Alle Jahre wieder stehen die Schulleiterinnen und Schulleiter von knapp 1.000 öffentlichen Bekenntnisschulen vor der Frage, welche Kinder sie an ihrer Schule aufnehmen dürfen oder müssen. Sie sind diejenigen, die letztlich über diese Frage entscheiden. Man sollte meinen, dass es Gesetze und Verordnungen gibt, die solche Fragen klar beantworten. Doch offenbar verlieren sich die Schulleiter öfter einmal im Dschungel der Gesetze und Verordnungen. Kein Wunder, gibt es doch fast jedes Jahr Änderungen am Schulgesetz und an den einschlägigen Verordnungen.
Archiv der Kategorie: Landespolitik NRW
Bekenntnisgrundschulen in NRW – Zahlen und Statistisches
(zuletzt aktualisiert: 17.01.2025)
Die Länge des Schulwegs für die kleinsten Schüler/innen und die Verwirklichung des Prinzips der Religionsfreiheit an Grundschulen hängt für Lehrkräfte und Schüler/innen in großen Teilen Nordrhein-Westfalens maßgeblich von der Konfession ab. Die Verfassung des Landes garantiert die Existenz staatlicher Bekenntnisschulen. 2015 wurde durch eine Schulgesetzänderung die Umwandlung von Bekenntnisschulen etwas erleichtert und die strikte Bekenntnisbindung von Lehrkräften aufgeweicht und damit der (gelebten) Realität angenähert.
Die Situation an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen war insgesamt aufgrund des Geburtenrückgangs bis 2015 durch abnehmende Schülerzahlen gekennzeichnet, seit 2016 steigen die Schülerzahlen wieder. Der Anteil katholischer und evangelischer Kinder an den Grundschulen des Bundeslandes geht stetig und zunehmend rasant zurück: Waren 2001 noch 74,4% getauft (ev. oder röm.-kath.), so waren es im Schuljahr 2024/25 nur noch 45,4% (im Vorjahr noch 46,7%) – deutlich weniger als die Hälfte aller Grundschulkinder sind also getauft. Der Anteil der Grundschulkinder, die keiner Religion zugeordnet sind, erhöhte sich dagegen im gleichen Zeitraum von 9,4% auf 24,8%. Der relative Anteil muslimischer Kinder erhöhte sich in diesem Zeitraum ebenfalls deutlich von 11,8% auf 21,3% (im Vorjahr noch 20,8%).
Bekenntnisgrundschulen in NRW in Zahlen (alle Zahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2023/24)
Insgesamt gibt es 723.471 Grundschulkinder (1970: 1.071.127), davon sind
- 27,4% römisch-katholisch (2001/2: 44,2%)
- 24,8% ohne Konfession (2001/2: 9,4%)
- 21,3% muslimisch (2001/2: 11,8%)
- 18,0% evangelisch (2001/2: 30,2%)
- 8,5% andere Konfessionen
Schon gewusst? Fakten zu öffentlichen Bekenntnisschulen
Die erste Version dieses Artikels stammt von Oktober 2012. Wir haben farblich markiert, welche Änderungen sich durch die Neufassung des Schulgesetzes 2015 ergeben.
Wussten Sie schon,
- dass es in Nordrhein-Westfalen und Teilen Niedersachsens öffentliche Bekenntnisschulen gibt, die zu 100% von allen Steuerzahlern bezahlt werden?
- dass in NRW ein Drittel aller Grundschulen öffentliche Bekenntnisgrundschulen sind?
- dass die Trennung von Kindern nach Konfession und Religion an öffentlichen Schulen in allen anderen Bundesländern Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts abgeschafft wurde, in NRW dagegen 2009 durch die Abschaffung der Schuleinzugsbezirke sogar gestärkt wurde? Aufgenommen werden zunächst alle im Schulbekenntnis getauften Kinder. Erst wenn dann noch Plätze frei sind, können auch andere Kinder aufgenommen werden. Weiterlesen
Bekenntnisschulreform in NRW: Besser ist nicht gut
Bonn, 18.3.2015 (ergänzt am 20.3.2015)
Ein Artikel zur heutigen Gesetzesänderung zu Bekenntnisschulen in der Westdeutschen Zeitung bringt es auf den Punkt:
Ein unbefangener Beobachter hätte schließen können, dass beim verhandelten Thema Bekenntnisschule alles Bisherige auf den Kopf gestellt wurde. Indes: Mit der rot-grünen Mehrheit wurden lediglich Stellschrauben verändert.
wz-newsline.de, Peter Kurz, 18.3.2015, Gesetz verabschiedet: Die Bekenntnisschule bleibt, aber . . .
Dennoch: Dass nunmehr Bekenntnisschulen mit 50% + 1 Stimme umgewandelt werden können und dass Lehrkräfte auch mit dem falschen Bekenntnis oder gar ohne Taufschein an Bekenntnisschulen angestellt werden können, ist eindeutig eine Verbesserung. Auch in anderen Punkten deutet sich ein Paradigmenwechsel an: Es wird nicht mehr festgehalten am Scheinbild der homogenen Bekenntnisschule, die es schon lange nicht mehr gibt. Zukünftig soll praktiziert werden, was schon immer im Gesetz stand, dass nämlich Religionsunterricht auch in anderen Religionen oder Bekenntnissen erteilt werden kann, wenn mindestens 12 Kinder dem entsprechenden Glauben angehören. Und es soll nicht mehr erlaubt sein, was schon immer absurd war, aber leider bislang gang und gäbe, dass nämlich Kinder gegen ihren eigenen oder den Willen ihrer Eltern an Schulgottesdiensten teilnehmen mussten. Ferdinand Claasen vom katholischen Büro NRW hat das im Landtag gut ausgedrückt:
“Es gibt keine Schule, in der die Seelen von Kindern mit Füßen getreten werden dürfen. Insofern gibt es selbstverständlich an keiner Schule im Lande Nordrhein-Westfalen einen Zwang zum Schulgottesdienst.”
Gerne zitieren wir hier noch einmal zusammenfassend den Verfassungsrechtler Pieroth, der in der Expertenanhörung am 4. Februar 2015 sagte:
“Wenn man bedenkt, dass selbst Bayern vor Jahrzehnten die öffentliche Bekenntnisschule abgeschafft hat, ist das hier ein sehr moderater Gesetzentwurf.”
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Berichterstattung und Stellungnahmen zum neuen Schulgesetz
- Erzbistum Köln, 20.3.2015, Bekenntnisschulen gehören zu NRW
- domradio.de, 20.3.2015, Weiterhin Martinsfeier statt Lichterumzug. NRW-Kirchen machen sich für Erhalt der katholischen Grundschulen stark
- domradio.de, 20.3.2015, Profil schärfen: Das Erzbistum Köln will Bekenntnisschulen stärken
- Ali Baş, Sprecher für interreligiösen Dialog in der grünen Landtagsfraktion, 20.3.2015, Rot-Grün reagiert bei Bekenntnisschulen auf gesellschaftliche Veränderungen
- Stellungnahme Humanistischer Verband Deutschlands|NRW (HVD), 18.3.2015
- wz-newsline.de, Peter Kurz, 18.3.2015, Gesetz verabschiedet: Die Bekenntnisschule bleibt, aber … mit lesenswertem Kommentar: Schieflage
- waz.de, 17.3.2015, Evangelische Lehrer an katholischen Schulen
Dokumente
- 11. Schulrechtsänderungsgesetz
- Videomitschnitt der Landtagssitzung (ab Minute 45)
- Plenarprotokoll der Landtagssitzung
- Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von SPD und Grünen
- Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf von SPD und Grünen (betr. Ethikunterricht, Regelung bzgl. Nichtteilnahme an Gottesdiensten, Religionsunterricht in anderen Religionen)
- Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Protokoll der Sachverständigenanhörung am 4.2.2015
u.a. mit mündlichen Stellungnahmen der Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” - Schriftliche Stellungnahme der Initiative “Kurze Beine -kurze Wege” zum Gesetzentwurf
Sonstiges
- Johannes Clessienne (Piraten NRW): Zur öffentlichen Bekenntnisschule in Nordrhein-Westfalen
Presseerklärung zum 11. Schulrechtsänderungsgesetz
AKTUELLE MELDUNG:
+++Die Schulrechtsänderung wurde heute vom Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen, die meisten CDU und FDP-Abgeordneten enthielten sich. Weiterlesen
NRW-Schulgesetz zu Bekenntnisschulen steht vor Verabschiedung
Kurze Beine – kurze Wege, 13 März 2015
Am 18. März 2015 wird das 11. Schulrechtsänderungsgesetz in 2. Lesung in den Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht. Es soll wie berichtet die Umwandlung von staatlichen Bekenntnisgrundschulen erleichtern. Weiterlesen
Nachbetrachtungen zur Expertenanhörung zum Bekenntnisschulgesetz
Der von rot-grün im Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zu öffentlichen Bekenntnisschulen erhielt bei der Expertenanhörung am 4. Februar 2015 breite Unterstützung. Das Gesetz wird daher aller Voraussicht nach mit geringfügigen Korrekturen im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Weiterlesen
Schulrechtsänderung Bekenntnisschulen – Anhörung von Sachverständigen
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert (letzte Änderung: 2.2.2015)
Landtag NRW diskutiert über die Zukunft staatlicher Bekenntnisschulen
Am 4. Februar 2015 findet im Düsseldorfer Landtag von 13:30 bis 17:00 eine öffentliche Anhörung zum 11. Schulrechtsänderungsgesetz statt. Die Reform des Schulgesetzes soll die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen erleichtern und die Einstellung von Lehrkräften ermöglichen, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” wurde von drei Fraktionen nominiert, um an der Anhörung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses als Sachverständige teilzunehmen. Weiterlesen
Neues Schulgesetz soll Diskriminierung an öffentlichen Grundschulen beenden
Update: Auf dem Landtagsportal kann ein Protokoll der Landtagsdebatte vom 17.12.2014 abgerufen werden sowie ein Videomitschnitt der Debatte (Beginn bei 4:40:35).
Hanna-Renate Laurien (CDU, katholisch):
“Kinder müssen zusammen lernen,
gleich welcher Konfession sie angehören.”
Düsseldorf, 17. Dezember 2014
Am heutigen Mittwoch um 15:30 wird im Düsseldorfer Landtag ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Eine Neuregelung des Schulgesetzes soll die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen erleichtern. Darüber hinaus sollen zukünftig auch Lehrkräfte an dieser Schulart unterrichten können, die dem Schulbekenntnis nicht angehören.
Damit reagiert die Landespolitik darauf, dass sich rund um Bekenntnisgrundschulen in den vergangenen Jahren vielfach Konflikte entzündet haben: Dabei ging es um das Thema der Aufnahme wohnortnaher Schülerinnen und Schüler, die nicht dem Schulbekenntnis angehören; um die Verpflichtung, an öffentlichen Bekenntnisschulen an Religionsunterricht und Gottesdiensten teilzunehmen; und um die Anstellungsmöglichkeiten nichtreligiöser Lehrkräften oder solcher mit anderem Bekenntnis.
Die Politik kommt mit der Gesetzesinitiative ihrem Auftrag aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nach: In Artikel 8 wird dort ausdrücklich gefordert, „dass das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht“. Das Verwaltungsgericht Minden hat in einem Beschluss vom August 2013 (8 L 538/13) im Zusammenhang mit der Ablehnung eines muslimischen Kindes an einer katholischen öffentlichen Bekenntnisgrundschule wie folgt auf diese Verpflichtung hingewiesen: „Letztlich ist es vorrangige Aufgabe der politischen Entscheidungsträger, gesetzliche Bestimmungen ggf. dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen und die Normen mit der Wirklichkeit wieder in Einklang zu bringen.”
In der Tat entsprechen im Fall der staatlichen Bekenntnisschulen die Normen schon lange nicht mehr der gesellschaftlichen Realität in Nordrhein-Westfalen. Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen sind bekenntnisgebunden, obwohl an den wenigsten von ihnen eine große Mehrheit in der entsprechenden Konfession getauft ist. Nach den amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2012/2013 gehörten zu diesem Zeitpunkt an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50 % der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an. In 81 Gemeinden gab es ausschließlich Bekenntnisgrundschulen.
“Kurze Beine – kurze Wege” begrüßt außerordentlich, dass mehr als 5 Jahre nach Gründung der Initiative verbesserte Bedingungen für die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen geschaffen werden sollen. Allerdings gehen in unseren Augen die im Konsens mit den Kirchen geplanten Änderungen nicht weit genug: Die Neufassung des Schulgesetzes stellt nicht sicher, dass
- alle Kinder unabhängig von Glaube und Herkunft ein Aufnahmerecht an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule erhalten;
- an allen öffentlichen Schulen die fachliche Qualifikation Hauptkriterium bei der Besetzung von Lehrer/innenstellen und Leitungspositionen ist;
- Kinder an öffentlichen Schulen keinen Religionsunterricht in einem Bekenntnis besuchen müssen, dem sie nicht angehören.
Bis heute legitimiert der Verfassungsrang der Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen die Diskriminierung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern nach religiösen Kriterien an öffentlichen Einrichtungen, die von allen Bürgern gezahlt und getragen werden. Angesichts einer zunehmenden Säkularisierung und gleichzeitig einer stärkeren religiösen Pluralität entsteht durch die Aufrechterhaltung von Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft zunehmend ein Spannungsverhältnis zu zentralen Artikeln des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die nicht nur den beiden großen Kirchen, sondern auch anderen religiösen Gemeinschaften und der wachsenden Gruppe nichtreligiöser Menschen Religionsfreiheit garantieren.
Wir fordern daher den Landtag NRW auf, die Landesverfassung zu ändern, um die Diskriminierung zu beenden.
In der Initiative “Kurze Beine – Kurze Wege” engagieren sich Menschen aus ganz Nordrhein-Westfalen. Die Initiative ist überparteilich und unabhängig. Sie besteht aus gläubigen und nichtgläubigen Bürgern des Landes: Wir sind katholisch, evangelisch, muslimisch und bekenntnislos, mit und ohne Migrationshintergrund. Wir setzen uns kritisch mit den Bekenntnisgrundschulen in NRW auseinander. Es ist ausdrücklich nicht unser Anliegen, Religion und ihre Rolle in unserer Gesellschaft grundsätzlich in Frage zu stellen.
Elftes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
Am 17. Dezember wird im Landtag von Nordrhein-Westfalen ein Gesetzentwurf zu öffentlichen Bekenntnisschulen eingebracht und in erster Lesung beraten.
Die geplanten Änderungen sind schnell zusammengefasst:
1. In Ausnahmefällen dürfen “zur Sicherung des Unterrichts” auch Lehrkräfte an Bekenntnisschulen unterrichten, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Ausdrücklich davon ausgenommen ist die Position der Schulleitung.
2. Das Umwandlungsverfahren wird deutlich erleichtert. Für die Einleitung des Verfahrens genügt es, wenn sich 10% aller Eltern dafür aussprechen (bisher 20%). Alternativ kann das Verfahren auch vom Schulträger eingeleitet werden. Außerdem wird das Umwandlungsquorum von bisher 67% auf 50% gesenkt.
Es ist erfreulich, dass die Umwandlung erleichtert wird. Dennoch stellt sich die Frage, ob eine solche halbherzige Reform in der Lage ist, die bestehenden Probleme zu lösen. Noch im Juni hatte der Münsteraner Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hinnerk Wißmann im Landtag NRW dargelegt, dass alle staatlichen Schulen – also auch staatliche Bekenntnisschulen – unmittelbar an das Grundgesetz gebunden sind und verpflichtet sind, die individuelle Vielfalt von Schülerinnen und Schüler zu achten und zu fördern. Explizit hatte Wißmann dargelegt, dass es nicht haltbar sei, dass das Grundrecht auf Religionsunterricht im eigenen Bekenntnis und auf Abmeldung vom Religionsunterricht an dieser Schulart keine Geltung habe. In diesen Fragen hält der Gesetzentwurf keine Lösungen bereit.
- Eintrag auf dem Gesetzgebungsportal des Landtags NRW
- Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –Drucksache 16/7544
- Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktion der SPD und der Fraktion der GRÜNEN vom 11.12.2014
PRESSESPIEGEL
- WAZ.de Sauer und Siegerland, 13.12.2014, Kirche geht in der Schule neue Wege
- WAZ.de, 12.12.2014, Neue Regeln für Bekenntnisschulen
- Rheinische Post, 12.12.2014, Umwandlung von Bekenntnisschulen soll leichter werden
- Domradio.de, 12.12.2014, “Monopolstellung katholischer Grundschulen nicht zeitgemäß”
- Die Welt, 11.12.2014, SPD und Grüne werben für Novelle zur Umwandlung von Bekenntnisschulen
- katholisch.de, 11.12.2014, Kirche: Keine Einwände gegen moderate Änderung
- … Die Kirche habe keine Einwände gegen die von den Regierungsfraktionen SPD und Grüne angestrebte “moderate Anpassung”, sagte der Schulexperte im Katholischen Büro in Düsseldorf, Ferdinand Claasen, am Donnerstag auf Anfrage. Die Monopolstellung katholischer Grundschulen in 74 NRW-Kommunen sei auch aus kirchlicher Sicht nicht mehr zeitgemäß. …
- WAZ, 11.12.2014, NRW für leichtere Umwandlung von Konfessions-Schulen
… Richtig sei auch, dass der Gesetzentwurf am klaren konfessionellen Profil von Bekenntnisschulen festhält. … - WAZ, 11.12.2014: Sind Konfessions-Schulen noch zeitgemäß? Pro-Kommentar von Jens Dirksen: Wurzeln und Werte
Die Frage nach dem Sinn von Konfessions-Schulen ist längst beantwortet: Von den vielen Eltern, die ihre Kinder in den letzten Jahren lieber bei solchen Schulen angemeldet haben als bei “weltlichen”. Darunter sind ja häufig sogar Eltern, die nicht an Gott glauben. …
- WAZ, 11.12.2014: Sind Konfessions-Schulen noch zeitgemäß? Contra-Kommentar von Christopher Onkelbach: Schule muss sich wandeln
Bekenntnisschulen sind schlicht nicht zeitgemäß. Sie bilden die gesellschaftliche Wirklichkeit nicht mehr ab. … - Ruhrnachrichten.de, 11.12.2014, NRW-Regierung für Umwandlung von Bekenntnisschulen
- Westfalenpost.de, 11.12.2014, Kirche geht neue Wege bei Schulen
Im Bistum Essen geht man davon aus, dass die verbliebenen Bekenntnisschulen mehrheitlich von den Eltern weiterhin gewollt werden. - Piratenpartei.de, 11.12.2014, Eine vertane Gelegenheit und ein Bekenntnis zu Bekenntnisschulen
… Die Regierung in NRW hat die Chance verpasst, endlich alle Bekenntnisschulen abzuschaffen – und so den Weg frei zu machen für Schulen, in denen Kinder neben Mathe und Englisch auch über verschiedenen Weltanschauungen offen und frei miteinander sprechen und voneinander lernen können. …