Neue Schulen in Bonn und Münster werden Gemeinschaftsgrundschulen

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Bonn, 31.10.2018

Im Bonner Ortsteil Buschdorf waren die Eltern vom 29. bis 31. Oktober aufgerufen, über die zukünftige Schulart der bisherigen Dependance der Katholischen Grundschule Paulusschule zu entscheiden. Eine klare Mehrheit der Eltern entschied sich bei der Abstimmung dafür, dass die zukünftig selbständige Schule eine Gemeinschaftsgrundschule werden soll. Das entspricht auch der Zusammensetzung der bisherigen Schülerschaft. Nach den uns vorliegenden Informationen war die Stimmenverteilung wie folgt:

  • 18 katholische Schule
  • 1 evangelische Schule
  • 18 Weltanschauungsschule
  • über 50 Gemeinschaftsgrundschule

In dem bei jungen Familien beliebten Buschdorf haben Eltern damit zukünftig die Wahl zwischen der neuen Gemeinschaftsgrundschule und einer katholischen Grundschule, die bislang die einzige Grundschule im Ort war. Mehrere Versuche von Eltern, die katholische Grundschule in eine Schule für alle Buschdorfer Kinder umzuwandeln, waren in den letzten Jahren knapp gescheitert.

Auch Münster erhält ab dem Schuljahr 2019/20 eine neue Gemeinschaftsgrundschule. Damit gibt es im Stadtteil Wolbeck zukünftig eine Alternative zur bislang einzigen Grundschule im Ort, die an das katholische Bekenntnis gebunden ist. Bei der Abstimmung über die neue „Städtische Grundschule Wolbeck-Nord“ ergab sich keine ausreichende Mehrheit für eine bestimmte Schulart. In einem solchen Fall wird die Schule als Gemeinschaftsschule eingerichtet.

Nun sag, wie hast du’s mit der Religion?

Aktualisierung 31. Mai 2018:

Die neue Grundschule wird, wie erwartet, eine Gemeinschaftsgrundschule. Zwar sprach sich mit 102 Stimmen eine Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Eltern für die Einrichtung einer katholischen Grundschule aus. Das Quorum wurde aber weit verfehlt, es wären über 200 Stimmen nötig gewesen, um die Schule als Bekenntnisschule einzurichten.

Quelle

rp-online.de, 15. Mai 2018, Himmelgeist: Neue Grundschule wird keine Bekenntnisschule

Bonn, 22. März 2018

Düsseldorfer Eltern dürfen mal wieder über die Schulart einer Grundschule abstimmen. Im Juni 2017 hatten sie nach der Aufteilung einer katholischen Grundschule mit zwei Standorten und der damit verbundenen Neugründung bereits ihr Votum abgegeben (wir berichteten). An einem der beiden Standorte, der Grundschule Himmelgeist, wird nun im April erneut entschieden. Es ist nicht zu erwarten, dass das Ergebnis von der bereits im vergangenen Jahr erfolgten Abstimmung abweichen wird. Da es sehr schwer ist, das Quorum für die Einrichtung einer Bekenntnisschule zu erreichen, darf man davon ausgehen, dass Düsseldorf eine neue Gemeinschaftsschule bekommt.

Quelle

rp-online.de, 21.3.2018, Neue Grundschule in Himmelgeist startet zum 1. August 2019

1 KGS + 1 GGS = 1 GGS

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In Brühl entschied die Stadt, die KGS Vochem und die GGS Melanchthon zusammenzulegen. In einem solchen Fall müssen bzw. dürfen  die Eltern im betroffenen Stadtviertel über die zukünftige Schulart der „neuen“ Schule entscheiden. Anders als bei einer Umwandlung dürfen nicht die Eltern aller Schulkinder abstimmen, sondern:

  1. Eltern der Erst- und Zweitklässler der beiden Schulen,
  2. Eltern der für das Schuljahr 18/19 an den beiden Schule bereits angemeldeten Schülerinnen und Schüler, und
  3. Eltern der Kinder aus dem Einzugsgebiet, die zwischen 1. Oktober 2012 und 30. September 2013 geboren wurden.

Wie nicht anders zu erwarten, wird die neue Schule mit den beiden alten Standorten eine Gemeinschaftsgrundschule. Alles andere wäre aufgrund des Verfahrens fast schon ein Wunder gewesen: 183 Stimmen wären nötig gewesen, damit die neue Schule eine katholische oder evangelische oder auch eine Weltanschauungsschule hätte werden können. Wenn, wie es hier der Fall war, für keine Schulart eine ausreichende Mehrheit zustandekommt, wird sie automatisch eine Gemeinschaftsgrundschule. Tatsächlich sprachen sich mit 83 die meisten für eine GGS aus, lediglich 29 Stimmen befürworteten eine KGS.

In Düsseldorf ist im vergangenen Jahr ebenfalls dieses Verfahren gewählt worden. Dort wurde die Abstimmung (ebenfalls mit Ergebnis GGS) aber im Nachhinein annuliert, weil offenbar manchen Betroffenen das Ergebnis nicht gefiel.

Quelle:

Kein Platz mehr für Evadingsdas auf der Grundschule?

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Zur aktuellen Situation rund um die St. Apollinaris-Grundschule in Düsseldorf (wir berichteten) wurden wir auf einen schönen Zeitungsartikel hingewiesen:
Lieber Gott, warum ist mein Schulweg so lang? (Wochenpost Düsseldorf, 2.10.2017)

Die Lektüre lohnt. Nicht nur, weil der Artikel gut geschrieben ist und die merkwürdige Lage sehr gut zusammenfasst. Lapidar kommentiert der Autor das von der Stadt nicht akzeptierte Abstimmungsergebnis: „Allerdings steht weiterhin die Frage im Raum, warum man das Ergebnis nicht einfach anerkennt.“ Weiterlesen

Stadt Düsseldorf akzeptiert Abstimmungsergebnis nicht

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Jetzt ist es amtlich: Der Schulausschuss der Stadt Düsseldorf akzeptiert in einem außerordentlich intransparenten Verfahren (wir berichteten) das Elternvotum über die faktische Umwandlung der bisherigen KGS St. Apollinaris in zwei Gemeinschaftsgrundschulen nicht, weil die Abstimmung zu schnell durchgeführt worden sei und das Abstimmungsverfahren nicht transparent genug gewesen sei. Weiterlesen

Abstimmungsergebnis passt nicht? Dann halt noch mal.

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Bonn, 29. Juli 2017, ergänzt am 10. März 2018

In Düsseldorf durften Eltern Ende Juni über die Bekenntnisbindung von zwei Grundschulen abstimmen. Am 27. Juni zitiert die Rheinische Post dazu die Leiterin des Schulverwaltungsamtes in Düsseldorf Dagmar Wandt:

Damit die Himmelgeister und Holthausener Schulen katholisch bleiben, braucht es 224 Stimmen pro Schule. Ansonsten werden sie automatisch zu städtischen Schulen“  [gemeint ist sicherlich, dass die Schulen sonst zu Gemeinschaftsgrundschulen werden, städtisch sind sie ohnehin.]

Notwendig geworden war die Abstimmung, weil aus der bestehenden St.-Apollonaris-Grundschule mit ihrer bisherigen Dependance in Himmelgeist laut Beschluss der Schulkonferenz zwei eigenständige Schulen werden sollen. In einem solchen Fall müssen laut Schulartbestimmungsverfahren die im Gebiet des Schulträgers wohnenden Eltern, deren Kinder für den Besuch der Grundschule in Frage kommen, über die Schulart der neuen Schule abstimmen. Und nun wird es spannend: Die Abstimmung wurde ordnungsgemäß durchgeführt, die Stimmen waren Anfang Juli ausgezählt. Das Ergebnis gefiel aber nicht, wie die Rheinische Post berichtet:

Doch offenbar ist das Ergebnis der Abstimmung nicht so ausgefallen, wie es zur Zufriedenheit aller hätte sein sollen. (Rheinische Post, 27. Juli)

Man darf vermuten, dass es dem Erzbistum Köln nicht gefiel, dass durch das Verfahren die beiden „neuen“ Grundschulen zu Gemeinschaftsgrundschulen werden sollten. Statt also in der Sitzung der Bezirksvertretung am 7. Juli  über das Ergebnis der Abstimmung zu berichten, suchte nach Angaben der Rheinischen Post die Düsseldorfer Schulverwaltung „das Gespräch mit Vertretern des Schulreferats des Erzbistums Köln, um eine rheinische Lösung zu finden.“

Erst am 28. Juli berichtet die Rheinische Post in einem Artikel mit der irreführenden Überschrift „Eltern sprechen sich für katholische Grundschule aus“ über die Abstimmungsergebnisse. Es finden sich darin keine Zahlen, wie viele Eltern sich für welche Schulart ausgesprochen haben. Klar ist aber: Die laut Verordnung notwendige Mehrheit für eine Bekenntnisbindung wurde an beiden Schulen weit verfehlt. An der Himmelgeister Grundschule wurde offenbar nicht einmal die Hälfte der notwendigen 230 Stimmen erreicht, und auch an der Apollinarisschule kamen nur 130 Stimmen für den Erhalt des Bekenntnisstatus zusammen.

Nun wird deutlich, was mit der rheinischen Lösung gemeint ist: Die Folgen der Abstimmung, wie sie in der Bestimmungsverfahrensverordnung festgelegt sind, gefallen nicht, daher soll noch einmal abgestimmt werden. Der stellvertretende Schulamtsleiter Florian Dirszus erklärt, so die Rheinische Post, nach Gesprächen mit dem Rechtsamt und der Bezirksregierung kurzerhand, dass das Verfahren aufgehoben wird (weil es sich um einen Präzedenzfall handele). Entgegen den ursprünglichen Plänen soll die Apollinarisschule nach der Teilung nicht als Neugründung behandelt werden. Das Ergebnis der Abstimmung wird für die Apollinarisschule daher nicht umgesetzt, sie bleibt auch künftig eine katholische Bekenntnisgrundschule, eine erneute Abstimmung ist dafür nicht nötig. Für die bisherige Dependence am Steinkaul wird ein Bestimmungsverfahren nach § 27 Abs. 2 SchulG NRW durchgeführt. Nach Ostern 2018 dürfen die für den Besuch der Schule in Frage kommenden Eltern über die künftige Schulart der Schule abstimmen.

Alle Informationen stammen aus folgenden Quellen:

Abstimmungen über die Bekenntnisbindung von Grundschulen

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Februar 2017

Zur Zeit wird vielerorts in NRW darüber abgestimmt, ob Grundschulen weiterhin evangelische oder katholische Konfessionsschulen sein sollen, oder ob sie als Gemeinschaftsgrundschulen zukünftig allen Kindern gleichermaßen offen stehen sollen. In Coesfeld-Lette zum Beispiel scheiterte ein Umwandlungsbegehren gerade recht deutlich: 105 Stimmen wären für eine Umwandlung nötig gewesen, doch lediglich 74 Eltern stimmten dafür (s. auch hier). 87 Stimmen sprachen sich dafür aus, dass die Schule katholisch bleibt. So werden auch zukünftig Lehrkräfte aufgrund ihres Bekenntnisses nicht eingestellt werden können. Ganz anders in Oberhausen: Hier hatte der Rat die Zusammenlegung einer Gemeinschaftsgrundschule und einer katholischen Grundschule beschlossen. In diesem Fall gelten andere Regeln, nämlich die für eine Schulneugründung: Es werden nicht nur die Eltern der 1.-3. Klassen befragt, sondern auch die Eltern der potentiellen zukünftigen Erstklässler. Das Ergebnis fiel hier sogar wesentlich deutlicher zugunsten eines katholischen Profils aus: 61 Eltern votierten für eine Gemeinschaftsgrundschule, 134 für eine katholische Bekenntnisschule. Das war aber bei weitem nicht genug: 250 Stimmen wären nötig gewesen. Die neue Schule wird also eine Gemeinschaftsgrundschule.

Richtig so! Denn in einem säkularen Staat sollte Religion an öffentlichen Schulen kein Kriterium für die Aufnahme von Schülern oder die Anstellung von Lehrern sein. Leider hat NRW es versäumt, dieser Einsicht folgend wie Bayern und andere Bundesländer vor bald 50 Jahren alle öffentlichen Schulen zu Gemeinschaftsschulen zu machen. Religion wird damit aber nicht aus dem öffentlichen Leben oder der Schule verdrängt. Religion ist durchaus auch an Gemeinschaftsgrundschulen ein Pflichtfach. Die Landesverfassung räumt auch hier christlichen Werten einen hohen Stellenwert ein: „In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“

In Wenden findet derzeit ebenfalls eine Abstimmung über die zukünftige Schulform einer katholischen Bekenntnisschule Hünsborn statt. Eine Umwandlung erscheint einleuchtend, da es in der Gemeinde bislang ausschließlich katholische Grundschulen gibt. Dennoch legt dort der frühere Leiter der Grundschule ein merkwürdiges Demokratieverständnis an den Tag. Obwohl er zuvor die Probleme einer konfessionellen Bindung erläutert, fordert er die Eltern dazu auf, der Abstimmung fernzubleiben, damit die Schule eine katholische Bekenntnisschule bleibt: „Wer sich an der Abstimmung nicht beteiligt, bekundet damit seinen Willen zum Erhalt der bestehenden Katholischen Bekenntnisgrundschule Hünsborn. Ich wünsche ihr, dass sie in zwei Jahren ihr 50-jähriges Bestehen feiern kann.“

NRW-Grüne beziehen eindeutig Stellung: Grundschulen für alle Kinder öffnen

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Die Grünen in NRW stellen sich eindeutig und unmissverständlich hinter die Forderungen der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“. Auf ihrem Landesparteitag in Siegburg hat die Partei am 14. Juni 2014 mit überwältigender Mehrheit und ohne Gegenstimmen einem Antrag für eine Grundschule für alle Kinder zugestimmt.

Der Beschluss erklärt: „Wir GRÜNE in NRW wollen das Schulgesetz ändern und Mehrheiten für eine Verfassungsänderung suchen.“ Ohne die Änderung der Verfassung ist eine Umwandlung aller öffentlichen Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen nicht möglich. Weiter heißt es in dem Beschluss: „Wir GRÜNE wollen, dass Kinder die nächstgelegene Grundschule besuchen können nach dem Prinzip ‚kurze Beine kurze Wege'“. Die Resolution weist darauf hin, dass die Landtagsfraktion sich bereits in Verhandlungen mit den Kirchen und den anderen Fraktionen befindet, und dass auch die Kirchen „Veränderungsbedarfe“ sehen.

Sigrid Beer, bildungspolitische Sprecherin der Grünen

Sigrid Beer, bildungspolitische Sprecherin der Grünen auf der Podiumsdiskussion unserer Initiative in Bonn 2012

In einem vor dem Parteitag veröffentlichten Interview (WDR, 15.4.2014) erläutert Sigrid Beer, parlamentarische Geschäftsführerin und schulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag, nähere Hintergründe. Sie legt dar, dass der Antrag von einem breiten Bündnis innerhalb der Partei vorbereitet und unter anderem auch von der Arbeitsgemeinschaft der Christen getragen wurde. Ein Gesetzentwurf, der im Juli im Landtag eingebracht werden soll, sieht vor, dass das Quorum von 67% auf „50% +1“ gesenkt werden soll. Auf die Möglichkeit einer Verfassungsänderung angesprochen, sieht Beer bei der CDU zur Zeit „keinerlei Bewegung“.

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Eltern gegen katholische Grundschule?

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Erstellt 18.1.2014, aktualisiert 24.2.2014

In Bad Münstereifel haben die Eltern von 109 der zurzeit 178 Arloffer Grundschüler einen Antrag auf Umwandlung der katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule gestellt. Entsprechend muss demnächst das Umwandlungsverfahren eingeleitet werden. Für eine erfolgreiche Umwandlung der Arloffer Grundschule müssen zwei Drittel der Eltern, also 119, dafür stimmen.

Die Kölnische Rundschau erstaunt durch eine bemerkenswert irreführende Berichterstattung. Im Artikel vom 16.1.2014 steht nichts über die Gründe, warum die Eltern ein Umwandlungsverfahren einleiten. Die plakative Überschrift, dass die Eltern sich „gegen ihre katholische Schule“ wendeten, gibt nicht korrekt wider, worum es den Eltern mit ihrer Umwandlungsinitiative geht. Weiterlesen

Bekenntnisschulen NRW 2013: Bewegung, aber noch keine Veränderung

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NRW 2013: Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen bleibt konfessionsgebunden

Vor einem Jahr fassten wir unsere Forderungen so zusammen:

Wir sind gespannt, ob 2013 endlich

  • die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen erleichtert wird;
  • die Diskriminierung bekenntnisfremder Kinder an Bekenntnisgrundschulen beendet wird;
  • Lehrkräfte an Grundschulen unabhängig vom Bekenntnis landesweit gleiche Anstellungschancen bekommen und das Leitungsproblem wenigstens nicht mehr „konfessionell verschärft“ wird;
  • der Glaube oder Nichtglaube von Kindern bzw. deren Familien ernster genommen wird als es durch eine Aufnahmeerklärung geschieht, die dazu dient, den formell vorhandenen Minderheitenschutz an Bekenntnisschulen auszuhebeln.

Um es kurz zu machen: Obwohl sich 2013 hat die Situation sogar noch deutlich verschärft hat und das Thema viel öffentliche Aufmerksamkeit bekam, hat sich in keinem der oben genannten Punkte gesetzlich etwas geändert. Weiterlesen