7.5.2026 (zuletzt aktualisiert am 14.5.)
In der Ratssitzung am 6.5. lehnte eine Mehrheit von CDU und AFD die Umwandlung der evangelischen Grundschule an der Lippeaue in eine Gemeinschaftsgrundschule ab. Erst im März hatten die Eltern der Schule mit einer deutlichen und gesetzlich ausreichenden Mehrheit von 60% aller Stimmen für die Umwandlung der Schule gestimmt. Das Westfalen-Blatt berichtet, dass erstmalig eine Entscheidung des Rates nur aufgrund der Stimmen der AFD erfolgte.
Eigentlich ist die Zustimmung des Stadtrates im Fall der Schulartumwandlung von Grundschulen eine Formsache. Im Schulgesetz §27 heißt es:
“Ein Schulträger wandelt eine bestehende Grundschule in eine andere Schulart um, wenn … die Eltern von mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler sich … in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.“
Sofern keine Verfahrensfehler vorliegen, ist die Stadt also an das Elternvotum gebunden.
Das Ergebnis wird nun von der zuständigen Bezirksregierung Detmold geprüft. Es ist schwer vorstellbar, dass die Ablehnung der Umwandlung durch den Stadtrat Bestand hat, da es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt.
Erstaunlich ist an dem Vorgang, dass die Diskussionen in Bad Lippspringe schon lange andauern, bereits 2025 beschäftigte sich der Rat mit der Grundschulsituation und einzelne Ratsvertreter bewiesen ein eigenartiges Demokratieverständnis. CDU-Fraktionsvorsitzender Marius Peters wird in der Neuen Westfälischen zitiert: “Die Stadt muss als Träger weiterhin die christlichen Werte vorgeben dürfen.” Man sollte erwarten, dass mittlerweile genug Zeit war, sich mit der Gesetzeslage auseinanderzusetzen.
Update 13.5.: Nach uns vorliegenden Informationen hat der Bürgermeister den Ratsbeschluss beanstandet. Diese Beanstandung hat zunächst aufschiebende Wirkung. Der Punkt wird in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufgenommen. In dieser wird der Bürgermeister darum bitten, den Elternwillen zu respektieren und entsprechend abzustimmen. Sollte der Rat mehrheitlich weiter bei seiner ablehnenden Haltung bleiben, werde der Bürgermeister gemäß § 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einholen.
Update 14.5.: Das Westfalen-Blatt berichtet, dass Bürgermeister Ulrich Lange (CDU) den Ratsbeschluss, der mit Stimen seiner eigenen Fraktion zustandekam, beanstandet hat. Infolgedessen wird der Beschluss des Rates vorerst nicht wirksam. Beim ablehnenden Beschluss habe es sich in Anbetracht der Gesetzeslage um eine “unzulässige Ermessensüberschreitung” gehandelt, verfassungsrechtliche Vorgaben seien verletzt worden. Das Elternrecht auf Mitbestimmung bei der Schulartwahl sei “verfassungsrechtlich geschützt”. Falls der Rat seinen Beschluss nicht zurücknehmen sollte, ist davon auszugehen, dass die Bezirksregierung den Beschluss kassiert.
Quellen:
Neue Westfälische, 19.5.2026, Bad Lippspringer CDU-Ratsfrau distanziert sich von der AfD
Westfalen-Blatt, 13.5.2026, Bad Lippspringes Bürgermeister beanstandet Ratsbeschluss zur Bekenntnisschule
Neue Westfälische, 8.5.2026, Creuzmann: Abstimmung in Bad Lippspringe ist ein demokratiepolitischer Skandal
Westfalen-Blatt, 7.5.2026, Bad Lippspringer Rat kippt Elternvotum: Bekenntnis-Grundschule soll bleiben
Neue Westfälische, 7.5.2026, Bekenntnisschule: CDU und AfD stellen sich in Bad Lippspringe gegen den Elternwillen

