“Fünf katholische Konfessionsschulen werden umgewandelt”

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“Fünf katholische Konfessionsschulen werden umgewandelt”, so hat die Rheinische Post am 8. Januar einen Artikel überschrieben und als “Auslöser” die “Absenkung der Hürden für die Umwandlung von Konfessionsschulen” ausgemacht. Ob auch nur eine der Grundschulen tatsächlich umgewandelt wird, ist allerdings ungewiss.

Der wahre Kern an der Meldung ist: An fünf konfessionellen Grundschulen stimmen in diesem Schuljahr Eltern über eine Umwandlung in Gemeinschaftsschulen ab. Allein vier der Schulartabstimmungen finden in Paderborn statt. Weiterlesen

Schulgesetz von NRW verstößt gegen AGG

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“Eine Benachteiligung aus Gründen der Religion oder Weltanschauung liegt vor.”

So hatte es Rechtsanwalt Frank Jansen als Sachverständiger im Februar 2015 im Landtag NRW festgestellt und damit die Position unserer Initiative bestätigt. Weiter argumentierte er, eine unterschiedliche Behandlung von Schülern aufgrund ihres Glaubens sei nach dem Antidiskriminierungsgesetz vertretbar, nicht aber die Benachteiligung von Lehrkräften.

Nun wurde genau diese Frage eingehend in einem Fachartikel untersucht. Der Jurist Sebastian Hartmann kommt darin zu  dem eindeutigen Schluss:

“Durch die geforderte Bekenntniszugehörigkeit von Lehrkräften und Schulleitung verstößt § 26 Abs. 6 SchulG NRW sowohl in seiner bisherigen als auch in seiner neuen Fassung gegen höherrangiges Bundesrecht in Form von § 1 AGG. Der Staat als solcher kann, obwohl er Bekenntnisschulen betreiben darf, sich nicht auf die Ausnahmeregelungen des AGG berufen, die in der derzeitigen Ausgestaltung zweifelsfrei nur für Religionsgemeinschaften gelten. Um diesen Missstand aufzulösen, müsste das Schulgesetz dahingehend geändert werden, dass es AGG-konform keine Einstellungsvoraussetzungen an das Bekenntnis knüpft.”

Vielen Lehrerinnen und Lehrern nützt diese Feststellung nichts mehr: Bis vor kurzem wurde ihnen von Lehrerverbänden abgeraten, den Klageweg zu gehen.

Wir sind gespannt, wie die politischen Entscheidungsträger mit der juristischen Einschätzung Hartmanns umgehen. Als Rechtsanwalt Jansen in der Sachverständigenanhörung auf das Problem hinwies, führte dies nicht zu einer entsprechenden Änderung der Gesetzesvorlage.

Tatsächlich gehen unsere Forderungen ohnehin weiter, da wir überzeugt sind, dass auch die unterschiedliche Behandlung von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen unverzüglich beendet werden muss. In der gleichen juristischen Fachzeitschrift forderte ganz in diesem Sinne der Jurist und Erste Beigeordnete der Stadt Warendorf, Dr. Martin Thormann bereits 2011:

“Die öffentliche Bekenntnisschule ist heute ein Anachronismus, liegt ihr doch die Idee zugrunde, dass für die schulische Bildung der Kinder die jeweilige Konfession prägend sein soll.”

Anmerkung: 
AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz, s. wikipedia-Artikel

Quellen:

Schon gewusst? Fakten zu öffentlichen Bekenntnisschulen

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Die erste Version dieses Artikels stammt von Oktober 2012. Wir haben farblich markiert, welche Änderungen sich durch die Neufassung des Schulgesetzes 2015 ergeben.

Wussten Sie schon,

  • dass es in Nordrhein-Westfalen und Teilen Niedersachsens öffentliche Bekenntnisschulen gibt, die zu 100% von allen Steuerzahlern bezahlt werden?
  • dass in NRW ein Drittel aller Grundschulen öffentliche Bekenntnisgrundschulen sind?
  • dass die Trennung von Kindern nach Konfession und Religion an öffentlichen Schulen in allen anderen Bundesländern Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts abgeschafft wurde, in NRW dagegen 2009 durch die Abschaffung der Schuleinzugsbezirke sogar gestärkt wurde? Aufgenommen werden zunächst alle im Schulbekenntnis getauften Kinder. Erst wenn dann noch Plätze frei sind, können auch andere Kinder aufgenommen werdenWeiterlesen

Bekenntnisschulreform in NRW: Besser ist nicht gut

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Bonn, 18.3.2015 (ergänzt am 20.3.2015)

Ein Artikel zur heutigen Gesetzesänderung zu Bekenntnisschulen in der Westdeutschen Zeitung bringt es auf den Punkt:

Ein unbefangener Beobachter hätte schließen können, dass beim verhandelten Thema Bekenntnisschule alles Bisherige auf den Kopf gestellt wurde. Indes: Mit der rot-grünen Mehrheit wurden lediglich Stellschrauben verändert.
wz-newsline.de, Peter Kurz, 18.3.2015, Gesetz verabschiedet: Die Bekenntnisschule bleibt, aber . . .

Dennoch: Dass nunmehr Bekenntnisschulen mit 50% + 1 Stimme umgewandelt werden können und dass Lehrkräfte auch mit dem falschen Bekenntnis oder gar ohne Taufschein an Bekenntnisschulen angestellt werden können, ist eindeutig eine Verbesserung. Auch in anderen Punkten deutet sich ein Paradigmenwechsel an: Es wird nicht mehr festgehalten am Scheinbild der homogenen Bekenntnisschule, die es schon lange nicht mehr gibt. Zukünftig soll praktiziert werden, was schon immer im Gesetz stand, dass nämlich Religionsunterricht auch in anderen Religionen oder Bekenntnissen erteilt werden kann, wenn mindestens 12 Kinder dem entsprechenden Glauben angehören. Und es soll nicht mehr erlaubt sein, was schon immer absurd war, aber leider bislang gang und gäbe, dass nämlich Kinder gegen ihren eigenen oder den Willen ihrer Eltern an Schulgottesdiensten teilnehmen mussten. Ferdinand Claasen vom katholischen Büro NRW hat das im Landtag gut ausgedrückt:

“Es gibt keine Schule, in der die Seelen von Kindern mit Füßen getreten werden dürfen. Insofern gibt es selbstverständlich an keiner Schule im Lande Nordrhein-Westfalen einen Zwang zum Schulgottesdienst.”

Gerne zitieren wir hier noch einmal zusammenfassend den Verfassungsrechtler Pieroth, der in der Expertenanhörung am 4. Februar 2015 sagte:

“Wenn man bedenkt, dass selbst Bayern vor Jahrzehnten die öffentliche Bekenntnisschule abgeschafft hat, ist das hier ein sehr moderater Gesetzentwurf.”  

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Berichterstattung und Stellungnahmen zum neuen Schulgesetz

Dokumente

Sonstiges

 

NRW-Schulgesetz zu Bekenntnisschulen steht vor Verabschiedung

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Kurze Beine – kurze Wege, 13 März 2015

Am 18. März 2015 wird das 11. Schulrechtsänderungsgesetz in 2. Lesung in den Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht. Es soll wie berichtet die Umwandlung von staatlichen Bekenntnisgrundschulen erleichtern. Weiterlesen

Nachbetrachtungen zur Expertenanhörung zum Bekenntnisschulgesetz

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Der von rot-grün im Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zu öffentlichen Bekenntnisschulen erhielt bei der Expertenanhörung am 4. Februar 2015 breite Unterstützung. Das Gesetz wird daher aller Voraussicht nach mit geringfügigen Korrekturen im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Weiterlesen

Schulrechtsänderung Bekenntnisschulen – Anhörung von Sachverständigen

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Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert (letzte Änderung: 2.2.2015)

Landtag NRW diskutiert über die Zukunft staatlicher Bekenntnisschulen

Am 4. Februar 2015 findet im Düsseldorfer Landtag von 13:30 bis 17:00 eine öffentliche Anhörung zum 11. Schulrechtsänderungsgesetz statt. Die Reform des Schulgesetzes soll die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen erleichtern und die Einstellung von Lehrkräften ermöglichen, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” wurde von drei Fraktionen nominiert, um an der Anhörung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses als Sachverständige teilzunehmen. Weiterlesen

Beratungen über das 11. Schulrechtsänderungsgesetz

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Am 17.12. wurde der Gesetzentwurf für die Änderungen der Regelungen an staatlichen Bekenntnisschulen im Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht (wir berichteten).

Am 4.2.2015 führt nun der Ausschuss für Schule und Weiterbildung eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durch. In diesem Verfahren hat jede Landtagsfraktion die Möglichkeit, zwei Sachverständige zu benennen, die in der mündlichen Anhörung Stellungnahmen abgeben und für Fragen der Fraktionen zur Verfügung stehen.

Anhörung 11. SchRÄG

Wir freuen uns, dass sowohl die beiden Regierungsfraktionen von SPD und Grünen als auch die Piratenfraktion die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” angefragt haben, als Sachverständige bei der Anhörung Rede und Antwort zu stehen.

Welche Verbesserungen bringt der Gesetzesvorschlag für Lehrkräfte?

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Vor vier Jahren berichteten wir über eine evangelische Lehrerin. Jahrelang leitete sie mit großem Engagement eine kommunale katholische Grundschule. Kommissarisch und ohne die entsprechende finanzielle Anerkennung. Die Arbeit machte ihr Spaß und sie wäre gerne auch offiziell Rektorin der Schule geworden. Ihre Bewerbung auf die freie Funktionsstelle aber wurde abgelehnt, weil ihr nach Paragraph 26 Absatz 6 des Schulgesetzes die richtige Konfession als “Aspekt der Eignung” für das Amt fehlte. Weiterlesen