Auch in Dülmen herrscht Unklarheit. Gilt da Schulgesetz (entscheidend ist die Nähe zum Wohnort), die Ausbildungsordnung Grundschule (hier wird das Bekenntnis nicht erwähnt) oder die Verwaltungsvorschrift, wonach das Bekenntnis bzw. die Bekenntniserklärung bei der Aufnahmeentscheidung berücksichtigt wird?
Nicht einverstanden ist ein Dülmener Vater damit, dass seine Tochter von der städtischen katholischen Augustinusgrundschule abgelehnt wurde. Die Familie wohnt im Einzugsbereich der Grundschule Dernekamp, der einzigen Gemeinschaftsschule Dülmens. Die Eltern möchten jedoch, dass ihr Kind auf einer katholischen Grundschule unterrichtet wird.
Die Stadt Dülmen verweist auf das Schulgesetz. Danach könne die Schulleitung anhand von Kriterien wie Geschwisterkinder oder Länge des Schulweges entscheiden, wer von den Angemeldeten nicht aufgenommen werde. Weiterlesen
