„Die Zukunft der öffentlichen Bekenntnisschule erscheint nach dieser Diskussion fraglich“

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Wir berichteten bereits über eine Veranstaltung zum Verhältnis von Kirche und Staat im Juni 2014 im Landtag NRW. Wir freuen uns, dass uns jetzt ein Videomitschnitt von einem Teil der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wurde (herzlichen Dank dafür an Ricarda Hinz, videoteuse.de). Dr. Frank Vollmer, Redakteur der Rheinischen Post, berichtet im Plenum des Landtags über ein Forum zum Thema Kirche und Bildung, in dem Landtagspolitiker und Kirchenvertreter mit einem Verfassungsrechtler über öffentliche Bekenntnisschulen diskutierten.

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=uygwCp_dslk[/youtube]

Mitschrift des Berichts von Dr. Frank Vollmer

Forum 4, betitelt „Die Präsenz der Kirche im Bildungswesen“, hatte sich zunächst mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass Nordrhein-Westfalen in Bezug auf das Schulwesen einzigartig ist. Nur in NRW gibt es in nennenswerter Größenordnung staatliche Bekenntnisgrundschulen: Öffentliche, also auch öffentlich finanzierte Schulen, die nach konfessionellen Grundsätzen arbeiten und an denen auch die Lehrkräfte grundsätzlich die Konfession der Schule besitzen sollen. Etwa ein Drittel der Grundschulen hier in Nordrhein-Westfalen sind solche Bekenntnisschulen. Der größte Teil davon ist katholisch.

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FDP fordert flächendeckenden Ethikunterricht an Grundschulen in NRW

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Düsseldorf, 2. Juli 2014 (Artikel verfasst am 4. September 2014, editiert am 5. September)

Die FDP möchte, dass Grundschulkinder in NRW Anspruch auf Ethikunterricht bekommen. Aufgrund des wachsenden Anteils bekenntnisloser Kinder eine grundsätzlich sinnvolle Idee. Das finden auch alle Parteien im Landtag NRW. Aber: An einem Drittel aller öffentlichen Grundschulen müssen Kinder am Religionsunterricht teilnehmen, weil sie Bekenntnisschulen sind. Und wenn die katholische Kirche über Änderungen „nicht ganz so glücklich ist“, lässt die FDP lieber die Finger davon.   Weiterlesen

Staat und Kirche in NRW – Zukunft der Bekenntnisgrundschulen

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(veröffentlicht am 19.6.2014, editiert am 28.6.2014)

Am 16. Juni 2014 luden evangelische und katholische Kirche in den Düsseldorfer Landtag, um die Folgen einer zunehmenden religiösen Pluralität und Säkularisierung für das RSymposium Staat und Kircheeligionsverfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen zu diskutieren (Programm hier). Die höchsten Kirchenvertreter aus den Bistümern und Landeskirchen auf dem Landesgebiet waren in den Landtag gekommen, um mit Repräsentanten aus Kirche und Gesellschaft über drängende Themen im Verhältnis von Kirche und Staat zu diskutieren, wie etwa das kirchliche Arbeitsrecht, die Staatsleistungen an die Kirchen und die Frage des Tanzverbots an hohen kirchlichen Feiertagen. Angehörige anderer Religionen und Vertreter säkularer Verbände waren vom Veranstalter offensichtlich nicht offiziell und gezielt eingeladen worden. Gleiches gilt übrigens für die „Initiative Kurze Beine -kurze Wege“. Erfreulicherweise konnten kurzfristig doch zwei von uns an der Veranstaltung teilnehmen.

In Forum 4 ging es nämlich um das Thema „Zukunft der Bekenntnisgrundschulen“. In einem Impulsvortrag stellte hier zunächst der Münsteraner Professor Dr. Hinnerk Wißmann aus verfassungsrechtlicher Perspektive erfreulich eindeutig dar, dass öffentliche Bekenntnisschulen angesichts geänderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und dem Verlust konfessioneller Homogenität einen Anachronismus darstellen, der dringend einer Reform bedarf, zumal alle anderen Bundesländer das Konstrukt schon vor bald 50 Jahren gekippt haben. Weiterlesen

Interview mit dem hpd zu den jüngsten Entwicklungen

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In einem Interview mit dem Humanistischen Pressedienst zeigt sich Ini-Mitglied Max Ehlers erfreut über die jüngeren Entwicklungen in Bezug auf die öffentlichen Bekenntnisschulen: Die eindeutige Positionierung der NRW-Grünen wird als Ent-Tabuisierung des Themas gewertet:

Mindestens genauso wichtig wie der Parteitagsbeschluss der Grünen ist aber, dass die Regierungsfraktionen noch vor dem Sommer einen Gesetzentwurf im Landtag einbringen wollen, der im Rahmen des gesetzlich Möglichen Verbesserungen bringt.“ 

Weiter werden in dem Interview die Details des Gesetzentwurfs erörtert, soweit sie bekannt sind. Im Gespräch geht es auch um die Chancen einer baldigen Verfassungsänderung:.

„Eine Änderung der Verfassung ist unumgänglich, wenn man den Zustand beenden will, dass öffentliche Einrichtungen und damit der Staat nach religiösen Kriterien diskriminiert.“

Weiter zum vollständigen Interview (hdp.de, 23.6.2014).

Grüne NRW fordern Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsschulen

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Auf ihrem Landesparteitag am 14. und 15. Juni werden die NRW-Grünen über einen Antrag abstimmen, wonach die Bekenntnisgrundschulen des Landes in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden sollen. Die Kernforderung des Antrags lautet: „Wir GRÜNE in NRW wollen das Schulgesetz ändern und Mehrheiten für eine Verfassungsänderung suchen.“ Damit bezieht die Partei endlich eindeutig öffentlich Stellung. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Es ist erfreulich, dass die Partei auch vor einer Verfassungsänderung nicht mehr zurückschreckt.

Wir hoffen, dass sich andere Parteien diesem Vorstoß der Grünen anschließen..

Atheistische Konfessionsschulen – nur ein Aprilscherz?

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Bonn, 2. April 2014

Unser Artikel über die Gründung einer „atheistischen Richard-Dawkins-Grundschule“ in Düsseldorf war erstunken und erlogen und gemessen an den Reaktionen und den Zugriffszahlen auf den Artikel ein sehr gelungener Aprilscherz. Einerseits. Andererseits wäre es bei der geltenden Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen nur folgerichtig, neben den bestehenden christlichen Bekenntnisschulen auch atheistische und islamische Grundschulen zu gründen. Wünschenswert ist das aber nicht.

Im Folgenden finden Sie eine kommentierte Fassung des Artikels, in dem Tatsachen und Hinzudeutungen farblich markiert sind [und durch weiterführende Informationen erläutert werden].   Weiterlesen

Wenn 12% der Stimmen mehr wiegen als 59%

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„So ist Demokratie“, wird die Schulleiterin zitiert. In Oer-Erkenschwick ist die Umwandlung der evangelischen Albert-Schweitzer-Schule in eine Gemeinschaftsschule für alle ortsansässigen Kinder gescheitert.  26 Nein-Stimmen genügten, um das Ansinnen von immerhin 59% aller Eltern zu verhindern. 126 Stimmen wurden für eine Umwandlung abgegeben. Damit sprachen sich 77% aller Eltern, die sich an der Abstimmung beteiligten, für eine Umwandlung aus. Sogar Kirchenvertreter hatten übrigens eine Umwandlung der Schule befürwortet, nachdem der Beschluss über die Auflösung der katholischen Nachbargrundschule beschlossene Sache war.

Das also ist Demokratie in NRW.

 

„Bistümer erleichtern Umwandlung von Bekenntnisschulen“

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Bitte wie? Ist es nicht Aufgabe des Landtags, die Gesetze zu machen? Und hat nicht die Kirche in der Vergangenheit gerne betont, dass sie gar nicht für die Regelungen rund um Bekenntnisschulen verantwortlich sei? Vor gerade einmal zwei Jahren stritt Andrea Gersch, die für Bekenntnisschulen zuständige Schulrätin im Erzbistum Köln, im Domradio vehement ab, dass die katholischen Schulen in der Krise seien, und mehr noch: „Die Kirche hat gar keine „Aktien“ in diesem Spiel, weil es sich um eine Schule in kommunaler Trägerschaft handelt“.

Jetzt also erweckt die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (waz.de, 13.3.2014) mit ihrem Titel den Eindruck, die katholischen Bistümer könnten eigenmächtig festlegen, unter welchen Rahmenbedingungen staatliche Bekenntnisschulen operieren.

Immerhin, die Regierungskoalition hat sich nicht darauf festgelegt, die Vorstellungen aus dem katholischen Eckpunktepapier 1 zu 1 übernehmen. Der Grundsatz der Religionsfreiheit soll nach ihrem Willen offenbar auch für nicht-katholische (und im Fall evangelischer Schulen auch für nicht-evangelische) Kinder gelten:

Diese Kinder sollten aus Sicht der rot-grünen Koalition nicht verpflichtet werden, den konfessionellen Religionsunterricht zu besuchen. Nach dem Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ müssten Eltern in Wohnortnähe eine Gemeinschaftsschule für ihre Kinder finden.

Gestritten wird noch darüber, ob es genügt, wenn – wie es bei den konfessionellen Hauptschulen schon lange der Fall ist – bereits auf Antrag von einem Drittel aller Eltern eine Bekenntnisschule umgewandelt werden kann. Das schlagen die Grünen vor. Die katholische Kirche wünscht sich, dass mindestens die Hälfte der Eltern zustimmen müssen. Die katholische Kirche will offenbar auch weiterhin nicht-homogene Schulen als Bekenntnisschulen führen können. Klaus Kaiser (CDU) begründet dies so:

„Viele Eltern melden ihre Kinder aber bewusst auf kirchlichen Schulen an, weil sie eine Erziehung nach christlichen Wertvorstellungen für ihre Kinder wünschen.“ Dies gelte auch dann, wenn sie oft keine Beziehung zur Religion haben.

Man darf vermuten, dass es vielen dieser Eltern vor allem darum geht, dass ihre Kinder möglichst muslimfreie Schulen besuchen dürfen (stellvertretend für diese Position lese man auf dieser Seite den Kommentar von Markus Dietrich vom 5.9.2014: „Das Verständnis geht so weit, dass ich meine Kinder selbst als Atheist lieber auf eine Bekenntnisschule schicken würde, als auf eine mit einem hohen Anteil an Muslimen.“). Erstaunlich, dass die Kirche diesen Schwindel mitmachen will. Die Evangelische Kirche hat übrigens in der aktuellen Diskussion noch nicht Stellung bezogen.

Unsere Position ist und bleibt eindeutig: An einer staatlichen  Schule, die sich in öffentlicher Trägerschaft befindet und die ausschließlich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird, muss uneingeschränkt das Grundgesetz gelten. Hier darf nicht nach Kriterien der Religionszugehörigkeit unterschieden werden, weder bei Kindern noch bei Lehrkräften. Christliche Werte sollten nicht mit christlichen Ritualen verwechselt werden. Und schon gar nicht herangezogen werden, um sich – an staatlichen Einrichtungen – abzugrenzen.

VG Minden: Keine Religionsfreiheit für kurze Beine

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Das Verwaltungsgericht Minden hat am 28.2.2014 entschieden (vollständiges Urteil hier, und hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts):

Auch eine öffentliche Bekenntnisschule mit nur 40% katholischen Kindern darf von allen Kindern verlangen, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen.

Das Kind Bülent ist mittlerweile ohnehin an einer anderen Schule und würde wohl kaum an die Bonifatiusschule zurückwechseln wollen. Dennoch hat Bülents Familie erreicht, dass der Gesetzgeber vom Gericht ausdrücklich ermahnt wurde: Die Politik ist gefordert, endlich für eine Anpassung der Schullandschaft an die Realität zu sorgen. Das Gericht legt dem Landtag sogar eine Verfassungsänderung nahe.

Das Gericht stellt fest, dass die Schullandschaft in Paderborn nicht dem Bedarf entspricht: „Wegen der weitreichenden Folgen des Verlusts der Eigenschaft als Bekenntnisschule sei es Sache des Schulträgers, im Rahmen seiner Befugnis zur örtlichen Schulplanung notwendige Anpassungen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Schulangebots vorzunehmen.“

Auch die Landespolitik wird aufgefordert, tätig zu werden: „Es sei vorrangig eine politische Aufgabe, die noch offenen Fragen zur Bedeutung der Bekenntniszugehörigkeit bei dem Besuch öffentlicher Bekenntnisschulen und der Anpassung an geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu klären. Aus bundesrechtlicher Sicht sei der Landesverfassungsgeber nicht verpflichtet, öffentliche Bekenntnisschulen einzurichten. Er könne auch vorrangig Gemeinschaftsgrundschulen anbieten.“

Presseschau

28.2.2014

Sehenswerter Beitrag: Vertreter von Stadt und Bezirksregierung können die Vorwürfe des Gerichts nicht nachvollziehen, dass sie ihre Schullandschaft nicht an die gesellschaftlichen Bedingungen angepasst haben. Tatsächlich fehlt hierfür die gesetzliche Grundlage.

„…Die nächste „Gemeinschaftsschule“ ist 3,5 Kilometer entfernt. Bülent müsste 55 Minuten vor Schulbeginn den Bus nehmen und dabei auch noch umsteigen. Das wollten die Eltern dem Siebenjährigen nicht zumuten. Seit letztem Sommer fahren sie ihn täglich mit dem Auto in die Schule und holen ihn ab….“

„…Den Einwand, dass in der Schule die katholischen Schüler längst in der Minderheit seien, ließ das Gericht nicht gelten. Die Richter mahnten aber die Stadt Paderborn, für ein bedarfgerechtes Schulangebot zu sorgen, und notfalls eine Schule ohne Elternbefragung umzuwandeln. Mit anderen Worten: Die Schulplaner müssen reagieren, wenn sich die Bevölkerungsstruktur in einer Stadt ändert.“

1.3.2014

„…[Das Gericht] kam dann doch noch zu einer in Teilen überraschenden Pointe: Die Auffassung der Stadt und der Bezirksregierung ihnen seien da die Hände gebunden, teilte das Verwaltungsgericht ausdrücklich nicht. Es sei rechtlich nicht nachvollziehbar, dass nur die Eltern in einem komplizierten Quorums-Verfahren dafür sorgen könnten, dass aus einer Bekenntnisschule eine Gemeinschaftsschule wird.“

 

„Wir brauchen keinen Eisernen Vorhang in den Gemeinden!“

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Mit diesen Worten wandte sich 1955 ein Schulleiter gegen die Pläne, eine Gemeinschaftsgrundschule in eine Bekenntnisschule umzuwandeln. Im Gegenzug warnte die katholische Kirche, Freunden der Gemeinschaftsschule drohe der „Zorn Gottes“. Der Ton hat sich geändert, mittlerweile schätzt die katholische Kirche das göttliche Temperament anders ein und ist bereit, Bekenntnisschulen aufzugeben.

In der Sache erinnert indes vieles noch heute an die Situation vor über 60 Jahren. Im Jahr 2013 führte erst die Klage einer Paderborner Familie gegen die Ablehnung ihres Sohnes an einer städtischen Bekenntnisschule dazu, dass sich der nordrhein-westfälische Landtag endlich der Thematik annimmt und eine konkrete Gesetzesinitiative ankündigt. Die Neue Westfälische Zeitung berichtet am 27.2.2014 über eine Veranstaltung mit der Grünen Landtagsabgeordneten Sigrid Beer. Sie stellt in Aussicht, dass noch vor dem Herbst das Schulgesetz geändert werden soll, um die Umwandlung von Bekenntnisschulen erheblich zu erleichtern. Offenbar soll dieser Weg sogar gegen die Stimmen der CDU eingeschlagen werden, die sich immer noch gegen Änderungen sperrt.