Vor vier Jahren berichteten wir über eine evangelische Lehrerin. Jahrelang leitete sie mit großem Engagement eine kommunale katholische Grundschule. Kommissarisch und ohne die entsprechende finanzielle Anerkennung. Die Arbeit machte ihr Spaß und sie wäre gerne auch offiziell Rektorin der Schule geworden. Ihre Bewerbung auf die freie Funktionsstelle aber wurde abgelehnt, weil ihr nach Paragraph 26 Absatz 6 des Schulgesetzes die richtige Konfession als “Aspekt der Eignung” für das Amt fehlte. Weiterlesen
Schlagwort-Archive: Bekenntnisschule
Allseits Applaus für den Gesetzentwurf zu Bekenntnisschulen?
Am 14.12.2014 berichtete die Welt am Sonntag in einem Artikel mit dem Titel Einigung mit den Kirchen über die insgesamt gelassene Reaktion auf den Gesetzentwurf:
“Als der Gesetzentwurf diese Woche vorgestellt wurde, erhielt er allseits Applaus. Und zwar auch von den Kirchen. Auch sie halten die Reform für eine notwendige Anpassung an die Realitäten.”
Kein Wunder, schließlich folgt der Entwurf weitestgehend dem, was evangelische und katholische Kirche selbst Anfang des Jahres vorgeschlagen haben. Weiterlesen
Neues Schulgesetz soll Diskriminierung an öffentlichen Grundschulen beenden
Update: Auf dem Landtagsportal kann ein Protokoll der Landtagsdebatte vom 17.12.2014 abgerufen werden sowie ein Videomitschnitt der Debatte (Beginn bei 4:40:35).
Hanna-Renate Laurien (CDU, katholisch):
“Kinder müssen zusammen lernen,
gleich welcher Konfession sie angehören.”
Düsseldorf, 17. Dezember 2014
Am heutigen Mittwoch um 15:30 wird im Düsseldorfer Landtag ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Eine Neuregelung des Schulgesetzes soll die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen erleichtern. Darüber hinaus sollen zukünftig auch Lehrkräfte an dieser Schulart unterrichten können, die dem Schulbekenntnis nicht angehören.
Damit reagiert die Landespolitik darauf, dass sich rund um Bekenntnisgrundschulen in den vergangenen Jahren vielfach Konflikte entzündet haben: Dabei ging es um das Thema der Aufnahme wohnortnaher Schülerinnen und Schüler, die nicht dem Schulbekenntnis angehören; um die Verpflichtung, an öffentlichen Bekenntnisschulen an Religionsunterricht und Gottesdiensten teilzunehmen; und um die Anstellungsmöglichkeiten nichtreligiöser Lehrkräften oder solcher mit anderem Bekenntnis.
Die Politik kommt mit der Gesetzesinitiative ihrem Auftrag aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nach: In Artikel 8 wird dort ausdrücklich gefordert, „dass das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht“. Das Verwaltungsgericht Minden hat in einem Beschluss vom August 2013 (8 L 538/13) im Zusammenhang mit der Ablehnung eines muslimischen Kindes an einer katholischen öffentlichen Bekenntnisgrundschule wie folgt auf diese Verpflichtung hingewiesen: „Letztlich ist es vorrangige Aufgabe der politischen Entscheidungsträger, gesetzliche Bestimmungen ggf. dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen und die Normen mit der Wirklichkeit wieder in Einklang zu bringen.”
In der Tat entsprechen im Fall der staatlichen Bekenntnisschulen die Normen schon lange nicht mehr der gesellschaftlichen Realität in Nordrhein-Westfalen. Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen sind bekenntnisgebunden, obwohl an den wenigsten von ihnen eine große Mehrheit in der entsprechenden Konfession getauft ist. Nach den amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2012/2013 gehörten zu diesem Zeitpunkt an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50 % der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an. In 81 Gemeinden gab es ausschließlich Bekenntnisgrundschulen.
“Kurze Beine – kurze Wege” begrüßt außerordentlich, dass mehr als 5 Jahre nach Gründung der Initiative verbesserte Bedingungen für die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen geschaffen werden sollen. Allerdings gehen in unseren Augen die im Konsens mit den Kirchen geplanten Änderungen nicht weit genug: Die Neufassung des Schulgesetzes stellt nicht sicher, dass
- alle Kinder unabhängig von Glaube und Herkunft ein Aufnahmerecht an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule erhalten;
- an allen öffentlichen Schulen die fachliche Qualifikation Hauptkriterium bei der Besetzung von Lehrer/innenstellen und Leitungspositionen ist;
- Kinder an öffentlichen Schulen keinen Religionsunterricht in einem Bekenntnis besuchen müssen, dem sie nicht angehören.
Bis heute legitimiert der Verfassungsrang der Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen die Diskriminierung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern nach religiösen Kriterien an öffentlichen Einrichtungen, die von allen Bürgern gezahlt und getragen werden. Angesichts einer zunehmenden Säkularisierung und gleichzeitig einer stärkeren religiösen Pluralität entsteht durch die Aufrechterhaltung von Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft zunehmend ein Spannungsverhältnis zu zentralen Artikeln des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die nicht nur den beiden großen Kirchen, sondern auch anderen religiösen Gemeinschaften und der wachsenden Gruppe nichtreligiöser Menschen Religionsfreiheit garantieren.
Wir fordern daher den Landtag NRW auf, die Landesverfassung zu ändern, um die Diskriminierung zu beenden.
In der Initiative “Kurze Beine – Kurze Wege” engagieren sich Menschen aus ganz Nordrhein-Westfalen. Die Initiative ist überparteilich und unabhängig. Sie besteht aus gläubigen und nichtgläubigen Bürgern des Landes: Wir sind katholisch, evangelisch, muslimisch und bekenntnislos, mit und ohne Migrationshintergrund. Wir setzen uns kritisch mit den Bekenntnisgrundschulen in NRW auseinander. Es ist ausdrücklich nicht unser Anliegen, Religion und ihre Rolle in unserer Gesellschaft grundsätzlich in Frage zu stellen.
Streitgespräch über Bekenntnisschulen in der Kölner Kirchenzeitung
“Man kann mitnichten davon sprechen, dass kirchliche Regeln an öffentlichen Schulen gelten. Die Regeln dort sind nicht von der Kirche gemacht, sondern vom Staat.” (Andrea Gersch, erzbischöfliche Schulrätin)
Am 5.12.2014 wurde Max Ehlers in die Räume der Kölner Kirchenzeitung eingeladen, um für die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” ein Streitgespräch mit der Erzbischöflichen Schulrätin Andrea Gersch zu führen. Das Gespräch ist hier dokumentiert: Pro und Contra: Sind Bekenntnisschulen noch zeitgemäß? (S. 4-5)
Elftes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
Am 17. Dezember wird im Landtag von Nordrhein-Westfalen ein Gesetzentwurf zu öffentlichen Bekenntnisschulen eingebracht und in erster Lesung beraten.
Die geplanten Änderungen sind schnell zusammengefasst:
1. In Ausnahmefällen dürfen “zur Sicherung des Unterrichts” auch Lehrkräfte an Bekenntnisschulen unterrichten, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Ausdrücklich davon ausgenommen ist die Position der Schulleitung.
2. Das Umwandlungsverfahren wird deutlich erleichtert. Für die Einleitung des Verfahrens genügt es, wenn sich 10% aller Eltern dafür aussprechen (bisher 20%). Alternativ kann das Verfahren auch vom Schulträger eingeleitet werden. Außerdem wird das Umwandlungsquorum von bisher 67% auf 50% gesenkt.
Es ist erfreulich, dass die Umwandlung erleichtert wird. Dennoch stellt sich die Frage, ob eine solche halbherzige Reform in der Lage ist, die bestehenden Probleme zu lösen. Noch im Juni hatte der Münsteraner Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hinnerk Wißmann im Landtag NRW dargelegt, dass alle staatlichen Schulen – also auch staatliche Bekenntnisschulen – unmittelbar an das Grundgesetz gebunden sind und verpflichtet sind, die individuelle Vielfalt von Schülerinnen und Schüler zu achten und zu fördern. Explizit hatte Wißmann dargelegt, dass es nicht haltbar sei, dass das Grundrecht auf Religionsunterricht im eigenen Bekenntnis und auf Abmeldung vom Religionsunterricht an dieser Schulart keine Geltung habe. In diesen Fragen hält der Gesetzentwurf keine Lösungen bereit.
- Eintrag auf dem Gesetzgebungsportal des Landtags NRW
- Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –Drucksache 16/7544
- Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktion der SPD und der Fraktion der GRÜNEN vom 11.12.2014
PRESSESPIEGEL
- WAZ.de Sauer und Siegerland, 13.12.2014, Kirche geht in der Schule neue Wege
- WAZ.de, 12.12.2014, Neue Regeln für Bekenntnisschulen
- Rheinische Post, 12.12.2014, Umwandlung von Bekenntnisschulen soll leichter werden
- Domradio.de, 12.12.2014, “Monopolstellung katholischer Grundschulen nicht zeitgemäß”
- Die Welt, 11.12.2014, SPD und Grüne werben für Novelle zur Umwandlung von Bekenntnisschulen
- katholisch.de, 11.12.2014, Kirche: Keine Einwände gegen moderate Änderung
- … Die Kirche habe keine Einwände gegen die von den Regierungsfraktionen SPD und Grüne angestrebte “moderate Anpassung”, sagte der Schulexperte im Katholischen Büro in Düsseldorf, Ferdinand Claasen, am Donnerstag auf Anfrage. Die Monopolstellung katholischer Grundschulen in 74 NRW-Kommunen sei auch aus kirchlicher Sicht nicht mehr zeitgemäß. …
- WAZ, 11.12.2014, NRW für leichtere Umwandlung von Konfessions-Schulen
… Richtig sei auch, dass der Gesetzentwurf am klaren konfessionellen Profil von Bekenntnisschulen festhält. … - WAZ, 11.12.2014: Sind Konfessions-Schulen noch zeitgemäß? Pro-Kommentar von Jens Dirksen: Wurzeln und Werte
Die Frage nach dem Sinn von Konfessions-Schulen ist längst beantwortet: Von den vielen Eltern, die ihre Kinder in den letzten Jahren lieber bei solchen Schulen angemeldet haben als bei “weltlichen”. Darunter sind ja häufig sogar Eltern, die nicht an Gott glauben. …
- WAZ, 11.12.2014: Sind Konfessions-Schulen noch zeitgemäß? Contra-Kommentar von Christopher Onkelbach: Schule muss sich wandeln
Bekenntnisschulen sind schlicht nicht zeitgemäß. Sie bilden die gesellschaftliche Wirklichkeit nicht mehr ab. … - Ruhrnachrichten.de, 11.12.2014, NRW-Regierung für Umwandlung von Bekenntnisschulen
- Westfalenpost.de, 11.12.2014, Kirche geht neue Wege bei Schulen
Im Bistum Essen geht man davon aus, dass die verbliebenen Bekenntnisschulen mehrheitlich von den Eltern weiterhin gewollt werden. - Piratenpartei.de, 11.12.2014, Eine vertane Gelegenheit und ein Bekenntnis zu Bekenntnisschulen
… Die Regierung in NRW hat die Chance verpasst, endlich alle Bekenntnisschulen abzuschaffen – und so den Weg frei zu machen für Schulen, in denen Kinder neben Mathe und Englisch auch über verschiedenen Weltanschauungen offen und frei miteinander sprechen und voneinander lernen können. …
Katholischer Gottesdienst als schulische Pflichtveranstaltung für alle Kinder?
Richtigstellung vom 22.1.2015:
In unserem Artikel vom 17.11.2014 äußerten wir die Vermutung, dass das katholische Schulreferat für die Verschärfung des Schulprofils verantwortlich sei. Heute wurden wir darauf hingewiesen, dass das “Katholische Schulreferat […] am Vorgehen der Schule in keiner Weise beteiligt” gewesen sei. Vielmehr habe sich das Referat Anfang Januar 2015 bei der Schulleitung ausdrücklich für eine Beibehaltung der bisher geltenden Regelungen der als „Flächendeckenden KGS“ geführten Schule eingesetzt. Das Schulreferat gehe davon aus, dass Schülerinnen und Schüler an der besagten Schule auch weiterhin nicht zur Teilnahme an Religionsunterricht und Schulgottesdienst gezwungen würden.
Bonn, 17.11.2014
Eine Schule für alle Kinder im Ortsteil. Das war die “Katholische Grundschule Waldviertel” (Name geändert) seit jeher. Sie ist die einzige Grundschule in dem bei Familien beliebten Ortsteil einer mittelgroßen Stadt in NRW. Zwar ist sie dem Namen nach eine konfessionelle Grundschule. Sie wurde aber mit ausdrücklicher offizieller Billigung der Kommune schon seit langem nicht wie eine konfessionelle Grundschule geführt. Bis zur Aufhebung der Schulbezirke stand sie allen Kindern der Nachbarschaft unabhängig von Religion und Bekenntnis offen: Neben dem katholischen Religionsunterricht gab es evangelischen Religionsunterricht, Kinder anderer Bekenntnisse und Religionen oder solche ohne Bekenntnis mussten nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Es gab evangelische und katholische Gottesdienste für die jeweiligen Kinder. Die anderen Kinder kamen später oder wurden in der Schule betreut.
Jetzt will das katholische Schulreferat offenbar das religiöse Profil der Schule schärfen. Am Vorabend des letzten Schulgottesdienstes erhielten die Klassenpflegschaftsvertreter ein Schreiben, wonach alle Kinder, die nicht evangelisch seien, ab sofort verpflichtend in den katholischen Schulgottesdienst gehen müssten. Diese Regelung gelte für alle zukünftigen Schulgottesdienste.
Die Elternvertreter können das kaum glauben. Eine Anfrage beim Schulministerium trägt wenig zur Klärung der Angelegenheit bei. In der Antwort heißt es: Weiterlesen
Quo vadis Bekenntnisschule? Diskussion mit Schulleitern im Erzbistum Köln
Köln, 24.10.2014, Pädagogische Woche, Tag der Bekenntnisschulen im Erzbistum Köln
Warum ist es gerechtfertigt, dass ein großer Teil der staatlichen Grundschulen in NRW Bekenntnisschulen sind, und was genau macht eine katholische Schule aus? Das war die Grundfrage der Debatte im Kölner Maternushaus (s. Bild vom Podium).
Als Kritiker der öffentlichen Bekenntnisschule hatte das Erzbistum Sigrid Beer (schulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag NRW) und Max Ehlers für die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” auf das Podium eingeladen. Beide vertraten die Position, dass aufgrund der veränderten Zusammensetzung der Gesellschaft die konfessionell homogene Bekenntnisschule nicht mehr zeitgemäß und auch rechtlich nicht mehr tragbar sei, da dadurch an einem Drittel aller öffentlichen Grundschulen zentrale Leitlsätze des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt sein. Eine Sicht, die vor kurzem auch auf einem Landtags-Symposium zum Verhältnis von Kirche und Staat vom Direktor des Lehrstuhls für Öffentliches Recht in Münster, Dr. Hinnerk Wißmann, vertreten wurde. Weiterlesen
Die faire Umwandlung einer katholischen Grundschule
Absurdes Theater in Menden. Die Eltern einer KGS wollen ihre Schule umwandeln, und der Schulleiter, der gleichzeitig im Schulausschuss sitzt, hat sein eigenes Verständnis von Fairness. Weiterlesen
„Die Zukunft der öffentlichen Bekenntnisschule erscheint nach dieser Diskussion fraglich“
Wir berichteten bereits über eine Veranstaltung zum Verhältnis von Kirche und Staat im Juni 2014 im Landtag NRW. Wir freuen uns, dass uns jetzt ein Videomitschnitt von einem Teil der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wurde (herzlichen Dank dafür an Ricarda Hinz, videoteuse.de). Dr. Frank Vollmer, Redakteur der Rheinischen Post, berichtet im Plenum des Landtags über ein Forum zum Thema Kirche und Bildung, in dem Landtagspolitiker und Kirchenvertreter mit einem Verfassungsrechtler über öffentliche Bekenntnisschulen diskutierten.
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=uygwCp_dslk[/youtube]Mitschrift des Berichts von Dr. Frank Vollmer
Forum 4, betitelt “Die Präsenz der Kirche im Bildungswesen”, hatte sich zunächst mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass Nordrhein-Westfalen in Bezug auf das Schulwesen einzigartig ist. Nur in NRW gibt es in nennenswerter Größenordnung staatliche Bekenntnisgrundschulen: Öffentliche, also auch öffentlich finanzierte Schulen, die nach konfessionellen Grundsätzen arbeiten und an denen auch die Lehrkräfte grundsätzlich die Konfession der Schule besitzen sollen. Etwa ein Drittel der Grundschulen hier in Nordrhein-Westfalen sind solche Bekenntnisschulen. Der größte Teil davon ist katholisch.
FDP fordert flächendeckenden Ethikunterricht an Grundschulen in NRW
Düsseldorf, 2. Juli 2014 (Artikel verfasst am 4. September 2014, editiert am 5. September)
Die FDP möchte, dass Grundschulkinder in NRW Anspruch auf Ethikunterricht bekommen. Aufgrund des wachsenden Anteils bekenntnisloser Kinder eine grundsätzlich sinnvolle Idee. Das finden auch alle Parteien im Landtag NRW. Aber: An einem Drittel aller öffentlichen Grundschulen müssen Kinder am Religionsunterricht teilnehmen, weil sie Bekenntnisschulen sind. Und wenn die katholische Kirche über Änderungen “nicht ganz so glücklich ist”, lässt die FDP lieber die Finger davon. Weiterlesen