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Petitions-Flyer
Vorschau, 2-seitig, Din A6

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Und wieder ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit

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Die katholische Grundschule in Bornheim-Merten ist bald nicht mehr katholisch. So haben es die Eltern mit überwältigender Mehrheit entschieden. Der Grund ist nicht, dass die Eltern weniger religiös geworden sind. Es ändert sich auch nichts an der Schule in Zukunft, außer natürlich am Namen der Bildungsstätte. Im Gegenteil, die Eltern haben so entschieden, damit die Schulleiterin auch weiterhin Schulleiterin bleiben kann, obwohl sie nicht katholisch ist.

Aus dem gleichen Grund hat die Schulpflegschaft der St. Katharina-Grundschule in Heinsberg die Umwandlung ihrer Schule beantragt. Nach dem Ausscheiden der ehemaligen Rektorin wurde zwar eine neue Schulleiterin gefunden. Aber auch hier das gleiche Spiel: Wegen der falschen Konfession darf sie die Schulleitung nicht übernehmen.

Quellen:

Frust bei Eltern in Bocholt

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In Bocholt gibt es 10 Grundschulen. 7 davon sind katholisch.

Bei drei Grundschulen in Bocholt gab es in diesem Jahr einen Anmeldeüberhang, das heißt es gab mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze. Die beiden katholischen Grundschulen mussten katholisch getaufte Kinder zuerst aufnehmen. Nicht-katholische Kinder wurden aufgrund dieses Kriteriums abgelehnt. Die normalerweise geltenden Auswahlkriterien, wie sie in der Ausbildungsordnung Grundschule vorgegeben sind, waren hier außer Kraft gesetzt (Geschwisterkind, Wohnortnähe, gemeinsamer Besuch eines Kindergartens in der Nähe…). Nur die Gemeinschaftsgrundschule konnte die Kinder nach diesen sinnvollen Kriterien aufnehmen – ohne nach dem Taufschein zu fragen.

Warum diese Kriterien nicht bei allen Grundschulen berücksichtigt werden, stößt bei vielen Eltern auf Unverständnis.

Quelle:

Bocholter-Borkener Volksblatt, 26.1.2021, Bocholter Grundschulen lehnen nicht-katholische Kinder ab (leider zahlungspflichtig)

Umwandlung aller katholischen Grundschulen in Lohne?

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Das niedersächsische Lohne hat 6 katholische Grundschulen. Oder anders ausgedrückt: Alle Grundschulen in Lohne sind katholisch. Nun ist Lohne traditionell durchaus sehr katholisch geprägt. Aber es ist nicht so, dass alle Kinder römisch-katholisch getauft wären. Keineswegs. Tatsächlich sind es noch gut 50%, Tendenz sinkend. Erfreulicherweise hat man sich darauf geeinigt, dass all diese Schulen Kinder aller Bekenntnisse in ihrem Einzugsbereich aufnehmen. Nun gilt in Niedersachsen – anders als in NRW – aber eine Regelung, wonach eine Abstimmung über die Bekenntnisbindung durchgeführt werden muss, wenn der Anteil bekenntnisfremder Kinder 30% erreicht. Diese Abstimmung soll an allen 6 Grundschulen im Schuljahr 2020/21 stattfinden.

An sich spricht alles dafür, die Schulen geschlossen umzuwandeln, damit alles so bleiben kann, wie es war. Durch die Elternabstimmung steht aber genau das auf der Kippe. Das Nachrichtenportal OM Online zitiert hierzu Wolfram Amelung, der sich lange Jahre mit einer Elterninitiative für die Umwandlung der Lohner Grundschulen einsetzte:

Andernorts habe man an öffentlichen Schulen längst darauf verzichtet, Schülerschaften zu unterscheiden. Er nennt Papenburg als Beispiel. Dort sei unter Einbeziehung der Schulleitungen, der Eltern und der Kirchen ein „Umwandlungsprozess aller Bekenntnisschulen unabhängig von der Konfessionsstruktur in der jeweiligen Schülerschaft aktiv umgesetzt“ worden. „Das ist von der Stadt Lohne als Schulträger der hiesigen Bekenntnisgrundschulen unverständlicherweise nicht gewollt.“

OM online, 2.2.2021, Bekenntnisschulen: Abstimmung erfolgt nach den Osterferien

Umwandlung der St.-Martini-Schule in Geldern in eine Gemeinschaftsgrundschule

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Bis zum 14.2.2021 läuft die Abstimmung über die Umwandlung der Katholischen Bekenntnisschule St.-Martini-Schule in Geldern in eine Gemeinschaftsgrundschule. Wir wünschen eine hohe Wahlbeteiligung und drücken die Daumen, dass die 87 Stimmen zusammenkommen, die für eine erfolgreiche Umwandlung benötigt werden. Im wesentlichen geht es den Initiatoren darum, dass die kommissarische Schulleitung auch offiziell Schulleiterin werden darf, obwohl sie nicht katholisch getauft ist. Im Elternbrief wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich am Namen und an der Ausrichtung der Schule überhaupt nichts ändern soll:

„Selbstverständlich bleibt der Name „Sankt-Martini-Schule“ bestehen. Auch die christliche Orientierung und die damit verbundenen Feste sowie die Zusammenarbeit mit der Pfarrgemeinde in Veert bleiben von der Umwandlung unberührt.“

aus dem Elternbrief der Schule

Ratsmehrheit in Olpe legt die Hände in den Schoß

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In Olpe gibt es viel Aufregung um die Aufnahme von Kindern an Grundschulen (wir berichteten). 3 der 4 öffentlichen Grundschulen der Stadt sind katholisch. Dort werden zunächst nur die Anmeldungen katholisch getaufter Kinder berücksichtigt. Erst wenn es dann noch Plätze gibt, können auch andere Kinder ausgenommen werden. Das war in der Vergangenheit selten ein Problem, weil es genug Plätze gab. In diesem Jahr kam es aber zu Entscheidungen, die für die betroffenen Kinder und Familien nur als handfeste Diskriminierung empfunden werden konnten. Eine Petition sammelte fast 900 Unterschriften mit dem Ziel, eine weitere Grundschule in Olpe in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln.

Die Ratsmehrheit lehnte nun einen Antrag der Grünen ab, ein Umwandlungverfahren anzustoßen, damit die Eltern an den Schulen über die Schulartänderung entscheiden können. Weil es in dieser Problematik vor Ort keine einfache Lösung gibt, bleibt also erst einmal alles so, wie es ist.

Weitere Informationen (leider hinter Bezahlschranke):
https://www.wp.de/staedte/kreis-olpe/olper-schulumwandlung-das-schafft-neue-probleme-id230236272.html

EILMELDUNG: Riesenerfolg für die Initiative zur Umwandlung von Bekenntnisschulen in Telgte

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Telgte, 6.5.2020

Herzlichen Glückwunsch nach Telgte!

Die Eltern in Telgte haben entschieden: 2 der 3 katholischen Bekenntnisschulen vor Ort werden in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt! Auch an der dritten Schule sprachen sich zwar 73% der abgegebenen Stimmen für eine Umwandlung aus (77 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen), damit verpassten sie aber knapp und nur um 4 Stimmen die notwendige Mehrheit von 50% aller Wahlberechtigten. Einzig die St.-Christophorus-Schule in Westbevern bleibt daher katholisch, obwohl die Abstimmung auch hier deutlich gemacht hat, dass die Eltern sich etwas anderes für ihre Kinder wünschen. Immerhin gibt es einen Ratsbeschluss, wonach alle Westbeveraner Kinder in Westbevern beschult werden können – unabhängig von der Konfession.

Von Telgte geht damit ein starkes Signal aus, dass eine Trennung von Kindern nach Bekenntnissen an öffentlichen Schulen nicht mehr in unsere Zeit passt. Es wird Zeit, dass viele weitere Kommunen diesem Beispiel folgen, bis endlich auch in NRW die staatliche Bekenntnisschule aus der Verfassung gestrichen wird.

Weitere Informationen

Der Unterschied zwischen Gemeinschaftsschule und Bekenntnisschule

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Die WDR-Lokalzeit berichtete am 22.4. über die derzeit laufende Abstimmung über die Schulumwandlungen in Telgte (online verfügbar bis 29.4.). Dabei kommt auch ein Vater zu Wort, der sich für den Erhalt der katholischen Bekenntnisschulen einsetzt. Er möchte, dass seine Kinder auch in der Schule eine durch und durch katholische Erziehung genießen. Und sagt:

„Das ist ja genau der Unterschied zwischen der Gemeinschaftsschule und der Bekenntnisschule. An der Gemeinschaftsschule wird der Religionsunterricht als reine Wissensvermittlung gemacht, und in der Bekenntnisschule ist eben das ganze Schulleben durchdrungen von dem Glauben, einschließlich der christlichen Feste, Gottesdienstfeiern, und all das gehört dazu.“

Einspruch! Die Landesverfassung Nordrhein-Westfalen definiert die beiden Schularten wie folgt (Art. 12, Abs. 3):

In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Der Religionsunterricht unterscheidet sich an beiden Schularten grundsätzlich nicht. Er wird in beiden Schulen als bekenntnisorientierter Unterricht erteilt. An Gemeinschaftsgrundschulen können nicht katholische Kinder allerdings nicht darauf verpflichtet werden, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen. Christliche Feste können ausdrücklich hier wie dort gefeiert werden, und auch an Gemeinschaftsgrundschulen gibt es Schulgottesdienste. Man könnte einen Unterschied dahingehend konstruieren, dass an Gemeinschaftsschulen nicht der komplette Unterricht von religiöser Erziehung durchdrungen ist. In der Praxis ist das allerdings ohnehin an den wenigsten Bekenntnisschulen der Fall, der Schulalltag unterscheidet sich in der Regel nicht zwischen beiden Schularten. Hinzu kommt, dass es nicht gerade überzeugend ist, Nächstenliebe zu lehren und schon bei der Aufnahme an der Schule das Gegenteil zu praktizieren.

Eltern in Olpe starten Petition gegen religiöse Ausgrenzung bei Schulanfängern

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Drei der vier Grundschulen in Olpe sind katholische Bekenntnisschulen. Bislang war das wohl kein großes Problem. Der Unterschied zwischen Gemeinschaftsgrundschule und Bekenntnisgrundschule hat vermutlich im Schulalltag in Olpe genau so wenig eine Rolle gespielt wie im Rest des Bundeslandes auch. Dieses Jahr wurden allerdings zahlreiche Kinder nicht an der jeweiligen Wunschschule aufgenommen. Es gab mehr Anmeldungen als Plätze, und so mussten die Schulen die verfügbaren Plätze zunächst an katholisch getaufte Kinder vergeben. Mit der Folge, dass Jamal offenbar das einzige von 14 Kindern aus seinem Kindergarten ist, der nicht an der Grundschule Rhode aufgenommen wird. Verständlich, dass seine Mutter „empört, traurig und wütend“ ist, wie die Lokalnachrichten berichten. In dem eindrucksvollen Artikel lassen sich sechs Mütter mit großformatigen Fotos abbilden und berichten darüber, dass sie sich ungerecht behandelt fühlen. Sie fordern eine Umwandlung der Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen, die allen Kindern gleichermaßen offen stehen. Recht haben sie!

„Ich möchte, dass es keine Bekenntnisschulen mehr gibt. Ich möchte gerecht behandelt werden.“ (Meliha Kir)

Die Abschaffung der staatlichen Bekenntnisschule ist lange überfällig. 50 Jahre ist es her, dass in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die staatlichen Bekenntnisschulen abgeschafft wurden, damit Kinder gemeinsam und unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zur Schule gehen können. Heute mutet eine Trennung nach Konfession an wie ein staatlich organisierter Schildbürgerstreich. Es seien nur Einzelfälle, damit versuchen sich die Verantwortlichen im Land herauszureden. Es sind viel zu viele Einzelfälle, und jeder einzelne, der von dieser Form der Diskriminierung betroffen ist, ist einer zu viel. Wenn Eltern ihr Kind noch schnell taufen lassen, damit es doch auf der katholischen Wunschschule aufgenommen wird, dann stinkt das zum Himmel. Niemand kann daran Gefallen finden. Weder die betroffene Familie, noch der taufende Pfarrer, noch die Schule. Der Fehler liegt aber nicht bei der Familie, die so eine Entscheidung trifft, sondern bei denen in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen, die es in all den Jahren nicht geschafft haben, die Verfassung an die Wirklichkeit anzupassen und mit solchen Ungerechtigkeiten aufzuräumen.

In Olpe hat eine der betroffenen Mütter eine Petition gegen religiöse Ausgrenzung bei Schulanfängern gestartet. Sie hat jede Unterstützung verdient! Direkt zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/nein-zu-religioeser-ausgrenzung-bei-schulanfaengern-in-olpe

Quellen

Telgte ganz im Zeichen von „pro Umwandlung“

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„Den unerträglichen Zustand beenden!“

Breite Unterstützung erfährt in Telgte die Initiative zur Umwandlung aller drei Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen, damit diese zukünftig allen Kindern im Ort gleichermaßen offenstehen. Bei einer Informationsveranstaltung im Januar gab es weder von Religionsvertretern noch von Seiten der Politik großen Widerstand gegen den Wunsch der Eltern, dass Kinder im Ort unabhängig von der Konfession gemeinsam mit ihren Kindergartenfreunden auf die nächstgelegene Grundschule gehen können. Auch soll durch die Umwandlung endlich sichergestellt werden, dass die Leitungsposition an allen Grundschulen im Ort Lehrkräften unabhängig vom Bekenntnis offensteht.

Jede Stimme zählt!

Nun liegt der Ball bei den Eltern. Im Rahmen einer Briefwahl vom 20. April bis zum 4. Mai können sie über die Umwandlung abstimmen. Nur wenn eine Mehrheit der Eltern an jeder einzelnen Schule für die Umwandlung stimmt, wird die jeweilige Grundschule ab dem Schuljahr 2021/22 als Gemeinschaftsgrundschule geführt.

Weitere Informationen

„Der Stadt Telgte als Schulträgerin und auch
den Schulleitungen ist sehr daran gelegen, Kinder aller Glaubensgemeinschaften und verschiedener Nationalitäten an allen Grundschulen aufnehmen und beschulen zu können. Die Schulen sollten
ein Spiegelbild unserer Stadtgesellschaft abbilden.“

Aufruf der Stadt Telgte zur Umwandlung