Endlich: Umwandlung von Katholischer Grundschule in Mönchengladbach

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Endlich gibt es in der Innenstadt von Mönchengladbach-Rheydt auch eine Gemeinschaftsgrundschule, die Lehrkräften und Kindern unabhängig vom Bekenntnis uneingeschränkt offensteht: 56% der Abstimmungsberechtigten stimmten für die Umwandlung der Katholischen Grundschule Waisenhausstraße in Mönchengladbach. Sie ist damit nach unserem Kenntnisstand die erste Schule, an der die Regelung zur erleichterten Schulartumwandlung erfolgreich genutzt wurde.  An der Schule sind zwar nur 20% der Kinder katholisch, trotzdem scheiterte die Abstimmung noch vor einem Jahr an der bislang extrem hohen Hürde von 67% aller Stimmberechtigten.

Quelle: Rheinische Post, 16.3.2016, Waisenhausstraße ist bald Gemeinschaftsgrundschule

Schließung einer katholischen Grundschule in Meerbusch

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In Meerbuscher Stadtteil Osterath wird die städtische katholische Barbara-Gerretz-Grundschule geschlossen. Das hat die städtische Schulpolitk eigentlich schon lange geplant, da es in Osterath absehbar nicht genügend Kinder für drei Grundschulen gibt und die Barbara-Gerretz-Schule ohnehin nur noch als einzügige Schule geführt wurde. Ein Bürgerentscheid zum Erhalt der Schule scheiterte. Anschließend erklärte allerdings das Oberverwaltungsgericht den städtischen Schließungsbeschluss für rechtswidrig. Jetzt muss die Kommune die Schule schließen, da es nicht genügend Anmeldungen für die zukünftige erste Klasse gab.

Die Situation ist ohnehin kurios: Weiterlesen

Abstimmung über Bekenntnisbindung an vier katholischen Grundschulen in Paderborn

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Kurze Beine, kurze Wege, 22.2.2016
(aktualisiert am 30.4.2016)

Update zum Artikel: Lediglich an einer der vier Schulen stimmte eine ausreichende Zahl an Eltern für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule.
Nähere Informationen dazu finden sich hier.

In Paderborn startet am heutigen Montag an vier Katholischen Grundschulen die Abstimmung darüber, ob die Schulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden. Bislang sind 12 der 21 städtischen Grundschulen katholische Bekenntnisschulen, eine ist evangelisch.

Dechant Benedikt Fischer appelliert an die abstimmenden Eltern, gegen eine Umwandlung zu votieren: Weiterlesen

Die Veedelsschule war einmal

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Freie Grundschulwahl führt zu verstärkter Segregation

Wie soll Integration funktionieren, wenn Angehörige der Mehrheitsgesellschaft sich von jenen abschotten, von denen sie Integration fordern? Oder andersherum: Wie sollen Kinder von Einwanderern deutsch lernen, wenn deutsche Familien versuchen, ihre Kinder in möglichst homogen deutschen Einrichtungen unterzubringen?

“In Ballungsräumen bleiben die Kinder der einzelnen Schichten immer mehr unter sich”. Das hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung mit dem Titel Gleich und gleich gesellt sich gern: Zu den sozialen Folgen freier Grundschulwahl festgestellt. Die Abschaffung der Schulbezirke für Grundschulen ist der Integration nicht förderlich und fördert die Trennung von Kindern nach sozialen Kriterien. Weiterlesen

“Fünf katholische Konfessionsschulen werden umgewandelt”

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“Fünf katholische Konfessionsschulen werden umgewandelt”, so hat die Rheinische Post am 8. Januar einen Artikel überschrieben und als “Auslöser” die “Absenkung der Hürden für die Umwandlung von Konfessionsschulen” ausgemacht. Ob auch nur eine der Grundschulen tatsächlich umgewandelt wird, ist allerdings ungewiss.

Der wahre Kern an der Meldung ist: An fünf konfessionellen Grundschulen stimmen in diesem Schuljahr Eltern über eine Umwandlung in Gemeinschaftsschulen ab. Allein vier der Schulartabstimmungen finden in Paderborn statt. Weiterlesen

Wenn die Umwandlung einer konfessionellen Grundschule zum Untergang des Abendlandes führt

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Wenn nicht einmal die Hälfte der Kinder an einer Grundschule katholisch sind, liegt es nahe, die Einrichtung in eine Schule umzuwandeln, die auch formal allen Kindern und Lehrkräften gleichermaßen offen steht – zumal dann, wenn keine konfessionell ungebundene Schule in der Nähe ist.  So einfach ist es aber nicht. Wenn man nämlich den Argumenten der Kritiker Glauben schenkt, so führt der Verlust des konfessionellen Charakters einer (öffentlichen) Grundschule zunächst zur Abschaffung des Sank-Martins-Zuges und bald auch zum Untergang des Abendlandes. Denn: Wer Schulen “säkularisiert”, stellt die Wertevermittlung in der “christlich-jüdischen Tradition unseres Kontinents” in Frage. So erklärte es zumindest der CDU-Fraktionschef des Gemeinderats in Niederkassel, als er von der Umwandlungsinitiative an der Katholischen Grundschule Mondorf erfuhr. Und das, obwohl auch an Gemeinschaftsgrundschulen laut Landesverfassung “Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte” unterrichtet und erzogen werden sollen. Weiterlesen

“Im Alltag merkt man gar nichts vom Bekenntnis”

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In Marl dürfen Eltern demnächst darüber abstimmen, dass ihre Schule das wird, was sie ohnehin nur dem Namen nach noch nicht ist: Eine Gemeinschaftsgrundschule für alle Kinder im Stadtteil. Die Schulpflegschaftsvorsitzende der Sinsener Haard-/Johannesschule erläutert die Konsequenzen einer Umwandlung der Schule, die bislang einen katholischen Teilstandort hat: “Die Schulleitung müsste nur bei der Anmeldung niemandem mehr erklären, dass wir eine Bekenntnisschule sind. Die meisten Eltern wissen das gar nicht”. Weiterlesen

Umwandlungsinitiativen in Paderborn und Niederkassel

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Kurze Beine – kurze Wege, 28.10.2015, zuletzt ergänzt und berichtigt am 02.11.2015

An einer katholischen Bekenntnisschule in Niederkassel bei Bonn haben Eltern das Umwandlungsverfahren in eine Gemeinschaftsgrundschule eingeleitet. Sie wünschen sich, dass die Schulart der Zusammensetzung der Schule entspricht. Andere Eltern an dieser Schule wünschen sich, dass die einzige Grundschule im Ortsteil Mondorf eine Bekenntnisschule bleibt und wandten sich an die Lokalpolitik. Örtliche CDU-Vertreter kritisieren in der Folge die Umwandlungsbestrebungen und halten sie für das falsche Signal angesichts der großen Zahl nichtchristlicher Flüchtlinge, die ins Land kommen. Die Schule werde “säkularisiert” und stelle ihre Werte und Traditionen zur Disposition.

Ein hervorragender Kommentar zu diesem Vorgang findet sich in der Kölner Rundschau. Peter Freitag schreibt unter der Überschrift “Unsinnig und populistisch”: Weiterlesen

Schulgesetz von NRW verstößt gegen AGG

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“Eine Benachteiligung aus Gründen der Religion oder Weltanschauung liegt vor.”

So hatte es Rechtsanwalt Frank Jansen als Sachverständiger im Februar 2015 im Landtag NRW festgestellt und damit die Position unserer Initiative bestätigt. Weiter argumentierte er, eine unterschiedliche Behandlung von Schülern aufgrund ihres Glaubens sei nach dem Antidiskriminierungsgesetz vertretbar, nicht aber die Benachteiligung von Lehrkräften.

Nun wurde genau diese Frage eingehend in einem Fachartikel untersucht. Der Jurist Sebastian Hartmann kommt darin zu  dem eindeutigen Schluss:

“Durch die geforderte Bekenntniszugehörigkeit von Lehrkräften und Schulleitung verstößt § 26 Abs. 6 SchulG NRW sowohl in seiner bisherigen als auch in seiner neuen Fassung gegen höherrangiges Bundesrecht in Form von § 1 AGG. Der Staat als solcher kann, obwohl er Bekenntnisschulen betreiben darf, sich nicht auf die Ausnahmeregelungen des AGG berufen, die in der derzeitigen Ausgestaltung zweifelsfrei nur für Religionsgemeinschaften gelten. Um diesen Missstand aufzulösen, müsste das Schulgesetz dahingehend geändert werden, dass es AGG-konform keine Einstellungsvoraussetzungen an das Bekenntnis knüpft.”

Vielen Lehrerinnen und Lehrern nützt diese Feststellung nichts mehr: Bis vor kurzem wurde ihnen von Lehrerverbänden abgeraten, den Klageweg zu gehen.

Wir sind gespannt, wie die politischen Entscheidungsträger mit der juristischen Einschätzung Hartmanns umgehen. Als Rechtsanwalt Jansen in der Sachverständigenanhörung auf das Problem hinwies, führte dies nicht zu einer entsprechenden Änderung der Gesetzesvorlage.

Tatsächlich gehen unsere Forderungen ohnehin weiter, da wir überzeugt sind, dass auch die unterschiedliche Behandlung von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen unverzüglich beendet werden muss. In der gleichen juristischen Fachzeitschrift forderte ganz in diesem Sinne der Jurist und Erste Beigeordnete der Stadt Warendorf, Dr. Martin Thormann bereits 2011:

“Die öffentliche Bekenntnisschule ist heute ein Anachronismus, liegt ihr doch die Idee zugrunde, dass für die schulische Bildung der Kinder die jeweilige Konfession prägend sein soll.”

Anmerkung: 
AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz, s. wikipedia-Artikel

Quellen:

Kurze Wege für kurze Beine unabhängig von Taufe und Religion

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Bonn, 18.9.2015 (update 1.10.2015)

In den vergangenen Jahren war in Nordrhein-Westfalen oft nicht klar, wer an welcher Grundschule ein Recht auf Aufnahme hat. Nicht selten wurden an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen Kinder aufgrund ihres “falschen” oder fehlenden Bekenntnissen nicht aufgenommen. In diesem Schuljahr ist es endlich wieder eindeutig: Jedes Kind hat grundsätzlich einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule.  Für den Fall, dass es an einer Schule mehr Anmeldungen als Plätze gibt, wird zunächst das Kriterium „Schulweg“ (kürzester Fußweg, nicht Luftlinie) angewendet. Nur bei Gleichrang werden weitere Kriterien geprüft, zu denen nicht die Religionsangehörigkeit gehört (nähere Erläuterungen hierzu finden sich in einer Präsentation des Düsseldorfer Schulamtes).

Als Beispiel zitieren wir diese Erläuterung zur Schulanmeldung in Iserlohn:

Grundsätzlich können die Eltern im Rahmen der Aufnahmekapazität ihre Kinder für eine Grundschule ihrer Wahl anmelden, auch an einer katholischen Bekenntnisschule. Jedes Kind hat grundsätzlich einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule. Im Zusammenhang mit der freien Schulwahl bieten alle Iserlohner Grundschulen den Eltern an, sich vorab in der jeweiligen Schule über deren pädagogische Arbeit zu informieren, entweder an festgelegten Informationstagen oder in Einzelterminen.
(aus: Anmeldung der Schulanfänger 2016, 7.9.2015)

Noch klarer heißt es in Warstein:

Die Katholischen Bekenntnisgrundschulen in der Stadt Warstein sind offen für alle Kinder. Sie werden unabhängig von der Religionszugehörigkeit aufgenommen.
(aus: 181 Kinder werden 2016 schulpflichtig, WAZ.de, 1.10.2015)

Damit haben wir als Initiative einen großen Erfolg errungen. Das heißt allerdings nicht, dass das Bekenntnis von Kindern an allen öffentlichen Grundschulen keine Rolle mehr spielt. Nach wie vor müssen sich die Eltern an einem Drittel aller öffentlichen Grundschulen – zumeist katholisch – ausdrücklich mit Unterrichtung und Erziehung im Bekenntnis einverstanden erklären. Mit der Gesetzänderung vom Frühjahr 2015 wurde die Konsequenz dieser Erklärung allerdings deutlich aufgeweicht: Galt die Anmeldung an einer Bekenntnisgrundschule bislang automatisch als Einverständniserklärung mit der Teilnahme am verpflichtenden Religionsunterricht im Schulbekenntnis, so können die Schulen nunmehr auch Religionsunterricht im jeweils anderen Bekenntnis bzw. islamischen Religionsunterricht anbieten, wenn mehr als 12 Kinder an der Schule dem jeweiligen Bekenntnis angehören. Nicht klar ist nach wie vor, wie öffentliche Bekenntnisschulen zukünftig mit Kindern umgehen, die durch ihre Eltern nach der Anmeldung vom Religionsunterricht abgemeldet werden.