“300m vs. 3 km” oder “Über Bekenntnishomogenität und Zwangskirchenbesuch in Mönchengladbach”

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In einem Schreiben von März 2010 erklärte uns ein Referent aus dem Schulministerium, dass sich aus der Landesverfassung “als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht [ergibt], dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist.” Das ist tatsächlich ein rein formales Kriterium – die allermeisten Schulen in NRW sind nämlich alles andere als bekenntnishomogen, wie ein Blick in die Schulstatistik zeigt: Danach gehören dem Schulbekenntnis an den katholischen Grundschulen des Landes durchschnittlich 59% der Kinder an, an Evangelischen Grundschulen gar nur 46% (s. Zahlen und Statistisches). Im gleichen Schreiben berichtete der Referent über die Anmeldesituation an den 20 Bonner KGS im Herbst 2009, wonach “keine Schule bekenntnishomogen zusammengesetzt [war]. An 14 der 18 katholischen Grundschulen überwog die Zahl der Anmeldungen von bekenntnisfremden oder bekenntnislosen Kindern.

Das Schulgesetz (§26 VII) regelt hierzu:

An einer Bekenntnisschule mit mehr als zwölf Schülerinnen und Schülern einer konfessionellen Minderheit ist eine Lehrerin oder ein Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit einzustellen, die oder der Religionsunterricht erteilt und in anderen Fächern unterrichtet. Weitere Lehrerinnen und Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit sind unter Berücksichtigung der Zahl der Schülerinnen und Schüler der Minderheit und der Gesamtschülerzahl der Schule einzustellen.

Wir gehen davon aus, dass die Regelung aus einer Zeit stammt, als noch fast alle Kinder christlich getauft waren und Familien für konfessionelle Erziehung im eigenen Bekenntnis gerne weitere Wege in Kauf genommen haben (siehe dazu Kirche und Politik in den 50er Jahren). Die Zeiten haben sich geändert – man wird nur noch wenige Schulen in NRW finden, wo nicht laut obigem Gesetz Religionsunterricht im abweichenden Bekenntnis erteilt werden müsste, oder auch islamkundlicher Unterricht bzw. Ethikunterricht für nichtreligiöse Kinder, sofern man den zugrundeliegenden Gedanken der gesetzlichen Regelung im Licht der heutigen Situation interpretiert. Allerdings kommt die Regelung nicht zum Tragen, statt dessen wird verlangt, dass Eltern eine Bekenntniserklärung unterschreiben, mit der sie sich dem Schulbekenntnis unterordnen. Tatsache ist: Die allermeisten Eltern wollen ihr i-Dötzchen heute unabhängig von Konfession und Religion auf die nächstgelegene öffentliche Schule schicken.

So auch in Mönchengladbach. Dort sind rund die Hälfte aller Grundschulen Bekenntnisschulen, fast alle katholisch. Für Kinder aus bekenntnislosen oder muslimischen Familien ist die Auswahl damit erheblich eingeschränkt, wenn sie sich nicht auf die Unterrichtung und Erziehung im Sinne eines christlichen Bekenntnisses einlassen wollen. Dennoch ist für die meisten Familien die Nähe zum Wohnort das entscheidende Kriterium. So entschied sich auch eine türkischstämmige Familie, ihr Kind an der wohnortnächsten Evangelischen Grundschule anzumelden. Die Familie war jedoch nicht einverstanden damit, dass das Kind verpflichtend an Religionsunterricht und Gottesdienst teilnehmen musste, und meldete ihre Tochter hiervon ab. Die Schule schrieb zurück, dass sie den Aufnahmebescheid infolgedessen aufhebe und das Kind sich eine andere Schule suchen solle. Für die Familie war dies nicht akzeptabel, sie wandte sich an einen Rechtsanwalt und klagte gegen die Entscheidung der Schule. Eine gerichtliche Klärung steht noch aus (Nachtrag: In der Zwischenzeit wurde das Verfahren ohne Entscheid in der Sache eingestellt).

Übrigens stellen muslimische Kinder an dieser Grundschule die größte Gruppe dar: Von den 287 Schüler/innen sind 26% muslimisch – und nur knapp 18% gehören als evangelisch getaufte Kinder dem Schulbekenntnis an. Nicht viel anders ist die Situation an zahlreichen weiteren Konfessionsschulen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen interpretiert in einem Beschluss vom 9. Mai 2008 (4 L 1143/07) das Schulgesetz so, dass eine Schule ihren Bekenntnischarakter verliert, wenn mehr als ein Drittel der Schüler/innen nicht dem Bekenntnis angehören. Das ist in Mönchengladbach im Schuljahr 2010/11 an 13 von 20 Bekenntnisgrundschulen der Fall. Lediglich an 4 Bekenntnisschulen liegt der Anteil bekenntnisfremder Schüler unter 30%, an keiner einzigen unter 20% (siehe Konfessionelle Verteilung an Mönchengladbacher Bekenntnisschulen). Allerdings ergeben sich daraus keine unmittelbaren Konsequenzen, es gibt keinen Automatismus der Umwandlung.

s. auch Die Zeit Online, 20.7.2011, “Schulverweis oder Religionsunterricht

Stadtelternrat stimmt Verlagerung der Kardinal-Bertram-Schule nach Sudheim zu

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An niedersächsischen öffentlichen Bekenntnisschulen gilt anders als in NRW ein Quorum. Das führt angesichts des Rückgangs der Schülerzahlen zu Diskussionen wie in Northeim:

“Bei einer Bekenntnisschule wie der katholischen KBS dürfen nur maximal 30 Prozent der Kinder einem anderen Glauben angehören. Um die Verlagerung der Schule in die Grundschule Sudheim verwirklichen zu können, soll eine Ausnahmegenehmigung beim Kultusministerium beantragt werden, von diesem Quorum abzuweichen.

Voraussichtlich wären nach einer Verlagerung der KBS nach Sudheim dort über die Hälfte der Schüler nicht-katholischen Glaubens. Deshalb fordert der Stadtelternrat insbesondere für die katholischen Schüler eine in allen Belangen konfessionsgerechte Beschulung. Andererseits müsse für die nicht-katholischen Kinder aus Sudheim und Bühle ein langfristiger Anspruch auf Beschulung in Sudheim gesichert werden, sollte das Kultusministerium der Abweichung vom Quorum zustimmen.”

Dem Kommentar im Forum zum Artikel ist nichts hinzuzufügen: “die Frage bleibt: welchen Sinn macht heute und in Zukunft eine konfessionsgebundene Grundschulbildung?”

HNA Online, 11.7.2011, Stadtelternrat stimmt Verlagerung der Kardinal-Bertram-Schule nach Sudheim zu

SPD und Grüne in Bonn fordern “zeitgemäße Regelung” für Umwandlung von Bekenntnisschulen

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Am 29.6.2011 befasste sich der Bonner Schulausschuss mit der gescheiterten Umwandlung der KGS Buschdorf in eine Gemeinschaftsschule.

In ihrem “Fach-Newsletter Schule, Jugend & Familie” Nr. 2/2011 nimmt die Bonner SPD-Ratsfraktion Stellung zum gescheiterten Umwandlungsversuch an der KGS in Bonn-Buschdorf:

Bereits zum zweiten Mal in Folge haben Eltern der KGS Buschdorf eine Umwandlung ihrer konfessionellen in eine Gemeinschaftsschule beantragt. Wie beim ersten Mal entschieden sich zwar zwei Drittel der abgegebenen Stimmen für diese Umwandlung, das notwendige Quorum wurde jedoch erneut nicht erreicht. Zwei Drittel aller Eltern an der Schule müssen einer Umwandlung zustimmen, nicht nur die abgegebenen Stimmen zählen. Anders als bei anderen demokratischen Abstimmungen zählt Nichtbeteiligung demzufolge als Neinstimme. Wenn dies zum Beispiel auf die Wahlen zu Bundes-, Landes- und Kommunalparlamenten übertragen würde, käme es angesichts der immer geringer werdenden Wahlbeteiligung vielleicht gar nicht mehr zur Bildung neuer Regierungen. Angesichts dieser Entwicklung wurde die Verwaltung gebeten, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, im kommenden Schulgesetz eine zeitgemäße Regelung zu verankern.

s. Homepage der Bonner SPD-Ratsfraktion

Die Grünen schreiben in ihrem Newsletter:

Die Grünen merkten an, dass durch dieses Verfahren die Hürden für eine Umwandlung sehr hoch gehangen würden. Bedenklich sei, dass nicht die Mehrheit der Wählerstimmen zählt, sondern es einer zwei-drittel Mehrheit aller Eltern bedürfe. Deshalb wurde die Verwaltung aufgefordert, in Richtung Land aktiv zu werden, die Problematik darzustellen und auf eine Änderung dieser Bestimmung hinzuwirken.

Eher unwahrscheinlich ist allerdings, dass die Bonner Schulverwaltung die Landesregierung dazu bewegen kann, das Schulgesetz in diesem Sinne zu ändern, zumal hierzu kein förmlicher Beschluss des Rates zustande kam. Auch erwähnenswert in diesem Zusammenhang: Bis heute ist uns keine Antwort auf die Resolution des Stadtrats Bonn vom September 2009 bekannt.


Weitere Infos zu den Umwandlungsversuchen in Buschdorf:
Grundschule Buschdorf: Elternwille scheitert an gesetzlicher Regelung

Zweiter Offener Brief an die Landesregierung in NRW

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Die Widersprüche rund um das Thema Öffentliche Bekenntnisschulen werden durch unseren Briefverkehr mit dem Schulministerium nicht weniger. Im Gegenteil, mit jedem Antwortschreiben aus dem Schulministerium wächst unser Unverständnis über die geltenden Regelungen und über die mangelnde Bereitschaft der Politik, sich mit den Problemen auseinanderzusetzen: Die verantwortlichen Politiker/innen beziehen nicht Stellung. Alle Schreiben wurden bislang ausschließlich von Referenten auf der Arbeitsebene der Verwaltung beantwortet – die uns auf die “staatskirchenrechtliche Ausgangslage” hinweisen, wonach die Exekutive keinen Spielraum habe. Wir glauben nach wie vor, dass die Schulministerin als Teilnehmerin der Gespräche über den Schulfrieden in NRW eine geeignete Ansprechpartnerin ist.

Dennoch sind die Antworten interessant: Tatsächlich tun sich zahlreiche Widersprüche auf, die darauf hindeuten, dass die gesetzliche Regelung alles andere als eindeutig ist, und dass die Verwaltung effektiv durch Erlasse und Verordnungen Recht setzt – was ihr nicht zusteht.

In unserem 2. offenen Brief fordern wir die Landesregierung daher erneut auf, dafür zu sorgen, dass alle Kinder bei der Aufnahme an öffentlichen Grundschulen gleich behandelt werden. Wir argumentieren, dass die frühere konfessionelle Homogenität an den meisten Schulen nicht mehr gegeben ist und damit auch die Voraussetzung für eine Sonderbehandlung entfallen ist. Entsprechend fordern wir, dass die Umwandlung von Schulen erleichtert wird, um den Grundschuleltern eine reale Chance zu geben, die Schulart ihrer Kinder zu bestimmen.

Zweiter Offener Brief an die Landesregierung vom 30.6.2011


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Antwort auf unseren offenen Brief vom 25. Februar 2011

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In einem Offenen Brief vom 25.2.2011 forderte die Initiative die Landesregierung auf, diskriminierenden Praktiken an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW ein Ende zu bereiten. Unser Schreiben richtete sich an Ministerpräsidentin Kraft, Schulministerin Löhrmann und den für Integration zuständigen Minister Schneider. Ende April erhielten wir endlich Antwort – von einem Referenten auf der Arbeitsebene des Düsseldorfer Schulministeriums.

Die Punkte im Einzelnen:

1. Wohnortnähe und Geschwisterkind-Eigenschaft müssen auch an Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen oberste Aufnahmekriterien sein. Deshalb darf an staatlichen Schulen, auch an Bekenntnisschulen, die Konfession für die Aufnahmeentscheidung keine Rolle spielen.

Die Antwort lautet, dass sich die Regelung aus der Landesverfassung und dem Schulgesetz ergebe. Interessant ist allerdings in der Antwort, dass die Bekenntniserklärung nicht schriftlich sein muss und eine “Gewissensprüfung” nicht vorgenommen werden darf. Das widerspricht eklatant der Interpretation der katholischen Kirche in ihrer Broschüre Die katholische Bekenntnisschule in Nordrhein-Westfalen, wonach die Schulleitung die Ernsthaftigkeit der Erklärung zu prüfen habe und im Zweifel eine Ablehnung aussprechen könne. Die klare Anwort des Schulministeriums hierauf lautet: “Eine solche Nachforschung durch die Schule würde eine nicht zulässige Grundrechtsverletzung darstellen.”

2. Wir forderten: Die rechtlichen Vorgaben für die Erteilung von Religionsunterricht müssen auch an Bekenntnisgrundschulen eingehalten werden. Das Schulgesetz hält fest, dass ab 12 Kindern eines Bekenntnisses entsprechender Religionsunterricht zu erteilen ist.

Hier handelt es sich um eine klassische Catch-22 Situation: Das Ministerium erklärt uns, dass der Minderheitenschutz nicht greift, weil man ja bei der Aufnahme ausdrücklich erklärt hat, dass man eine Erziehung im Bekenntnis wünscht. Anderes gelte nur, wenn kein anderes Schulangebot in zumutbarer Entfernung erreichbar wäre.

3. Die fachliche Eignung und nicht die Konfessionszugehörigkeit muss das entscheidende Kriterium für die Besetzung von Schulleiterstellen sein.

Zunächst wird geleugnet, dass es ein spezielles Problem an Bekenntnisschulen gebe. Außerdem wird erläutert, dass “die Bekenntnishomogenität bei Schulleitungen an Bekenntnisgrundschulen weiterhin ein Tatbestandsmerkmal ist”. Nach einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 1964 werden “Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens im Geiste ihres Bekenntnisses von Lehrern des gleichen Bekenntnisses erzogen und unterrichtet”, da nur diese “die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen” dafür mitbrächten. Das gelte “in höherem Maße für den Leiter einer Bekenntnisschule”.
Schön und gut, Tatsache ist, dass Bekenntnishomogenität heute an den allerwenigsten Bekenntnisschulen gegeben ist (s. hierzu auch Zahlen und Statistisches). Es lohnt sich ein Blick in die Landesverfassung. Artikel 8 besagt:

(1) Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.
Die staatliche Gemeinschaft hat Sorge zu tragen, daß das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht.

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich verändert, es besteht ein offensichtlicher Anpassungsbedarf. Daher forderten wir:

4. Die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen muss erleichtert werden, um dem Elternwillen zum Recht zu verhelfen.

Die Antwort des Ministeriumsmitarbeiters ist einfach: Das Umwandlungsverfahren ist im Schulgesetz verankert, mithin könne nur der Landtag eine Änderung über die Gesetzgebung herbeiführen. Das ist sicherlich richtig, übersieht aber, dass unser Schreiben politisch gemeint war, nicht als Anfrage an die Verwaltung: Wir hatten eine Antwort der politischen Leitung des Ministeriums erwartet.

Antwort aus dem Schulministerium von 18.5.2011

Das Leitungsproblem gibt es auch an evangelischen Grundschulen

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In Nordrhein-Westfalen sind zahlreiche Funktionsstellen (Schulleitung und Stellvertretung) an öffentlichen Grundschulen unbesetzt. Die Mehrarbeit und zusätzliche Verantwortung wird offenbar nicht adäquat entgolten. Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass an Bekenntnisschulen nur Lehrer/innen mit dem richtigen Bekenntnis eingestellt werden können. Das gilt nicht nur für die relativ zahlreichen katholischen Grundschulen, sondern auch für evangelische Grundschulen.

Oelde (re) – Die Albert-Schweitzer-Grundschule in Oelde findet keinen Bewerber für die seit fast zwei Jahren vakante Schulleiterstelle. Hinter dieser einfachen Feststellung verbirgt sich ein Dilemma, das die Bezirksregierung Münster jetzt benannt hat.
[…] Die Oelder Albert-Schweitzer-Schule ist eine evangelische Bekenntnisgrundschule – offensichtlich keine gute Voraussetzung im katholisch geprägten südlichen Münsterland, um einen Schulleiter zu finden.

Dazu schreibt die Bezirksregierung Münster auf „Glocke“-Anfrage: „Neben den grundsätzlich bekannten Gründen für eine meist geringe Bewerberzahl auf Grundschulleitungsstellen stellt wohl vor allem die konfessionelle Ausrichtung einen Grund für die Situation dar. Auch der Schulträger konnte diese Einschätzung bestätigen.“

Die Glocke online, 14.6.2011, Schulleiter gesucht: aber bitte evangelisch

Lesen Sie hierzu auch weitere Artikel aus der Kategorie Lehrkräfte an Bekenntnisschulen.

Konsens über Umwandlung der KGS Marien-Schule Saalhausen in eine GGS

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Wir berichteten bereits über die Marien-Schule in Saalhausen, wo es eine unbesetzte Schulleitungsstelle und eine qualifizierte Bewerberin mit dem falschen Taufschein gibt. Die Bezirksregierung Arnsberg berichtet von einer erstaunlichen Einigung:

Im Ringen um die Besetzung der Schulleiterstelle an der Marien-Schule Saalhausen haben die Vertreter der Elternschaft, der Lehrkräfte, der Stadt Lennestadt, des Kreises Olpe, des Erzbischöflichen Generalvikariats Paderborn und der Bezirksregierung Arnsberg am gestrigen Dienstagnachmittag, 7. Juni, bei einem Treffen in Dortmund einen Konsens erzielt.

Die Elternvertreter werden kurzfristig eine Elternversammlung einberufen, mit dem Ziel, ein Verfahren zur Umwandlung der katholischen Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule einzuleiten. Dies ist die einzige Möglichkeit, die vakante Schulleitungsstelle in Saalhausen mit einem nichtkatholischen Bewerber zu besetzen. Falls sich dafür unter den Eltern die erforderliche Zahl an Unterstützern findet, soll das formale Abstimmungsverfahren durchgeführt werden.

Sollte sich die vorgeschriebene Mehrheit der Elternschaft für eine Umwandlung aussprechen, kann für die Übergangszeit bis zum Eintritt der Wirksamkeit dieses Beschlusses (frühestens am 1. Februar 2012) die Stelle der Schulleitung ausnahmsweise auch mit einem evangelischen Bewerber besetzt werden.

Es wurde festgehalten, dass ein solches Umwandlungsverfahren kein Votum gegen die Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche darstelle.

siehe Webseite der Bezirksregierung Arnsberg, Meldung vom 8.6.2011


UPDATE 23.09.2011 – Umwandlung erfolgreich (s. Bekanntmachung der Stadt Lennestadt)

siehe auch Artikel Bekenntnisschule ohne Leitung, weil das Bekenntnis der Wunschkandidatin nicht stimmt 

NRW-Landesregierung verhandelt mit Kirchen über Bekenntnisschulen

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Dresden, 3. Juni 2011. NRW-Bildungsministerin Sylvia Löhrmann ist Teilnehmerin einer Podiumsdiskussion zum Thema “No child left behind – Brandherd Bildung” auf dem Evangelischen Kirchentag. Sie berichtet, dass sie sich für längeres gemeinsames Lernen einsetzt und dass ihr Chancengleichheit wichtig ist. Mit ihrer warmherzigen und engagierten Art kommt sie gut an beim Publikum aus Gläubigen, Pädagogen und Lehrer/innen.

Die anschließende Fragerunde wird eröffnet von einer Grundschullehrerin aus NRW. Sie stellt kurz die Besonderheit des nordrhein-westfälischen Grundschulsystems mit seinen öffentlichen Bekenntnisschulen dar und beklagt die Diskriminierung von Kindern und Lehrern: Im Neuen Testament stehe doch “Lasset die Kindlein zu mir kommen”, von vorheriger Selektion sei da nicht die Rede. Der Beitrag wird in der voll besetzten Kirche von lautem Beifall quittiert. Frau Löhrmann antwortet knapp: man sehe das Problem und befinde sich in Verhandlungen mit den Kirchen.

Haben katholische Kinder kürzere Beine? Oder warum sonst dürfen Bekenntnisschulen einzügig sein, Gemeinschaftsgrundschulen aber nicht?

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In die Rubrik “muss man nicht verstehen, aber irgendwie wieder mal ein Beleg dafür, dass das mit den verschiedenen Schularten in NRW die Welt nicht einfacher macht” kann man folgende Meldung aus Balve in NRW einsortieren:

Balve. Landesschulministerin Sylvia Löhrmann fordert, dass Grundschulen mindestens zwei Klassen pro Jahrgangsstufe haben müssen. Der entsprechende Erlass gefährdet damit auch die Eigenständigkeit der Grundschulen L.A. und Beckum.

„Mindestens zweizügig“ und „durchschnittlich 24 Schülerinnen und Schüler je Klasse“ lauten die Vorgaben für die Grundschulen in NRW in dem Schriftstück. Gebe es weniger als zwei Klassen, könne der Schulträger alternativ einen Schulverbund mit mehreren Teilstandorten einrichten, empfiehlt die Schulministerin.

Der Erlass ist auf den 30. März datiert und liegt unserer Zeitung vor – im Balver Rathaus hingegen war er gestern noch nicht bekannt. Fachbereichsleiter Michael Bathe kündigte an, „nachzuhaken“. Grundsätzlich sei von dem Erlass aber die Grundschulen in Beckum und L.A. betroffen, die zurzeit nur einzügig laufen, bestätigte er. Die ebenfalls einzügige Grundschule Garbeck fällt als katholische Bekenntnisschule nicht unter den Erlass.

aus Der Westen, 30.5.2011, Zwei Klassen pro Jahrgang gefordert

s. hierzu auch Siegener Zeitung, 17.6.2011, Eingangsklasse nicht gesichert: “In Bekenntnisschulen wie Littfeld könne die Bandbreite für die Klassenbildung im Ausnahmefall bis auf einen Mindestwert von 15 unterschritten werden, “wenn der Weg zu einer anderen Schule dieser Schulart (Bekenntnisschule) nicht zumutbar” sei. Als zumutbar gelte eine Schulwegdauer von insgesamt 60 Minuten.”

Wie viel komplizierter kann man eigentlich ein Grundschulsystem noch gestalten, mit undurchsichtigen und letztlich teuren Sonderregelungen (s. dazu auch diesen Artikel)? Natürlich begrüßen wir es, wenn auch kleine Schulen möglichst wohnortnah erhalten werden. Nicht nachvollziehen können wir aber eine Ungleichbehandlung von Schulen und damit Schülern, Eltern und Lehrern nach konfessionellen Kriterien.

Unterstützerliste: Gegen religiös begründete Diskriminierung an öffentlichen Grundschulen in NRW

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Wir haben die Möglichkeit, uns durch eine Online-Petition zu unterstützen, deaktiviert, da wir nicht sicher sind, dass sie mit der DSGVO in Einklang steht. Nach wie vor sind wir Ihnen aber dankbar, wenn Sie uns über per mail an kontakt@kurzebeinekurzewege.de über Probleme im Zusammenhang mit staatlichen Bekenntnisschulen informieren.

Unterstützen Sie die Anliegen der Initiative “Kurze Beine – kurze Wege”!


Durch Ihre Unterschrift bekunden Sie Ihre Unterstützung für unser Anliegen. Bitte füllen Sie dazu das folgende Formular aus. Ihre Unterschrift erscheint erst dann in der Unterstützerliste, wenn Sie den Link in der Bestätigungsmail betätigen. Ihre Email-Adresse wird ausschließlich für diesen Zweck aufgezeichnet, sie wird nicht veröffentlicht und an niemanden weitergegeben. Adressat der Petition sind die Landesregierung und der Landtag von Nordrhein-Westfalen. (Vollständige Nutzungsbedingungen)

Wir fordern Politik und Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen auf, die geltende Praxis an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen zu reformieren, um folgenden Kriterien Geltung zu verschaffen:

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