Katholische Bekenntnisschule in Harsewinkel weist 15 Kinder ab

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Es gibt schönere Briefe, die man kurz vor Weihnachten bekommt. Die Kardinal-von-Galen-Schule, eine öffentliche katholische Grundschule im Kreis Gütersloh, verschickte am 19. Dezember 15 Ablehnungsschreiben, weil es dort mehr Anmeldungen als Plätze gab. Zahlreiche nicht katholisch getaufte Kinder erhielten keinen Platz. Glocke-online berichtet über einen der Härtefälle:

„Der Vater evangelisch, die Mutter katholisch, das Kind evangelisch – es wurde abgelehnt, obwohl alle anderen Kinder aus der Kita-Gruppe demnächst die Kardinal-von-Galen-Schule besuchen dürfen.“

die-glocke.de, 12.1.2020

Es ist schon für die Eltern nicht nachvollziehbar, dass es heute noch eine konfessionelle Trennung von Kindern an öffentlichen Schulen gibt, die dazu führt, dass das eigene Kind die Einschulung nicht mit den Nachbarskindern erleben wird. Aber wie erklärt man das dem eigenen Kind? Dass die nächste Schule in diesem Fall nur 850 Meter weiter weg gelegen ist, hilft dem Kind nicht, wenn es morgen demnächst ein gutes Stück vor den Freundinnen und Freunden das Haus verlassen muss.

10 Jahre Kurze Beine – kurze Wege – kein Grund zum Feiern…

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Bonn, 17.12.2019

Auf dieses Jubiläum hätten wir gerne verzichtet: ES GIBT UNSERE INITIATIVE JETZT SEIT 10 JAHREN!

Heute hat der Bonner General-Anzeiger über uns berichtet: https://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bad-godesberg/konfession-soll-bei-aufnahme-an-schule-in-bad-godesberg-kein-kriterium-sein

2009 haben wir uns gegründet, weil Kinder aufgrund ihrer „falschen“ oder fehlenden Konfessionszugehörigkeit an ihrer örtlichen Grundschule nicht aufgenommen wurden. Danach haben wir gelernt, dass es ganze Städte in unserem Bundesland NRW gibt, in denen Lehrer*innen, die nicht katholisch sind, keine Chance haben, Grundschulrektor*innen zu werden, wenn die Sache mit dem Bekenntnis nicht stimmt. Wir haben auch gelernt, dass das alles unglaublich schwer zu ändern ist. Staatliche Bekenntnisschulen stehen in der Landesverfassung, die wird nicht mal eben geändert, egal wie überholt ihre Regelungen sind. Die Familie eines abgelehnten Kindes hat sich sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Richter lehnten es aber ab, über die Klage zu entscheiden. So bleibt alles beim alten.

Obwohl Politiker*innen aus allen demokratischen Parteien uns (teilweise nur im Privaten) versichert haben, dass staatliche Bekenntnisschulen natürlich nicht mehr in unsere Zeit passen, gibt es kaum Aussichten auf Veränderung. 

Das ist verrückt, aber WIR GEBEN NICHT AUF!

Die modern-dynamische NRW-FDP und ihre Kritik an der Mauer durch die Schule

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Mauer durch die Schule

Plakat der FDP in den späten 60er Jahren, in dem sie die CDU auffordert, Bekenntnisschulen aufzugeben.

Im Bonner Haus der Geschichte hängt ein 50 Jahre altes Plakat. Darauf empört sich die NRW-FDP über die Mauer, die durch Schulen geht, weil Kinder aufgrund des Schulsystems nach Konfessionen getrennt werden. Die damalige FDP kritisierte mit energischen Worten die „überholte, restaurative Politik der CDU“.

Auf der Bildtafel des Museums wird der Eindruck erweckt, staatliche Bekenntnisschulen wären ein Ding der Vergangenheit. Tatsache ist: Sie wurden in NRW nie abgeschafft. Infolge der Abschaffung der Schulbezirke 2009 durch die CDU-FDP Koalition gewannen sie sogar wieder an Bedeutung. Konfessionelle Schulen wurden implizit dazu aufgefordert, ihr konfessionelles Profil zu schärfen.

Der vollständige Text des Plakats lautet:

„Kaum zu glauben: In Ringenberg am Niederrhein geht eine Mauer durch die Schule – selbst durch die Toiletten. Eine Mauer, die den katholischen Teil vom evangelischen trennt. Soweit sind wir mit der Kulturpolitik in Nordrhein-Westfalen gekommen. Ringenberg ist nur ein Beispiel. Die rückständige CDU-Politik gefährdet den konfessionellen Frieden im ganzen Land. Die Kinder werden nicht gefragt – und über den Willen der Eltern setzt man sich hinweg. Die Christliche Gemeinschaftsschule wird vom überwiegenden Teil der Eltern seit Jahren gefordert. Das haben offizielle Umfragen in Nordrhein-Westfalen klar erwiesen. Trotzdem bleibt alles beim alten. Wie lange noch soll das so weitergehen? Die geistige Freiheit ist in Gefahr. Aber Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung müssen sich frei entwickeln können. Fortschrittliche Kulturpolitik setzt eine freiheitliche Geisteshaltung voraus. Undogmatisch, modern und dynamisch gehen die Freien Demokraten an die Forderungen der Zeit. Vor allem richtet sich unser Appell an die jungen Kräfte in unserem Volk, die erkannt haben, wie sehr die restaurative Politik der CDU überholt ist.“

Derzeit gibt es keine Anzeichen, dass die moderne und dynamische Regierungspartei FDP etwas an der immer noch praktizierten konfessionell begründeten Ausgrenzung in NRW ändern möchte.

Telgte sieht Landesregierung in der Pflicht, Frage der Bekenntnisschulen zu lösen

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Oktober 2019

Schon lange wird in Telgte über Möglichkeiten diskutiert, Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln. Drei der vier Grundschulen der Kommune sind katholische Bekenntnisschulen. Es besteht fraktionsübergreifend Einigkeit, dass eine Trennung von Kindern nach Bekenntnissen an öffentlichen Grundschulen nicht zeitgemäß ist. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung „den Prozess zur Umwidmung der Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen vorzustrukturieren, mit den Schulleitungen und den Kirchen abzustimmen und einer politischen Beratung zugänglich zu machen.“ Das Ergebnis der Verwaltungsbemühungen war ernüchternd. Die Verwaltung kam zum Schluss, dass der Kommune angesichts der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Hände gebunden sind und eine Umwandlung der Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen auf Ebene der Kommune nicht weiter verfolgt werden soll. Statt dessen sei die Landesregierung am Zug, geeignete Lösungen zu finden:

Das Verfahren zur „Umwandlung in eine andere Schulart“ wird nicht weiter vorangetrieben. Die Frage der Bekenntnisschulen ist auf der Ebene der Landesregierung weiter zu führen.

http://www.buergerinfo.telgte.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=3531

Der Rat lehnte diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 allerdings ab und beauftragte die Verwaltung, den Umwandlungsprozess weiterhin voranzutreiben und eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Eltern auf den Weg zu bringen. (Quelle: http://www.buergerinfo.telgte.de/buergerinfo/getfile.asp?id=36655&type=do&)

JU Niedersachsen fordert erleichterte Umwandlung von Bekenntnisschulen

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19.10.2019

Auch wenn die Meldung bereits am 1. April veröffentlicht wurde – es handelte sich offenbar mitnichten um einen Aprilscherz: Die Junge Union in Niedersachsen forderte auf ihrem Parteitag im März eine Schulgesetzänderung, um die Umwandlung von Bekenntnisschulen erheblich zu erleichtern. Der beschlossene Antrag hat zwei Teile: Erstens soll bei einer Abstimmung über die Umwandlung einer Bekenntnisschule nicht mehr die Mehrheit der Erziehungsberechtigten, sondern die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidend sein. Tatsächlich ist die Umwandlung von Bekenntnisschulen schon oft daran gescheitert, dass sich zwar eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für eine Umwandlung aussprach, dass die Wahlbeteiligung aber schlicht nicht hoch genug war. Zweitens soll eine zusätzliche Regelung eingefügt werden, nach der die kommunale Gemeindevertretung des Schulträgers … berechtigt ist, die Umwandlung einer Bekenntnisschule herbeizuführen. Und zwar ohne, dass die Eltern noch dazu befragt werden müssen. Das wäre tatsächlich eine einschneidende Veränderung. Die Junge Union will dem Schulträger diese Möglichkeit unter der Voraussetzung einräumen, dass in vier aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 30% der Schüler bekenntnisfremd waren. In NRW dürfte damit an geschätzten 95% aller Bekenntnisgrundschulen die Voraussetzung vorliegen, damit der Rat einer Stadt eine Schule umwandeln kann (im Landesschnitt sind weniger als die Hälfte der Kinder im Schulbekenntnis getauft, siehe https://www.KurzeBeineKurzeWege.de/zahlen/).

Quelle: Webseite der JU KV Vechta

Josefschule in Gütersloh ohne Leitung

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Da haben wir es mal wieder. Der Leitungsposten einer städtischen Grundschule in NRW kann nicht besetzt werden, weil es sich um eine katholische Bekenntnisschule handelt:

Eine weitere Schwierigkeit, einen geeigneten Bewerber zu finden, ist die Tatsache, dass es sich im Herzebrock um eine Bekenntnisschule handelt. „Fachlich geeignete Kandidaten müssen der katholischen Kirche angehören, um die Zulässigkeitskriterien für eine Bewerbung zu erfüllen“, so Westphal.

Quelle:

https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/22581877_Grundschulen-im-Kreis-Guetersloh-suchen-nach-Schulleitern.html

Erste Weltanschauungsschule und erstmals weniger als 50% katholische Kinder an katholischen Schulen

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Bonn, 29.9.2019

Die Schulstatistik für Nordrhein-Westfalen für das Schuljahr 2018/19 birgt eine handfeste Überraschung: Erstmals führt das Zahlenwerk auch eine Weltanschauungsschule auf. Damit existieren mittlerweile 6 Schularten im Grundschulbereich des Bundeslandes: Neben den 1.881 Gemeinschaftsgrundschulen gibt es aktuell 808 römisch-katholische, 88 evangelische, 2 jüdische, 1 mennonitische und 1 Weltanschauungsschule.

Die Weltanschauungsschule ist in der Landesverfassung (Art. 12 Abs. 6) wie folgt definiert:

In Weltanschauungsschulen, zu denen auch die bekenntnisfreien Schulen gehören, werden die Kinder nach den Grundsätzen der betreffenden Weltanschauung unterrichtet und erzogen.

Welche Weltanschauung an dieser Schule unterrichtet wird, geht aus der Veröffentlichung des Schulministeriums nicht hervor. Immerhin 11 der bislang gerade einmal 17 Schüler/innen sind übrigens katholisch getauft, eines ist orthodox und 5 gehören Konfessionen an, die nicht genannt werden.

Weniger überraschend, aber umso bemerkenswerter ist, dass erstmals weniger als die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler an katholischen Grundschulen noch entsprechend getauft sind. Nur noch 49,4% der Kinder gehörten dort im abgelaufenen Schuljahr noch dem Schulbekenntnis an. An evangelischen Grundschulen gilt das übrigens sogar nur für 38,7% der Kinder. Weiterhin stabil hoch bleibt der Anteil jüdischer Kinder an den beiden jüdischen Bekenntnisschulen: Dort sind es immerhin 88,3%. Höher ist noch der Anteil mennonitischer Kinder an der Schule der Mennoniten, hier gehören 91,2% dem Bekenntnis an, in dem unterrichtet und erzogen wird.

Weitere aktuelle Zahlen finden sich im kürzlich aktualisierten Artikel Bekenntnisgrundschulen in NRW – Zahlen und Statistisches.

Katholische Bekenntnisschulen: Keine Heimstatt für alle Bürger

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In einem aktuellen Artikel des Online-Magazins Migazin wird die Ansicht des Staatsrechtsprofessors Hinnerk Wißmann von der Universität Münster wiedergegeben. Wißmann lobt darin das deutsche Religionsverfassungsrecht, das keine Staatskirche kennt, für sein „weitgehendes Verständnis von Religionsfreiheit“ und erklärt, dass es ausreichend Möglichkeiten bietet, auch dem Islam einen fairen Platz in der Gesellschaft anzubieten. In dem Artikel kritisiert er allerdings die aktuelle Situation in Nordrhein-Westfalen, wo im Grundschulbereich aufgrund der Dominanz katholischer Grundschulen vielerorts eben keine Wahlfreiheit herrscht und die Gefahr der religiösen Überwältigung groß ist. Er wird zitiert:

Nicht-Religiöse Menschen in Deutschland sollten nach Einschätzung von Hinnerk Wißmann nicht „religiös überwältigt“ werden. Ein Beispiel für diese Gefahr bestehe etwa in Nordrhein-Westfalen, wo es in einem knappen Fünftel der Kommunen ausschließlich katholische Bekenntnisschulen gebe. „Eine solche Situation ist sicherlich kein Zukunftsmodell. Es braucht für Menschen aller Überzeugungen ein auf Gleichberechtigung gebautes Angebot – denn der Staat ist nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts die ‚Heimstatt aller Bürger‘“.

www.migazin.de/2019/03/28/experte-der-islam-darf-nicht-gedraengt-werden-sich-zu-verkirchlichen

Sieben erfolglose Ausschreibungsverfahren in einem Jahr…

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Es ist mal wieder so weit: Weil sich für eine katholische Grundschule in Attendorn nach über einjähriger Suche keine Schulleitung fand, hat die Stadt beschlossen, die Eltern entscheiden zu lassen, ob die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden soll. An staatlichen katholischen Bekenntnisgrundschulen dürfen sich nur katholische Lehrkräfte auf die Schulleitung bewerben. Vom 18. bis 20. März können die Eltern in der Schule nun über die Bekenntnisbindung abstimmen.

UPDATE 24.3.2019

Mit einer überwältigenden Mehrheit von 74% aller Stimmberechtigten bzw. 89% aller abgegebenen Stimmen haben sich die Eltern für die Umwandlung der
Grundschule Ennest in eine Gemeinschaftsgrundschule entschieden. Damit kann die Schulleitungsstelle nunmehr ohne Konfessionsbindung ausgeschrieben werden.

Quelle:


Schlechte Karten für evangelische und konfessionslose Grundschullehrkräfte in Werne

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16.1.2019. In der Stadt Werne gibt es drei Grundschulen. Alle drei sind an das katholische Bekenntnis gebunden, zumindest dem Namen nach. 2018 schloss die letzte verbliebene Gemeinschaftsgrundschule für Schüler aller Bekenntnisse.

Nun ist es natürlich nicht so, dass es in Werne nur noch katholische Lehrkräfte und Schüler gibt. Im Gegenteil: Auch in Werne geht der Anteil getaufter Kinder zurück, ob evangelisch oder katholisch. Für nicht katholische Schülerinnen und Schüler hat sich die Situation durch die Schließung der Gemeinschaftsschule eher verbessert. Da es im Gebiet des Schulträgers keine Gemeinschaftsschule mehr gibt, dürfen sie an den Bekenntnisschulen nicht mehr aufgrund ihres Bekenntnisses (oder auch dessen Fehlens) benachteiligt werden und genießen die gesetzlich festgelegten Minderheitenrechte, die bei Vorhandensein einer Gemeinschaftsschule gewissermaßen ausgehebelt sind. Insbesondere wird das Prinzip der Wohnortnähe bei der Aufnahme an der Schule praktisch gestärkt. Praktisch werden die Schulen ohnehin in vielerlei Beziehung wie Gemeinschaftsschulen geführt: es gibt ökumenische Gottesdienste und neben dem katholischen Religionsunterricht auch evangelischen.

Für Lehrerinnen und Lehrer gibt es keine entsprechenden Regelungen. Evangelische und konfessionslose Lehrkräfte haben in Werne schlechte Karten. Das Schulgesetz schreibt ausdrücklich fest: „(…) An Bekenntnisschulen müssen 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und 2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören.“ Zwar gibt es aufgrund einer Schulgesetzänderung mittlerweile Ausnahmen, dennoch ist die Situation für das Schulamt der Stadt Werne unbefriedigend. Die Stadt überlegt, die Schulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln, allerdings will sie das nur im Paket: Entweder alle oder keine. Das ist auch vernünftig, da andernfalls wieder Benachteiligungen für nicht katholische Schüler zu erwarten wären.

Das Problem dabei ist: Die Stadt kann die drei Schulen nicht einfach umwandeln, schon gar nicht auf einen Schlag. Das erlaubt das Schulgesetz nicht. Sie kann das Verfahren nur anstoßen. Eine erfolgreiche Umwandlung kann ausschließlich durch ein Elternvotum erfolgen. Nur wenn mehr als die Hälfte aller Eltern an jeder einzelnen Schule sich für eine Umwandlung aussprechen, kann der Rat der Stadt dem in der Folge zustimmen. Es wäre allerdings merkwürdig, wenn die Eltern von nur ein oder zwei Schulen sich mehrheitlich für die Umwandlung entscheiden und der Rat anschließend diesem Begehren nicht statt gäbe. Die Stadt sitzt also in der Zwickmühle. Trotzdem ist es natürlich richtig, dass die Stadt angesichts der zunehmenden kulturellen und religiösen Vielfalt eine Umwandlung der drei Grundschulen anstrebt.

Quellen