Es bleibt bei der konfessionellen Trennung an öffentlichen Schulen in Vechta

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Kaum zu glauben und doch wahr: Im niedersächsischen Vechta bleibt es bei der weitgehenden konfessionellen Trennung der Kinder an den öffentlichen Grundschulen. Katholische, evangelische und konfessionslose sowie muslimische Kinder gehen auch zukünftig meist auf unterschiedliche Schulen.

In Vechta gibt es acht staatliche Grundschulen. Fünf davon sind katholisch, eine ist evangelisch, und lediglich zwei Grundschulen stehen als Gemeinschaftsgrundschulen allen Kindern unabhängig von Glauben und Bekenntnis offen. Nun ließ die Stadt an allen Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abstimmen – das niedersächsische Schulgesetz sieht eine solche Abstimmung vor, wenn der Anteil der im jeweiligen Schulbekenntnis getauften Kinder mehr als drei Jahre lang unter 70% liegt. Die Stadt hatte sich erhofft, dass bei einer Umwandlung aller Schulen feste und verlässliche Schulbezirke gebildet werden können, um damit eine gleichmäßigere Verteilung von Kindern mit Migrationshintergrund zu erreichen. Derzeit liegt der Anteil dieser Kinder an einer der beiden nicht konfessionell gebundenen Grundschulen bei 85 Prozent, weit höher als an den staatlichen Bekenntnisschulen.

Die gesetzliche Hürde für eine Umwandlung erwies sich allerdings als zu hoch. An einer der Schulen fehlte lediglich eine Stimme für die Umwandlung. An der evangelischen Martin-Luther-Schule hatte zwar eine Mehrheit für die Zusammenlegung mit der katholischen Alexanderschule und damit für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule gestimmt. Da sich dort aber eine deutliche Mehrheit gegen die Umwandlung aussprach, bleiben beide Schulen konfessionell gebunden.

Quellen

  • https://www.vechta.de/news/alle-themen/nachricht/news/eltern-stimmen-umwandlung-nicht-mehrheitlich-zu/
  • https://www.nwzonline.de/vechta/vechta-bildung-eltern-stimmen-fuer-erhalt-der-bekenntnisschulen_a_50,2,3608324459.html
  • https://www.kirche-und-leben.de/artikel/alle-katholischen-grundschulen-in-vechta-bleiben-katholisch/

Wie integrativ wirken Bekenntnisgrundschulen in NRW?

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Bonn, 17.3.2018 (überarbeitet und ergänzt am 18.3.)

Im Vorlauf der Landtagswahl 2017 hat die AfD als einzige im Landtag vertretene Partei nicht zu unseren Wahlprüfsteinen Stellung genommen. Es ist bislang nicht klar, was die Partei davon hält, dass es staatliche Bekenntnisschulen gibt. Nun hat die Partei offenbar das Thema für sich entdeckt. Ihr schulpolitischer Sprecher Helmut Seifen (er war bis vor kurzem Direktor eines Gymnasiums), hat am 1. März eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Bekenntnisschulen in NRW“ an die Landesregierung gestellt, in der er offensichtlich einen Zusammenhang herstellt zwischen der Schulart (Bekenntnisgrundschule oder Gemeinschaftsgrundschule) und dem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund. Eine Positionierung der Partei gegenüber Bekenntnisschulen wird aber aus der Anfrage bislang nicht ersichtlich.

Seifen hat bereits im Januar eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund“ gestellt. Darin  musste das Schulministerium (in vermutlich sehr mühevoller Kleinarbeit) auflisten, wie Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund auf verschiedene Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Gymnasium) aufgeteilt sind. Aus der Antwort geht hervor, dass an einem Drittel aller Grundschulen in NRW mehr als die Hälfte der Kinder einen Migrationshintergrund (=Zuwanderungsgeschichte) haben. Das heißt, dass diese Kinder entweder selbst im Ausland geboren wurden oder mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde oder dass im Alltag des Elternhauses nicht deutsch gesprochen wird.

An 10% aller Grundschulen haben mehr als 75% der Kinder eine Zuwanderungsgeschichte, an knapp 3% sind es mehr als 90%. Bei Durchsicht der Liste von 260 Schulen mit über 75% Kindern mit Zuwanderungsgeschichte sieht es zunächst so aus, als wären alle Schularten gleichermaßen betroffen. Tatsächlich zeigen sich aber erhebliche Unterschiede zwischen den Schularten: So haben fast 11% aller staatlichen Gemeinschaftsgrundschulen den besagten 75%-Anteil, aber nur 4% der katholischen und 8% aller evangelischen Bekenntnisschulen. Am höchsten ist der Anteil von Migrantenkindern im Durchschnitt an privaten Ersatzschulen: an 25% dieser Schulen haben 75% oder mehr Kinder eine Zuwanderungsgeschichte.

Am Beispiel Bonn lässt sich dies gut veranschaulichen: Von insgesamt 52 Grundschulen der Stadt sind 29 Gemeinschaftsgrundschulen, 19 katholisch, 2 evangelisch, und 2 sind private Ersatzschulen. Auf der 75%-oder-mehr-Liste befinden sich 8 dieser Grundschulen: 6 davon sind Gemeinschaftsgrundschulen, 1 ist eine evangelische Bekenntnisschule und 1 weitere ist die Independent Bonn International School, eine Privatschule.

Die Auflistung des Ministeriums erhärtet also den Hinweis darauf, dass Bekenntnisgrundschulen insgesamt zur Segregation von Schülern mit und ohne Migrationshintergrund beitragen.  Selbstverständlich wollen wir damit nicht die engagierte Arbeit in Frage stellen, die an jeder einzelnen Schule geleistet wird.

Klagerecht zur Einschulung an Bekenntnisschule?

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In Borghorst gibt es Aufregung darüber, dass eine katholische Grundschule zum kommenden Schuljahr auf 2 Züge begrenzt werden soll:

„Die Pfarrei verstehe die Bekenntnisschule nicht ausschließlich als Angebot für katholische Kinder, die Schule sei offen für andere Konfessionen und Religionen, die die Bekenntnisschule wählten, weil sie die Werte schätzen, die dort vermittelt werden. Laut dem Pfarreirat hätten Eltern, die auf Einschulung ihrer Kinder an einer Bekenntnisschule bestehen, ein Klagerecht.“

In der Landesverfassung klingt das anders, wie das Oberverwaltungsgericht jüngst in Erinnerung rief:

„In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.“

Eher unwahrscheinlich also, dass man sich nach dem Urteilsspruch des OVG als Nicht-Katholik einen Platz auf der Steinfurter Marienschule erklagen kann.

Im niedersächsischen Duderstadt stimmt auch etwas nicht mit der Verteilung der Kinder, wie das Göttinger Tageblatt berichtet: Während an der örtlichen katholischen Bekenntnisschule fast keine Kinder mit besonderem Förderbedarf sind, beträgt dieser Anteil an der Gemeinschaftsschule etwa 50%:

Die Bekenntnisschule St. Elisabeth hat bei einer Gesamtschülerzahl von 185 Kindern jeweils sieben ausländische Kinder und Inklusionskinder und kein Flüchtlingskind. Die Janusz-Korczak-Schule hat bei einer Gesamtschülerzahl von 136 Kindern 43 ausländische Kinder, 16 Inklusionskinder und sechs Flüchtlingskinder.

„Damit haben etwa die Hälfte aller Kinder an der Janusz-Korczak-Schule einen erhöhten Förderbedarf“, sagte Schwedhelm und bezeichnete die Verteilung als ungerecht. Bonitz meinte, das Problem sei zwar bekannt, allerdings gebe es von Seiten der Verwaltung diesbezüglich keine Möglichkeit für rechtliche Schritte.

Politische Stellungnahmen zum OVG-Beschluss und den Folgen

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Im April wandten wir uns an das Schulministerium und die schulpolitischen Sprecherinnen aller Landtagsparteien mit der Bitte, gemeinsam konstruktive Lösungen zu erarbeiten, damit Kinder unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit einen kurzen Weg zur Grundschule haben. Der OVG-Beschluss von März 2016 schwächt dieses Prinzip, weil er unmissverständlich klarstellt, dass an öffentlichen Bekenntnisschulen zunächst nur Kinder, die im Schulbekenntnis getauft sind, ein Anrecht auf Aufnahme haben. Von allen Angeschriebenen erhielten wir dankenswerterweise Antworten.

Die Antwort der CDU

Die CDU machte es sich recht einfach. Im Auftrag der schulpolitischen Sprecherin Ute Vogt antwortete Prof. Dr. Hans-Ulrich Baumgarten wenig originell, dass „die Partei mit dem „C“ im Namen nicht gegen Bekenntnisschulen“ ist. Ansonsten kopierte er einen Absatz aus einem Periodikum der Katholischen Elternschaft Deutschlands vom Sommer 2013, ohne das Zitat allerdings als solches zu kennzeichnen:

„Gläubig zu sein ist ein Wesensmerkmal des Menschen. Daher unterliegen Glaubensvollzug und religiöse Erziehung nicht dem Zeitgeist. Bekenntnisschulen sind lebendiger Ausdruck der gläubigen Einstellung von Menschen in unserer Gesellschaft.“

Unsere Antwort darauf stellen wir gerne zur Verfügung. Eine Rückmeldung haben wir darauf bislang nicht erhalten.

Die Reaktion des Schulministeriums

Im Schulministerium von Sylvia Löhrmann gab man sich mehr Mühe, unsere Frage nach den Konsequenzen aus dem OVG-Beschluss zu beantworten. Nach Ansicht des Ministeriums sind die Sorgen der Initiative über eine Benachteiligung anderer Kinder unbegründet: Erstens habe der Beschluss „ausschließlich Bedeutung für die Aufnahmeverfahren“. Außerdem habe das Urteil auch bei der Schulentwicklungsplanung keinerlei Konsequenzen. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine katholische Schule auch zukünftig zweizügig geplant werden kann, selbst wenn höchstens für einen Zug katholische Kinder im Einzugsbereich wohnen. Außerdem wirke sich der Vorrang bekenntnisangehöriger Kinder ja ohnehin nur dann aus, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gebe, was selten der Fall sei.

Das Ministerium kann nicht nachvollziehen, dass Familien, deren Kinder nicht dem Schulbekenntnis angehören, durch die Regelungen diskriminiert werden, da die Schulen durch das erleichterte Umwandlungsverfahren nunmehr „ohne übermäßige Anforderungen“ umgewandelt werden könnten. Dass seit der Gesetzesänderung lediglich sechs Verfahren zur Schulartumwandlung eingeleitet wurden, von denen lediglich zwei erfolgreich waren, wird vom Ministerium als  Beleg dafür bewertet, dass Bekenntnisgrundschulen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen sehr wohl zur gesellschaftlichen Realität in Nordrhein-Westfalen passen.

Inwieweit ein Verfahren gerecht ist, bei dem eine Mehrheit von 70% der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 70% nicht ausreicht, um eine Schule umzuwandeln, sei dahingestellt.

Eine Änderung der Landesverfassung, so das Ministerium ferner, sei nicht notwendig. Die erfolglosen Umwandlungsversuche seien ein Beleg dafür, dass eine Mehrheit der Eltern „gerade auch für das Grundschulalter eine konfessionell ausgerichtete Bildung und Erziehung wünscht“. Auf die von uns angeführten Studien, die belegen, dass es selbst den meisten Eltern getaufter Kinder nicht primär um eine religiöse Erziehung geht, sondern um ein möglichst homogenes Lernumfeld, geht das Antwortschreiben nicht ein. Wir hatten in unserer Anfrage darauf hingewiesen,  dass Gemeinschaftsgrundschulen, die im Wettbewerb stehen mit Bekenntnisgrundschulen, in der Regel signifikant mehr Kinder aus nichtdeutschen Herkunftsfamilien beschulen müssen. Dieser Punkt wird durch das Antwortschreiben nicht entkräftet. Der Hinweis, dass durch die Aufhebung der Schulbezirke auch Kinder aus Migrantenfamilien die Möglichkeit hätten, auf Schulen außerhalb von Ballungsräumen auszuweichen, ist zwar formal richtig. Studien des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration zeigen aber, dass in den letzten Jahren eine zunehmende Segregation an Grundschulen festzustellen ist, und dass die Eltern mittlerer und gehobener Schichten weitaus eher bereit sind, für ein vermeintlich besseres -weil homogeneres – Bildungsumfeld weitere Schulwege für ihre Kinder in Kauf zu nehmen, als dies bei sozial schwachen Familien der Fall ist (s. dazu u.a. Policy Brief: „Segregation an Grundschulen: Der Einfluss der elterlichen Schulwahl“). Hinzu kommt in Nordrhein-Westfalen, dass die oft besonders begehrten Konfessionsschulen nicht getauften Kindern eben doch nur eingeschränkt offenstehen.

Die Argumentation im Schlussabsatz des Schreiben wirkt daher so, als sei sie direkt einer Broschüre der katholischen Kirche entnommen: „Die Tatsache, dass ein großer Teil der Kinder an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen nicht dem betreffenden Bekenntnis angehört, zeigt ja gerade, dass die Bekenntnisschulen einen entsprechenden Beitrag zur Integration leisten.“

In Bonn, wo 20 von 49 Grundschulen bekenntnisgebunden sind (18 katholisch, 2 evangelisch) fällt allerdings auf, dass der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund und speziell von muslimischen Kindern an Gemeinschaftsgrundschulen erheblich höher ist als an jeweils nahe gelegenen Bekenntnisschulen. Was ja auch – siehe OVG-Beschluss- dem ursprünglichen Gedanken der Bekenntnisschulen entspricht.

Die FDP

Die FDP wies uns in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage hin, die sie zu dem Thema im Landtag gestellt hat. Wir können uns allerdings nicht des Eindrucks erwehren, dass es der FDP weniger darum geht, gemeinsam mit den anderen Parteien konstruktive Lösungen zu finden. Vielmehr scheint die Partei sich über eine „juristische Ohrfeige“ für das Schulministerium zu freuen und stellt die rhetorische Frage, ob rechtlichen Änderungen überhaupt juristische Prüfungen vorangehen. Sie unterschlägt damit bewusst, dass es auch nach Ansicht von Staatsrechtlern allerhöchste Zeit ist für weitergehende Anpassungen und dass gesetzliche Änderungen zur Anpassung an die gesellschaftliche Realität dringend geboten sind. Auch wir sind allerdings gespannt, wie das Schulministerium auf die Anfrage antwortet und wie sie die Verwaltungsvorschrift zur Aufnahme an Bekenntnisschulen ändert.

[Update 16.6.2016: Hier die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage sowie unser Kommentar dazu.]

Die anderen Parteien

Von allen anderen Angeschriebenen bekamen wir ebenfalls eine Rückmeldung. Wir hörten, dass man unsere Bedenken nachvollziehen kann und sich um Lösungen bemühe. Wir wurden allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Landtagswahlen schon jetzt ihren Schatten vorauswerfen und eine zielgerichtete Zusammenarbeit in praktischen Fragen wie diesen erschweren.

Die Kirchen

Auch die Kirchen haben wir in Gestalt der Verbindungspersonen zum Landtag nach ihrer Position zum Thema befragt. Die Antwort, die von katholischer Seite stellvertretend für beide Kirchen gegeben wurde, lautete:

„Wir teilen Ihre Auffassung nicht, dass der von den Kirchen gewollte Weg der ökumenischen Öffnung der Bekenntnisschulen durch die Entscheidung vom 21. März konterkariert wird.“

Wir formulierten eine Rückantwort, in der wir um eine Begründung baten. Diese erhielten wir zwar nicht, aber immerhin ein Gesprächsangebot.

Wie weiter?

Uns ist bewusst, dass die derzeitige gesellschaftliche Stimmung und die bevorstehende Landtagswahl die Suche nach konstruktiven Lösungen im Bereich der Grundschulen nicht vereinfacht. Es steht daher zu erwarten, dass es auch in den kommenden Schuljahren wieder tragische Fälle abgelehnter Kinder geben wird. Womöglich wächst dann wieder der Druck auf die Entscheidungsträger, dauerhaft tragfähige politische Lösungen zu finden.

Die Veedelsschule war einmal

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Freie Grundschulwahl führt zu verstärkter Segregation

Wie soll Integration funktionieren, wenn Angehörige der Mehrheitsgesellschaft sich von jenen abschotten, von denen sie Integration fordern? Oder andersherum: Wie sollen Kinder von Einwanderern deutsch lernen, wenn deutsche Familien versuchen, ihre Kinder in möglichst homogen deutschen Einrichtungen unterzubringen?

„In Ballungsräumen bleiben die Kinder der einzelnen Schichten immer mehr unter sich“. Das hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung mit dem Titel Gleich und gleich gesellt sich gern: Zu den sozialen Folgen freier Grundschulwahl festgestellt. Die Abschaffung der Schulbezirke für Grundschulen ist der Integration nicht förderlich und fördert die Trennung von Kindern nach sozialen Kriterien. Weiterlesen

Flüchtlingssituation stellt Regelungen zu öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in Frage

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Initiative Kurze Beine – kurze Wege, 13.9.2015

(aktualisiert am 18.9.2015)

Viele Kommunen in Deutschland müssen derzeit schulpflichtigen Kindern aus Flüchtlingsfamilien einen Schulplatz  gewähren, auch wenn vielfach die Schulen bereits große Klassen haben.  In Nordrhein-Westfalen werden offenbar die bisherigen Regelungen zur restriktiven Aufnahme bekenntnisfremder Kinder zur Makulatur. Vielfach wird sogar die normalerweise gültige maximale Klassengröße von 29 Kindern überschritten. In der aktuellen Situation liegt es auf der Hand, dass auch Bekenntnisschulen Flüchtlingskinder aufnehmen müssen und von deren Eltern schwerlich das Einverständnis verlangt werden kann, ihre Kinder im jeweiligen Bekenntnis unterrichten und erziehen zu lassen.

In Niedersachsen stehen gesetzlich eindeutige Regelungen offenbar solchen „rheinischen Lösungen“ entgegen. Weiterlesen

Gute Gründe, gute Schulen umzuwandeln

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Klaus Kaiser (stellv. Vorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender), in einem WDR-Beitrag vom 24.9.2014:

„Die Konfessionsschulen sind Teil unserer Bildungslandschaft, sie haben sich bewährt und sie werden von Eltern sehr stark nachgefragt, weil sie eben erfolgreich sind, und es gibt keinen Grund, Konfessionsschulen in breiter Front abzuschaffen.“ 

Rolf Weißner (stellv. Vorsitzender CDU Werne), wa.de, 26.9.2014:

Rolf Weißner (CDU) appellierte an die Verwaltung, mit den Schulen das Gespräch zu suchen, damit diese sich in Gemeinschaftsgrundschulen umwandeln. Weißner: „Das christliche Weltbild kann man auch im Schulprogramm festlegen. Dafür brauchen wir keine Konfessionsschule.“

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Bewegung in der Paderborner Schullandschaft?

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Paderborn, 20.3.2014 (aktualisiert 22.3.2014)

Der Schulausschuss der Stadt Paderborn hat heute für einen Antrag der SPD-Fraktion gestimmt, wonach die Verwaltung ein Konzept für die Grundschullandschaft der Stadt erarbeiten soll. Ziel ist, bereits zum Schuljahr 2015/2016 jedem Kind einen wohnortnahen Schulplatz zu garantieren. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden habe festgestellt, dass  der örtliche Schulträger durchaus in der Lage und auch in der Pflicht sei, auf Veränderungen der gesellschaftlichen Bedingungen zu reagieren. Da im Moment 14 der 22 öffentlichen Grundschulen der Stadt katholische Bekenntnisschulen sind, ist eine wohnortnahe Versorgung mit Grundschulplätzen nicht für alle Grundschulkinder gegeben. Weiterlesen

„Bistümer erleichtern Umwandlung von Bekenntnisschulen“

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Bitte wie? Ist es nicht Aufgabe des Landtags, die Gesetze zu machen? Und hat nicht die Kirche in der Vergangenheit gerne betont, dass sie gar nicht für die Regelungen rund um Bekenntnisschulen verantwortlich sei? Vor gerade einmal zwei Jahren stritt Andrea Gersch, die für Bekenntnisschulen zuständige Schulrätin im Erzbistum Köln, im Domradio vehement ab, dass die katholischen Schulen in der Krise seien, und mehr noch: „Die Kirche hat gar keine „Aktien“ in diesem Spiel, weil es sich um eine Schule in kommunaler Trägerschaft handelt“.

Jetzt also erweckt die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (waz.de, 13.3.2014) mit ihrem Titel den Eindruck, die katholischen Bistümer könnten eigenmächtig festlegen, unter welchen Rahmenbedingungen staatliche Bekenntnisschulen operieren.

Immerhin, die Regierungskoalition hat sich nicht darauf festgelegt, die Vorstellungen aus dem katholischen Eckpunktepapier 1 zu 1 übernehmen. Der Grundsatz der Religionsfreiheit soll nach ihrem Willen offenbar auch für nicht-katholische (und im Fall evangelischer Schulen auch für nicht-evangelische) Kinder gelten:

Diese Kinder sollten aus Sicht der rot-grünen Koalition nicht verpflichtet werden, den konfessionellen Religionsunterricht zu besuchen. Nach dem Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ müssten Eltern in Wohnortnähe eine Gemeinschaftsschule für ihre Kinder finden.

Gestritten wird noch darüber, ob es genügt, wenn – wie es bei den konfessionellen Hauptschulen schon lange der Fall ist – bereits auf Antrag von einem Drittel aller Eltern eine Bekenntnisschule umgewandelt werden kann. Das schlagen die Grünen vor. Die katholische Kirche wünscht sich, dass mindestens die Hälfte der Eltern zustimmen müssen. Die katholische Kirche will offenbar auch weiterhin nicht-homogene Schulen als Bekenntnisschulen führen können. Klaus Kaiser (CDU) begründet dies so:

„Viele Eltern melden ihre Kinder aber bewusst auf kirchlichen Schulen an, weil sie eine Erziehung nach christlichen Wertvorstellungen für ihre Kinder wünschen.“ Dies gelte auch dann, wenn sie oft keine Beziehung zur Religion haben.

Man darf vermuten, dass es vielen dieser Eltern vor allem darum geht, dass ihre Kinder möglichst muslimfreie Schulen besuchen dürfen (stellvertretend für diese Position lese man auf dieser Seite den Kommentar von Markus Dietrich vom 5.9.2014: „Das Verständnis geht so weit, dass ich meine Kinder selbst als Atheist lieber auf eine Bekenntnisschule schicken würde, als auf eine mit einem hohen Anteil an Muslimen.“). Erstaunlich, dass die Kirche diesen Schwindel mitmachen will. Die Evangelische Kirche hat übrigens in der aktuellen Diskussion noch nicht Stellung bezogen.

Unsere Position ist und bleibt eindeutig: An einer staatlichen  Schule, die sich in öffentlicher Trägerschaft befindet und die ausschließlich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird, muss uneingeschränkt das Grundgesetz gelten. Hier darf nicht nach Kriterien der Religionszugehörigkeit unterschieden werden, weder bei Kindern noch bei Lehrkräften. Christliche Werte sollten nicht mit christlichen Ritualen verwechselt werden. Und schon gar nicht herangezogen werden, um sich – an staatlichen Einrichtungen – abzugrenzen.

VG Minden: Keine Religionsfreiheit für kurze Beine

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Das Verwaltungsgericht Minden hat am 28.2.2014 entschieden (vollständiges Urteil hier, und hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts):

Auch eine öffentliche Bekenntnisschule mit nur 40% katholischen Kindern darf von allen Kindern verlangen, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen.

Das Kind Bülent ist mittlerweile ohnehin an einer anderen Schule und würde wohl kaum an die Bonifatiusschule zurückwechseln wollen. Dennoch hat Bülents Familie erreicht, dass der Gesetzgeber vom Gericht ausdrücklich ermahnt wurde: Die Politik ist gefordert, endlich für eine Anpassung der Schullandschaft an die Realität zu sorgen. Das Gericht legt dem Landtag sogar eine Verfassungsänderung nahe.

Das Gericht stellt fest, dass die Schullandschaft in Paderborn nicht dem Bedarf entspricht: „Wegen der weitreichenden Folgen des Verlusts der Eigenschaft als Bekenntnisschule sei es Sache des Schulträgers, im Rahmen seiner Befugnis zur örtlichen Schulplanung notwendige Anpassungen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Schulangebots vorzunehmen.“

Auch die Landespolitik wird aufgefordert, tätig zu werden: „Es sei vorrangig eine politische Aufgabe, die noch offenen Fragen zur Bedeutung der Bekenntniszugehörigkeit bei dem Besuch öffentlicher Bekenntnisschulen und der Anpassung an geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu klären. Aus bundesrechtlicher Sicht sei der Landesverfassungsgeber nicht verpflichtet, öffentliche Bekenntnisschulen einzurichten. Er könne auch vorrangig Gemeinschaftsgrundschulen anbieten.“

Presseschau

28.2.2014

Sehenswerter Beitrag: Vertreter von Stadt und Bezirksregierung können die Vorwürfe des Gerichts nicht nachvollziehen, dass sie ihre Schullandschaft nicht an die gesellschaftlichen Bedingungen angepasst haben. Tatsächlich fehlt hierfür die gesetzliche Grundlage.

„…Die nächste „Gemeinschaftsschule“ ist 3,5 Kilometer entfernt. Bülent müsste 55 Minuten vor Schulbeginn den Bus nehmen und dabei auch noch umsteigen. Das wollten die Eltern dem Siebenjährigen nicht zumuten. Seit letztem Sommer fahren sie ihn täglich mit dem Auto in die Schule und holen ihn ab….“

„…Den Einwand, dass in der Schule die katholischen Schüler längst in der Minderheit seien, ließ das Gericht nicht gelten. Die Richter mahnten aber die Stadt Paderborn, für ein bedarfgerechtes Schulangebot zu sorgen, und notfalls eine Schule ohne Elternbefragung umzuwandeln. Mit anderen Worten: Die Schulplaner müssen reagieren, wenn sich die Bevölkerungsstruktur in einer Stadt ändert.“

1.3.2014

„…[Das Gericht] kam dann doch noch zu einer in Teilen überraschenden Pointe: Die Auffassung der Stadt und der Bezirksregierung ihnen seien da die Hände gebunden, teilte das Verwaltungsgericht ausdrücklich nicht. Es sei rechtlich nicht nachvollziehbar, dass nur die Eltern in einem komplizierten Quorums-Verfahren dafür sorgen könnten, dass aus einer Bekenntnisschule eine Gemeinschaftsschule wird.“