GEW fordert Abschaffung von Bekenntnisgrundschulen

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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW spricht Klartext. Während die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer in einer Stellungnahme die Schulgesetznovelle ausdrücklich begrüßt, kritisiert sie gleichzeitig unmissverständlich ausgrenzende Tendenzen im Grundschulbereich:

“Die grundsätzliche Entscheidung zur Abschaffung der Bekenntnisschulen und damit die Entscheidung für eine ‘Schule für alle Kinder’ auch im Grundschulbereich werden leider weiterhin ausgeklammert.”

Aus GEW Pressemitteilung zur Anhörung bezüglich des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 31.10.2012, GEW begrüßt Konzept “Kurze Beine – kurze Wege”

Der Kreisverband Kleve der GEW wird im November 2012 wie folgt zitiert:

„Oft können die Rektorenstellen nicht besetzt oder Bewerberinnen nicht eingestellt werden, weil sie nicht katholisch sind“, umschreibt Seefluth die Problematik. Im Kreis sind von den insgesamt 53 Grundschulen 35 katholisch konfessionell gebunden. „Leider verschließen viele Kommunalpolitiker die Augen vor diesem Phänomen, aber im Zuge der Inklusion sollte es doch möglich sein, zumindest konfessionelle Grenzen zu überwinden. Denn ohne Gemeinschaftsschulen schließen wir im Kreis mehr als die Hälfte der künftigen Lehrkräfte aus, die hier eingestellt werden könnten.“ fordert die GEW zum Umdenken auf und verweist auf Solingen: Dort gibt es keine katholischen Grundschulen mehr, dafür aber genügend Lehrer und Schulleitungen.

Die GEW Klewe leitet daraus die folgende konkrete Forderung ab:

Eine Erleichterung der gesetzlichen Vorgaben bei der Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen muss erfolgen, die bürokratischen Hürden sind zu hoch.

Die Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen erleichtert gerade in den Dörfern und Ortsteilen die Stellenbesetzung, insbesondere der Leitungsstellen. Ohne die Schulkonzeption wesentlich zu verändern, besteht hier eine mögliche Kostenersparnis. Nicht-Katholische Kinder können mit ihren Spielkameraden zusammenbleiben. Sie brauchen nicht an die GGS zu wechseln. Die erspart der Gemeinde Fahrtkosten. Außerdem widerspricht dieser Zustand dem Gedanken der Inklusion. In Zukunft wird es wie bei schulscharfen Ausschreibungen keine Versetzung von nicht-katholischen Lehrpersonen an Konfessionsschulen geben.

GEW kritisiert Ausklammerung der Bekenntnisschulproblematik bei Schulrechtsänderung

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In einer uns vorliegenden Stellungnahme von DGB NRW und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom April 2012 kritisiert die Gewerkschaft deutlich, dass der nordrhein-westfälische Schulkonsens die Bekenntnisschulproblematik ausgeklammert hat.

Die Gewerkschaften betonen in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Regierung für ein Schulrechtsänderungsgesetz (Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in Nordrhein-Westfalen), wie wichtig es ist, im Grundschulbereich dem Prinzip „Kurze Beine – Kurze Wege“ Rechnung zu tragen. Die Stellungnahme lobt auch die Absicht des Gesetzgebers, “auf die zurückgehenden Schülerzahlen zu reagieren ohne landesweit das wohnungsnahe Grundschulangebot zu gefährden”.

Die Stellungnahme enthält aber auch eine massive Kritik in Form einer ungewohnt klaren Aussage zum Thema Bekenntnisschulen:

“Die grundsätzliche Entscheidung zur Abschaffung der Bekenntnisschulen und damit die Entscheidung für eine „Schule für alle Kinder“ auch im Grundschulbereich werden weiterhin ausgeklammert. Dies widerspricht dem Recht auf ein inklusives Schulsystem.”

Zitiert aus der Stellungnahme des DGB NRW und der GEW NRW zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung eines  qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in Nordrhein-Westfalen (8. Schulrechtsänderungsgesetz), S. 2

Katholische Eltern: Katholische Bekenntnisschulen sind für Zukunft der Gesellschaft von unschätzbarer Bedeutung

Auch die Katholische Elternschaft Deutschlands (KED NRW) hat eine Stellungnahme zum Thema abgegeben. Sie fordert, wenig überraschend:

“Gerade heute [ist] das besondere, rechtlich geforderte und geschützte Angebot von katholischen Bekenntnisschulen, nämlich Unterricht, Erziehung und Gestaltung des Schullebens unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der katholischen Kirche, für die Zukunft unserer Gesellschaft von unverzichtbarer Bedeutung.”

 

Abmeldung vom Religionsunterricht? Über die teure Wahrung eines Grundrechts

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[ursprünglich veröffentlicht am 11.2.2012, ergänzt am 6.2.2017]

Alle Eltern, egal welcher Religion oder Weltanschauung sie angehören, haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen ihre Kinder von der Teilnahme am Religionsunterricht freizustellen.
(s. GG Art. 7 Abs. 2 und SchulG NRW § 31 Abs. 6: (6))

In ganz Deutschland gilt an öffentlichen Schulen das Grundrecht, sich vom Religionsunterricht abzumelden. In ganz Deutschland? Wenn man in Nordrhein-Westfalen wohnt und sein Kind an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule angemeldet hat, kann die Wahrung dieses Rechts teuer werden. Diese Erfahrung musste die alteingesessene Familie des 8-jährigen Fabian (Name v. d. Red. geändert) aus Mönchengladbach machen. Nachdem der ansonsten durchgängig gute Schüler in seinem Abschlusszeugnis der 2. Klasse eine 4 in Religion fand, beschlossen die Eltern, seinem Wunsch zu folgen und ihn zum neuen Schuljahr vom Religionsunterricht abzumelden. Die Schule schien den Wunsch jedoch zu ignorieren: Der frischgemahlene Drittklässler kehrte im September mit der Nachricht heim, dass er weiterhin den ungeliebten Religionsunterricht besuchen müsse. Irritiert wandten sich die Eltern erneut an die Schule und wiesen auf das Schulgesetz hin. Statt der erwarteten Bestätigung der Abmeldung erhielten Sie jetzt ein Schreiben der Städtischen Katholischen Grundschule: Die stellvertretende Schulleiterin teilt darin mit,  “dass ich beabsichtige, die Aufnahmeentscheidung für lhren Sohn mit sofortiger Wirkung zu widerrufen”. Auf gut deutsch: Fabian soll sich eine andere Grundschule suchen. Und zwar sofort.

Natürlich gibt es nichtkonfessionelle Grundschulen in Mönchengladbach. Aber fast die Hälfte aller öffentlichen Grundschulen in Mönchengladbach sind katholische Grundschulen – die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit finanziert werden. Sie haben eine katholische Leitung, stellen nur katholische Lehrer/innen ein und bieten nur katholischen Religionsunterricht an – obwohl im Schnitt über ein Drittel aller Schüler/innen an diesen Schulen nicht katholisch ist. So sind etwa an Fabians Schule mehr als 40% der Kinder nicht katholisch getauft.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt: Die Familie schaltet einen Rechtsanwalt ein. Mit Erfolg: Die Schule setzt bald darauf ihre Entscheidung unter Verweis auf den Fall Öztürk aus: Man wolle eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in jenem Fall abwarten. Fabian muss den Religionsunterricht vorläufig nicht mehr besuchen.

Der Fall ist damit aber noch lange nicht abgeschlossen. Engagierte Landes- und Kommunalpolitiker der Linken unterstützen Fabians Familie in ihrem Anliegen. Oberbürgermeister Norbert Bude (SPD) dagegen stellt sich im Dezember persönlich hinter die Entscheidung der Schule und des Schulamts, das Kind der Schule zu verweisen.

Erst das neue Jahr bringt eine überraschende Kehrtwende: Am 11. Januar erhält Fabians Familie überraschend den erlösenden Brief von der Schule. In drei knappen Sätzen wird erläutert, dass Fabian nun doch an seiner Schule bleiben darf. Da die gerichtliche Entscheidung im Fall Öztürk noch auf sich warten lasse und das Schuljahr schon so weit fortgeschritten sei, bleibe es bei der ursprünglichen Aufnahmeentscheidung.

Und auch dabei bleibt es: Obwohl es sich um eine katholische Bekenntnisschule handelt, ist Fabian vom Religionsunterricht und sogar vom Kirchgang freigestellt – worum die Familie übrigens nie ersucht hatte. Das Halbjahreszeugnis stellt klipp und klar fest: “Religionslehre: n. teilg.”

Einen Haken hat die Sache für die Familie: Auf den über 3.000 Euro für den Rechtsanwalt bleibt sie trotz des Erfolgs in der Sache sitzen, da es nicht zu einem Rechtsstreit vor Gericht kam. Kommentar des Vaters: “D-A-S war mir als Elternteil der Spass wert.” Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack, da es nicht zu einer grundsätzlichen Klärung der Angelegenheit kam. Es wird nicht viele geben, die bereit oder finanziell in der Lage sind, ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit einzufordern, wie Fabians Familie dies getan hat.


Wir danken dem Autor Hermann Horstkotte für seine Unterstützung bei der Recherche.

Zum Fall der muslimischen Schülerin, die in einem ähnlichen Fall von einer ebenfalls öffentlichen evangelischen Bekenntnisgrundschule in Mönchengladbach verwiesen werden sollte, verweisen wir auf diesen Artikel: Schulverweis oder Religionsunterricht (Zeit online, 20.7.2011, Autor: Hermann Horstkotte)

Dieser Artikel stammt aus dem Jahr 2012. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat 2015 dargelegt, dass ein Recht auf Abmeldung vom Religionsunterricht an öffentlichen Bekenntnisschulen nicht besteht. Dies stehe auch nicht im Widerspruch zum Grundgesetz, da dieses in Art. 7 Abs. 5 ausdrücklich auch die Existenz öffentlicher Bekenntnisschulen vorsehe. Ferner gehöre das Fach Religion an einer Bekenntnisschule “zum elementaren Kern der Schule und macht einen wesentlichen Teil ihrer Identität aus”.

Unterstützerliste: Gegen religiös begründete Diskriminierung an öffentlichen Grundschulen in NRW

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Wir haben die Möglichkeit, uns durch eine Online-Petition zu unterstützen, deaktiviert, da wir nicht sicher sind, dass sie mit der DSGVO in Einklang steht. Nach wie vor sind wir Ihnen aber dankbar, wenn Sie uns über per mail an kontakt@kurzebeinekurzewege.de über Probleme im Zusammenhang mit staatlichen Bekenntnisschulen informieren.

Unterstützen Sie die Anliegen der Initiative “Kurze Beine – kurze Wege”!


Durch Ihre Unterschrift bekunden Sie Ihre Unterstützung für unser Anliegen. Bitte füllen Sie dazu das folgende Formular aus. Ihre Unterschrift erscheint erst dann in der Unterstützerliste, wenn Sie den Link in der Bestätigungsmail betätigen. Ihre Email-Adresse wird ausschließlich für diesen Zweck aufgezeichnet, sie wird nicht veröffentlicht und an niemanden weitergegeben. Adressat der Petition sind die Landesregierung und der Landtag von Nordrhein-Westfalen. (Vollständige Nutzungsbedingungen)

Wir fordern Politik und Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen auf, die geltende Praxis an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen zu reformieren, um folgenden Kriterien Geltung zu verschaffen:

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Das Erzbistum Köln zu Bekenntnisschulen

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Die Broschüre des Erzbistums “Die katholische Bekenntnisschule in Nordrhein-Westfalen. Informationen zur Rechtslage und Argumentationshilfen” stellt eine aufschlussreiche Lektüre dar. Unter anderem wird darin begründet, dass Schulleiter insbesondere bei muslimischen Kindern vor Aufnahme eine Gewissensprüfung vornehmen sollen, um die Ernsthaftigkeit des Aufnahmewunsches zu prüfen:

“Die Schulleitung vergewissert sich, ob den Eltern die Unterrichtung und Erziehung ihres Kindes im Sinne der katholischen Konfession ein ernstes Anliegen ist. Es geht also nicht nur darum, ob die Willenserklärung formell richtig ist, sondern ob die Eltern die Schule aus religiöser Überzeugung wählen.”

Webseite des Erzbistums Köln zu Bekenntnisschulen

Dort kann die Broschüre “Die Katholische Grundschule in Nordrhein-Westfalen” heruntergeladen werden, das Zitat oben stammt aus Abschnitt III der Broschüre, Seite 23.