Mal andersrum: Grundschule lehnt katholisches Kind ab

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Wir lernen: auch katholische Kinder haben kurze Beine und gehen gerne auf die nächstgelegene Grundschule – auch wenn diese nicht katholische ist. Und nicht immer haben katholische Grundschulen den besseren Ruf (ach übrigens, auch in diesem Fall ist die Schulleitungsstelle seit 2 Jahren nicht besetzt).

SÜLZ – Die Gemeinschaftsgrundschule Manderscheider Straße hat die Aufnahme eines i-Dötzchens zum kommenden Schuljahr verweigert. Die Gründe haben der Schule jetzt ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht eingebracht. „Bei den Aufnahme-Entscheidungen“, so hatte Schulleiterin Elisabeth Schuhenn der Mutter Silke Jahn schriftlich mitgeteilt, „war auch die Zahl der noch vorhandenen Plätze an den umliegenden Schulen, die Konfessionsbindung der Schulen und die Konfessionszugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zu betrachten. Es wäre ein Härtefall, wenn zum Beispiel ein evangelisches Kind an der Schule abgewiesen wird und sich wegen der vorhandenen Kapazitäten an der katholischen Grundschule anmelden soll (muss).“

„Als ich das gelesen habe, konnte ich es gar nicht glauben“, sagte Silke Jahn dazu. „Meine Tochter ist katholisch, sie wurde abgelehnt aus konfessionellen Gründen. Von so einem Kriterium war bislang an der Schule keine Rede.“ Sie sei sich völlig sicher gewesen, dass ihr Kind angenommen würde. Die Familie wohnt 280 Meter von der Schule entfernt. Die Schule am Manderscheider Platz ist die nächstliegende und für sie als alleinerziehende Mutter, die morgens kurz nach acht an ihrem Ausbildungsplatz sein muss, die bestmögliche für ihre Tochter. „Ich weiß, dass andere angenommene Kinder viel weiter weg wohnen, aber in der Mehrzahl evangelisch und konfessionslos sind.“

Die Grundschule am Manderscheider Platz ist sehr begehrt bei Eltern und entsprechend mit Anmeldungen überhäuft worden. 35 Kinder mussten abgelehnt werden. Die katholische Grundschule an der Berrenrather Straße, die der Mutter im Ablehnungsschreiben empfohlen wurde, hat dagegen noch 40 Plätze frei. […]

Die Konfession könne rechtlich kein Grund zur Ablehnung sein, betont der von Silke Jahn beauftragte Rechtsanwalt Christoph Birnbaum. Die Anwendungsordnung der Grundschule ließe das als Kriterium nicht zu. […]

Wolfgang Tonner vom Schulamt erklärte, dass bereits ein Brief an die Schule und die Mutter unterwegs sei, dass das Mädchen als Härtefall doch aufgenommen wird, wenn ein Platz frei werde. […]

Kölner Stadtanzeiger, 24.2.2009, Grundschule lehnt katholisches Kind ab

s. auch Pressemeldung Rechtsanwälte Birnbaum vom 19.2.2009

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