Schlechte Karten für evangelische und konfessionslose Grundschullehrkräfte in Werne

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16.1.2019. In der Stadt Werne gibt es drei Grundschulen. Alle drei sind an das katholische Bekenntnis gebunden, zumindest dem Namen nach. 2018 schloss die letzte verbliebene Gemeinschaftsgrundschule für Schüler aller Bekenntnisse.

Nun ist es natürlich nicht so, dass es in Werne nur noch katholische Lehrkräfte und Schüler gibt. Im Gegenteil: Auch in Werne geht der Anteil getaufter Kinder zurück, ob evangelisch oder katholisch. Für nicht katholische Schülerinnen und Schüler hat sich die Situation durch die Schließung der Gemeinschaftsschule eher verbessert. Da es im Gebiet des Schulträgers keine Gemeinschaftsschule mehr gibt, dürfen sie an den Bekenntnisschulen nicht mehr aufgrund ihres Bekenntnisses (oder auch dessen Fehlens) benachteiligt werden und genießen die gesetzlich festgelegten Minderheitenrechte, die bei Vorhandensein einer Gemeinschaftsschule gewissermaßen ausgehebelt sind. Insbesondere wird das Prinzip der Wohnortnähe bei der Aufnahme an der Schule praktisch gestärkt. Praktisch werden die Schulen ohnehin in vielerlei Beziehung wie Gemeinschaftsschulen geführt: es gibt ökumenische Gottesdienste und neben dem katholischen Religionsunterricht auch evangelischen.

Für Lehrerinnen und Lehrer gibt es keine entsprechenden Regelungen. Evangelische und konfessionslose Lehrkräfte haben in Werne schlechte Karten. Das Schulgesetz schreibt ausdrücklich fest: „(…) An Bekenntnisschulen müssen 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und 2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören.“ Zwar gibt es aufgrund einer Schulgesetzänderung mittlerweile Ausnahmen, dennoch ist die Situation für das Schulamt der Stadt Werne unbefriedigend. Die Stadt überlegt, die Schulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln, allerdings will sie das nur im Paket: Entweder alle oder keine. Das ist auch vernünftig, da andernfalls wieder Benachteiligungen für nicht katholische Schüler zu erwarten wären.

Das Problem dabei ist: Die Stadt kann die drei Schulen nicht einfach umwandeln, schon gar nicht auf einen Schlag. Das erlaubt das Schulgesetz nicht. Sie kann das Verfahren nur anstoßen. Eine erfolgreiche Umwandlung kann ausschließlich durch ein Elternvotum erfolgen. Nur wenn mehr als die Hälfte aller Eltern an jeder einzelnen Schule sich für eine Umwandlung aussprechen, kann der Rat der Stadt dem in der Folge zustimmen. Es wäre allerdings merkwürdig, wenn die Eltern von nur ein oder zwei Schulen sich mehrheitlich für die Umwandlung entscheiden und der Rat anschließend diesem Begehren nicht statt gäbe. Die Stadt sitzt also in der Zwickmühle. Trotzdem ist es natürlich richtig, dass die Stadt angesichts der zunehmenden kulturellen und religiösen Vielfalt eine Umwandlung der drei Grundschulen anstrebt.

Quellen