Absurdes Theater in Menden. Die Eltern einer KGS wollen ihre Schule umwandeln, und der Schulleiter, der gleichzeitig im Schulausschuss sitzt, hat sein eigenes Verständnis von Fairness. Weiterlesen
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„Die Zukunft der öffentlichen Bekenntnisschule erscheint nach dieser Diskussion fraglich“
Wir berichteten bereits über eine Veranstaltung zum Verhältnis von Kirche und Staat im Juni 2014 im Landtag NRW. Wir freuen uns, dass uns jetzt ein Videomitschnitt von einem Teil der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wurde (herzlichen Dank dafür an Ricarda Hinz, videoteuse.de). Dr. Frank Vollmer, Redakteur der Rheinischen Post, berichtet im Plenum des Landtags über ein Forum zum Thema Kirche und Bildung, in dem Landtagspolitiker und Kirchenvertreter mit einem Verfassungsrechtler über öffentliche Bekenntnisschulen diskutierten.
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=uygwCp_dslk[/youtube]Mitschrift des Berichts von Dr. Frank Vollmer
Forum 4, betitelt “Die Präsenz der Kirche im Bildungswesen”, hatte sich zunächst mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass Nordrhein-Westfalen in Bezug auf das Schulwesen einzigartig ist. Nur in NRW gibt es in nennenswerter Größenordnung staatliche Bekenntnisgrundschulen: Öffentliche, also auch öffentlich finanzierte Schulen, die nach konfessionellen Grundsätzen arbeiten und an denen auch die Lehrkräfte grundsätzlich die Konfession der Schule besitzen sollen. Etwa ein Drittel der Grundschulen hier in Nordrhein-Westfalen sind solche Bekenntnisschulen. Der größte Teil davon ist katholisch.
FDP fordert flächendeckenden Ethikunterricht an Grundschulen in NRW
Düsseldorf, 2. Juli 2014 (Artikel verfasst am 4. September 2014, editiert am 5. September)
Die FDP möchte, dass Grundschulkinder in NRW Anspruch auf Ethikunterricht bekommen. Aufgrund des wachsenden Anteils bekenntnisloser Kinder eine grundsätzlich sinnvolle Idee. Das finden auch alle Parteien im Landtag NRW. Aber: An einem Drittel aller öffentlichen Grundschulen müssen Kinder am Religionsunterricht teilnehmen, weil sie Bekenntnisschulen sind. Und wenn die katholische Kirche über Änderungen “nicht ganz so glücklich ist”, lässt die FDP lieber die Finger davon. Weiterlesen
Staat und Kirche in NRW – Zukunft der Bekenntnisgrundschulen
(veröffentlicht am 19.6.2014, editiert am 28.6.2014)
Am 16. Juni 2014 luden evangelische und katholische Kirche in den Düsseldorfer Landtag, um die Folgen einer zunehmenden religiösen Pluralität und Säkularisierung für das Religionsverfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen zu diskutieren (Programm hier). Die höchsten Kirchenvertreter aus den Bistümern und Landeskirchen auf dem Landesgebiet waren in den Landtag gekommen, um mit Repräsentanten aus Kirche und Gesellschaft über drängende Themen im Verhältnis von Kirche und Staat zu diskutieren, wie etwa das kirchliche Arbeitsrecht, die Staatsleistungen an die Kirchen und die Frage des Tanzverbots an hohen kirchlichen Feiertagen. Angehörige anderer Religionen und Vertreter säkularer Verbände waren vom Veranstalter offensichtlich nicht offiziell und gezielt eingeladen worden. Gleiches gilt übrigens für die “Initiative Kurze Beine -kurze Wege”. Erfreulicherweise konnten kurzfristig doch zwei von uns an der Veranstaltung teilnehmen.
In Forum 4 ging es nämlich um das Thema “Zukunft der Bekenntnisgrundschulen”. In einem Impulsvortrag stellte hier zunächst der Münsteraner Professor Dr. Hinnerk Wißmann aus verfassungsrechtlicher Perspektive erfreulich eindeutig dar, dass öffentliche Bekenntnisschulen angesichts geänderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und dem Verlust konfessioneller Homogenität einen Anachronismus darstellen, der dringend einer Reform bedarf, zumal alle anderen Bundesländer das Konstrukt schon vor bald 50 Jahren gekippt haben. Weiterlesen
Interview mit dem hpd zu den jüngsten Entwicklungen
In einem Interview mit dem Humanistischen Pressedienst zeigt sich Ini-Mitglied Max Ehlers erfreut über die jüngeren Entwicklungen in Bezug auf die öffentlichen Bekenntnisschulen: Die eindeutige Positionierung der NRW-Grünen wird als Ent-Tabuisierung des Themas gewertet:
“Mindestens genauso wichtig wie der Parteitagsbeschluss der Grünen ist aber, dass die Regierungsfraktionen noch vor dem Sommer einen Gesetzentwurf im Landtag einbringen wollen, der im Rahmen des gesetzlich Möglichen Verbesserungen bringt.”
Weiter werden in dem Interview die Details des Gesetzentwurfs erörtert, soweit sie bekannt sind. Im Gespräch geht es auch um die Chancen einer baldigen Verfassungsänderung:.
“Eine Änderung der Verfassung ist unumgänglich, wenn man den Zustand beenden will, dass öffentliche Einrichtungen und damit der Staat nach religiösen Kriterien diskriminiert.”
Weiter zum vollständigen Interview (hdp.de, 23.6.2014).
NRW-Grüne beziehen eindeutig Stellung: Grundschulen für alle Kinder öffnen
Die Grünen in NRW stellen sich eindeutig und unmissverständlich hinter die Forderungen der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege”. Auf ihrem Landesparteitag in Siegburg hat die Partei am 14. Juni 2014 mit überwältigender Mehrheit und ohne Gegenstimmen einem Antrag für eine Grundschule für alle Kinder zugestimmt.
Der Beschluss erklärt: „Wir GRÜNE in NRW wollen das Schulgesetz ändern und Mehrheiten für eine Verfassungsänderung suchen.” Ohne die Änderung der Verfassung ist eine Umwandlung aller öffentlichen Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen nicht möglich. Weiter heißt es in dem Beschluss: “Wir GRÜNE wollen, dass Kinder die nächstgelegene Grundschule besuchen können nach dem Prinzip ‘kurze Beine kurze Wege'”. Die Resolution weist darauf hin, dass die Landtagsfraktion sich bereits in Verhandlungen mit den Kirchen und den anderen Fraktionen befindet, und dass auch die Kirchen “Veränderungsbedarfe” sehen.

Sigrid Beer, bildungspolitische Sprecherin der Grünen auf der Podiumsdiskussion unserer Initiative in Bonn 2012
In einem vor dem Parteitag veröffentlichten Interview (WDR, 15.4.2014) erläutert Sigrid Beer, parlamentarische Geschäftsführerin und schulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag, nähere Hintergründe. Sie legt dar, dass der Antrag von einem breiten Bündnis innerhalb der Partei vorbereitet und unter anderem auch von der Arbeitsgemeinschaft der Christen getragen wurde. Ein Gesetzentwurf, der im Juli im Landtag eingebracht werden soll, sieht vor, dass das Quorum von 67% auf “50% +1” gesenkt werden soll. Auf die Möglichkeit einer Verfassungsänderung angesprochen, sieht Beer bei der CDU zur Zeit “keinerlei Bewegung”.
Grüne NRW fordern Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsschulen
Auf ihrem Landesparteitag am 14. und 15. Juni werden die NRW-Grünen über einen Antrag abstimmen, wonach die Bekenntnisgrundschulen des Landes in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden sollen. Die Kernforderung des Antrags lautet: “Wir GRÜNE in NRW wollen das Schulgesetz ändern und Mehrheiten für eine Verfassungsänderung suchen.” Damit bezieht die Partei endlich eindeutig öffentlich Stellung. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Es ist erfreulich, dass die Partei auch vor einer Verfassungsänderung nicht mehr zurückschreckt.
Wir hoffen, dass sich andere Parteien diesem Vorstoß der Grünen anschließen..
Verfassung modernisieren – Öffentliche Bekenntnisschulen abschaffen
Wenn wir Sylvia Löhrmann richtig verstehen, soll eine Verfassungsänderung an den Grünen nicht scheitern
In der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass es neben Gemeinschaftsschulen und Weltanschauungsschulen auch Bekenntnisschulen gibt, siehe Artikel 12 Abs. 6:
In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.
So kommt es, dass ein Drittel aller Grundschulen in NRW staatliche Bekenntnisschulen sind. Hier müssen alle Lehrkräfte dem Schulbekenntnis angehören, und alle Kinder müssen den Religionsunterricht besuchen, der ausschließlich im Bekenntnis der Schule erteilt wird. Diese Situation ist bundesweit einzigartig: In keinem anderen Bundesland werden Lehrkräfte und Schüler/innen an öffentlichen Schulen in dieser Form aufgrund ihrer Konfession bevorzugt bzw. benachteiligt.
In einem Tweet vom 28. Mai 2014 forderten wir die Grüne Schulministerin Sylvia Löhrmann und die schulpolitische Sprecherin Sigrid Beer auf, die “Neue Macht der NRW-Grünen” (RP online, 26.5.2014), zu nutzen – und erhielten Antwort von Sylvia Löhrmann:
Selbstverständlich haben wir uns mit der Forderung nach einer Abschaffung der öffentlichen Bekenntnisschulen an alle Fraktionen im Landtag von NRW gewendet, auch an die Landesvorsitzenden Armin Laschet (CDU) und Christian Lindner (FDP), bereits im Oktober 2013. Weiterlesen
Wenn 12% der Stimmen mehr wiegen als 59%
“So ist Demokratie”, wird die Schulleiterin zitiert. In Oer-Erkenschwick ist die Umwandlung der evangelischen Albert-Schweitzer-Schule in eine Gemeinschaftsschule für alle ortsansässigen Kinder gescheitert. 26 Nein-Stimmen genügten, um das Ansinnen von immerhin 59% aller Eltern zu verhindern. 126 Stimmen wurden für eine Umwandlung abgegeben. Damit sprachen sich 77% aller Eltern, die sich an der Abstimmung beteiligten, für eine Umwandlung aus. Sogar Kirchenvertreter hatten übrigens eine Umwandlung der Schule befürwortet, nachdem der Beschluss über die Auflösung der katholischen Nachbargrundschule beschlossene Sache war.
Das also ist Demokratie in NRW.
- WAZ, 28.3.2014, Umwandlung gescheitert
- Recklinghäuser Zeitung, 5.12.2013, Konfessionsbindung könnte Geschichte sein
Vorschläge der Kirche: ein zu kurzer Schritt in die richtige Richtung
Bonn, 14.3.2014
In einem Kommentar im General-Anzeiger Bonn begrüßt Wilfried Goebels die Ankündigung der Katholischen Kirche, angesichts der demografischen Entwicklung Bekenntnisschulen für nichtkatholische Schüler und Lehrer zu öffnen. Er hält die Neupositionierung der Kirche für einen “angemessenen Schritt”. Aber, so Goebels: “Dass Regierungskreise das Eltern-Quorum zur Auflösung einer Bekenntnisschule auf 30 Prozent senken wollen, geht zu weit.” Leider begründet er seine Position nicht. Tatsache ist: In Niedersachsen, dem einzigen anderen Bundesland mit staatlichen Bekenntnisschulen, müssen 70% der Kinder dem Bekenntnis angehören, sonst verlieren die Schulen ihren Status. Auch in NRW ergibt sich nach Auskunft des Schulministeriums aus der Landesverfassung “als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht, dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist”.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschäftigte sich 2008 mit der Frage, ab wann eine Bekenntnisschule ihren Bekenntnischarakter verliert (Urteil AZ 4 L 1143/07):
“Wann ein solcher Verlust des Bekenntnischarakters eintritt, ist umstritten. Teilweise wird von einem Verlust des Bekenntnischarakters einer Grundschule ausgegangen, wenn der Anteil bekenntnisfremder Schüler bei 20% liegt, teilweise erst ab 50% (Löwinger/ Tettinger, Kommentar zur Landesverfassung NRW, 2002, Art. 13 RN 8 mwN). Sachgerecht wird es sein – und insoweit vom VG Gelsenkirchen nicht beanstandet –, wenn von einem Verlust des Bekenntnischarakters ausgegangen wird, wenn der Anteil der bekenntnisfremden Schüler bei einem Drittel (33%) liegt.
Problematisch ist es, wenn die Initiative zur Umwandlung von Eltern kommen muss. Eine Zuschrift an die Initiative formuliert es so:
“Ich hoffe, die kommende Neuregelung setzt nicht zu sehr auf eine Aktivität der Eltern zur Umwandlung, denn dann wird nicht viel passieren. Sich gegen die Schule zu stellen, auf die die eigenen Kinder gehen, erfordert eine Menge Mut. Denn das Personal einer Schule nimmt eine Kritik an ideologischer Hoheit oft persönlich, gerade hier auf dem Dorf.”
In einem anderen Punkt sitzt Goebels einem Irrtum auf: “Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es nur in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Das trifft in konfessionslosen Kreisen nicht immer auf Zustimmung.”
Es stößt beileibe nicht nur in “konfessionslosen Kreisen” auf Verwunderung, dass in vollständig staatlich finanzierten Schulen in kommunaler Trägerschaft das Grundgesetz nur eingeschränkt Geltung hat. Dies betrifft nicht nur das Recht der Abmeldung vom Religionsunterricht, sondern auch das Recht auf Unterricht im eigenen Bekenntnis. Auch das Antidiskriminierungsgesetz greift hier nicht. Auch Religionsangehörige leiden vielfach unter den derzeit geltenden Regelungen.
Man kommt nicht an der Erkenntnis vorbei: Staatliche Bekenntnisschulen sind überholt, eine entsprechende Verfassungsänderung ist längst überfällig. Die von der katholischen Kirche vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Die Vorschläge greifen aber zu kurz.
(siehe auch Leserbrief im General-Anzeiger vom 18.3.2014
sowie den GA-Artikel über das Positionspapier der Katholischen Kirche, “Von der Bekenntnisschule zur Gemeinschaftsschule”)
Nachtrag (19.3.2014)
Es ist wenig erreicht, wenn – wie von der katholischen Kirche gefordert – eine Abschaffung der öffentlichen Bekenntnisschulen durch die erleichterte Einrichtung von Privatschulen erkauft wird. Andernfalls ist die Gefahr groß, dass öffentliche Schulen zu Schulen zweiter Klasse werden.