetzlicher Regelung

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Alle Jahre wieder – Gleiche Frage, gleiche Antwort:
KGS oder GGS, was ist richtig für Buschdorf?

Der Elternwille ist eindeutig: Die überwiegende Mehrheit der Eltern will, dass die Buschdorfer Grundschule als Gemeinschaftsgrundschule für alle Kinder des Ortsteils da ist. Bei zwei Abstimmungen 2010 und 2011 sprach sich die absolute Mehrheit aller Eltern für eine Umwandlung der KGS in eine GGS aus.

Und dennoch, es waren nicht genug Stimmen. Selbst 81% aller abgegebenen Stimmen wie in 2010 sind nicht genug für einen erfolgreichen Umwandlungsbeschluss. Laut Schulgesetz müssen 2/3 aller Eltern zustimmen, die zum Zeitpunkt der Abstimmung Kinder auf der Schule haben. Wer nicht zur Abstimmung kommt, stimmt praktisch gegen eine Umwandlung. So fehlten 2010 genau 13 von insgesamt 204 Stimmen zur erforderlichen 2/3-Mehrheit aller Stimmberechtigten. 2011 waren es 26 von 212 Stimmen, die fehlten.

Die im Schulgesetz verankerte Regelung verkommt zum Bestandsschutz für Bekenntnisschulen, statt dem Elternwillen zum Recht zu verhelfen. Wir fordern die Politik auf, sich der gesellschaftlichen Realität des 21. Jahrhunderts zu stellen und die Regelungen rund um Bekenntnisschulen in NRW entsprechend anzupassen.

Flyer des katholischen Schulreferats Bonn

Flyer der Aktion "Ortsnahe Grundschule Buschdorf"

Homepage der Elterninitiative „Aktion für eine ortsnahe Grundschule in Buschdorf“

Generalanzeiger Bonn, 20.5.2011, Grundschule Buschdorf bleibt katholisch

Siehe auch: