Zweiter Offener Brief an die Landesregierung in NRW

Share

Die Widersprüche rund um das Thema Öffentliche Bekenntnisschulen werden durch unseren Briefverkehr mit dem Schulministerium nicht weniger. Im Gegenteil, mit jedem Antwortschreiben aus dem Schulministerium wächst unser Unverständnis über die geltenden Regelungen und über die mangelnde Bereitschaft der Politik, sich mit den Problemen auseinanderzusetzen: Die verantwortlichen Politiker/innen beziehen nicht Stellung. Alle Schreiben wurden bislang ausschließlich von Referenten auf der Arbeitsebene der Verwaltung beantwortet – die uns auf die “staatskirchenrechtliche Ausgangslage” hinweisen, wonach die Exekutive keinen Spielraum habe. Wir glauben nach wie vor, dass die Schulministerin als Teilnehmerin der Gespräche über den Schulfrieden in NRW eine geeignete Ansprechpartnerin ist.

Dennoch sind die Antworten interessant: Tatsächlich tun sich zahlreiche Widersprüche auf, die darauf hindeuten, dass die gesetzliche Regelung alles andere als eindeutig ist, und dass die Verwaltung effektiv durch Erlasse und Verordnungen Recht setzt – was ihr nicht zusteht.

In unserem 2. offenen Brief fordern wir die Landesregierung daher erneut auf, dafür zu sorgen, dass alle Kinder bei der Aufnahme an öffentlichen Grundschulen gleich behandelt werden. Wir argumentieren, dass die frühere konfessionelle Homogenität an den meisten Schulen nicht mehr gegeben ist und damit auch die Voraussetzung für eine Sonderbehandlung entfallen ist. Entsprechend fordern wir, dass die Umwandlung von Schulen erleichtert wird, um den Grundschuleltern eine reale Chance zu geben, die Schulart ihrer Kinder zu bestimmen.

Zweiter Offener Brief an die Landesregierung vom 30.6.2011


Lesen Sie dazu auch

Antwort auf unseren offenen Brief vom 25. Februar 2011

Share

In einem Offenen Brief vom 25.2.2011 forderte die Initiative die Landesregierung auf, diskriminierenden Praktiken an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW ein Ende zu bereiten. Unser Schreiben richtete sich an Ministerpräsidentin Kraft, Schulministerin Löhrmann und den für Integration zuständigen Minister Schneider. Ende April erhielten wir endlich Antwort – von einem Referenten auf der Arbeitsebene des Düsseldorfer Schulministeriums.

Die Punkte im Einzelnen:

1. Wohnortnähe und Geschwisterkind-Eigenschaft müssen auch an Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen oberste Aufnahmekriterien sein. Deshalb darf an staatlichen Schulen, auch an Bekenntnisschulen, die Konfession für die Aufnahmeentscheidung keine Rolle spielen.

Die Antwort lautet, dass sich die Regelung aus der Landesverfassung und dem Schulgesetz ergebe. Interessant ist allerdings in der Antwort, dass die Bekenntniserklärung nicht schriftlich sein muss und eine “Gewissensprüfung” nicht vorgenommen werden darf. Das widerspricht eklatant der Interpretation der katholischen Kirche in ihrer Broschüre Die katholische Bekenntnisschule in Nordrhein-Westfalen, wonach die Schulleitung die Ernsthaftigkeit der Erklärung zu prüfen habe und im Zweifel eine Ablehnung aussprechen könne. Die klare Anwort des Schulministeriums hierauf lautet: “Eine solche Nachforschung durch die Schule würde eine nicht zulässige Grundrechtsverletzung darstellen.”

2. Wir forderten: Die rechtlichen Vorgaben für die Erteilung von Religionsunterricht müssen auch an Bekenntnisgrundschulen eingehalten werden. Das Schulgesetz hält fest, dass ab 12 Kindern eines Bekenntnisses entsprechender Religionsunterricht zu erteilen ist.

Hier handelt es sich um eine klassische Catch-22 Situation: Das Ministerium erklärt uns, dass der Minderheitenschutz nicht greift, weil man ja bei der Aufnahme ausdrücklich erklärt hat, dass man eine Erziehung im Bekenntnis wünscht. Anderes gelte nur, wenn kein anderes Schulangebot in zumutbarer Entfernung erreichbar wäre.

3. Die fachliche Eignung und nicht die Konfessionszugehörigkeit muss das entscheidende Kriterium für die Besetzung von Schulleiterstellen sein.

Zunächst wird geleugnet, dass es ein spezielles Problem an Bekenntnisschulen gebe. Außerdem wird erläutert, dass “die Bekenntnishomogenität bei Schulleitungen an Bekenntnisgrundschulen weiterhin ein Tatbestandsmerkmal ist”. Nach einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 1964 werden “Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens im Geiste ihres Bekenntnisses von Lehrern des gleichen Bekenntnisses erzogen und unterrichtet”, da nur diese “die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen” dafür mitbrächten. Das gelte “in höherem Maße für den Leiter einer Bekenntnisschule”.
Schön und gut, Tatsache ist, dass Bekenntnishomogenität heute an den allerwenigsten Bekenntnisschulen gegeben ist (s. hierzu auch Zahlen und Statistisches). Es lohnt sich ein Blick in die Landesverfassung. Artikel 8 besagt:

(1) Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.
Die staatliche Gemeinschaft hat Sorge zu tragen, daß das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht.

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich verändert, es besteht ein offensichtlicher Anpassungsbedarf. Daher forderten wir:

4. Die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen muss erleichtert werden, um dem Elternwillen zum Recht zu verhelfen.

Die Antwort des Ministeriumsmitarbeiters ist einfach: Das Umwandlungsverfahren ist im Schulgesetz verankert, mithin könne nur der Landtag eine Änderung über die Gesetzgebung herbeiführen. Das ist sicherlich richtig, übersieht aber, dass unser Schreiben politisch gemeint war, nicht als Anfrage an die Verwaltung: Wir hatten eine Antwort der politischen Leitung des Ministeriums erwartet.

Antwort aus dem Schulministerium von 18.5.2011

NRW-Landesregierung verhandelt mit Kirchen über Bekenntnisschulen

Share

Dresden, 3. Juni 2011. NRW-Bildungsministerin Sylvia Löhrmann ist Teilnehmerin einer Podiumsdiskussion zum Thema “No child left behind – Brandherd Bildung” auf dem Evangelischen Kirchentag. Sie berichtet, dass sie sich für längeres gemeinsames Lernen einsetzt und dass ihr Chancengleichheit wichtig ist. Mit ihrer warmherzigen und engagierten Art kommt sie gut an beim Publikum aus Gläubigen, Pädagogen und Lehrer/innen.

Die anschließende Fragerunde wird eröffnet von einer Grundschullehrerin aus NRW. Sie stellt kurz die Besonderheit des nordrhein-westfälischen Grundschulsystems mit seinen öffentlichen Bekenntnisschulen dar und beklagt die Diskriminierung von Kindern und Lehrern: Im Neuen Testament stehe doch “Lasset die Kindlein zu mir kommen”, von vorheriger Selektion sei da nicht die Rede. Der Beitrag wird in der voll besetzten Kirche von lautem Beifall quittiert. Frau Löhrmann antwortet knapp: man sehe das Problem und befinde sich in Verhandlungen mit den Kirchen.

Unterstützerliste: Gegen religiös begründete Diskriminierung an öffentlichen Grundschulen in NRW

Share

Wir haben die Möglichkeit, uns durch eine Online-Petition zu unterstützen, deaktiviert, da wir nicht sicher sind, dass sie mit der DSGVO in Einklang steht. Nach wie vor sind wir Ihnen aber dankbar, wenn Sie uns über per mail an kontakt@kurzebeinekurzewege.de über Probleme im Zusammenhang mit staatlichen Bekenntnisschulen informieren.

Unterstützen Sie die Anliegen der Initiative “Kurze Beine – kurze Wege”!

—
Durch Ihre Unterschrift bekunden Sie Ihre Unterstützung für unser Anliegen. Bitte füllen Sie dazu das folgende Formular aus. Ihre Unterschrift erscheint erst dann in der Unterstützerliste, wenn Sie den Link in der Bestätigungsmail betätigen. Ihre Email-Adresse wird ausschließlich für diesen Zweck aufgezeichnet, sie wird nicht veröffentlicht und an niemanden weitergegeben. Adressat der Petition sind die Landesregierung und der Landtag von Nordrhein-Westfalen. (Vollständige Nutzungsbedingungen)
—

Wir fordern Politik und Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen auf, die geltende Praxis an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen zu reformieren, um folgenden Kriterien Geltung zu verschaffen:

This petition is not enabled

Anspruch und Wirklichkeit in der nordrhein-westfälischen Landespolitik am Beispiel der Grünen

Share

In ihrem Programm zur Landtagswahl 2010 vertraten die Grünen eine eindeutige Position:

Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.
(Zukunftsplan für NRW, S. 73)

Die Formulierung weist darauf hin, dass der Partei die von unserer Initiative dargestellten Probleme bei der Aufnahme an Bekenntnisgrundschulen bewusst waren. Tatsächlich hat in einer Landtagsdebatte unmittelbar vor der Wahl im März 2010 die schulpolitische Sprecherin Sigrid Beer explizit und engagiert für das Anliegen der Initiative Stellung bezogen. Wörtlich sagte sie: “Bei der Aufnahme an Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert und ausgeschlossen werden” (11. März 2010, siehe Artikel Landtag NRW). Seit Juni 2010 stellen die Grünen die Schulministerin, Frau Sylvia Löhrmann.

Seither haben wir uns zwei mal an die Schulministerin gewandt mit der Bitte, den Worten Taten folgen zu lassen. In der Antwort auf unseren Brief vom 10. September 2010 (s. Artikel 4 Monate für ein einfaches “Nein”) wurde uns beschieden, dass sich an den Rahmenbedingungen seit unserer Petition von 2009 nichts geändert habe. Die Landesregierung sieht also keinen Anlass, an der diskriminierenden und widerrechtlichen Praxis etwas zu ändern, Wahlprogramm hin oder hier?

Das konnten wir nicht glauben und wandten uns daher erneut in einem Offenen Brief vom 25. Februar 2011 (s. Artikel Offener Brief an die Landesregierung: Schluss mit religiös begründeter Diskriminierung an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW!) nicht nur an die Schulministerin, sondern auch an Integrationsminister Guntram Schneider und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, um auf das nach wie vor bestehende Problem der rechtswidrigen Diskriminierung hinzuweisen.

Am 30. April erhielten wir endlich die Antwort aus dem Schulministerium.

Offener Brief an die Landesregierung: Schluss mit religiös begründeter Diskriminierung an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW!

Share

In einem offenen Brief fordert die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” die Landesregierung auf, widerrechtliche und diskriminierende Regelungen an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen aufzuheben. In Nordrhein-Westfalen gibt es bei insgesamt ca. 3.200 öffentlichen Grundschulen rund 1.000 katholische und 100 evangelische Bekenntnisgrundschulen. Sie alle sind zu 100% staatlich finanziert. Weiterlesen →