Schulartänderungen in Köln und Bonn – gibt es einen Trend zur konfessionslosen Schule?

Share

(zuletzt aktualisiert am 29.6.2012)

“Schulen werden zunehmend konfessionslos.” So betitelt Welt Online einen Artikel am 28.3.2012. Und der Kölner Stadt-Anzeiger fragt: “Sind Konfessionsschulen eigentlich noch zeitgemäß?” Die Kölner Schuldezernentin wird zitiert, sie sieht einen “gewissen Trend” zur Umwandlung von katholischen in nicht konfessionsgebundene Schulen.

Weiterlesen

KGS Kettelerschule wird Gemeinschaftsgrundschule

Share

Bonn-Dransdorf, 22.3.2012. Die Initiative “Pro Gemeinschaftsgrundschule” kann die Korken knallen lassen: Nach einem inoffiziellen Abstimmungsergebnis stimmten 71% aller stimmberechtigten Eltern für die Umwandlung der bisherigen Katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsschule, die allen offen steht (Hintergrundinformationen). Lediglich 17% der Stimmen entfielen für eine Beibehaltung des Konfessionsstatus der Dransdorfer Grundschule. Damit ist klar, dass auch viele katholische Eltern der Kettelerschule für eine Umwandlung gestimmt haben müssen.

Berichterstattung und städtische Mitteilungen

[…] Einen Glückwunsch an die Dransdorfer Initiative “Pro Gemeinschaftsgrundschule” sandte auch die Bad Godesberger Elterngruppe “Kurze Beine – Kurze Wege”. Angesichts des klaren Ergebnisses diene es aber nicht dem Schulfrieden, wenn mit dem Vorwurf “aggressiver Werbestrategien” das demokratisch eindeutige Ergebnis in Frage gestellt werde, kommentierte die Gruppe erste Reaktionen der Befürworter der katholischen Schulform. (… ) Wenn wie an der Kettelerschule weniger als die Hälfte der Kinder an einer Schule katholisch sind, ist es nicht begründbar, warum diese Schule den Aufkleber katholisch tragen soll und nichtkatholische Kinder bei der Aufnahme benachteiligt werden”, so die Elterngruppe “Kurze Beine – Kurze Wege”.

  • General-Anzeiger Bonn, 24.3.2012, “Die Kettelerschule wird Gemeinschaftsgrundschule. In der Katholischen Dransdorfer Grundschule stimmen 71 Prozent der Eltern für den Schulartwechsel” (nicht online)

Wir sind jetzt natürlich glücklich über die hohe Wahlbeteiligung und erleichtert über das eindeutige Votum“, erklärte Sascha Krieger von der Initiative pro GGS. Endlich seien damit die Freiheit in der Wahl des Religionsunterrichts und die Bestenauswahl auch bei der Besetzung neuer Stellen erreicht. „Die Kettelerschule ist die beste Grundschule und soll das auch bleiben.“ Das Ergebnis sei zwar bedauerlich, kommentierte Nadja Schmid für die Befürworter einer KGS. „Angesichts der aggressiven Werbestrategie der Umwandlungsbefürworter ist es jedoch keineswegs überraschend.”

Abstimmung über Schulartumwandlung in Dransdorf

Share

Vom 20. bis 22. März 2012 läuft im Bonner Ortsteil Dransdorf eine Abstimmung über die dortige KGS Kettelerschule. Die Initiative “Pro Gemeinschaftsgrundschule” tritt dafür ein, dass die öffentliche Grundschule eine Schule für alle Dransdorfer wird, schließlich sind derzeit von 197 Kindern nur 79 katholisch. Fast ebenso viele sind muslimisch, der Rest ist evangelisch oder religionslos. Trotzdem wird nur verpflichtender katholischer Religionsunterricht erteilt. Bei der Anmeldung müssen alle Eltern unterschreiben, dass sie Erziehung und Unterrichtung im katholischen Schulbekenntnis wünschen.

Die Umwandlung hätte auch den Vorteil, dass bei Bewerbungen auf Lehrerstellen die jeweils fachlich am besten qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden könnten. An einer katholischen Bekenntnisgrundschule dürfen nur katholische Lehrkräfte dauerhaft eingestellt werden.

Katholische Eltern befürchten, dass Wertevermittlung außerhalb des Religionsunterrichts nur erfolgen könne, wenn die Schule katholisch bleibt. Zudem sei nur dadurch sichergestellt, dass weiterhin christliche Feste an der Schule gefeiert würden.

Das Schul-ABC der Kettelerschule betont übrigens: “Unsere Schule versteht sich als „Inklusive Schule“  und ist demnach eine Schule für alle Kinder” (Hervorhebung im Original). Wie passt es zu diesem Anspruch, dass Kinder als Voraussetzung für die Aufnahme an der Schule katholisch getauft sein müssen oder ihre Eltern unterschreiben müssen: “Ich / Wir wünsche(n) ausdrücklich, dass mein / unser Kind nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen wird.”?

Weitere Informationen:

  • General-Anzeiger Bonn, 21.3.2012, “Abstimmung in Dransdorf: Bleibt die Kettelerschule katholisch?
    Eine kleine Anmerkung zum Artikel: Für eine Umwandlung sind zwei Drittel der Stimmen erforderlich, nicht 75%. Die Hürde ist gleichwohl fast unüberwindbar, da nicht abgegebene Stimmen als Gegenstimmen gewertet werden. In Niedersachsen wurde das Quorum von der dortigen CDU/FDP-Regierung daher 2011 auf 50% gesenkt. 

Mittlerweile wurde die Kettelerschule umgewandelt, siehe KGS Kettelerschule wird Gemeinschaftsgrundschule.

Schulministerin Löhrmann begründet, warum eine Umwandlung von Bekenntnisschulen nicht erleichtert werden sollte

Share

Aus dem Wahlprogramm der Grünen von 2010:

“Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.”

Die Schulministerin und erneute Grünen-Spitzenkandidatin Sylvia Löhrmann (katholisch) fühlt sich daran nicht gebunden. Sie findet, dass die extrem hohe Hürde für die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen in Nordrhein-Westfalen auf gar keinen Fall gesenkt werden darf. Ihre 5 dämlichsten Begründungen lauten:

1) “Die Absenkung des Quorums bei den Grundschulen wäre vermutlich mit einem erheblichen Konflikt mit den Kirchen, vor allem der katholischen Kirche verbunden.” (Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Dagegen kann man nichts sagen: Etwas fordern, obwohl es der Kirche, womöglich sogar der katholischen, nicht passen könnte? Ausgeschlossen. Zumal für eine gläubige Katholikin. Man stelle sich nur vor, das wäre in der Vergangenheit so gehandhabt worden: Womöglich würde heute in der Schule gelehrt, dass die Erde rund ist und sich Menschen und Affen im Zuge der Evolution aus gemeinsamen Vorfahren entwickelt haben. Oder es gäbe Sexualkundeunterricht. Pfui Teufel.

2) “Der Gesetzgeber hat im Schulgesetz bei den Grundschulen im Interesse eines stabilen Angebots unter­schiedlicher Schularten hohe Hürden für die Umwandlung der Schulart gesetzt.”  (Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Stimmt. Wenn man das Quorum absenkt, würde womöglich ab und zu eine Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt, nur weil eine Mehrheit der betroffenen Eltern das möchte: z.B. die KGS Kettelerschule in Bonn-Dransdorf im März 2012, die KGS Buschdorf, oder die KGS Kapellenschule in Gütersloh, die KGS Liebfrauenschule in Emmerich, etc.

Und das gegen den Willen der Kirche? Aber: “Kirche ist keine Demokratie”, warum sollte also ein einfaches Mehrheitsrecht an Bekenntnisschulen gelten? So was neumodisches gibt es in vollständig öffentlich finanzierten Kirchenkindergärten ja auch nicht.

3) “Die Absenkung des Quorums bei den Grundschulen […] würde im Landtag einen Konsens voraus­setzen, wie er […] derzeit nicht besteht.”
(Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Eine politische Forderung erheben, die nicht durch einen breiten Konsens abgesichert ist? Nee klar, geht gar nicht. Das lernt doch jedes Kind in der Schule: Politik setzt voraus, dass man sich vorher beim Ringelpiez mit Anfassen darauf geeinigt hat. So haben die Grünen den Ausstieg aus der Atomenergie erreicht, nicht anders haben die Bürgerrechtler den Fall der Mauer mit der SED klargemacht und so hat wahrscheinlich auch Helmut Kohl die Bekenntnisschulen in Rheinland-Pfalz abgeschafft.

Das leuchtet doch jedem ein: Sonst könnte man ja womöglich Widerspruch ernten und sich streiten. Oder sogar ein oder zwei katholische Wählerstimmen verlieren? Und mal ganz im Ernst: Das Parteiprogramm oder das Wahlprogramm liest doch eh keiner.

4) “Das Quorum […] ist gesetzlich im Schulgesetz geregelt.”
(Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW) – siehe auch die immer gleich lautende Antwort vieler Beamter aus dem Schulministerium unter Sommer (CDU, 2005-2010) und Löhrmann (seit 2010) in Beantwortung von Briefen der Initiative “Kurze Beine – kurze Wege”.

Ja genau, wo kämen wir denn da hin, wenn der Gesetzgeber einfach so Gesetze ändern würde, nur weil sich die Bedingungen geändert haben? Die katholische Kirche lässt ja auch nicht einfach von heute auf morgen Frauen zum Priesteramt zu.

5. Es gibt doch ohnehin schon so viele Gemeinschaftsgrundschulen. Auch in Bonn.
(sinngemäß: Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Genau. Weil zwei Drittel der Grundschulen in NRW ohnehin Gemeinschaftsgrundschulen sind, kann sich doch von Bekenntnisgrundschulen keiner diskriminiert fühlen. Im Gegenteil: Sie müssen unter Schulartenschutz gestellt werden!

Alle Zitate von Sylvia Löhrmann entstammen einem Schreiben der Schulministerin vom 1. März 2012.

 

Hintergrund:

Schulgesetz §27 Abs. 3 legt fest:

(3) Bestehende Grundschulen sind in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von zwei Dritteln der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.

Nicht abgegebene Stimmen werden aufgrund dieser Regelung faktisch als Gegenstimmen gewertet: Wenn etwa die Eltern von Viertklässlern, die eine Umwandlung gar nicht mehr betrifft, aus Desinteresse nicht an der Abstimmung teilnehmen, können Sie damit eine Umwandlung verhindern – ebenso wie Eltern, die womöglich aus sprachlichen Gründen den Sachverhalt nicht verstehen oder sowieso nie zu einer Schulveranstaltung kommen.

Im Bereich der Hauptschulen wurde übrigens bereits 1968 in NRW ein Schulkompromiss gefunden. Danach genügte fortan ein Drittel der Stimmen für die Umwandlung.

§28 Bestimmung der Schulart von Hauptschulen

(2) Bestehende Hauptschulen sind in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln, wenn die Eltern eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler dies beantragen und sich anschließend die Eltern eines Drittels der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.

Ausgehandelt wurde diese Regelung damals von SPD, CDU und FDP (siehe http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46252029.html, wir legen Frau Löhrmann diesen Artikel sehr ans Herz, da er verdeutlicht, dass Kompromisse nicht auf einem Konsens beruhen müssen). Der damalige SPD-Fraktionschef Johannes Rau: “Es gehört zu einem Kompromiß, daß alle Parteien unzufrieden sind.” Weiter wird er übrigens zitiert, er sei nicht sicher, ob seine Fraktion statt des langsamen Aussterbens der Konfessionsschulen nicht lieber deren schnellen Tod will.

Mehrheit im Stadtrat Bonn verwehrt sich Elternanliegen

Share

Bonn. In der Stadtratssitzung am 2. Februar 2012 lehnte der Bonner Rat mit den Stimmen von CDU, FDP und Bürgerbund ohne Aussprache den Antrag einer Buschdorfer Elterninitiative ab, sich für die erleichterte Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen einzusetzen.

Im Dezember 2011 berichteten wir von der Buschdorfer Elternitiative, die sich nach zwei  gescheiterten Umwandlungsverfahren mit einem Bürgerantrag an den Bonner Stadtrat gewandt hatte. Die Eltern forderten eine Erleichterung der Schulartänderung, um dem Willen der großen Mehrheit der Buschdorfer Eltern zum Recht zu verhelfen, die sich wünschen, dass städtische Grundschulen integrativ für die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Stadtteile da sind.

Mit der Ablehnung des Begehrens macht der Rat es sich bequem und folgt der Position der Verwaltung, dass die Stadt in diesem Punkt keine Einflussmöglichkeiten hat:

Bei den für ein Umwandlungsverfahren maßgeblichen rechtlichen Grundlagen (Schulgesetz NRW und Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen – Bestimmungsverfahrensverordnung) handelt es sich um Landesvorschriften.

Für die Verwaltung sind diese Regelungen maßgeblich und verbindlich; von den Antragstellerinnen und Antragstellern gewünschte Änderungen bzgl. des vorgeschriebenen Verfahrens fallen in die ausschließliche Kompetenz des Landesgesetzgebers.

Im September 2009 hatte der Stadtrat sich noch – mit wenig Erfolg – mit einer Resolution an das Land gewandt, um auf eine Änderung des Aufnahmeverfahrens zu drängen.

Immer wieder: Umwandlung wegen Leitungsproblem

Share

Diesmal geht es um die KGS Kapellenschule in Gütersloh:

Warum Eltern das Verfahren in Gang gesetzt haben? Weil viele es leid sind, dass die Leiterstelle der Kapellenschule unbesetzt ist. Viermal wurde sie mittlerweile ausgeschrieben – ohne Erfolg. […]

Bereits seit Juli 2010 ist die Stelle vakant. Die Schule wird seither kommissarisch von Jutta Hermann, Konrektorin der Grundschule Isselhorst, geleitet. Hermann genießt bei Eltern und Kollegium hohes Ansehen, kann die Leitung aber nicht übernehmen, da sie evangelisch ist.

(s. mw-news.de, 25.1.2012, Eltern entscheiden über die Kapellenschule)

Siehe dazu auch Die Glocke online, 25.1.2012, Eltern stimmen über Kapellenschule ab:

Eine Umwandlung hätte zur Folge, dass die katholische Ausrichtung entfiele und auch evangelischer Religionsunterricht angeboten würde. Die Konfession der Leitungskräfte würde keine Rolle mehr spielen, sondern nur noch ihre Qualifikation.

Im Kreis sind in Kaunitz und in Rietberg nach solchen Verfahren katholische in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden. Auch an der Overbergschule gab es Bestrebungen.

Ein Kommentar erübrigt sich, es genügt, auf ältere Artikel zum gleichen Thema zu verweisen, und darauf, dass eine Grundschullehrerin auf ihre Petition an das Land NRW zu diesem Thema noch nicht einmal eine richtige Antwort bekam:

KGS Liebfrauenschule Emmerich: Umwandlungsversuch gescheitert

Share

Wohl noch selten hat eine Abstimmung über die Umwandlung einer Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule so viel Beachtung in der örtlichen Presse gefunden. Es ist ja auch ungewöhnlich, dass der Leiter einer Katholischen Bekenntnisschule sich selber für die Umwandlung seiner Konfessionsschule in eine für alle offene Gemeinschaftsgrundschule einsetzt (auch wir haben darüber berichtet).

Die Wahlbeteiligung war dagegen auffallend niedrig. Die Rheinische Post berichtet unter der Überschrift “Liebfrauenschule bleibt katholisch” (RP Online, 20.1.2012):

Mit überwältigender Eindeutigkeit, trotz sehr geringer Wahlbeteiligung, haben sich die Eltern entschieden. Die katholische Liebfrauen-Grundschule wird nicht in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt. Nicht einmal die Hälfte aller Stimmberechtigten waren bei der Wahl.

Die niedrige Wahlbeteiligung ist wenig verwunderlich, da die Chancen von Anfang an schon allein aufgrund des hohen Quorums minimal waren. Wer nicht abstimmt, stimmt effektiv gegen eine Umwandlung (wir berichteten).

Der Westen (20.1.2012) stellt im Artikel “Zwischen Frust und Verwunderung” die Konsequenzen der Entscheidung für den Schulleiter Heribert Feyen dar:

Die Probleme hat vor allem Feyen am Hals und sind mit diesem Votum nicht gelöst. Das Improvisationstheater an seiner Schule dürfte um einige Kapitel angereichert werden. Zum 1. Februar bekommt er endlich eine Musiklehrerin, aber nur für ein halbes Jahr – zur Aushilfe. Die Festanstellung scheitert daran, weil die Pädagogin nicht katholisch ist, sondern evangelisch. „Zum 1. August werden die Karten dann wieder neu gemischt — mal sehen“, blickt Feyen voraus. Die Zukunft beschäftigt ihn auch in anderer Hinsicht Die Schullandschaft dürfte 2012 in Bewegung geraten. Kleinere Grundschulen sollen auf Kosten der größeren gestärkt werden. Könnte bedeuten: die Liebfrauenschule, die sich bei Eltern großer Beliebtheit erfreut, muss wohl abspecken, wird nur noch zwei- statt dreizügig. Aber nach welchen Kriterien die Politik hier aussortieren will, ist auch Feyen noch ein großes Rätsel.

Die Eltern hatten also die Wahl, die in diesem Fall eindeutig ausfiel. Schulleiter Feyen wird allein gelassen mit dem Problem, bestens qualifizierte Lehrer/innen aufgrund der falschen Konfession nicht einstellen zu dürfen, und ab dem kommenden Schuljahr bei einer zweizügigen Eingangsstufe damit, dass er womöglich zahlreichen Familien von Vorschulkindern eine Absage erteilen muss – weil sie keinen oder den falschen Glauben haben.  Und das, obwohl auch diese Schule zu 100% von allen Steuerzahlern finanziert wird.

Gut weil katholisch?

Share

In Emmerich wird von 17.-19. Januar 2012 darüber abgestimmt, ob die KGS Liebfrauenschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird. Angeregt hat diesen Prozess der dortige Schulleiter Heribert Feyen durch einen Brief an die Eltern, in dem er argumentierte, dass die Schule als GGS bessere Lehrereinstellungsmöglichkeiten hätte und der Vielfalt ihrer Schüler besser gerecht werden könnte (wir berichteten).  Die Rheinische Post berichtet von einer Diskussionsveranstaltung am 12. Januar, bei der das Thema lebhaft diskutiert wurde (RP Online, 14.1.2012, Heiße Phase im Bekenntnis-Streit):

“Wo ist das Problem, wenn ein Sportlehrer evangelisch ist?”, wollte etwa eine Mutter wissen. “Ich sehe da eigentlich auch kein Problem”, erwiderte Schulamtsdirektor Hans-Hermann Buyken – der Gesetzgeber untersage es nun mal.

Über 40% der Schüler sind nicht katholisch: Für Kaplan Olding offenbar kein Grund, die Schule umzuwandeln:

Das sei sinnvoll, wenn nur wenige Schüler katholisch seien: “Hier ist das nicht der Fall, in der Liebfrauen-Schule sind rund 150 Schüler katholisch.” Zudem habe die Schule ein ausgeprägtes katholisches Profil mit intensiver Bindung zur Liebfrauen-Kirche.

Die Schulpflegschaft ist gegen eine Umwandlung, unter Berufung auf den guten Ruf der Schule. Die Elternvertreter befürchten offenbar, dass eine Gemeinschaftsgrundschule per se nicht so gut sein kann wie eine Katholische Grundschule. Der Schulamtsdirektor sieht das anders:

“Was ändert sich für mein Kind, wenn wir GGS werden?” fragte ein Vater. Wie eine Schule geführt würde, das liege am Lehrerteam und an den Eltern, meinte Hans-Hermann Buyken. “Aus Erfahrung weiß ich, dass sich die Qualität des Unterrichts durch die Umwandlung nicht ändern wird.”

Er selbst sähe es im Sinne der Ausgewogenheit gern, wenn im Kreis Kleve mehr Bekenntnis- zu Gemeinschaftsschulen würden.

Die Chancen für eine Umwandlung stehen allerdings denkbar schlecht. Nur wenn zwei Drittel aller Eltern für eine Umwandlung plädieren, wird die Liebfrauenschule eine Gemeinschaftsgrundschule. Gegner der Umwandlung können die Wahl daher getrost ignorieren: Selbst wenn alle Eltern katholischer Schüler für die Umwandlung stimmen würden und alle anderen der Wahl fernblieben, würde das lange nicht genügen – benötigt werden 187 Stimmen, egal wie viele Gegenstimmen es gibt und wie hoch die Wahlbeteiligung ist (siehe auch Grundschule Buschdorf: Elternwille scheitert an gesetzlicher Regelung). Die Erfahrung zeigt, dass eine Umwandlung aufgrund der hohen gesetzlichen Hürde nur gelingen kann, wenn alle beteiligten Gruppen diese befürworten: Zum Beispiel deswegen, weil ein/e geeignete Leitungskandidat/in andernfalls wegen der Konfession nicht berufen werden kann.

 

Stadtrat Bonn: Elterninitiative fordert Erleichterung der Schulartänderung

Share

Bonn. Nachdem die Elterninitiative “Ortsnahe Grundschule Buschdorf” trotz überwältigender Mehrheiten aufgrund der restriktiven landesgesetzlichen Regelung zwei mal in Folge knapp gescheitert ist beim Versuch, die Katholische Grundschule Buschdorf in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln, reichten Mitglieder der Initiative einen Bürgerantrag an den Rat der Stadt Bonn ein.

Weiterlesen

Grundschul-Gutachten für NRW fordert erleichterte Umwandlung von Bekenntnisschulen

Share

Ein am 26.09.2011 veröffentlichtes Gutachten des Lehrerverbands VBE fordert unter dem Motto “Kurze Beine – kurze Wege” einen möglichst weitgehenden Erhalt wohnortnaher Grundschulen in NRW.

Die gleichnamige Initiative, auf deren Seiten Sie hier gelandet sind, setzt sich dafür ein, dass Lehrer/innen und Schüler/innen auch in NRW unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit an allen öffentlichen Schulen gleiche Rechte genießen. Das bedeutet: Uneingeschränktes Aufnahme- bzw. Anstellungsrecht unabhängig von Religion und Konfession an allen öffentlichen Schulen, die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern finanziert werden! Die Initiative hat nichts mit dem VBE zu tun, eine wesentliche Forderung unserer Initiative greift der Verband allerdings auf.

Unter dem Motto “Kurze Beine – kurze Wege” prangert der Lehrerverband VBE an, dass die NRW-Landesregierung nicht ausreichend auf den demografischen Wandel reagiert. Das Gutachten zur Erhaltung von Grundschulen in NRW stellt fest, “dass akuter Handlungsbedarf besteht, um die Situation in den Grundschulen insgesamt zu verbessern.”

Auch die besondere Situation der Bekenntnisschulen findet im Gutachten Erwähnung, da die Schulartenkonkurrenz die Kosten in die Höhe treibt:

Ein besonderes Effizienzproblem besteht in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Nebeneinanders von verschiedenen weltanschaulichen Schulen. Hier entsteht zum Teil eine Konkurrenzsituation zwischen öffentlichen Grundschulen und benachbarten Konfessionsschulen, die zu unausgewogenen Schülerzahlen führen. Es ist auch nicht immer unabweisbar, zwei weltanschaulich verschiedene Schulen mit jeweils geringen Jahrgangsbreiten im selben Schulhaus oder in benachbarten Gebäuden unterzubringen. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler empfehlen wir auch hier Ressourcen schonende Lösungen anzustreben, um die frei werdenden Mittel zum Erhalt kleiner Grundschulen im ländlichen Raum einzusetzen.

Das Gutachten fordert infolgedessen, die Umwandlungen von Bekenntnisschulen “im Einzelfall” durch weniger restriktive Bedingungen zu erleichtern:

Abbau von Konkurrenzen zwischen unterschiedlichen Grundschularten.
Ein besonderes Problem der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ist eine an vielen Stellen herrschende Konkurrenz von Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen innerhalb des gleichen Einzugsbereiches. In Einzelfällen kann dies sogar auf ein schwieriges Nebeneinander unterschiedlicher Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen hinauslaufen. Die Landesregierung sollte dafür Sorge tragen, dass solche Konkurrenzbeziehungen einvernehmlich abgebaut werden. Im Wissen um die verfassungsrechtlich verankerte Stellung der Bekenntnisgrundschulen soll hier nicht der untaugliche Vorschlag unterbreitet werden, diese Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln – oder umgekehrt. Der Landesregierung aber steht es immerhin frei, die bisher sehr restriktiven Bedingungen für Umwandlungen im Einzelfall zu verändern. Auch Städte und Gemeinden, die ja Schulträger der Bekenntnisgrundschulen sind, können initiativ werden und Schulen davon überzeugen, dass eine freiwillige Fusion zweier eigenständiger Schulen im Zweifel die bessere Option ist als eine erzwungene Schulschließung.

Zur VBE-Presseerklärung “Kurze Beine – kurze Wege” vom 26.9.2011

Vollständiges Gutachten: “Kurze Beine – kurze Wege: Gutachten zur Erhaltung von Grundschulen in Nordrhein-Westfalen” (Gerd Möller und Ernst Rösner)

Wir hoffen, dass die Erkenntnisse des Gutachtens Eingang finden in die derzeit laufenden Beratungen über das neue Schulgesetz für NRW. Konkret forderten wir bereits in unserem Offenen Brief vom 30.6.2011 an Schulministerium und Landtagsfraktionen:

In Art. 8 der Landesverfassung wird das „natürliche Recht“ der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, beschworen. Das Schulgesetz macht es den Eltern aber fast unmöglich, die Schulart zu ändern. In Bonn-Buschdorf wurde zweimal (2010 und 2011) dokumentiert, dass eine deutliche Mehrheit der Eltern eine Umwandlung der Bekenntnisgrundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule wünscht, damit alle Buschdorfer Kinder gemeinsam diese Schule besuchen können. Weil diese Mehrheit aber nicht zwei Dritteln aller Eltern entsprach, wird der von der Verfassung so hoch gehaltene Elternwille vom Schulgesetzgeber als unbeachtlich abgetan. Dies, obwohl in der Landesverfassung in Artikel 12 Absatz 5 verankert wurde, dass Bekenntnis- oder Weltanschauungshauptschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln sind, wenn nur ein Drittel der Eltern (!) dies beantragen, und gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 das Bestimmungsrecht der Eltern Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens sein soll.

Sie wollen das Schulgesetz ändern: Geben Sie den Grundschuleltern eine reale Chance, die Schulart ihrer Kinder zu bestimmen. Bauen sie die in der Realität fast unüberwindlichen Hürden ab, Bekenntnisschulen in Schulen umzuwandeln, die allen Kindern gleichermaßen offen stehen und sowohl katholischen als auch evangelischen Religionsunterricht anbieten bzw. den Eltern erlauben, ihre Kinder nicht am Religionsunterricht teilnehmen zu lassen.

Eine Antwort auf unseren Brief haben wir bis heute nicht erhalten. Die bisher geplanten Änderungen im Schulgesetz sehen keine Erleichterung der Umwandlung von Bekenntnisschulen vor.