Erfolgreiche Schulumwandlung in Welschen Ennest

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Eine der letzten erfolgreichen Umwandlungen einer konfessionell gebundenen Grundschule nach den alten Regeln gelang Eltern in Welschen Ennest. Von 140 wahlberechtigten Elternvertretern stimmten 107 für die Umwandlung (76%) in eine Gemeinschaftsgrundschule und nur 7 dagegen. Auslöser für die Umwandlung war, dass der bisherige Rektor zum Schuljahresende aus dem Dienst ausscheidet. Durch die Öffnung der Schule können sich nun auch Lehrkräfte auf die Leitung dieser öffentlichen Schule bewerben, die nicht katholisch sind.

Im Zeitungsbericht dazu heißt es: “Am pädagogischen Schulprogramm bzw. dem Stundenplan der Schule soll sich nichts ändern.”

WAZ.de, 6.3.2015, Grundschule bald ohne heiligen Johannes

Nachbetrachtungen zur Expertenanhörung zum Bekenntnisschulgesetz

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Der von rot-grün im Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zu öffentlichen Bekenntnisschulen erhielt bei der Expertenanhörung am 4. Februar 2015 breite Unterstützung. Das Gesetz wird daher aller Voraussicht nach mit geringfügigen Korrekturen im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Weiterlesen

Umwandlungsverfahren an der KGS Waisenhausstrasse in Mönchengladbach

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Ursprünglich veröffentlicht am 31.1.15, aktualisiert am 20.8.15

Aus einem rp-online Artikel (Katholische Schule vor der Umwandlung) vom 31.1.2015 zum Versuch, eine katholische Grundschule in Mönchengladbach in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln:

In der Rheydter Innenstadt gibt es drei Grundschulen. Zwei sind katholisch, eine ist evangelisch. Ausgerechnet in dem Stadtgebiet mit dem höchsten Ausländeranteil gibt es ausschließlich Bekenntnisschulen. Das könnte sich bald ändern. Denn aus der katholischen Grundschule Waisenhausstraße soll eine Gemeinschafts-grundschule werden. Den Beschluss der Schulkonferenz, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten, gibt es ebenso wie die nötigen 20 Prozent der Eltern, die das Vorhaben unterstützen. Jetzt muss noch gewählt werden. Ende Februar sollen die Eltern in geheimer Wahl abstimmen.   …

An der katholischen Grundschule Waisenhausstraße haben 80 Prozent der Kinder einen Migrationshintergrund. 28 Nationen sind vertreten. 48 Prozent der Kinder sind muslimischen, 22 Prozent katholischen Glaubens. Schon jetzt wird an der Schule viel Integrationsarbeit geleistet. …

(Schulleiterin) Ursula Stegemann-Hirsch ist selber katholisch. Sie hätte aber keine Probleme damit, wenn die Schule keine Bekenntnisschule mehr wäre. “Wir leben hier an der Schule nach den Grundsätzen des christlichen Abendlandes. Werte wie Respekt, Barmherzigkeit und Ehrlichkeit gibt es in allen monotheistischen Religionen”, sagt die Schulleiterin.

Bleibt noch zu untersuchen, ob das nicht Werte sind, die auch weiter über das “christliche Abendland” und die monotheistischen Religionen hinaus Anhänger finden.


Die Abstimmung fand im Februar 2015 statt. Von 276 möglichen Stimmen wurden 192 (70%) abgegeben. Hiervon waren 158 Ja-Stimmen (57%) und 34 Nein-Stimmen (12%). Für eine erfolgreiche Umwandlung wären aber 184 Stimmen erforderlich gewesen. Die Schule wird also nicht umgewandelt. Nach dem neuen Schulgesetz von April 2015 hätte bereits eine Mehrheit von 50% eine Umwandlung genügen.

Schulrechtsänderung Bekenntnisschulen – Anhörung von Sachverständigen

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Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert (letzte Änderung: 2.2.2015)

Landtag NRW diskutiert über die Zukunft staatlicher Bekenntnisschulen

Am 4. Februar 2015 findet im Düsseldorfer Landtag von 13:30 bis 17:00 eine öffentliche Anhörung zum 11. Schulrechtsänderungsgesetz statt. Die Reform des Schulgesetzes soll die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen erleichtern und die Einstellung von Lehrkräften ermöglichen, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” wurde von drei Fraktionen nominiert, um an der Anhörung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses als Sachverständige teilzunehmen. Weiterlesen

Josefschule Menden: Anders als die Mehrheit der Eltern weiterhin katholisch

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Bonn, 25.1.2015

Im September berichteten wir über die Pläne von Eltern in Menden, ihre katholische Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Weniger als die Hälfte der Kinder an dieser Schule sind katholisch. Der Schulleiter selbst zeigte Verständnis für die Bestrebungen. Er erklärte damals, dass…

…Eltern anderer Glaubensrichtungen regelmäßig zusammenzucken, wenn er ihnen erklärt, dass ihr Kind auf jeden Fall zum Gottesdienst mit in die Vincenzkirche muss, dass jeden Morgen gebetet wird, dass ein Kreuz in der Klasse hängt und der Religionsunterricht verpflichtend ist. Gerade in der Innenstadt mit ihrem höheren Migrantenanteil sei man inzwischen die einzige Grundschule, auch daher rühre letztlich der Wandel. Auf der anderen Seite seien auch Gemeinschaftsschulen christlich geprägt: „Sie feiern auch Weihnachten oder St. Martin.“
(WAZ 29.9.2014, Debatte zu Bekenntnis der Josefschule Menden)

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Beratungen über das 11. Schulrechtsänderungsgesetz

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Am 17.12. wurde der Gesetzentwurf für die Änderungen der Regelungen an staatlichen Bekenntnisschulen im Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht (wir berichteten).

Am 4.2.2015 führt nun der Ausschuss für Schule und Weiterbildung eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durch. In diesem Verfahren hat jede Landtagsfraktion die Möglichkeit, zwei Sachverständige zu benennen, die in der mündlichen Anhörung Stellungnahmen abgeben und für Fragen der Fraktionen zur Verfügung stehen.

Anhörung 11. SchRÄG

Wir freuen uns, dass sowohl die beiden Regierungsfraktionen von SPD und Grünen als auch die Piratenfraktion die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” angefragt haben, als Sachverständige bei der Anhörung Rede und Antwort zu stehen.

Welche Verbesserungen bringt der Gesetzesvorschlag für Lehrkräfte?

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Vor vier Jahren berichteten wir über eine evangelische Lehrerin. Jahrelang leitete sie mit großem Engagement eine kommunale katholische Grundschule. Kommissarisch und ohne die entsprechende finanzielle Anerkennung. Die Arbeit machte ihr Spaß und sie wäre gerne auch offiziell Rektorin der Schule geworden. Ihre Bewerbung auf die freie Funktionsstelle aber wurde abgelehnt, weil ihr nach Paragraph 26 Absatz 6 des Schulgesetzes die richtige Konfession als “Aspekt der Eignung” für das Amt fehlte. Weiterlesen

Allseits Applaus für den Gesetzentwurf zu Bekenntnisschulen?

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Am 14.12.2014 berichtete die Welt am Sonntag in einem Artikel mit dem Titel Einigung mit den Kirchen über die insgesamt gelassene Reaktion auf den Gesetzentwurf:

“Als der Gesetzentwurf diese Woche vorgestellt wurde, erhielt er allseits Applaus. Und zwar auch von den Kirchen. Auch sie halten die Reform für eine notwendige Anpassung an die Realitäten.”

Kein Wunder, schließlich folgt der Entwurf weitestgehend dem, was evangelische und katholische Kirche selbst Anfang des Jahres vorgeschlagen haben. Weiterlesen

Neues Schulgesetz soll Diskriminierung an öffentlichen Grundschulen beenden

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Update: Auf dem Landtagsportal kann ein Protokoll der Landtagsdebatte vom 17.12.2014 abgerufen werden sowie ein Videomitschnitt der Debatte (Beginn bei 4:40:35). 

Hanna-Renate Laurien (CDU, katholisch):
“Kinder müssen zusammen lernen,
gleich welcher Konfession sie angehören.”

Düsseldorf, 17. Dezember 2014

Am heutigen Mittwoch um 15:30 wird im Düsseldorfer Landtag ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Eine Neuregelung des Schulgesetzes soll die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen erleichtern. Darüber hinaus sollen zukünftig auch Lehrkräfte an dieser Schulart unterrichten können, die dem Schulbekenntnis nicht angehören.

Damit reagiert die Landespolitik darauf, dass sich rund um Bekenntnisgrundschulen in den vergangenen Jahren vielfach Konflikte entzündet haben: Dabei ging es um das Thema der Aufnahme wohnortnaher Schülerinnen und Schüler, die nicht dem Schulbekenntnis angehören; um die Verpflichtung, an öffentlichen Bekenntnisschulen an Religionsunterricht und Gottesdiensten teilzunehmen; und um die Anstellungsmöglichkeiten nichtreligiöser Lehrkräften oder solcher mit anderem Bekenntnis.

Die Politik kommt mit der Gesetzesinitiative ihrem Auftrag aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nach:  In Artikel 8 wird dort ausdrücklich gefordert, „dass das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht“. Das Verwaltungsgericht Minden hat in einem Beschluss vom August 2013 (8 L 538/13) im Zusammenhang mit der Ablehnung eines muslimischen Kindes an einer katholischen öffentlichen Bekenntnisgrundschule wie folgt auf diese Verpflichtung hingewiesen: „Letztlich ist es vorrangige Aufgabe der politischen Entscheidungsträger, gesetzliche Bestimmungen ggf. dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen und die Normen mit der Wirklichkeit wieder in Einklang zu bringen.”

In der Tat entsprechen im Fall der staatlichen Bekenntnisschulen die Normen schon lange nicht mehr der gesellschaftlichen Realität in Nordrhein-Westfalen. Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen sind bekenntnisgebunden, obwohl an den wenigsten von ihnen eine große Mehrheit in der entsprechenden Konfession getauft ist. Nach den amtlichen Schul­daten für das Schuljahr 2012/2013 gehörten zu diesem Zeitpunkt an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50 % der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an. In 81 Gemeinden gab es ausschließlich Bekenntnisgrundschulen.

“Kurze Beine – kurze Wege” begrüßt außerordentlich, dass mehr als 5 Jahre nach Gründung der Initiative verbesserte Bedingungen für die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen geschaffen werden sollen. Allerdings gehen in unseren Augen die im Konsens mit den Kirchen geplanten Änderungen nicht weit genug: Die Neufassung des Schulgesetzes stellt nicht sicher, dass

  • alle Kinder unabhängig von Glaube und Herkunft ein Aufnahmerecht an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule erhalten;
  • an allen öffentlichen Schulen die fachliche Qualifikation Hauptkriterium bei der Besetzung von Lehrer/innenstellen und Leitungspositionen ist;
  • Kinder an öffentlichen Schulen keinen Religionsunterricht in einem Bekenntnis besuchen müssen, dem sie nicht angehören. 

Bis heute legitimiert der Verfassungsrang der Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen die Diskriminierung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern nach religiösen Kriterien an öffentlichen Einrichtungen, die von allen Bürgern gezahlt und getragen werden. Angesichts einer zunehmenden Säkularisierung und gleichzeitig einer stärkeren religiösen Pluralität entsteht durch die Aufrechterhaltung von Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft zunehmend ein Spannungsverhältnis zu zentralen Artikeln des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die nicht nur den beiden großen Kirchen, sondern auch anderen religiösen Gemeinschaften und der wachsenden Gruppe nichtreligiöser Menschen Religionsfreiheit garantieren.

Wir fordern daher den Landtag NRW auf, die Landesverfassung zu ändern, um die Diskriminierung zu beenden.

In der Initiative “Kurze Beine – Kurze Wege” engagieren sich Menschen aus ganz Nordrhein-Westfalen. Die Initiative ist überparteilich und unabhängig. Sie besteht aus gläubigen und nichtgläubigen Bürgern des Landes: Wir sind katholisch, evangelisch, muslimisch und bekenntnislos, mit und ohne Migrationshintergrund. Wir setzen uns kritisch mit den Bekenntnisgrundschulen in NRW auseinander. Es ist ausdrücklich nicht unser Anliegen, Religion und ihre Rolle in unserer Gesellschaft grundsätzlich in Frage zu stellen.

Streitgespräch über Bekenntnisschulen in der Kölner Kirchenzeitung

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“Man kann mitnichten davon sprechen, dass kirchliche Regeln an öffentlichen Schulen gelten. Die Regeln dort sind nicht von der Kirche gemacht, sondern vom Staat.” (Andrea Gersch, erzbischöfliche Schulrätin)

Am 5.12.2014 wurde Max Ehlers in die Räume der Kölner Kirchenzeitung eingeladen, um für die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” ein Streitgespräch mit der Erzbischöflichen Schulrätin Andrea Gersch zu führen. Das Gespräch ist hier dokumentiert: Pro und Contra: Sind Bekenntnisschulen noch zeitgemäß? (S. 4-5)