Auch im Schuljahr 2018/19 noch kein Ethikunterricht an Grundschulen in NRW

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UPDATE 30.10.2021
Es gibt mittlerweile einen Entwurf für einen Lehrplan für den Ethikunterricht in der Grundschule. Unklar ist noch, wann das Fach eingeführt wird und wer es unterrichten darf.
Quelle: https://humanistisch.de/x/hvd-nrw/inhalte/endlich-1-schritt-vor-der-ethik-unterricht-kommt


Ursprünglich veröffentlicht am

Im Koalitionsvertrag der CDU/FDP-Koalition von 2017 heißt es unmissverständlich:

Neben vielfältigeren religiösen Bekenntnissen ist auch die Anzahl der Familien ohne konfessionelle Bindung angewachsen. Daher werden wir Ethikunterricht an Grundschulen ermöglichen.

Besonders eilig hat Bildungsministerin Yvonne Gebauer es mit dem Vorhaben offenbar nicht. Im Schuljahr 2018/19 wird es an den Grundschulen im Bundesland auf jeden Fall noch keinen Ethikunterricht geben. Eine entsprechende Initiative der Grünen-Fraktion scheiterte an den Gegenstimmen der Regierungskoalition.  Und der bildungspolitische Sprecher der CDU ließ zwischenzeitlich verlauten, dass er keine Notwendigkeit sehe für Ethikunterricht an Grundschulen  – und das, obwohl der Anteil religiös ungebundener Kinder stetig wächst und sogar katholische und evangelische Kirche dem Vorhaben nicht im Weg stehen wollen.

Gebauer arbeitet derweil noch an ihrem „Masterplan Grundschule“, der Ethikunterricht soll Bestandteil dieses Plans werden. Näheres zum Masterplan ist bislang nicht bekannt.

Siehe dazu auch unseren Artikel Philosophieren mit Kindern an Grundschulen in NRW

Weitere Informationen zum Thema Ethikunterricht in NRW gibt es im Blog von Pro Ethik NRW 

Philosophieren mit Kindern an Grundschulen in NRW

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Bonn, 3.12.2017

An Nikolaus, dem 6.12., debattiert der Schulausschuss des NRW-Landtags über Ethikunterricht an Grundschulen. Das Thema steht im Koalitionsvertrag der Landesregierung. In diesem Fall hat die Fraktion der Grünen einen Antrag eingebracht mit dem Titel „Philosophie verleiht Flügel!“. Sie fordern darin, die flächendeckende Einführung eines solchen Unterrichtsangebots vorzubereiten.

Der Hintergrund ist unstrittig und schnell beschrieben: Die Säkularisierung schreitet voran und gleichzeitig nimmt die religiöse Vielfalt zu. Immer weniger Kinder gehören dementsprechend einer Glaubensgemeinschaft an, für die Religionsunterricht erteilt wird. An vielen Grundschulen bilden die Kinder, für die es kein Alternativangebot gibt, bereits jetzt die größte Gruppe. Für sie entfällt der Unterricht in der Regel ersatzlos, statt dass sie ein – im mehrfachen Sinne – wertvolles Unterrichtsangebot bekommen.

Sämtliche schriftlich vorliegenden Stellungnahmen halten diesen Schritt für sinnvoll, auch die Kirchen. In keiner Stellungnahme wird allerdings darauf eingegangen, ob ein solcher Unterricht auch an den staatlichen Bekenntnisschulen des Landes eingeführt werden soll, die immerhin ein Drittel aller Grundschulen ausmachen. Bislang ist an diesen Schulen eine Abmeldung vom Religionsunterricht nicht möglich – das hat gerade noch einmal das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss bestätigt. In unseren Augen wäre es allerdings im wahrsten Sinn des Wortes scheinheilig, einen Ethik-Unterricht an Grundschulen einzuführen, ohne diesen Schritt auch an den Bekenntnisschulen zu gehen. Tatsächlich sind nämlich dort kaum weniger Kinder bekenntnislos als an Gemeinschaftsgrundschulen.

Hier unsere Stellungnahme zum Antrag. 

Erinnerung an die Abschaffung der öffentlichen Bekenntnisschule in Bayern vor 50 Jahren

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Dieser Tage erinnert das in Franken erscheinende Main-Echo daran, dass vor 50 Jahren per Volksbegehren in Bayern die konfessionelle Trennung an öffentlichen Volksschulen beendet wurde.  Ein ehemaliger Schüler, jetzt Pfarrer, erinnert sich, dass an seiner bis dahin evangelischen Schule schon vorher auch katholische Kinder aufgenommen wurden:

Revolutionär war damals nicht nur der gemeinsame Unterricht für Angehörige unterschiedlicher Konfessionen, sondern auch der von Mädchen und Jungen.

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Religion und Ethik an Grundschulen in NRW

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Vor kurzem ging eine erstaunliche Nachricht durch die Presse. Ausgerechnet in dem Bundesland, dessen Verfassung immer noch eine Trennung katholischer und evangelischer Kinder an einem Drittel seiner öffentlichen Grundschulen vorsieht, setzen sich die Kirchen für einen „konfessionell-kooperativen“ Religionsunterricht ein. Das Schulministerium hat bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen solchen ökumenischen Religionsunterricht an Grundschulen und in der Sekundarstufe I geschaffen. Damit reagieren die Kirchen nach eigenen Angaben darauf, dass immer weniger Schulkinder einer der beiden christlichen Konfessionen angehören, sie aber dennoch gemeinsam den Religionsunterricht besuchen. Entsprechend soll der Religionsunterricht offener gestaltet werden. Ob auch Bekenntnisgrundschulen einen solchen gemeinsamen Religionsunterricht anbieten können, ist nicht klar. Im Erzbistum Köln können Schulen diesen Weg ohnehin noch nicht beschreiten, hier will man zunächst abwarten, wie der „Versuch“ in den anderen Landesteilen läuft. Weiterlesen

Wie kurze Wege der Bildungsgerechtigkeit dienen

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Sämtliche im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sind sich einig: „Alle Kinder sollen ungeachtet ihres kulturellen Hintergrundes gemeinsam unterrichtet werden.” Die deutsche Bildungsrealität sieht anders aus. In einem Artikel auf Migazin.de über Segregation im Klassenzimmer untersucht Autorin Gabriele Voßkühler Ursachen und Folgen des Phänomens, dass in Deutschland Kinder häufig „nach Herkunft getrennt“ zur Schule gehen. Weiterlesen

Sachen gibt’s… Schwuler Lehrer will dann doch nicht Leiter von katholischer Grundschule werden

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Aufregung in Niedersachsen: Eigentlich hatten sich alle darüber gefreut, endlich einen Leiter für die kleine Grundschule in Echterfeld (Landkreis Vechta) gefunden zu haben, noch dazu einen „exzellenten Pädagogen“, wie es hieß: Bürgermeister Meyer (CDU) ebenso wie Lehrer/innen und Eltern. Doch dann beschwerten sich wohl eine Handvoll Menschen bei ihrem katholischen Pfarrer, dieser erzählte es dem Bewerber. Der wiederum hatte keine Lust mehr auf den Job und zog seine Bewerbung zurück.

Die Pointe dieser Geschichte: Es handelt sich um eine katholische Bekenntnisschule, der Bewerber ist evangelisch und homosexuell.

Wie das Ende einer Ehe einen „Kulturkampf“ auslöst

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(zuletzt aktualisiert am 14.01.2013)

Ein katholischer Kindergarten in Königswinter kündigt einer Kindergartenleiterin, nachdem sie sich von ihrem Mann getrennt hat und bei ihrem neuen Partner eingezogen ist. Die Eltern haben ein anderes Verständnis von christlicher Nächstenliebe als der katholische Pfarrer – sie fordern einen Trägerwechsel, damit die beliebte Erzieherin ihren Kindern erhalten bleibt. Wichtiges Detail: Der Kindergarten ist vollständig durch Eltern und Steuerzahler finanziert, den Trägeranteil übernimmt seit 2006 die Kommune für die katholische Kirche. Pikantes Detail: Der neue Lebensgefährte der Kindergartenleiterin ist Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion und trat im Zuge des Konflikts aus dem katholischen Pfarrgemeinderat aus.

„Der Staat schlägt zurück“

Am 19.3.2012 beschloss der Jugendhilfeausschuss der Stadt Königswinter eine ordentliche Kündigung des Vertrags mit dem Träger, dem Katholischen Gemeindeverband (KGV), zum 31.7.2013. Begründung für diesen einmaligen Vorgang, der ein gewaltiges Medienecho zur Folge hatte: das zerrüttete Verhältnis zwischen Kindergarteneltern und dem Träger. Der KGV entschied kurz darauf, die Trägerschaft freiwillig bereits im Sommer 2012 abzugeben, damit die Leiterin unter einem neuen Träger weiterarbeiten kann. Das Gebäude befindet sich ohnehin in städtischem Besitz. Die Eltern wünschen sich einen Träger mit christlichem Hintergrund, der alle Mitarbeiter/innen übernehmen soll. Sie sprechen sich für den Träger CJD (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands) aus. Diesem Wunsch kommt der Stadtrat Ende Juli nach. In einem Kommentar merkt General-Anzeiger-Bonn-Redakteur Hansjürgen Melzer an:

„Der neue Träger in Rauschendorf zahlt im Kindergartenjahr 2012/2013 keinen Eigenanteil bei den Betriebskosten, dann zwei Jahre vier Prozent, danach fünf Prozent. Laut KiBiz müssen freie Träger jedoch eigentlich elf Prozent zahlen. Gibt es Nachahmer, könnte das die Stadt pro Jahr 150 000 Euro mehr kosten.“

Finanzierung von Kindergärten in NRW
Die Stadt möchte den Trägeranteil bis 2018 auf den für Freie Träger laut Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorgesehenen Wert von 9% erhöhen, das CJD bietet nur 4%. Kirchliche Träger müssen eigentlich einen Eigenanteil von 12% tragen, in Königswinter übernimmt diesen allerdings für einige katholische Kitas die Kommune, seit die Kirche 2006 drohte, diese andernfalls zu schließen. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Elterninitiativen laut Kibiz einen Eigenanteil von 4% tragen müssen.

Rechtskampf gegen die Kündigung

Der Fall, der ein bundesweites Medienecho erzeugte, ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Zuge der Debatte wird auch das kirchliche Arbeitsrecht umfassend diskutiert und in Frage gestellt. Unabhängig von der Frage der Trägerschaft hat Knecht gegen ihre Kündigung geklagt. In einem Vergleich wurde ihr im Juni 2012 eine Rücknahme der Kündigung angeboten. In einem ähnlichen Fall wurde dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses zwar „ein ganz schwerer Loyalitätsverstoß“ beschieden, seine Kündigung musste dennoch zurückgenommen werden.

Presseschau

„Die Kirche will das Evangelium verkünden, besonders den Kleinen und Schutzbedürftigen in der Gesellschaft. Vor wem müssen die Kleinen denn geschützt werden? Etwa vor ihren aufmüpfigen Eltern?“

Stellungnahmen von katholischer Seite

Passend zur NRW-Wahl: Wahl-o-mat zum Thema Stellungnahmen der thematisch zuständigen familienpolitischen Sprecher der aktuell im Landtag vertretenen Parteien. Die für Kindertagesstätten zuständige Familienministerin (SPD) hat sich nicht geäußert.

Sitzung des Jugendhilfeausschuss Königswinter vom 19.3.2012

Blogs

Eher im Bereich Satire dürfte diese Online-Diskussionsrunde zum Thema anzusiedeln sein:

Laizistische Sozialdemokraten finden konfessionsgebundene Grundschulen „anachronistisch, diskriminierend und ungerecht“

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Der Landtag von Nordrhein-Westfalen berät derzeit über Änderungen im Schulgesetz. Dies hat die Initiative „Sozis für Laizismus in NRW“ zum Anlass genommen, einen offenen Brief mit ihren Forderungen an Landtagsabgeordnete zu schreiben, in dem die Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen gefordert wird. Ein Auszug daraus:

Im Entschließungsantrag 15/2428 vom 20.07.2011 steht als Pt. 8 aufgelistet, dass kleine lokale Grundschulen erhalten werden sollen, auch unter Einbezug innovativer Konzepte.

Ein großer Schritt für „kurze Beine – kurze Wege“ wäre damit getan, die bisherigen überkommenen Strukturen abzuschaffen und die jetzigen konfessionsgebundenen Grundschulen in allgemeine Grundschulen umzuwandeln! Diese Schulen, die 100% aus öffentlichen Geldern finanziert werden, dürfen „unpassende“ Schüler aus der direkten Nachbarschaft ablehnen und / oder sie zum Religionsunterricht „zwingen“. Grundschulbesuch ist ein garantiertes Grundrecht. Die konfessionsgebundene Grundschule ist anachronistisch, diskriminierend und ungerecht.

(siehe auch: hpd.de, 23.8.2011, Schulgesetz in NRW: Fortschrittliche Möglichkeiten)


Zum Hintergrund:

Laizismus bezeichnet die Trennung von Staat und Religion. Deutschland ist kein laizistischer Staat, hier gilt eine „hinkende Trennung“, das Verhältnis von Kirche (bzw. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften) und Staat ist partnerschaftlich. Es gibt Konkordate und andere Staatskirchenverträge, die Kirchen und Religionsgemeinschaften Sonderrechte einräumen.

Zu diesen Privilegien gehören die öffentlichen Bekenntnisschulen in NRW, deren Bestand auf dem Reichskonkordat des damaligen Deutschen Reiches mit dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1933 beruht.

In einer im Februar 2013 vogestellten Studie stellt der Zeithistoriker und Forscher Prof. Dr. Thomas Großbölting vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Uni Münster angesichts wachsender religionspolitischer Konflikte ein Verharren in den 1950er Jahren fest: „Politik und Kirchen unterschätzen den Handlungsbedarf notorisch. Sie nehmen Veränderungen erst wahr, wenn sie als Probleme auftreten. Sie nehmen Veränderungen erst wahr, wenn sie als Probleme auftreten.“ Eine weitsichtige Politik, die alle Religionsgemeinschaften gleich behandle, sei nicht in Sicht. „Stattdessen herrscht ein System der hinkenden Trennung von Kirche und Staat, das in der Nachkriegszeit entstanden ist“, so der Historiker. „Vieles davon hat sich bis heute erhalten: die Kirchensteuer, der Religionsunterricht an staatlichen Schulen oder der Sitz von Kirchenvertretern in Rundfunkgremien.“ Die Rechte und Ansprüche Andersgläubiger sowie der wachsenden Gruppe an Religionslosen hingegen fielen unter den Tisch.

MGS als Sonderform der EGS?

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In Euskirchen (NRW) will eine mennonitische Gemeinde eine neue Grundschule errichten:

[…] Wie Jakob Bergen berichtete, haben die Mennoniten erneut einen Antrag auf Erlaubnis zur Gründung einer Grundschule gestellt. 2008 waren sie damit gescheitert. Die Bezirksregierung argumentierte, in Euskirchen existiere bereits eine öffentliche evangelische Bekenntnisschule. „Wir sind aber eine andere Art von Glaubensgemeinschaft und meinen, dass uns eine Grundschule zusteht“, so Bergen. „Grund- und Realschule, also die Jahrgänge eins bis zehn, könnten wir einzügig unter einem Dach unterbringen. Der Platz dafür ist da.“

s. ksta.de, 7.9.2011, Mennoniten nun in der Gertrudisschule