Gut weil katholisch?

Share

In Emmerich wird von 17.-19. Januar 2012 darüber abgestimmt, ob die KGS Liebfrauenschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird. Angeregt hat diesen Prozess der dortige Schulleiter Heribert Feyen durch einen Brief an die Eltern, in dem er argumentierte, dass die Schule als GGS bessere Lehrereinstellungsmöglichkeiten hätte und der Vielfalt ihrer Schüler besser gerecht werden könnte (wir berichteten).  Die Rheinische Post berichtet von einer Diskussionsveranstaltung am 12. Januar, bei der das Thema lebhaft diskutiert wurde (RP Online, 14.1.2012, Heiße Phase im Bekenntnis-Streit):

“Wo ist das Problem, wenn ein Sportlehrer evangelisch ist?”, wollte etwa eine Mutter wissen. “Ich sehe da eigentlich auch kein Problem”, erwiderte Schulamtsdirektor Hans-Hermann Buyken – der Gesetzgeber untersage es nun mal.

Über 40% der Schüler sind nicht katholisch: Für Kaplan Olding offenbar kein Grund, die Schule umzuwandeln:

Das sei sinnvoll, wenn nur wenige Schüler katholisch seien: “Hier ist das nicht der Fall, in der Liebfrauen-Schule sind rund 150 Schüler katholisch.” Zudem habe die Schule ein ausgeprägtes katholisches Profil mit intensiver Bindung zur Liebfrauen-Kirche.

Die Schulpflegschaft ist gegen eine Umwandlung, unter Berufung auf den guten Ruf der Schule. Die Elternvertreter befürchten offenbar, dass eine Gemeinschaftsgrundschule per se nicht so gut sein kann wie eine Katholische Grundschule. Der Schulamtsdirektor sieht das anders:

“Was ändert sich für mein Kind, wenn wir GGS werden?” fragte ein Vater. Wie eine Schule geführt würde, das liege am Lehrerteam und an den Eltern, meinte Hans-Hermann Buyken. “Aus Erfahrung weiß ich, dass sich die Qualität des Unterrichts durch die Umwandlung nicht ändern wird.”

Er selbst sähe es im Sinne der Ausgewogenheit gern, wenn im Kreis Kleve mehr Bekenntnis- zu Gemeinschaftsschulen würden.

Die Chancen für eine Umwandlung stehen allerdings denkbar schlecht. Nur wenn zwei Drittel aller Eltern für eine Umwandlung plädieren, wird die Liebfrauenschule eine Gemeinschaftsgrundschule. Gegner der Umwandlung können die Wahl daher getrost ignorieren: Selbst wenn alle Eltern katholischer Schüler für die Umwandlung stimmen würden und alle anderen der Wahl fernblieben, würde das lange nicht genügen – benötigt werden 187 Stimmen, egal wie viele Gegenstimmen es gibt und wie hoch die Wahlbeteiligung ist (siehe auch Grundschule Buschdorf: Elternwille scheitert an gesetzlicher Regelung). Die Erfahrung zeigt, dass eine Umwandlung aufgrund der hohen gesetzlichen Hürde nur gelingen kann, wenn alle beteiligten Gruppen diese befürworten: Zum Beispiel deswegen, weil ein/e geeignete Leitungskandidat/in andernfalls wegen der Konfession nicht berufen werden kann.

 

“Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.”

Share

Das hatten die Grünen in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2010 formuliert. Jetzt stellen sie mit Sylvia Löhrmann die Schulministerin, die alte CDU-Pläne aus der Schublade zieht, mit denen das Gegenteil des Geforderten erzielt werden soll: Zwei mal wurde im Jahr 2011 eine Kabinettvorlage eingebracht mit der Absicht, die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) zu ändern, um darin den Vorrang von Bekenntniskindern an Bekenntnisgrundschulen zu verankern. Das klingt zwar einleuchtend, führt aber dazu, dass vielfach Kinder an der Grundschule um die Ecke keinen Platz bekommen, weil im jeweiligen Bekennntnis getaufte Kinder vorrangig aufgenommen werden, egal wie weit entfernt sie von der Schule wohnen. Man muss weder Atheist sein noch politisch links, um das falsch zu finden, zumal es sich um öffentliche Schulen handelt, die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern finanziert werden. Weiterlesen

Bekenntnisgrundschulen in NRW: Was geschah 2011?

Share

Ein turbulentes Jahr begann mit einem Tiefschlag

2011 war ein bewegtes Jahr für die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege”. Es begann mit einer herben Enttäuschung: Am 12. Januar 2011 erhielten wir nach langem Warten das erste Signal der neuen rot-grünen Landesregierung zum Thema Bekenntnisgrundschulen. In ihrem Wahlprogramm 2010 hatten die Grünen noch formuliert: “Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden”. Das Schreiben eines Beamten aus dem Ministerium der grünen Schulministerin Löhrmann macht jedoch deutlich, dass alles bleiben soll wie von der Vorgängerregierung beschlossen. Weiterlesen

Stadtrat Bonn: Elterninitiative fordert Erleichterung der Schulartänderung

Share

Bonn. Nachdem die Elterninitiative “Ortsnahe Grundschule Buschdorf” trotz überwältigender Mehrheiten aufgrund der restriktiven landesgesetzlichen Regelung zwei mal in Folge knapp gescheitert ist beim Versuch, die Katholische Grundschule Buschdorf in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln, reichten Mitglieder der Initiative einen Bürgerantrag an den Rat der Stadt Bonn ein.

Weiterlesen

Kampf um Bekenntnisschule in Hückeswagen

Share

“Am liebsten wäre es dem leitenden Pastor des Pfarrverbandes und dem Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates, wenn bei den Grundschulen in Hückeswagen alles bliebe, wie es seit Jahrzehnten ist. Konkret wünschen sie sich auch für die Zukunft eine eigenständige Katholische Grundschule im bestehenden Gebäude an der Kölner Straße. Aber beide wissen auch, dass das ein Wunschtraum bleibt. Örtliche Politiker haben ihnen das bestätigt. “Die haben nur noch aus Höflichkeit mit uns geredet. Ihre Meinung zur Schullandschaft in Hückeswagen stand schon vorher fest”, sagte Weyer gestern über den Schul-Dialog von Kirche und Kommunalpolitik in Hückeswagen.”

RP Online, 7.12.2011, Kampf um Bekenntnisschule

Artikel im General-Anzeiger Bonn vom 11.11.2011

Share

Bonn, 11.11.2011. Wir freuen uns, dass der Bonner General-Anzeiger im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2012/13 mit seinem heutigen Artikel Kurze Beine sollen auch kurze Wege haben über die Anmeldekriterien an Bekenntnisgrundschulen informiert. In diesem Zusammenhang wollen wir einige Details klarstellen:

  • Bei der Anmeldung an Bekenntnisgrundschulen müssen Kinder, die nicht dem Schulbekenntnis angehören, mit “Bekenntniskindern” gleichgestellt werden. Dies ist nicht eine Forderung der Initiative “Kurze Beine – kurze Wege”, sondern entspricht nach Ansicht des Schulministeriums der geltenden gesetzlichen Regelung. Diese Erklärung muss übrigens nicht schriftlich vorgenommen werden, sondern kann auch mündlich erfolgen (siehe Antwort auf unseren offenen Brief vom 25. Februar 2011).
  • Wir kritisieren, dass es nur durch eine solche Erklärung möglich ist, auf eine Bekenntnisschule aufgenommen zu werden. Wir meinen, dass an 100% öffentlich finanzierten Einrichtungen 100% Religionsfreiheit gelten sollte.
  • Eine Ablehung aufgrund der Konfession kann gerichtlich angefochten (siehe dazu Anmeldung zur Grundschule für Erstklässler in 2012/13). Im Juristendeutsch: Die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) enthält abschließende Regelungen zur Aufnahme an Grundschulen, darin wird das Bekenntnis mit keinem Wort erwähnt. Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie dazu Rückfragen haben.
  • Die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen muss dringend erleichtert werden. An vielen Schulen stellen Bekenntniskinder nur eine Minderheit der Schüler dar, trotzdem ist eine Umwandlung fast unmöglich, wie das Beispiel Buschdorf zeigt, selbst wenn eine überwältigende Mehrheit der Eltern sich für eine Umwandlung einsetzt. Deshalb hat die Elterninitiative Orstnahe Grundschule Buschdorf einen Bürgerantrag an den Bonner Stadrat zur Erleichterung der Umwandlung gestellt (siehe auch Grundschul-Gutachten für NRW fordert erleichterte Umwandlung von Bekenntnisschulen).
  • Zuletzt: Wir bitten Sie, unsere Online-Petition zu unterzeichnen, sofern Sie unsere Forderungen unterstützen.

Grundschul-Gutachten für NRW fordert erleichterte Umwandlung von Bekenntnisschulen

Share

Ein am 26.09.2011 veröffentlichtes Gutachten des Lehrerverbands VBE fordert unter dem Motto “Kurze Beine – kurze Wege” einen möglichst weitgehenden Erhalt wohnortnaher Grundschulen in NRW.

Die gleichnamige Initiative, auf deren Seiten Sie hier gelandet sind, setzt sich dafür ein, dass Lehrer/innen und Schüler/innen auch in NRW unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit an allen öffentlichen Schulen gleiche Rechte genießen. Das bedeutet: Uneingeschränktes Aufnahme- bzw. Anstellungsrecht unabhängig von Religion und Konfession an allen öffentlichen Schulen, die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern finanziert werden! Die Initiative hat nichts mit dem VBE zu tun, eine wesentliche Forderung unserer Initiative greift der Verband allerdings auf.

Unter dem Motto “Kurze Beine – kurze Wege” prangert der Lehrerverband VBE an, dass die NRW-Landesregierung nicht ausreichend auf den demografischen Wandel reagiert. Das Gutachten zur Erhaltung von Grundschulen in NRW stellt fest, “dass akuter Handlungsbedarf besteht, um die Situation in den Grundschulen insgesamt zu verbessern.”

Auch die besondere Situation der Bekenntnisschulen findet im Gutachten Erwähnung, da die Schulartenkonkurrenz die Kosten in die Höhe treibt:

Ein besonderes Effizienzproblem besteht in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Nebeneinanders von verschiedenen weltanschaulichen Schulen. Hier entsteht zum Teil eine Konkurrenzsituation zwischen öffentlichen Grundschulen und benachbarten Konfessionsschulen, die zu unausgewogenen Schülerzahlen führen. Es ist auch nicht immer unabweisbar, zwei weltanschaulich verschiedene Schulen mit jeweils geringen Jahrgangsbreiten im selben Schulhaus oder in benachbarten Gebäuden unterzubringen. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler empfehlen wir auch hier Ressourcen schonende Lösungen anzustreben, um die frei werdenden Mittel zum Erhalt kleiner Grundschulen im ländlichen Raum einzusetzen.

Das Gutachten fordert infolgedessen, die Umwandlungen von Bekenntnisschulen “im Einzelfall” durch weniger restriktive Bedingungen zu erleichtern:

Abbau von Konkurrenzen zwischen unterschiedlichen Grundschularten.
Ein besonderes Problem der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ist eine an vielen Stellen herrschende Konkurrenz von Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen innerhalb des gleichen Einzugsbereiches. In Einzelfällen kann dies sogar auf ein schwieriges Nebeneinander unterschiedlicher Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen hinauslaufen. Die Landesregierung sollte dafür Sorge tragen, dass solche Konkurrenzbeziehungen einvernehmlich abgebaut werden. Im Wissen um die verfassungsrechtlich verankerte Stellung der Bekenntnisgrundschulen soll hier nicht der untaugliche Vorschlag unterbreitet werden, diese Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln – oder umgekehrt. Der Landesregierung aber steht es immerhin frei, die bisher sehr restriktiven Bedingungen für Umwandlungen im Einzelfall zu verändern. Auch Städte und Gemeinden, die ja Schulträger der Bekenntnisgrundschulen sind, können initiativ werden und Schulen davon überzeugen, dass eine freiwillige Fusion zweier eigenständiger Schulen im Zweifel die bessere Option ist als eine erzwungene Schulschließung.

Zur VBE-Presseerklärung “Kurze Beine – kurze Wege” vom 26.9.2011

Vollständiges Gutachten: “Kurze Beine – kurze Wege: Gutachten zur Erhaltung von Grundschulen in Nordrhein-Westfalen” (Gerd Möller und Ernst Rösner)

Wir hoffen, dass die Erkenntnisse des Gutachtens Eingang finden in die derzeit laufenden Beratungen über das neue Schulgesetz für NRW. Konkret forderten wir bereits in unserem Offenen Brief vom 30.6.2011 an Schulministerium und Landtagsfraktionen:

In Art. 8 der Landesverfassung wird das „natürliche Recht“ der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, beschworen. Das Schulgesetz macht es den Eltern aber fast unmöglich, die Schulart zu ändern. In Bonn-Buschdorf wurde zweimal (2010 und 2011) dokumentiert, dass eine deutliche Mehrheit der Eltern eine Umwandlung der Bekenntnisgrundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule wünscht, damit alle Buschdorfer Kinder gemeinsam diese Schule besuchen können. Weil diese Mehrheit aber nicht zwei Dritteln aller Eltern entsprach, wird der von der Verfassung so hoch gehaltene Elternwille vom Schulgesetzgeber als unbeachtlich abgetan. Dies, obwohl in der Landesverfassung in Artikel 12 Absatz 5 verankert wurde, dass Bekenntnis- oder Weltanschauungshauptschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln sind, wenn nur ein Drittel der Eltern (!) dies beantragen, und gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 das Bestimmungsrecht der Eltern Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens sein soll.

Sie wollen das Schulgesetz ändern: Geben Sie den Grundschuleltern eine reale Chance, die Schulart ihrer Kinder zu bestimmen. Bauen sie die in der Realität fast unüberwindlichen Hürden ab, Bekenntnisschulen in Schulen umzuwandeln, die allen Kindern gleichermaßen offen stehen und sowohl katholischen als auch evangelischen Religionsunterricht anbieten bzw. den Eltern erlauben, ihre Kinder nicht am Religionsunterricht teilnehmen zu lassen.

Eine Antwort auf unseren Brief haben wir bis heute nicht erhalten. Die bisher geplanten Änderungen im Schulgesetz sehen keine Erleichterung der Umwandlung von Bekenntnisschulen vor.

Von der Schulpolitik in NRW und nichtkatholischen “Laufkindern” in Siegen

Share

Wer hat Angst vor’m schwarzen Mann? Niemand!
Und wenn er aber kommt? Dann laufen wir davon!

Die NRW-Landespolitik macht es Kommunen und Eltern im Grundschulbereich nicht leicht. Oder, wie es der bundesweit tätige und aufs Schulrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Zoller ohne diplomatische Zurückhaltung formuliert:

“Salopp könnte man sagen, daß die Schulwahl in NRW sich so ziemlich alle Probleme aufhalst, die insgesamt denkbar sind:
Im Grundschulbereich wurden zwischenzeitlich die Schulbezirke aufgehoben, so daß sich bereits im Bereich der Einschulung mitunter kuriose Aufnahmekapazitätsrechtsstreite abspielen. […] Die Neuregelung ist deutlich mißlungen und zementiert die Mentalität der Schulen, potentiell mißliebige Schüler abzuweisen und die der Schulbehörden, sich bei Problemfällen herauszuhalten.

Weiter führt Zoller zum Thema Aufnahmekapazitäten aus:

“Das Hauptproblem liegt darin, daß dann, wenn Schülerströme nicht durch Schulbezirke oder Schuleinzugsbereiche gelenkt werden, diese oftmals sich auf eine oder wenige Schulen fokussieren. Zum Problem wird dies dann, wenn Aufnahmekapazitäten nicht zur Aufnahme aller Schüler ausreichen.”

In Zeiten zurückgehender Schülerzahlen müssen vielfach Grundschulen zusammengelegt oder geschlossen werden, was durch die unterschiedlichen Schularten oftmals zu Konflikten führt. Hinzu kommt ein wachsender Anteil religionsfrei oder muslimisch aufwachsender Kinder, so dass schnell der Eindruck der Benachteiligung bestimmter Gruppen im Raum steht.

Eine schöne Illustration für die oben beschriebenen Probleme findet sich in Siegen, wo die Stadt über kreative Lösungen für den Umgang mit unterschiedlich beliebten Grundschulen nachdenkt, wie Der Westen berichtet:

Die auf zwei Züge festgelegte katholische Schule platzt aus allen Nähten, während in der größten Schule in der Stadtmitte Leerstände drohen. Andererseits ist die katholische Grundschule Angebotsschule für das ganze Stadtgebiet und kann Kinder von überall aufnehmen.

Dem könnte die Stadt nur „entgegensteuern“, wenn die politischen Gremien für die Bekenntnisschule auf dem Dörnberg die Einzügigkeit festlegen würden.

Dann würden wirklich nur die katholischen Kinder dort aufgenommen werden, die derzeit schon eine Minderheit unter den Neuanmeldungen für die Bekenntnisschule sind. „Laufkindern“ aus der näheren Umgebung, die nicht katholisch sind, und Geschwisterkindern bliebe das Angebot erhalten.

[…] Dass an der Gemeinschaftsgrundschule Kreuztal durch Festlegung der Zügigkeit das Integrationsproblem gelöst werde, stellte Bürgermeister Kiß in Abrede. Das könne nur ein indirekter Effekt sein. Denn letztlich liege dies am Elternwillen. Dazu hatte ein Kreuztaler Vater „mit Migrationshintergrund“ eine eindeutige Meinung: „Niemand kann erwarten, dass Ausländer sich integrieren, wenn die Gastgeber sich von den Gästen entfernen.“ Er appellierte an anwesende Eltern, ihre Kinder an der Gemeinschaftsgrundschule anzumelden.
Der Westen, Ausgabe Siegen, 22.9.2011, Schuldiskussion kommt in Fahrt

Wir wüssten gerne, wo im Schulgesetz eigentlich der Passus von den Laufkindern zu finden ist.

Frank Plasberg erklärt Bruder Paulus, warum katholische Schulen so beliebt sind

Share

In einer Ausstrahlung von “Hart aber Fair” zum Papstbesuch in Deutschland 2011 äußerte sich Moderator Frank Plasberg mit klaren Worten über die nicht immer nur religiösen Sehnsüchte nach katholischer Beschulung.

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=Z5qIAeoh5xk&t=53m35s[/youtube]

(bitte vorspulen auf Position 53m35s)

Frank Plasberg ist übrigens kein erbitterter Gegner katholischer Schulen, sonst wäre er nicht selbst Pate einer Katholischen Grundschule in Wermelskirchen.

(s. auch “weil sie türkenfrei sind”)