Zitate zum Thema Bekenntnisschulen und gemeinsames Lernen

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Hanna-Renate Laurien, CDU, engagierte Katholikin

“Kinder müssen zusammen lernen, gleich welcher Konfession sie angehören.”

Laurien arbeitete im Kultusministerium von Rheinland-Pfalz, als dort unter Ministerpräsident Helmut Kohl die staatlichen Bekenntnisschulen auf Druck der FDP 1967 abgeschafft bzw. “liquidiert” wurden (s. dazu Der Spiegel 21/1973, und Ingo Ostwald: Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz).


Remo Largo, Bildungs- und Entwicklungsexperte

“Wir können nicht eine Segregation in der Schule betreiben und glauben, die gesellschaftliche Integration werde sich später von selbst einstellen.”

Remo Largo: “Schülerjahre. Wie Kinder besser lernen.” Pieper Verlag, 2010, S. 238


Renate Hendricks (SPD), MdL NRW, schulpolitische Sprecherin, 2012

“Wir haben sehr viele Grundschulen, die im Moment ohne Schulleitung sind. Ein Problem, das wir speziell an vielen katholischen Grundschulen vorfinden – weil ein Schulleiter oder eine Schulleiterin an diesen Schulen eben zunächst katholisch sein muss. Das ist pädagogisch und schulorganisatorisch nicht sinnvoll – darüber müssen wir unbedingt mit den Kirchen sprechen.”

aus: Schule heute – Zeitschrift des Verbandes Bildung uns Erziehung, 10/2012


Wolfgang Große Brömer (SPD), Schulausschussvorsitzender im Landtag NRW, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion und Schulausschussvorsitzender Oberhausen, 2011

„Wenn mehr als die Hälfte der Schüler kein katholisches Bekenntnis mehr haben, stellt sich schon die Frage, ob man noch von einer Bekenntnisschule sprechen kann.”


Gisela Walsken, Regierungspräsidentin Köln

GA: Katholische Schulen wollen zunehmend nur katholisch getaufte Kinder aufnehmen. Was sagen Sie dazu?

Walsken: Es ist nicht meine Aufgabe, die Kirche dafür zu kritisieren, aber grundsätzlich sage ich: Das ist nicht mehr zeitgemäß.

Quelle: Interview General-Anzeiger Bonn, 14.9.2011


Dr. Erich Tertilt (SPD), Ratsherr Warendorf, 2011

„Ich glaube, die Konfessionsschule hat sich überlebt.“


Helmut Joisten, CDU Bonn

“Das ist doch nicht mehr zeitgemäß”

Editha Limbach, CDU Bonn, “überzeugte Katholikin”

“Das ist bestimmt nicht das, was wir für unsere Bürger wollen”.

Sie selbst habe deshalb einst als Schulpflegschaftsvorsitzende die Umwandlung der katholischen Grundschule Lengsdorf in eine Gemeinschaftsschule initiiert, sagte sie und empfahl den Eltern, diesem Beispiel zu folgen.

Beide Zitate in Reaktion auf die neue Aufnahmepraxis in NRW nach Aufhebung der Schulbezirke in einer Stadtratssitzung im Juni 2009


Frank Sichau, SPD-Landtagsabgeordneter

“Es gibt natürlich auch ein spezielles Bekenntnisschulleiterproblem; das muss man schlichtweg sehen. Dies führt in der Fläche – das kann man nachweisen – zu Umwandlungsanträgen nicht der Grünen, sondern der Eltern, weil sie endlich eine Schulleitung haben wollen.”

Im Landtag NRW, 2010


Sigrid Beer, Die Grünen (Landtagsabgeordnete, schulpolitische Sprecherin)

“Eine kleine Gemeinschaftsgrundschule kann aufgrund der sogenannten negativen Religionsfreiheit nicht Teilstandort einer Bekenntnisschule werden. Das führt für die Eltern zu der Zwangsmaßnahme, dass sie Bekenntnisschule werden müssen, wenn sie ihre Grundschule vor Ort erhalten wollen. Das kann in niemandes Sinn sein, denn „Bekenntnisgrundschule“ heißt, ein Bekenntnis gemeinsam positiv anzunehmen und nicht aus organisatorischen Gründen gezwungen zu werden. Das ist eine Sache, die wir dringend anders regeln müssen.

Bei der Aufnahme an Grundschulen dürfen Kinder eben nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert und ausgeschlossen werden.”

Im Landtag NRW, 2010


Ralf Michalowsky, Landtagsabgeordneter für “Die Linke”

“Wir meinen, dass es keine Bekenntnisschulen geben sollte. Diese Schulen werden zu 100 % aus Steuermitteln finanziert und trotzdem werden den Religionsgemeinschaften Sonderrechte eingeräumt. Sie dürfen die Lehrkräfte und SchülerInnen auswählen und verzichten bei letzteren nur dann auf ihre Rechte, wenn mangels ausreichender kath. oder ev. Schüler der Bestand der Schule gefährdet ist und damit der Einflußbereich der Religionsgemeinschaften sinkt.”


Stadtdechant Jochen Koenig, Neuss, 2004

“Ich bin für eine sinnvolle Reduzierung der katholischen Grundschulen. Deren heutige Zahl entspricht nicht mehr der damaligen Zahl von katholischen Kindern, als die Schulen gegründet wurden. Es geht nicht an, dass Kinder morgens und mittags 45 Minuten mit dem Bus fahren müssen.”

NGZ Online, Neuss, 8.1.2004, Vor dem Umbruch


Bürgermeister Herbert Napp, Neuss (CDU)

“Auch an anderer Stelle können neue Wege sinnvoll sein. Der Anteil katholischer Grundschulen ist außerordentlich hoch. Das hat historische Gründe. Auch evangelische Schulen gehörten immer zum festen Bestandteil der Neusser Grundschullandschaft. Dies entspricht dem Bekenntnis zur christlichen Erziehung.
Heute jedoch führt dies in manchen Stadtteilen zu Problemen. Insbesondere im Hinblick auf lange Schulwege.
Dann führen Elterninitiativen dazu, dass aus einer Konfessionsschule eine Gemeinschaftsschule wird.
Wir sollten uns gegen diesen Trend nicht wehren.”

siehe http://www.cdu-neuss.de/service/download/napp_rede_buergergesellschaft.pdf


Norbert Müller, stellv. Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

“Die Bekenntnisschule steht im Widerspruch zur parteienübergreifend unstrittigen Integrationsaufgabe der Schule. Die gilt gleichermaßen für Lernende wie Lehrende.”


 

Ulrich Clancett, (katholischer) Regionaldekan Mönchengladbach

Mir ist egal, was an der Tür einer Schule steht. Der Geist ist entscheidend. Der gute Kontakt zwischen den Schulen und den Kirchengemeinden ist wichtiger als ein Schild mit der Aufschrift Bekenntnisschule. Nur so können wir eine plurale Gesellschaft mit Werten bereichern.

RP Online, 15.12.2014


Prof. Dr. Thomas Großbölting, Autor des Buches Glaube in Deutschland seit 1945 (2013)

“Die gekündigte lesbische Erzieherin in einem kirchlichen Kindergarten oder der wiederverheiratete Studienrat an einer kirchlichen Schule, der als nicht mehr tragbar erscheint – viele werden solche oder andere Fälle kennen. Das ist nicht nur ein andauerndes PR-Desaster, sondern vor allem eine Pervertierung der eigenen Botschaft.”


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, Justizministerin

“Die Basis der Gesellschaft Deutschlands im Jahr 2011 wird durch keine bestimmte Konfession und keine ausgewählte Gruppe von Konfessionen gebildet. Die Basis unseres Zusammenlebens bilden das Grundgesetz und die darin garantierten Grundrechte. …

Es ist Aufgabe der Politik, das Grundgesetz und die garantierte Freiheit der vielen verschiedenen Religionen und Weltanschauungen in unserem Land so zu garantieren, dass jede unter ihnen die gleiche Chance erhält, in der Gesellschaft Gehör für ihre Anliegen zu finden. Wie Justitia müssen wir blind dafür sein, ob religiöse Bekenntnisse mit einem Gebetsteppich, einer Ordenstracht oder einem roten Segenszeichen auf der Stirn zutage treten oder im Gegenteil Bekenntnisfreiheit gelebt wird. Blind dürfen wir hingegen nicht sein, wo die Grenzen unserer Verfassung überschritten werden. Streiten wir dafür, dass allen Bürgerinnen und Bürgern die Rechte unserer Verfassung zukommen, die ihnen das Grundgesetz und die dort garantierte Freiheit aller Religionen und die Freiheit der Weltanschauungen zuspricht, und verhindern wir willkürliche Ausgrenzungen.”

FAZ, 9.2.2011, Jeder Religion die gleiche Chance


Helmut Schmidt, früherer Bundeskanzler

“Wie fast überall in Europa sind auch in Deutschland der säkulare Staat, die Demokratie und der Rechtsstaat nicht als Kinder der christlichen Religion, sondern vielmehr im Kampf mit den christlichen Kirchen und den ihnen verbundenen Obrigkeiten entstanden. Deshalb reden wir von einem säkularen Staat. Allerdings ist die Trennung von Staat und Kirche nicht vollständig; denn aufgrund unserer geschichtlichen Entwicklung gibt es privilegierte christliche Kirchen. Diese sind dem Staat näher als andere, kleinere Religionsgemeinschaften. Hier liegt ein bisher ungelöstes Problem.”

Helmut Schmidt: “Religion in der Verantwortung. Gefährdungen des Friedens im Zeitalter der Globalisierung”, Propyläen Verlag, April 2011


Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin 2002-2009

Die damalige Justizministerin in der “5. Rede zur Religionspolitik in der Berliner Humboldt-Universität“, 2006

“Die Religion ist aber nicht die einzige Quelle von Werten einer Gesellschaft. Die Kirchen haben deshalb in der Schule keinen Monopolanspruch auf die Wertorientierung junger Menschen. Gerade weil die Religionsgemeinschaften die Kinder nach Bekenntnissen trennen, muss der staatliche Unterricht auch Foren der Integration schaffen. Rechtskunde und Politik, ’Werte und Normen’ oder Ethik – all solche Fächer sind eine gute Gelegenheit zur Verständigung über Grundüberzeugen, zur Vermittlung und zum Erlernen von Werten. Dort können die Schüler auch über die Religionen etwas erfahren, denen sie nicht angehören. Nur wenn sie auch die anderen Religionen kennen, können sie sie verstehen und ihnen mit Respekt begegnen. Deshalb sollten alle Schüler über alle Religionen etwas lernen – und zwar gemeinsam und nicht bekenntnisorientiert.”

Zeitungskommentar zur Situation in Essen: Eine andere Schulpolitik

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Ein Kommentar zum aktuellen Schulstreit in Essen.

“Da wäre zum Beispiel das Problem mit den Konfessionsschulen: Es ist erstaunlich, dass selbst das Bistum Essen die Frage, ob denn nun wirklich alle Kinder auf konfessionellen Schulen auch katholisch sein müssen, sehr gelassen sieht, getreu dem Motto „Lasset die Kinder zu mir kommen“. Das ist offene Kirche – von der augenscheinlich einige in dieser Stadt lernen könnten. Komischerweise ist man selbst im Rathaus immer noch der Meinung, dass dies in erster Linie Schulen für katholische Kinder seien. Umgekehrt muss natürlich auch gelten: Wenn eine Gemeinschaftsgrundschule das tut, was sie in der Regel tut, nämlich eben auch christliche Werte vermitteln, dann muss die Stadt nicht krampfhaft an Konfessionsschulen festhalten, während drumherum alle anderen Grundschulen sterben, weil die Anmeldezahlen in den Keller rutschen, die demografische Entwicklung sowieso. Einige in der CDU haben das erkannt.”

Der Westen, 5.12.2010, Kommentar: Eine andere Schulpolitik

Katholische Grundschulen in Essen – kein einfaches Thema

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Die GEW Info in Essen ist der Meinung: Gleiches Recht für alle Kinder bei der Wahl der Grundschule gilt in Essen nicht.

“Zur Entstehung dieses Problems muss man wissen, dass 1969, bei der Neuordnung des Schulwesens in NRW, im Zuge der Umwandlung aus Volksschulen Grund- und Hauptschulen gebildet wurden. Jede neu gebildete Schule führte ein Bestimmungsverfahren durch: Dabei konnte die Elternschaft einer jeden Schule entscheiden, ob ihre Schule als katholische, evangelische oder als Gemeinschaftsschule geführt werden sollte. (…) Eine Momentaufnahme des Elternwillens von 1969 bestimmt bis heute unsere Grundschullandschaft in Essen. (…)

Warum melden eigentlich Eltern, dort wo sie die Wahl haben, ihre Kinder lieber in einer konfessionellen Schule an? „Der christlichen Erziehung wegen“, sagen viele. Bei den massenhaften Kirchenaustritten in den letzen Jahren bleiben daran Zweifel. Eltern suchen für ihr Kind eine besonders gute Schule: Was diese auszeichnet, sehen sie sehr verschieden: Ist es mehr die christliche Werteorientierung oder der geringe Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund, der den Ausschlag gibt? Klar ist auf jeden Fall eines: Konfessionelle Schulen verhindern in Essen an vielen Standorten eine gesunde Heterogenität der Schülerschaft. Damit gilt in Essen eben nicht gleiches Recht für alle Kinder bei der Wahl der Grundschule!”

Lesen Sie den ganzen Artikel: Katholische Grundschulen in Essen – kein einfaches Thema (s. 2)

Bistum Essen: Katholische Grundschule für alle

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Die Vorstellungen darüber, welchen Auftrag Katholische Grundschulen erfüllen sollen, scheinen von Bistum zu Bistum unterschiedlich zu sein. In Essen dürfen und sollen die Schulen offenbar für alle offen sein, denn “nichtkatholische Kinder stören nicht”, sofern sie der katholischen Erziehung zustimmen.

“Essen. Das Bistum Essen will keine katholische Grundschule nur für katholische Kinder. Diese Hoffnung der CDU in Essen, auf der schulpolitischen Fachtagung am 8. November im Haus der Technik und von Parteichef Franz-Josef Britz im Vorfeld formuliert, wird sich nicht erfüllen.

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Kölner Rechtsanwaltskanzlei: Schulablehnungen gerichtlich anfechtbar

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März 2010.

In einer Pressemitteilung erklärt die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Birnbaum: Schulablehnungen können gerichtlich angegriffen werden. Ausdrücklich erwähnt Dr. Christian Birnbaum, dass eine Ablehnung aufgrund der Konfession eines Kindes rechtlich anfechtbar ist.

Grundsätzlich nicht erlaubt sei auch die bevorzugte Aufnahme von Kindern bestimmter Konfessionen. Häufig genügt es sogar, gegen eine Schulablehnung einfach nur förmlich Widerspruch einzulegen. “Viele Schulleiter scheuen die juristische Auseinandersetzung, und häufig findet sich dann ‘zufällig’ doch noch ein Platz”, so Birnbaum.

Zur vollständigen Pressemeldung

Widerspruch lohnt sich

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Eben hören wir von einem Fall in Gütersloh. Dort stellte eine Familie Anfang Februar vorsorglich Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, da sie ernsthaft befürchtete, für ihre evangelische Tochter an der nahe gelegenen katholischen Grundschule keinen Platz zu bekommen. Prompt kam ein Brief des Verwaltungsgerichts, wonach die Schule beabsichtigt, das Kind aufzunehmen. Gut für die Familie und das Kind – eine grundsätzliche juristische Entscheidung in der Sache wird dadurch allerdings einmal mehr verhindert.

Was die katholische Kirche von ihren Religionslehrern verlangt

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Bei katholischen Religionslehrern bestimmt der Beruf über das Privatleben. Die Kirche verlangt, dass sie nur verheiratet mit einem Partner zusammenleben dürfen und Kinder katholisch taufen lassen müssen. Katrin H. muss sich nun entscheiden – für ihre Partnerschaft oder für ihren Beruf.
[…] Eine “wilde Ehe” sollen katholische Religionslehrer nicht führen, sie brauchen vielmehr den kirchlichen Segen.
Was für viele junge Pärchen selbstverständlich ist, kann für Katrin H. gefährlich werden. Denn die 26-Jährige will katholische Religionslehrerin werden. Und die fünf Bistümer in Nordrhein-Westfalen sehen es gar nicht gerne, wenn ein Pärchen unverheiratet zusammenlebt. „Ein eheähnliches Zusammenleben ohne kirchliche Trauung ist mit den Grundsätzen der Lehre der Kirche nicht vereinbar“, heißt es im Amtsdeutsch. Dabei will Katrin H. nicht einmal an einer katholischen Schule unterrichten. Sie wird Mathematik- und Religionslehrerin an einer staatlichen Schule.

Der Westen, 25.12.2009, Was die katholische Kirche von ihren Religionslehrern verlangt

Gelsenkirchen. Rat muss neu über KGS-Schließung entscheiden

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Gelsenkirchen. Die Schließung einer KGS trifft auf Eltern-Widerstand.

“Seit dem letzten Jahr und den Beschlüssen des Schulentwicklungsplanes hat sich die Grundschullandschaft in Gelsenkirchen geändert. Zahlreiche konfessionelle Schulen wurden geschlossen, zusammengelegt, laufen aus oder werden zu städtischen Gemeinschaftsgrundschulen verbunden. Dies unter viel Kritik betroffener Eltern und namentlich der katholischen Kirche. Beschlossen wurde dabei auch, dass die katholische Grundschule an der Erdbrüggenstraße ausläuft. Dort werden zurzeit nach einem zweimaligen Anmeldestopp nur noch die letzten 3. und 4. Klassen unterrichtet. Danach ist Schluss.

Gegen die Schließung hatte stellvertretend für andere Eltern das Ehepaar Iserloh geklagt. In erster Instanz unterlag man mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Vollzug der Schließung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Doch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster wendete sich das Blatt. Dabei ging es weniger um die inhaltliche oder schulpolitische Frage „Bekenntnisschule ja oder nein”, sondern um Formfragen.

Der Westen, 07.09.2009, Schul-Aus: Rat muss neu entscheiden

Mal andersrum: Grundschule lehnt katholisches Kind ab

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Wir lernen: auch katholische Kinder haben kurze Beine und gehen gerne auf die nächstgelegene Grundschule – auch wenn diese nicht katholische ist. Und nicht immer haben katholische Grundschulen den besseren Ruf (ach übrigens, auch in diesem Fall ist die Schulleitungsstelle seit 2 Jahren nicht besetzt).

SÜLZ – Die Gemeinschaftsgrundschule Manderscheider Straße hat die Aufnahme eines i-Dötzchens zum kommenden Schuljahr verweigert. Die Gründe haben der Schule jetzt ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht eingebracht. „Bei den Aufnahme-Entscheidungen“, so hatte Schulleiterin Elisabeth Schuhenn der Mutter Silke Jahn schriftlich mitgeteilt, „war auch die Zahl der noch vorhandenen Plätze an den umliegenden Schulen, die Konfessionsbindung der Schulen und die Konfessionszugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zu betrachten. Es wäre ein Härtefall, wenn zum Beispiel ein evangelisches Kind an der Schule abgewiesen wird und sich wegen der vorhandenen Kapazitäten an der katholischen Grundschule anmelden soll (muss).“

„Als ich das gelesen habe, konnte ich es gar nicht glauben“, sagte Silke Jahn dazu. „Meine Tochter ist katholisch, sie wurde abgelehnt aus konfessionellen Gründen. Von so einem Kriterium war bislang an der Schule keine Rede.“ Sie sei sich völlig sicher gewesen, dass ihr Kind angenommen würde. Die Familie wohnt 280 Meter von der Schule entfernt. Die Schule am Manderscheider Platz ist die nächstliegende und für sie als alleinerziehende Mutter, die morgens kurz nach acht an ihrem Ausbildungsplatz sein muss, die bestmögliche für ihre Tochter. „Ich weiß, dass andere angenommene Kinder viel weiter weg wohnen, aber in der Mehrzahl evangelisch und konfessionslos sind.“

Die Grundschule am Manderscheider Platz ist sehr begehrt bei Eltern und entsprechend mit Anmeldungen überhäuft worden. 35 Kinder mussten abgelehnt werden. Die katholische Grundschule an der Berrenrather Straße, die der Mutter im Ablehnungsschreiben empfohlen wurde, hat dagegen noch 40 Plätze frei. […]

Die Konfession könne rechtlich kein Grund zur Ablehnung sein, betont der von Silke Jahn beauftragte Rechtsanwalt Christoph Birnbaum. Die Anwendungsordnung der Grundschule ließe das als Kriterium nicht zu. […]

Wolfgang Tonner vom Schulamt erklärte, dass bereits ein Brief an die Schule und die Mutter unterwegs sei, dass das Mädchen als Härtefall doch aufgenommen wird, wenn ein Platz frei werde. […]

Kölner Stadtanzeiger, 24.2.2009, Grundschule lehnt katholisches Kind ab

s. auch Pressemeldung Rechtsanwälte Birnbaum vom 19.2.2009

Nutzungsbedingungen Petition

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Nutzungsbedingungen Petition

I. Unterstützerliste

Die Unterzeichner der Petition bekunden durch Ihre Unterschrift die Unterstützung für die in der Petition benannten Anliegen der Initiative und erklären sich damit einverstanden, dass die Liste der Unterstützer mit Namen und Wohnort nach Abschluss der Petition an Landesregierung und Landtag von Nordrhein-Westfalen überreicht werden. Bestätigte Unterzeichner der Petition werden auf der Petitionsseite der Initiative mit Name und Wohnort aufgelistet. Bei anonymer Zeichnung erscheint statt des Namens nur ein Platzhalter. Offensichtlich ungültige Unterschriften werden gelöscht. Die Email-Adresse wird ausschließlich für den Zweck der Petition aufgezeichnet, sie wird nicht veröffentlicht und an niemanden weitergegeben oder anderweitig verwendet.

II. Kommentare

Die Initiative behält sich vor, Kommentare mit beleidigendem Inhalt, Werbung oder Spam zu löschen.

III. Kontakt

Anfragen über ein Kontakt-Formular oder per email an kontakt@kurzebeinekurzewege.de werden zeitnah beantwortet.

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