NRW 2024 – Kind taufen, um einen Platz an einer öffentlichen Grundschule zu bekommen

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Fast ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind katholische oder evangelische Grundschulen. Obwohl sie zu 100% aus allgemeinen Steuermitteln finanziert sind, müssen diese Schulen immer zuerst die Anmeldungen entsprechend getaufter Kinder berücksichtigen. Wer also nahe bei einer katholischen Grundschule wohnt, muss befürchten, dass das eigene (nicht katholische) Kind dort nicht aufgenommen wird, wenn es sich um eine begehrte Schule handelt. Deswegen taufen jedes Jahr wieder Eltern ihre Kinder – auch wenn sie selbst gar nicht in der Kirche sind. Von einem solchen Fall in Bottrop berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 13. Mai.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass es in NRW mittlerweile einen Sozialindex gibt. Der Index gibt Informationen über die Zusammensetzung der Schülerschaft jeder einzelnen Schule, nach Kriterien wie Migrationshintergrund, Armut, Deutschkenntnisse und sonderpädagogischer Förderbedarf. Mit der Wahl einer Bekenntnisschule verbinden viele Familien die Hoffnung, dass ihre Kinder aufgrund der homogeneren Zusammensetzung bessere Bildungschancen bzw. ein behüteteres soziales Umfeld haben.

Quelle: WAZ.de, 13.5.2024, Bottrop, Eltern zweifeln an freier Grundschulwahl: Aus diesem Grund

„Weil du nicht katholisch bist, haben wir leider keinen Platz für dich an unserer Schule.“ 

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Am 15. August stimmte der Düsseldorfer Schulausschuss über einen Antrag der SPD ab, an den ca. 40 Bekenntnisgrundschulen der Stadt eine Elternabstimmung über die konfessionelle Bindung abhalten zu lassen. Der Antrag scheiterte an den Gegenstimmen von CDU, FDP und AFD.

In ihrer Pressemitteilung kritisiert die örtliche CDU den Antrag: „Damit würde ohne ausdrücklichen Bedarf auf Seiten der Eltern Unruhe in die Schulen getragen“, sogar von einer Störung des Schulfriedens ist die Rede. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Die Christdemokraten betonten zudem, dass katholische und evangelische Grundschulen auch Schülerinnen und Schülern anderer Glaubensrichtungen offenstehen und damit integrativ wirken.“ Die Düsseldorfer CDU verschließt damit ihre Augen vor der real existierenden Situation, dass es immer wieder zur Ablehnung von Schülerinnen und Schülern kommt, die nicht dem „Schulbekenntnis“ angehören.

Vorrang haben Bekenntniskinder

Bekenntniskinder haben Vorrang, so fasst es die Westdeutsche Zeitung in ihrem Artikel vom 1. September prägnant zusammen:

An katholischen oder evangelischen Bekenntnisgrundschulen müssen zunächst Kinder der jeweiligen Konfession aufgenommen werden. Im Fall eines Anmeldeüberhangs haben Kinder mit einer anderen Konfession oder konfessionsfreie Kinder das Nachsehen und müssen auf andere Grundschulen ausweichen – auch wenn diese weiter entfernt vom Wohnort sind.

Peter Kurz, Westdeutsche Zeitung, Der „richtige“ Glaube sichert den Schulplatz

Tatsächlich ist die von der CDU befürchtete Unruhe unter Eltern tägliche Realität: Jedes Jahr, wenn es um die Anmeldung an der Grundschule geht, fallen Eltern aus allen Wolken, wenn sie feststellen müssen, dass sogar Geschwisterkinder nicht auf die Schule gehen dürfen, die sie von Bruder oder Schwester schon seit langem kennen, weil als wichtigstes Kriterium zunächst das Bekenntnis an einem Drittel aller Grundschulen in NRW darüber entscheidet, ob das Kind dort aufgenommen wird. Geschwisterstatus, Schulweg, eine ausgewogene Aufteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Grundschulen einer Stadt für eine gelingende Integration – all diese Kriterien spielen dann keine Rolle mehr. Dass diese Form der Ausgrenzung „zeitgemäß“ sein soll, wie die CDU in ihrer Pressemeldung schreibt, erscheint betroffenen Eltern als Hohn.

Wie wirken Bekenntnisschulen in Hinsicht auf Integration und Inklusion?

Die Düsseldorfer CDU behauptet: „Viele zugewanderte Eltern melden ihre Kinder an konfessionellen Schulen an, selbst wenn diese Familien anderen Religionsgruppen angehören. Mit dieser Toleranz fördern Bekenntnisschulen nachweislich die Integration“. Axel Backhaus sieht das in Grundschule Aktuell anders:

Es gibt in Deutschland nicht nur rechtliche, praktische und finanzielle Hemmnisse bei der Umsetzung von Inklusion, sondern auch systemische. Dazu zählen staatliche Bekenntnisschulen, deren religiöse Ausrichtung selektiv wirkt. Das gilt es auszumachen, einzuordnen und abzustellen. Die Forderung „Schluss mit den Bekenntnisgrundschulen in NRW“ der Initiative „Kurze Beine, kurze Wege“ zeigt einen gangbaren Weg auf.

Grundschule Aktuell, Heft 162, „Dat dat dat gifft! – Wie Bekenntnisschulen der Inklusion in
Nordrhein-Westfalen systemisch entgegenstehen“

Helmut Kohl: Weg mit dem alten Plunder!

Weg mit dem alten Plunder, keine Konfessionsschulen mehr.“ Der spätere langjährige Bundeskanzler gilt noch heute als Reformer in der CDU, weil er 1970 in Rheinland-Pfalz die Konfessionsschulen gegen den Widerstand der katholischen Kirche abschaffte.

Es wird allerhöchste Zeit, endlich auch im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen die kostspielige Altlast Bekenntnisschule zu reformieren. Sie trägt ihren Teil dazu bei, dass NRW im Bildungsbereich hinterherhinkt.

Zwei Abstimmungen in Aachen – harsche Kritik an gesetzlicher Regelung

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In Aachen gab es kürzlich zwei Umwandlungsverfahren an katholischen Grundschulen. An beiden Schulen stimmte eine überwältigende Mehrheit für die Umwandlung in Gemeinschaftsgrundschulen. An der Grundschule Michaelsbergstraße erfüllte die Elternabstimmung die gesetzlichen Vorgaben,die Schule wird zukünftig allen Kindern im Wohnviertel unabhängig von deren Konfession offenstehen. An der Grundschule Düppelstraße stimmten zwar auch 116 Elternpaare für die Umwandlung und nur 15 dagegen – trotzdem bleibt die Schule katholisch. Die abgegebenen Stimmen repräsentierten lediglich 46% aller Eltern, damit scheiterte das Anliegen an der hohen gesetzlichen Hürde von 50%, die die Befürworter einer Umwandlung erreichen müssen.

In Aachen gibt es harte Kritik an dem Verfahren und an der Landesgesetzgebung. Tatsächlich waren im Briefwahlverfahren nämlich 192 Stimmen abgegeben worden, 60 (!) davon wurden als ungültig gewertet. Die Aachener Zeitung zitiert die Schuldezernentin Aachens, Susanne Schwier:

Vor allem Sprachbarrieren seien der Grund für die vielen ungültigen Stimmen, ist Schuldezernentin Schwier überzeugt. Viele Eltern hätten das komplizierte Abgabeverfahren mit eidesstattlichen Erklärungen und unterschiedlichen Briefumschlägen schlicht nicht verstanden. In vielen Fällen konnten auch Unterlagen gar nicht zugestellt werden, weil an Briefkästen keine Namensschilder gefunden werden konnten.

Wie die Zeitung erläutert, liegt die Schule in einem Viertel, das stark von Zuwanderern geprägt ist. Um so weniger ist es nachvollziehbar, dass hier katholische Kinder bevorzugt aufgenommen werden müssen und dass nicht nur die Schulleitung katholisch sein muss, sondern auch die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich ist.

Schulpolitikerinnen von Grünen und SPD kritisieren die Regelungen mit deutlichen Worten, dem Elternwillen entspreche das Ergebnis keinesfalls. Oberbürgermeisterin Keupen kündigte an, mit dem neuen Schulministerium Kontakt aufzunehmen, um auf eine Vereinfachung des Verfahrens zu drängen.

Quellen

Aachener Zeitung, 12.6.2022, Harte Kritik an Landesgesetzgebung:Gescheiterte Schulumwandlung erzürnt Aachens Schulpolitiker

Aachener Zeitung, 6.6.2022, Aachener Ostviertel. Die Schule Düppelstraße soll katholisch bleiben

Abstimmung über Bekenntnisbindung der Laurentiusschule in Warendorf

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Ursprünglich veröffentlicht am 21.2.2022

UPDATE 22.3.2022: Mit dem überwältigenden Wahlergebnis von 107 Stimmen pro Umwandlung bei nur 3 Gegenstimmen (Wahlbeteiligung: 72,6%) war die Abstimmung über die Umwandlung erfolgreich! Riesen-Glückwunsch an die mega-engagierten Eltern! (Quelle: www.warendorf.de)

Warendorf ist einer dieser leider nicht seltenen Extremfälle in Nordrhein-Westfalen. Wenn man sich die dortige Schullandschaft ansieht, denkt man, dass einen eine Zeitreise zurückgeführt hat in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts: Von sieben Grundschulen im Ort ist gerade mal eine nicht konfessionell gebunden. Wir berichteten letztes Jahr schon über die Situation.

Die Elterninitiative gemeinsam laurentius hat in der Zwischenzeit ganze Arbeit geleistet, jetzt geht es um die Wurst: Von 7. bis 21. März dürfen die Eltern von Kindern an der Schule per Briefwahl darüber abstimmen, ob wenigstens eine der fünf katholischen Grundschulen in Warendorf zum kommenden Schuljahr in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird. Anders als es die westfälischen Nachrichten wiederholt schreiben, ist übrigens eine Gemeinschaftsgrundschule alles andere als konfessionsfrei. Sie ist nur nicht auf ein Bekenntnis festgelegt. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler werden unabhängig von ihrem Glauben oder Nichtglauben aufgenommen, aber unabhängig davon gibt es dort wie an allen anderen staatlichen Grundschulen in NRW auch Religionsunterricht, St.-Martins-Züge und Weihnachtsfeiern.

Wir wünschen der Initiative viel Erfolg!

Quelle:

Westfälische Nachrichten, 21.2.2022, „Nichtstun reicht nicht“

Es bleibt bei der konfessionellen Trennung an öffentlichen Schulen in Vechta

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Kaum zu glauben und doch wahr: Im niedersächsischen Vechta bleibt es bei der weitgehenden konfessionellen Trennung der Kinder an den öffentlichen Grundschulen. Katholische, evangelische und konfessionslose sowie muslimische Kinder gehen auch zukünftig meist auf unterschiedliche Schulen.

In Vechta gibt es acht staatliche Grundschulen. Fünf davon sind katholisch, eine ist evangelisch, und lediglich zwei Grundschulen stehen als Gemeinschaftsgrundschulen allen Kindern unabhängig von Glauben und Bekenntnis offen. Nun ließ die Stadt an allen Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abstimmen – das niedersächsische Schulgesetz sieht eine solche Abstimmung vor, wenn der Anteil der im jeweiligen Schulbekenntnis getauften Kinder mehr als drei Jahre lang unter 70% liegt. Die Stadt hatte sich erhofft, dass bei einer Umwandlung aller Schulen feste und verlässliche Schulbezirke gebildet werden können, um damit eine gleichmäßigere Verteilung von Kindern mit Migrationshintergrund zu erreichen. Derzeit liegt der Anteil dieser Kinder an einer der beiden nicht konfessionell gebundenen Grundschulen bei 85 Prozent, weit höher als an den staatlichen Bekenntnisschulen.

Die gesetzliche Hürde für eine Umwandlung erwies sich allerdings als zu hoch. An einer der Schulen fehlte lediglich eine Stimme für die Umwandlung. An der evangelischen Martin-Luther-Schule hatte zwar eine Mehrheit für die Zusammenlegung mit der katholischen Alexanderschule und damit für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule gestimmt. Da sich dort aber eine deutliche Mehrheit gegen die Umwandlung aussprach, bleiben beide Schulen konfessionell gebunden.

Quellen

  • https://www.vechta.de/news/alle-themen/nachricht/news/eltern-stimmen-umwandlung-nicht-mehrheitlich-zu/
  • https://www.nwzonline.de/vechta/vechta-bildung-eltern-stimmen-fuer-erhalt-der-bekenntnisschulen_a_50,2,3608324459.html
  • https://www.kirche-und-leben.de/artikel/alle-katholischen-grundschulen-in-vechta-bleiben-katholisch/

Wie integrativ wirken Bekenntnisgrundschulen in NRW?

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Bonn, 17.3.2018 (überarbeitet und ergänzt am 18.3.)

Im Vorlauf der Landtagswahl 2017 hat die AfD als einzige im Landtag vertretene Partei nicht zu unseren Wahlprüfsteinen Stellung genommen. Es ist bislang nicht klar, was die Partei davon hält, dass es staatliche Bekenntnisschulen gibt. Nun hat die Partei offenbar das Thema für sich entdeckt. Ihr schulpolitischer Sprecher Helmut Seifen (er war bis vor kurzem Direktor eines Gymnasiums), hat am 1. März eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Bekenntnisschulen in NRW“ an die Landesregierung gestellt, in der er offensichtlich einen Zusammenhang herstellt zwischen der Schulart (Bekenntnisgrundschule oder Gemeinschaftsgrundschule) und dem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund. Eine Positionierung der Partei gegenüber Bekenntnisschulen wird aber aus der Anfrage bislang nicht ersichtlich.

Seifen hat bereits im Januar eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund“ gestellt. Darin  musste das Schulministerium (in vermutlich sehr mühevoller Kleinarbeit) auflisten, wie Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund auf verschiedene Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Gymnasium) aufgeteilt sind. Aus der Antwort geht hervor, dass an einem Drittel aller Grundschulen in NRW mehr als die Hälfte der Kinder einen Migrationshintergrund (=Zuwanderungsgeschichte) haben. Das heißt, dass diese Kinder entweder selbst im Ausland geboren wurden oder mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde oder dass im Alltag des Elternhauses nicht deutsch gesprochen wird.

An 10% aller Grundschulen haben mehr als 75% der Kinder eine Zuwanderungsgeschichte, an knapp 3% sind es mehr als 90%. Bei Durchsicht der Liste von 260 Schulen mit über 75% Kindern mit Zuwanderungsgeschichte sieht es zunächst so aus, als wären alle Schularten gleichermaßen betroffen. Tatsächlich zeigen sich aber erhebliche Unterschiede zwischen den Schularten: So haben fast 11% aller staatlichen Gemeinschaftsgrundschulen den besagten 75%-Anteil, aber nur 4% der katholischen und 8% aller evangelischen Bekenntnisschulen. Am höchsten ist der Anteil von Migrantenkindern im Durchschnitt an privaten Ersatzschulen: an 25% dieser Schulen haben 75% oder mehr Kinder eine Zuwanderungsgeschichte.

Am Beispiel Bonn lässt sich dies gut veranschaulichen: Von insgesamt 52 Grundschulen der Stadt sind 29 Gemeinschaftsgrundschulen, 19 katholisch, 2 evangelisch, und 2 sind private Ersatzschulen. Auf der 75%-oder-mehr-Liste befinden sich 8 dieser Grundschulen: 6 davon sind Gemeinschaftsgrundschulen, 1 ist eine evangelische Bekenntnisschule und 1 weitere ist die Independent Bonn International School, eine Privatschule.

Die Auflistung des Ministeriums erhärtet also den Hinweis darauf, dass Bekenntnisgrundschulen insgesamt zur Segregation von Schülern mit und ohne Migrationshintergrund beitragen.  Selbstverständlich wollen wir damit nicht die engagierte Arbeit in Frage stellen, die an jeder einzelnen Schule geleistet wird.

Soll der Taufschein Nachbarskinder entzweien?

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„Es ist ein beschämendes Trauerspiel.“

Bonn, 8.2.2017

Acht Jahre ist es her, dass sich der Bonner Stadtrat mit den Aufnahmekriterien der städtischen Grundschulen beschäftigen musste. Allgemein herrschte großes Unverständnis darüber, dass Kinder nicht gemeinsam mit ihren Kindergartenfreunden und Nachbarskindern in die gleiche Grundschule gehen durften, weil sie die falsche Religion hatten oder ungetauft waren. Aus diesem Grund entstand 2009 die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“, um sich gegen diese Form der religiös begründeten Diskriminierung durch staatliche Einrichtungen einzusetzen. Bundesweit wurde damals über die offensichtliche Benachteiligung Un- und Andersgläubiger berichtet, unter anderem in Spiegel Online, Monitor und der Welt. Weiterlesen

Staatliche Schule nur für getaufte Kinder – und in den Gottesdienst müssen alle, egal ob gläubig oder nicht

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Bei der Aufnahme an Bekenntnisgrundschulen gilt ab Herbst 2016:

„Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern.“
(Runderlass vom 1. Juni 2016, Nummer 1.23 der Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungsordnung Grundschule)

Praktisch bedeutet das, dass Kinder, die nicht dem Schulbekenntnis angehören, an staatlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW nur aufgenommen werden können, wenn nach Aufnahme aller entsprechend getauften Kinder an der betreffenden Schule noch Plätze frei sind. Die Schulweglänge spielt – anders als zuletzt – keine Rolle mehr, auch nicht ob ein Kind bereits ein Geschwisterkind an der Schule hat.

Manche Schulleitungen verstehen die zugrundeliegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW von März 2016 womöglich als Aufforderung, das (zumeist katholische) Profil ihrer Schule zu stärken – und den Gottesdienst verpflichtend zu machen. So wurde uns von Betroffenen berichtet, dass Kinder ungeachtet ihres Glaubens seit diesem Schuljahr verpflichtend am katholischen Gottesdienst teilnehmen müssen. Das allerdings ist – katholische Grundschule hin oder her – nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.“ So heißt es unmissverständlich in Grundgesetzartikel 140. Eine staatliche Bekenntnisgrundschule ist kein Kloster und auch kein Kommunionsunterricht: Kein Mensch – auch nicht ein katholisches Kind – darf zum Beten gezwungen werden. Bekenntnisgrundschulen in NRW sind staatliche Einrichtungen, die unmittelbar an das Grundgesetz gebunden sind. Das gilt auch in der Domstadt Köln. Solange es allerdings bekenntnisgebundene Schulen gibt, wird es auch solche Verstöße gut gläubiger Schulleitungen geben.

Im Juni fragte die Piratenfraktion im Landtag NRW die Landesregierung unter anderem:

4. Welche Folgen hat das Urteil des OVG für die Beschulung von neu zugewanderten Kindern, die nicht Religionen angehören, die Schulbekenntnisse von öffentlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen sind?

5. Wie schätzt die Landesregierung die Rolle der öffentlichen Bekenntnisschulen bei der Beschulung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern ein?

Die Antwort der Landesregierung lautete:

4. Bei Anmeldeüberhängen an Bekenntnisschulen werden die bekenntnisangehörigen Kinder den Vorrang gegenüber den bekenntnisfremden Kindern haben. Das wird sowohl für neu zugewanderte Kinder als auch für nicht neu zugewanderte Kinder gelten.

5. Die Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler gehört in gleicher Weise zum Auftrag der Bekenntnisschulen wie aller anderen Schulen.

Die unmittelbar aufeinander folgenden Antworten zeigen einen eklatanten Widerspruch auf. Es ist eine politische Aufgabe, diesen Widerspruch aufzulösen.

Flüchtlingssituation stellt Regelungen zu öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in Frage

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Initiative Kurze Beine – kurze Wege, 13.9.2015

(aktualisiert am 18.9.2015)

Viele Kommunen in Deutschland müssen derzeit schulpflichtigen Kindern aus Flüchtlingsfamilien einen Schulplatz  gewähren, auch wenn vielfach die Schulen bereits große Klassen haben.  In Nordrhein-Westfalen werden offenbar die bisherigen Regelungen zur restriktiven Aufnahme bekenntnisfremder Kinder zur Makulatur. Vielfach wird sogar die normalerweise gültige maximale Klassengröße von 29 Kindern überschritten. In der aktuellen Situation liegt es auf der Hand, dass auch Bekenntnisschulen Flüchtlingskinder aufnehmen müssen und von deren Eltern schwerlich das Einverständnis verlangt werden kann, ihre Kinder im jeweiligen Bekenntnis unterrichten und erziehen zu lassen.

In Niedersachsen stehen gesetzlich eindeutige Regelungen offenbar solchen „rheinischen Lösungen“ entgegen. Weiterlesen

Bekenntnisgrundschulen in NRW – Zahlen und Statistisches

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(zuletzt aktualisiert: 08.12.2023)

Die Länge des Schulwegs für die kleinsten Schüler/innen und die Verwirklichung des Prinzips der Religionsfreiheit an Grundschulen hängt für Lehrkräfte und Schüler/innen in großen Teilen Nordrhein-Westfalens maßgeblich von der Konfession ab. Die Verfassung des Landes garantiert die Existenz staatlicher Bekenntnisschulen. 2015 wurde durch eine Schulgesetzänderung die Umwandlung von Bekenntnisschulen etwas erleichtert und die strikte Bekenntnisbindung von Lehrkräften aufgeweicht und damit der (gelebten) Realität angenähert.

Die Situation an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen war insgesamt aufgrund des Geburtenrückgangs bis 2015 durch abnehmende Schülerzahlen gekennzeichnet, seit 2016 steigen die Schülerzahlen wieder. Der Anteil katholischer und evangelischer Kinder an den Grundschulen des Bundeslandes geht stetig und zunehmend rasant zurück: Waren 2001 noch 74,4% getauft (ev. oder röm.-kath.), so waren es im Schuljahr 2022/23 nur noch 48,2% (im Vorjahr noch 50%) – erstmals weniger als die Hälfte! Der Anteil der Grundschulkinder, die keiner Religion zugeordnet sind, erhöhte sich dagegen im gleichen Zeitraum von 9,4% auf 23,1%. Der relative Anteil muslimischer Kinder erhöhte sich in diesem Zeitraum ebenfalls deutlich von 11,8% auf 20,1% (im Vorjahr noch 20,3%).

Bekenntnisgrundschulen in NRW in Zahlen (alle Zahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2022/23)

Insgesamt gibt es 688.204 Grundschüler (1970: 1.071.127), davon sind

  • 29,0% römisch-katholisch (2001/2: 44,2%)
  • 23,1% ohne Konfession (2001/2: 9,4%)
  • 19,2% evangelisch (2001/2: 30,2%)
  • 20,2% muslimisch (2001/2: 11,8%)
  • 8,4% andere Konfessionen

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