„Ein Schulgesetz, in dem eine solche Engstirnigkeit verankert ist, muss dringend geändert werden.“

Kurzmitteilung

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Fällt Ihnen auf dieser Übersicht von Grundschulen auf der Webseite der Stadt Borken etwas auf?

Von der Webseite der Stadt Borken

Uns auch nicht. Tatsächlich muss man einiges an Recherche betreiben, um festzustellen, dass 6 der 7 Grundschulen in Borken katholische Grundschulen sind. Selbst aus den Webseiten der Grundschulen geht oft nicht hervor, dass sie bekenntnisgebunden sind. Tatsache ist: Nur eine einzige Grundschule steht als Montessorischule Lehrern und Schülern unabhängig vom Taufschein offen. An allen anderen Schulen gilt bei der Aufnahme von Kindern ebenso wie bei der Einstellung von Lehrkräften: Katholiken zuerst. In der Praxis betreiben die meisten der Schulen im Alltag eine weltoffene Ökumene und arbeiten mit der örtlichen evangelischen und katholischen Kirchengemeinde zusammen.  Eine Schulleiterin betont ausdrücklich, wichtiger als das „Etikett“ Bekenntnisschule sei, dass Werte wie Toleranz und Achtsamkeit im Schulalltag gelebt würden.

Von einer Benachteiligung nichtkatholischer Schülerinnen und Schüler ist uns nichts bekannt. Evangelische oder ungetaufte Lehrkräfte haben in Borken allerdings ganz offensichtlich schlechte Karten, obwohl an mehreren der Bekenntnisschulen der Rektoren- oder Konrektorenposten vakant ist. Weiterlesen

Wie integrativ wirken Bekenntnisgrundschulen in NRW?

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Bonn, 17.3.2018 (überarbeitet und ergänzt am 18.3.)

Im Vorlauf der Landtagswahl 2017 hat die AfD als einzige im Landtag vertretene Partei nicht zu unseren Wahlprüfsteinen Stellung genommen. Es ist bislang nicht klar, was die Partei davon hält, dass es staatliche Bekenntnisschulen gibt. Nun hat die Partei offenbar das Thema für sich entdeckt. Ihr schulpolitischer Sprecher Helmut Seifen (er war bis vor kurzem Direktor eines Gymnasiums), hat am 1. März eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Bekenntnisschulen in NRW“ an die Landesregierung gestellt, in der er offensichtlich einen Zusammenhang herstellt zwischen der Schulart (Bekenntnisgrundschule oder Gemeinschaftsgrundschule) und dem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund. Eine Positionierung der Partei gegenüber Bekenntnisschulen wird aber aus der Anfrage bislang nicht ersichtlich.

Seifen hat bereits im Januar eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund“ gestellt. Darin  musste das Schulministerium (in vermutlich sehr mühevoller Kleinarbeit) auflisten, wie Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund auf verschiedene Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Gymnasium) aufgeteilt sind. Aus der Antwort geht hervor, dass an einem Drittel aller Grundschulen in NRW mehr als die Hälfte der Kinder einen Migrationshintergrund (=Zuwanderungsgeschichte) haben. Das heißt, dass diese Kinder entweder selbst im Ausland geboren wurden oder mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde oder dass im Alltag des Elternhauses nicht deutsch gesprochen wird.

An 10% aller Grundschulen haben mehr als 75% der Kinder eine Zuwanderungsgeschichte, an knapp 3% sind es mehr als 90%. Bei Durchsicht der Liste von 260 Schulen mit über 75% Kindern mit Zuwanderungsgeschichte sieht es zunächst so aus, als wären alle Schularten gleichermaßen betroffen. Tatsächlich zeigen sich aber erhebliche Unterschiede zwischen den Schularten: So haben fast 11% aller staatlichen Gemeinschaftsgrundschulen den besagten 75%-Anteil, aber nur 4% der katholischen und 8% aller evangelischen Bekenntnisschulen. Am höchsten ist der Anteil von Migrantenkindern im Durchschnitt an privaten Ersatzschulen: an 25% dieser Schulen haben 75% oder mehr Kinder eine Zuwanderungsgeschichte.

Am Beispiel Bonn lässt sich dies gut veranschaulichen: Von insgesamt 52 Grundschulen der Stadt sind 29 Gemeinschaftsgrundschulen, 19 katholisch, 2 evangelisch, und 2 sind private Ersatzschulen. Auf der 75%-oder-mehr-Liste befinden sich 8 dieser Grundschulen: 6 davon sind Gemeinschaftsgrundschulen, 1 ist eine evangelische Bekenntnisschule und 1 weitere ist die Independent Bonn International School, eine Privatschule.

Die Auflistung des Ministeriums erhärtet also den Hinweis darauf, dass Bekenntnisgrundschulen insgesamt zur Segregation von Schülern mit und ohne Migrationshintergrund beitragen.  Selbstverständlich wollen wir damit nicht die engagierte Arbeit in Frage stellen, die an jeder einzelnen Schule geleistet wird.

Philosophieren mit Kindern an Grundschulen in NRW

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Bonn, 3.12.2017

An Nikolaus, dem 6.12., debattiert der Schulausschuss des NRW-Landtags über Ethikunterricht an Grundschulen. Das Thema steht im Koalitionsvertrag der Landesregierung. In diesem Fall hat die Fraktion der Grünen einen Antrag eingebracht mit dem Titel „Philosophie verleiht Flügel!“. Sie fordern darin, die flächendeckende Einführung eines solchen Unterrichtsangebots vorzubereiten.

Der Hintergrund ist unstrittig und schnell beschrieben: Die Säkularisierung schreitet voran und gleichzeitig nimmt die religiöse Vielfalt zu. Immer weniger Kinder gehören dementsprechend einer Glaubensgemeinschaft an, für die Religionsunterricht erteilt wird. An vielen Grundschulen bilden die Kinder, für die es kein Alternativangebot gibt, bereits jetzt die größte Gruppe. Für sie entfällt der Unterricht in der Regel ersatzlos, statt dass sie ein – im mehrfachen Sinne – wertvolles Unterrichtsangebot bekommen.

Sämtliche schriftlich vorliegenden Stellungnahmen halten diesen Schritt für sinnvoll, auch die Kirchen. In keiner Stellungnahme wird allerdings darauf eingegangen, ob ein solcher Unterricht auch an den staatlichen Bekenntnisschulen des Landes eingeführt werden soll, die immerhin ein Drittel aller Grundschulen ausmachen. Bislang ist an diesen Schulen eine Abmeldung vom Religionsunterricht nicht möglich – das hat gerade noch einmal das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss bestätigt. In unseren Augen wäre es allerdings im wahrsten Sinn des Wortes scheinheilig, einen Ethik-Unterricht an Grundschulen einzuführen, ohne diesen Schritt auch an den Bekenntnisschulen zu gehen. Tatsächlich sind nämlich dort kaum weniger Kinder bekenntnislos als an Gemeinschaftsgrundschulen.

Hier unsere Stellungnahme zum Antrag. 

Bonner Rat fordert sichere und kurze Wege für Bonner Grundschulkinder

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Bonn, 11. November 2017 (aktualisiert 8.5.2018)

Wie schön! Der Bonner Rat unterstützt unser Anliegen und setzt sich für eine Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsschulen ein. So steht es auf den Seiten der Bundesstadt: Weiterlesen

Bonner Schulausschuss setzt sich für Änderung der Landesverfassung ein

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Bonn, 13.9.2017 (aktualisiert 16.9.2017)

In seiner Sitzung vom 12. September hat der Schulausschuss des Rates der Stadt Bonn nach langer Diskussion mehrheitlich beschlossen, die Landtagsfraktionen zur Änderung der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen aufzufordern, um das Nebeneinander von Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen zu beenden. Der Ausschuss reagierte so auf eine Reihe von Bürgeranträgen, in denen betroffene Familien auf die Umstände der Ablehnung ihrer Kinder an der wohnortnahen Bekenntnisgrundschule hingewiesen hatten und eine Änderung der Aufnahmebestimmungen forderten. Die zentrale Forderung aller Anträge lautete, dass nicht die Religionszugehörigkeit entscheiden darf, ob ein Kind auf eine Stadtteilschule gehen kann oder nicht, insbesondere dann nicht, wenn diese Schule sich in städtischer Trägerschaft befindet und ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Weiterlesen

Aktuelle Berichterstattung über öffentliche Bekenntnisschulen

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Bonn, Mai 2017

Nach der Ablehnung von Kindern an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in Bonn aufgrund ihres Bekenntnisses wächst das öffentliche Interesse am Thema. Hier eine Übersicht über aktuelle Artikel:

F.A.Z., 12.5.2017

Deutschlandfunk, Sendung vom 9.5.2017:

General-Anzeiger Bonn, 8.5.2017:

  • Bekenntnis hat Vorrang vor dem Wohnort  ganzen Artikel lesen
    An diesem nur noch in NRW existierenden Auswahlprinzip bei konfessionellen Grundschulen entzündete sich eine kontroverse Diskussion
    Von Ebba Hagenberg-MiliuBonn. Einen schweren Stand hatte bei einer Podiums- und Publikumsdiskussion in der Deutschen Welle Andrea Gersch, Schulrätin des Erzbistums Köln. Die Tageszeitung TAZ hatte zur Frage „Wie viel Religion verträgt die Schule?“ geladen. Und auf Gersch prasselten sofort Leidensgeschichten ein, in denen nicht katholische Bonner Kinder Ablehnungen für die nächstgelegene Katholische Grundschule (KGS) erhalten hatten. „Wie erkläre ich einem Sechsjährigen, dass er nicht mit seinen Freunden eingeschult werden darf?“ fragte Franz Klein. Bundesweit nur noch in NRW sei es gesetzlich möglich, nicht getaufte Kinder auszusortieren. Das bedeute doch Segregation, Ausgrenzung pur, so Klein bitter. Auch ihre Tochter bekomme keinen Platz an der KGS nebenan, obwohl die zu 100 Prozent vom Steuerzahler getragen werde, sagte Susanne Fuchs-Mwakideu. „Wie kann 2017 der Glaube entscheidend dafür sein, in eine von uns allen finanzierte Schule gehen zu dürfen?“Die katholische Schulrätin Gersch, selbst einst Rektorin der Godesberger KGS Beethovenschule, zeigte Verständnis für die Schicksale. „Aber der Elternwille, zwischen Schulen frei wählen zu können, ist stark verankert in diesem Land. Und als Kirche unterstützen wir das ausdrücklich.“ Es müsse weiterhin jede Familie frei zwischen konfessionellen und Gemeinschaftsgrundschulen (GGS) wählen können. Fuchs-Mwakideu widersprach: Frei wählen könnten eben hauptsächlich katholische Familien. „Und wir haben offensichtlich nicht die richtige Konfession.“ Von den 49 Bonner Grundschulen seien 29 GGS, 18 katholische und zwei evangelische Schulen, und nur an zwei KGS gehe die Zahl katholischer Kinder über 50 Prozent, legte Max Ehlers von der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ Zahlen auf den Tisch. Es spiegele nicht die Realität der Gesellschaft, wenn Rektoren dieser 18 KGS bei Anmeldeüberhang wohnortferne Kinder der Konfession vorziehen müssten.Es müsse weiter Grundschulen geben, in denen ein „Erforschungsraum des Glaubens“ garantiert sei, sprang Markus Goller der Schulrätin bei. Goller gehört zur Elterninitiative, die kürzlich eine Umwandlung der KGS Buschdorf in eine GGS abwendete (der GA berichtete). Gerade in Zeiten religiöser Indifferenz sei die Vermittlung christlicher Werte unverzichtbar, so Goller. Eine Wertevermittlung und gelebtes Christentum werde aber auch genauso in GGS geboten, kam aus dem Publikum. Habe nicht Christus gesagt, lasset alle Kinder zu mir kommen, argumentierte ein evangelischer Vater, dessen Tochter der Zugang zu einer KGS verwehrt wird. Sie als katholische Mutter werde wohl demnächst ihre evangelisch getauften Kinder nicht in der viel angefragten KGS um die Ecke unterbringen dürfen, berichtete eine Frau. „Das regt mich auf. Meine Kinder müssten zur nächsten GGS eine viel befahrene Straße überqueren.“Wertungen wie „ein Anachronismus und tiefstes Mittelalter“ kamen aus dem Publikum. Die Eltern jeder konfessionellen Schule hätten es aber doch selbst in der Hand, die Schulform per Abstimmung zu verändern, konterte Schulrätin Gersch. Aber dieses Verfahren habe schon für „viel Hetze“ an Schulen gesorgt, mahnte eine Frau im Publikum. Die einzige Lösung sei seiner Ansicht nach eine Änderung der NRW-Landesverfassung, und genau die fordere die Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“, sagte Max Ehlers.

    Bekenntnisschulen
    Vor der Abschaffung der Grundschulbezirke in Nordrhein-Westfalen entschied der Wohnort darüber, in welche Schule ein Kind geht. Seither gibt es Fälle, in denen Familien Ablehnungen für die nächstgelegene konfessionelle Grundschule erhalten, denn diese müssen rechtlich sogar wohnortferne Kinder der entsprechenden Konfession bevorzugen. Wobei auch Bekenntnisgrundschulen anders als weiterführende katholische oder evangelische Schulen zu 100 Prozent vom der öffentlichen Hand finanziert werden. Diese Rechtslage gibt es bundesweit nur noch in NRW.

taz, 7.5.2017:

Landtagswahl NRW 2017: Wahlprüfsteine staatliche Bekenntnisschulen

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Zuletzt aktualisiert: 3.5.2017

Die folgenden Fragen hat die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ an die Vorsitzenden aller Parteien mit realistischen Chancen auf Einzug in den Landtag NRW verschickt (SPD, CDU, FDP, Grüne, Linke und AfD) verschickt. Die erhaltenen Antworten wurden auf dieser Seite in der Reihenfolge des Eingangs ummittelbar nach Erhalt veröffentlicht (nur die AFD hat nicht geantwortet).

Kurz-Zusammenfassung: Lediglich Die Grünen und die Linken sprechen sich klar für eine Umwandlung staatlicher Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen aus. SPD und Grüne verweisen angesichts fehlender Mehrheiten für eine Verfassungsänderung darauf, dass sie das Schulgesetz in der zu Ende gehenden Legislaturperiode unter anderem zugunsten einer erleichterten Umwandlung geändert haben. 

Es lohnt sich übrigens, Kandidaten zum Thema zu befragen. Oft ist ihnen nicht bewusst, dass es in NRW noch Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft gibt. Oder sie sprechen sich, wie in Bonn die Kandidaten von SPD, CDU und FDP, abweichend von ihrer Parteilinie klar gegen einen Fortbestand staatlicher Bekenntnisschulen aus.


Geantwortet haben: FDP, CDU, Die Linke, Grüne, SPD

  1. Hält Ihre Partei es für sinnvoll, dass Kinder an öffentlichen Grundschulen nach ihrer Religionszugehörigkeit getrennt werden?

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Soll der Taufschein Nachbarskinder entzweien?

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„Es ist ein beschämendes Trauerspiel.“

Bonn, 8.2.2017

Acht Jahre ist es her, dass sich der Bonner Stadtrat mit den Aufnahmekriterien der städtischen Grundschulen beschäftigen musste. Allgemein herrschte großes Unverständnis darüber, dass Kinder nicht gemeinsam mit ihren Kindergartenfreunden und Nachbarskindern in die gleiche Grundschule gehen durften, weil sie die falsche Religion hatten oder ungetauft waren. Aus diesem Grund entstand 2009 die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“, um sich gegen diese Form der religiös begründeten Diskriminierung durch staatliche Einrichtungen einzusetzen. Bundesweit wurde damals über die offensichtliche Benachteiligung Un- und Andersgläubiger berichtet, unter anderem in Spiegel Online, Monitor und der Welt. Weiterlesen

Staatliche Schule nur für getaufte Kinder – und in den Gottesdienst müssen alle, egal ob gläubig oder nicht

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Bei der Aufnahme an Bekenntnisgrundschulen gilt ab Herbst 2016:

„Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern.“
(Runderlass vom 1. Juni 2016, Nummer 1.23 der Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungsordnung Grundschule)

Praktisch bedeutet das, dass Kinder, die nicht dem Schulbekenntnis angehören, an staatlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW nur aufgenommen werden können, wenn nach Aufnahme aller entsprechend getauften Kinder an der betreffenden Schule noch Plätze frei sind. Die Schulweglänge spielt – anders als zuletzt – keine Rolle mehr, auch nicht ob ein Kind bereits ein Geschwisterkind an der Schule hat.

Manche Schulleitungen verstehen die zugrundeliegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW von März 2016 womöglich als Aufforderung, das (zumeist katholische) Profil ihrer Schule zu stärken – und den Gottesdienst verpflichtend zu machen. So wurde uns von Betroffenen berichtet, dass Kinder ungeachtet ihres Glaubens seit diesem Schuljahr verpflichtend am katholischen Gottesdienst teilnehmen müssen. Das allerdings ist – katholische Grundschule hin oder her – nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.“ So heißt es unmissverständlich in Grundgesetzartikel 140. Eine staatliche Bekenntnisgrundschule ist kein Kloster und auch kein Kommunionsunterricht: Kein Mensch – auch nicht ein katholisches Kind – darf zum Beten gezwungen werden. Bekenntnisgrundschulen in NRW sind staatliche Einrichtungen, die unmittelbar an das Grundgesetz gebunden sind. Das gilt auch in der Domstadt Köln. Solange es allerdings bekenntnisgebundene Schulen gibt, wird es auch solche Verstöße gut gläubiger Schulleitungen geben.

Im Juni fragte die Piratenfraktion im Landtag NRW die Landesregierung unter anderem:

4. Welche Folgen hat das Urteil des OVG für die Beschulung von neu zugewanderten Kindern, die nicht Religionen angehören, die Schulbekenntnisse von öffentlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen sind?

5. Wie schätzt die Landesregierung die Rolle der öffentlichen Bekenntnisschulen bei der Beschulung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern ein?

Die Antwort der Landesregierung lautete:

4. Bei Anmeldeüberhängen an Bekenntnisschulen werden die bekenntnisangehörigen Kinder den Vorrang gegenüber den bekenntnisfremden Kindern haben. Das wird sowohl für neu zugewanderte Kinder als auch für nicht neu zugewanderte Kinder gelten.

5. Die Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler gehört in gleicher Weise zum Auftrag der Bekenntnisschulen wie aller anderen Schulen.

Die unmittelbar aufeinander folgenden Antworten zeigen einen eklatanten Widerspruch auf. Es ist eine politische Aufgabe, diesen Widerspruch aufzulösen.

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP

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Im Mai 2016 stellte die FDP im NRW-Landtag eine Kleine Anfrage an die Landesregierung mit dem Titel „Was folgert die Landesregierung aus der absehbaren juristischen Niederlage zur Aufnahme bekenntnisangehöriger Kinder an Bekenntnisschulen?“ Das Ministerium antwortete darauf am 13. Juni.

Zum Hintergrund: Es steht außer Frage, dass das Urteil des OVG, mit dem eine Entscheidung des VG Aachen bestätigt wurde, für die Landesregierung unangenehm ist (für eine Übersicht zu den einschlägigen Gerichtsurteilen siehe hier). Die FDP spricht in ihrer Anfrage von einer „juristischen Ohrfeige“. Das Ministerium beruft sich nun in der Antwort darauf, dass es sich bei der Änderung der praktisch angewandten Aufnahmekriterien – entgegen dem Vorwurf der FDP, dass keine juristische Prüfung erfolgt sei – an der jüngsten Rechtsprechung orientiert hat. Zitiert wird aus einem Urteil des VG Münster (Beschluss vom 15. August 2013, Az. 1 L 286/13),

„… dass sich die vorrangige Auswahl der Kinder aufgrund des formellen Bekenntnisses weder aus einfachem Recht rechtfertigen lassen, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 8.4.2008 – 18 K 131/08 – juris, Rdn. 12 ff., noch von Verfassungs wegen geboten sein dürfte. Denn nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen ergibt sich ein Aufnahmeanspruch auch für bekenntnisfremde Kinder an einer Bekenntnisschule aus Art. 4 Abs. 1 GG i. V. m. dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung, wenn die Eltern für ihr Kind die Ausrichtung der gewünschten Schule als Bekenntnisgrundschule auf die Grundsätze dieses Bekenntnisses voll und ganz bejahen.“

Demnach muss nicht nur der Wortlaut der Landesverfassung herangezogen werden, sondern auch das höherrangige Grundgesetz, innerhalb dessen Rahmen die Landesverfassung ausgelegt werden muss. Das OVG vertritt in seinem Urteil von März 2016 allerdings eine andere Auffassung als das VG Münster. Es ist ein billiger Vorwurf, wenn die FDP der Regierung angesichts der sich widersprechenden Rechtsauffassungen der Gerichte eine ungenügende juristische Prüfung vorwirft.

Man merkt der Antwort der Landesregierung eine gewisse Ratlosigkeit an, wenn sie nun schreibt:

„Die Landesregierung respektiert den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, auch wenn sie zum Stellenwert der formellen Homogenität in einer Bekenntnisschule moderner Prägung zu einer anderen Rechtsansicht gekommen ist. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung wird hieraus unter Beteiligung der Kirchen die geeigneten Schlussfolgerungen ziehen.“

Wir können die Ratlosigkeit nachvollziehen. Selbstverständlich ist das Urteil des OVG Münster zu respektieren. Gleichzeitig gilt, dass Verwaltungsgerichte in der Vergangenheit dem Gesetzgeber bereits mehrfach nahegelegt haben, eine rechtliche Anpassung an die Realität vorzunehmen. Die Landesregierung hat hier selbst kaum Möglichkeiten, und auch im Landtag ist die erforderliche verfassungsändernde Mehrheit für eine unserer Meinung nach längst überfällige Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen nicht in Sicht.