Lokalzeit aus dem Münsterland über die Abstimmungen in Bocholt

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+++UPDATE+++4. April 2022+++
Herzlichen Glückwunsch den Aktiven in Bocholt! Bei der ersten Abstimmung an der Biemenhorster Grundschule ist eine ausreichende Mehrheit zusammengekommen. An den anderen Schulen wird in den nächsten Wochen abgestimmt. Unsere Daumen bleiben gedrückt. Weitere Informationen: https://madeinbocholt.de/elternabstimmung-mehrheit-in…/

Beitrag der Lokalzeit Münsterland

Schöner Beitrag in der Lokalzeit Münsterland vom 29.3.2022 mit dem Titel „Eltern gegen Bekenntnisschulen in Bocholt“: https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/muensterland/videos/video-eltern-gegen-bekenntnisschulen-in-bocholt-100.html

An 3 Grundschulen in Bocholt wird in den nächsten Wochen über die Bekenntnisbindung abgestimmt. Wir hoffen, dass möglichst viele Eltern sich an der Wahl beteiligen und für eine Abschaffung der konfessionellen Trennung an der Grundschule aussprechen.

Sogar das bischöfliche Generalvikariat zweifelt übrigens daran, dass die konfessionell homogene Bekenntnisschule „noch zeitgemäß“ und „zukunftsfähig“ ist. Die Sprecherin wünscht sich, dass „auch eine Bekenntnisschule eine Schule vor Ort sein kann, die im Sinne von Integration und Inklusion alle Kinder beschulen kann. Das Schulgesetz sieht es anders vor.“ Streiten kann man über die Aussage, dass das „einmal gute Gründe“ hatte. Wir meinen, dass es schon immer eine wenig friedensdienliche Idee war, Kinder an öffentlichen Grundschulen nach Religion zu trennen. Die Zeiten, als katholische Kinder nicht mit evangelischen Kindern spielen durften, sind zum Glück lange vorbei, nicht nur in Irland, sondern auch in Bayern. In NRW allerdings wollen CDU, SPD und FDP auch 2022 noch an der gesetzlichen Trennung nach Konfessionen an öffentlichen Grundschulen festhalten.

Frust bei Eltern in Bocholt

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In Bocholt gibt es 10 Grundschulen. 7 davon sind katholisch.

Bei drei Grundschulen in Bocholt gab es in diesem Jahr einen Anmeldeüberhang, das heißt es gab mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze. Die beiden katholischen Grundschulen mussten katholisch getaufte Kinder zuerst aufnehmen. Nicht-katholische Kinder wurden aufgrund dieses Kriteriums abgelehnt. Die normalerweise geltenden Auswahlkriterien, wie sie in der Ausbildungsordnung Grundschule vorgegeben sind, waren hier außer Kraft gesetzt (Geschwisterkind, Wohnortnähe, gemeinsamer Besuch eines Kindergartens in der Nähe…). Nur die Gemeinschaftsgrundschule konnte die Kinder nach diesen sinnvollen Kriterien aufnehmen – ohne nach dem Taufschein zu fragen.

Warum diese Kriterien nicht bei allen Grundschulen berücksichtigt werden, stößt bei vielen Eltern auf Unverständnis.

Quelle:

Bocholter-Borkener Volksblatt, 26.1.2021, Bocholter Grundschulen lehnen nicht-katholische Kinder ab (leider zahlungspflichtig)