Nutzungsbedingungen Petition

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I. Unterstützerliste

Die Unterzeichner der Petition bekunden durch Ihre Unterschrift die Unterstützung für die in der Petition benannten Anliegen der Initiative und erklären sich damit einverstanden, dass die Liste der Unterstützer mit Namen und Wohnort nach Abschluss der Petition an Landesregierung und Landtag von Nordrhein-Westfalen überreicht werden. Bestätigte Unterzeichner der Petition werden auf der Petitionsseite der Initiative mit Name und Wohnort aufgelistet. Bei anonymer Zeichnung erscheint statt des Namens nur ein Platzhalter. Offensichtlich ungültige Unterschriften werden gelöscht. Die Email-Adresse wird ausschließlich für den Zweck der Petition aufgezeichnet, sie wird nicht veröffentlicht und an niemanden weitergegeben oder anderweitig verwendet.

II. Kommentare

Die Initiative behält sich vor, Kommentare mit beleidigendem Inhalt, Werbung oder Spam zu löschen.

III. Kontakt

Anfragen über ein Kontakt-Formular oder per email an kontakt@kurzebeinekurzewege.de werden zeitnah beantwortet.

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Paffrath: Von KGS zu GGS

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Die katholische Volksschule Paffrath wurde im Rahmen der Neuorganisation des Schulwesens in NRW (Trennung der Volksschule in Grund- und Hauptschulen) mit Beginn des Schuljahres 1968/69 in eine katholische Grundschule (KGS) umgewandelt. […]

Ab September 1969 beherbergte die Paffrather Schule vier ausgelagerte Klassen der evangelischen Grundschule Hand. […]

Bereits im Jahre 1976 wurde die evangelische Grundschule Hand durch Elternvotum in eine Gemeinschaftsgrundschule (GGS) umgewandelt und damit die Paffrather Zweigstelle natürlich auch. Seither hatten Eltern und Kinder in jedem Anmeldungsjahrgang die Qual der Wahl: KGS oder GGS? Gingen die meisten Paffrather Kinder noch gemeinsam in den Kindergarten, so wurden sie dann durch die Entscheidung ihrer Eltern in verschiedene Schulen eingeschult. In der Folgezeit wurde zunehmend deutlich, dass die konfessionelle Orientierung der katholischen Eltern keineswegs dazu führte, ihre Kinder in der KGS anzumelden. Der Zuzug von Kindern anderer Konfessionen führte zu einer weiteren Verschiebung im konfessionellen Spektrum der Bekenntnisschule. Bereits 1976 und 1984 wurde seitens der Eltern darüber diskutiert und nachgedacht, die beiden Paffrather Grundschulen (wieder) zu einer Schule zusammenzulegen. Das Verfahren zur Umwandlung von Schulen ist im Rahmen des Schulordnungsgesetzes streng reglementiert und an qualifizierte Mehrheiten gebunden. Nach der Abtrennung der GGS Paffrath von der Hander „Mutterschule” im Jahre 1996 wurde diese Frage wiederum intensiv in den Mitwirkungsgremien diskutiert. Im Herbst 1996 wurde von einer entsprechenden Anzahl von Eltern beim Schulträger das Umwandlungsverfahren beantragt. Im Januar 1997 entschied sich dann die absolute Mehrheit der Eltern der KGS für eine Umwandlung der Schule in eine GGS und machte so den Weg frei für die vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach und der Bezirksregierung Köln genehmigten Zusammenlegung der beiden Schulen zur neuen städtischen Gemeinschaftsgrundschule Paffrath mit Wirkung vom 1.8.1997.

Siehe Schulgeschichte Paffrath

Über den Begriff des Elternrechts

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Ach so ist das mit dem Elternrecht zu verstehen.

“Zum dominanten Argumentationsstrang der konservativen und kirchlichen Anstrengungen zur Realisation konfessioneller Schulpolitik entwickelte sich der Begriff des Elternrechts: Dieser beinhaltete allgemein die Möglichkeit der “freien, unreglementierten Mitbestimmung der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder sowie bei der Einrichtung und Gestaltung des Schulwesens”, wurde in klerikal-dogmatischer Auslegung jedoch bedeutungsverengend instrumentalisiert und reduziert auf die Frage der konfessionellen Gestaltung und Prägung des Volksschulwesens: Eltern hatten “unmittelbar vom Schöpfer des Auftrag, ihre Nachkommenschaft zu erziehen”, wobei ihnen zugesichert wurde, “ihre Kinder […] besonders von jenen Schulen fernzuhalten, in denen sie Gefahr laufen, das verderbliche Gift der Gottlosigkeit einzusaugen.”

aus: Kontroverse Begriffe: Geschichte des öffentlichen Sprachgebrauchs in der Bundesrepublik Deutschland, Georg Stötzel, Martin Wengeler, Karin Böke, Hg. Walter de Gruyter, 1995, S. 171

Verfassungsbeschwerde gegen die Bevorzugung der Gemeinschaftsschule

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Hier ein Stück interessante Lektüre für all jene, die gerne juristisches Quellenstudium betreiben. Es geht dabei um eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der Landesverfassung NRW vom März 1968. Damals waren konfessionelle Grund- und Hauptschulen zugunsten von Gemeinschaftsschulen geschwächt worden. Eltern klagten, weil Sie ihr Recht der freien Religionsausübung geschwächt sahen, wenn sie ihre Kinder nicht auf Bekenntnisschulen schicken konnten: “Es widerspreche […] der gleichheitlichen Behandlung aller, wenn allein den Anhängern der Gemeinschaftsschule “Minderheitenschutz” unter Berufung auf Art. 4 GG gewährt werde, während den Anhängern der Bekenntnisschule sogar in den Orten, in denen sie eine beachtliche Mehrheit darstellten, ein entsprechender Schutz versagt bleibe.” Die Beschwerden wurden im Dezember 1975 vom ersten Senat zurückgewiesen. Weiterlesen