Herzlichen Dank an alle Unterstützer der Petition für Bülent

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Email vom 08.09.2013 an alle Unterstützer der Petition für Bülent

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!

Am Montag früh endet die Petition, mit der wir erreichen wollten, dass Bülent mit seinen Kindergartenfreunden die Grundschule in seiner Straße besuchen darf. Mittlerweile ist klar, dass unser Anliegen gescheitert ist. Ein Eilentscheid des OVG Nordrhein-Westfalen hatte am Mittwoch bestätigt, dass der Schulleiter Bülent nicht aufnehmen musste. Die Entscheidung in der Hauptsache steht immer noch aus.

Am Donnerstag war der erste Schultag. Bülent wurde von seiner Familie trotz alledem zur Bonifatiusschule gebracht. Sie vertrauten unter anderem aufgrund vorangegangener Gespräche mit dem Schulleiter darauf, dass Bülent mit allen anderen Kindern aus seinem Kindergarten auf der Bonifatiusschule eingeschult werden würde, wenn auch nur vorläufig als Gastschüler. Es kam anders: Der Schulleiter und ein Schulamtsdirektor verwiesen Bülent und seine Eltern nach der Einschulungsfeier des Schulhofes, gerade als Bülent mit seinen neuen Klassenkameraden in die Klasse gehen wollte. Wenn die Eltern damit gerechnet hätten, dass es so kommen würde, hätten sie es Bülent und sich erspart. Die christliche Nächstenliebe ist in Paderborn an einer katholischen Grundschule unter die Räder geraten.

Im Namen von Bülents Familie und der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ darf ich Ihnen allen für die überwältigende Unterstützung danken. Innerhalb von nur 6 Tagen sind weit über 2.000 Unterschriften zusammengekommen. Hunderte von Kommentaren haben uns und der Familie Mut gemacht. Ganz offensichtlich sind nicht nur wir der Meinung, dass das Handeln der Schulbehörden und die zugrundeliegenden Regelungen nicht mehr in unsere Zeit passen und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Auch für viele unter Ihnen ist es mit christlichen Werten und dem Grundsatz der Religionsfreiheit nicht vereinbar, wenn ein Kind aufgrund seiner Religion von einer öffentlichen, vollständig staatlich finanzierten Grundschule in seinem Stadtviertel ausgegrenzt wird.

Die Petition berührt zwei große Diskussionsthemen, die seit Jahren in Deutschland eine große Rolle spielen. Das Thema Trennung von Kirche und Staat sowie das Thema Integration. Wie stark emotional besetzt diese Themen sind, zeigten uns Beiträge von Unterstützern und Gegnern der Petition auf der Debattenseite der Petition sowie Zuschriften an unsere Initiative. Aus unserer Sicht bleibt Integration ein Lippenbekenntnis, wenn Kinder bereits an staatlichen Schulen aus religiösen Gründen nicht gemeinsam lernen können.

In Fall von Bülent handelte es sich um eine muslimische Familie, die Eltern sind seit Jahren im interreligiösen Dialog in Paderborn engagiert. Wir haben seit 2009 als Initiative aber auch viele evangelische und bekenntnislose Fabians und Claras kennengelernt und unterstützt, deren Eltern dann zum Teil gegen ihre Überzeugung eine Einverständniserklärung unterschrieben, damit ihr Kind die nächstgelegene katholische oder auch evangelische staatliche Grundschule besuchen konnte. Wir lernten Lehrerinnen und Lehrer kennen, die an ihrer Schule keine feste Stelle bekommen konnten, weil sie nicht das richtige Bekenntnis hatten. Wir begleiteten eine evangelische Lehrerin, der nach jahrelanger kommissarischer Leitung einer katholischen Bekenntnisschule die Schulleitungsstelle verweigert wurde. Sie erkrankte nach ihrer Ablehnung und kann bis heute ihren Beruf nicht mehr ausüben.

Wir danken Bülents Familie, dass sie diesen steinigen Weg auf sich genommen hat, um für ihr Recht auf Gleichbehandlung zu streiten. Wir werden die Familie auch weiterhin unterstützen.

In praktisch allen anderen Bundesländern spielt die Religion bei der Aufnahme von Kindern an staatlichen Grundschulen und bei der Besetzung von Lehrer- bzw. Schulleitungsstellen keine Rolle. Politikerinnen und Politiker aller Parteien in NRW haben bisher versagt, eine Gleichbehandlung sicher zu stellen. Diese Gleichbehandlung fordern wir weiterhin ein! Wir suchen das Gespräch mit allen Parteien in NRW und mit anderen politisch engagierten Gruppen und sind überzeugt, dass diese Ungleichbehandlung aus religiösen Gründen überwunden werden wird. Wir sind dankbar für Ihre Unterstützung auf diesem Weg und hoffen, dass Sie uns auch weiterhin begleiten werden.

Bleiben Sie über www.kurzebeinekurzewege.de oder kontakt@kurzebeinekurzewege.de in Kontakt.

p.s.
Bülent am Nachmittag der gescheiterten Einschulung zu seiner Mutter: „Mama, wenn ich groß bin, will ich Schulleiter werden. Dann lasse ich alle Kinder in die Schule.“

p.p.s
Die Eltern von Bülent haben uns ihren Dank an alle Unterzeichner übermittelt:

„Wir danken der Elterninitiative ‚Kurze Beine – Kurze Wege#, die sich seit Jahren unermüdlich für die gleichberechtigte Bildung aller Kinder in NRW einsetzt. Sodann wollen wir allen Unterzeichnern dieser Petition unseren herzlichen Dank ausdrücken für Ihre menschliche Solidarität und Unterstützung. In einem wirklich sehr schwierigen Moment, in dem wir unsere Hoffnung fast verloren hatten, hat uns Ihre Unterstützung und Ihr Zuspruch große Kraft und wieder Mut gegeben. Es hat uns zutiefst gerührt, wie unser Anliegen Menschen verschiedenster Sozialisation, Herkunft und unterschiedlichster Religion bzw. ohne Religion zusammengebracht hat. Wir wünschen, dass diese Solidarität und dieses Verständnis auf Basis universeller menschlicher Werte sich viel häufiger in der Welt durchsetzt.“

Bülent darf nicht mit seinen Kindergartenfreunden auf die Bonifatiusschule

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Kurze Wege für Kurze Beine5.9.2013, 0:15

Es bleibt dabei. Kein Platz für Bülent auf der Grundschule in seinem Viertel

Am 5.9. war in Nordrhein-Westfalen Einschulung. Bis zuletzt hatten Bülents Eltern gehofft, dass ihr Sohn auf der Schule in seiner Straße eingeschult werden könnte, die seine Schwester bereits besucht. Zumindest vorläufig, gegebenenfalls würde er eben den Religionsunterricht besuchen. Es sollte nicht sein: Dieser erste Schultag fand für Bülent nicht statt, obwohl er bereits auf der Klassenliste stand. Daran änderten auch die 1700 Unterstützer nichts, die innerhalb von vier Tagen durch die Petition gefunden wurden. Der Schulleiter nahm sein Recht wahr, Bülent abzulehnen, und setzte es auch durch. Seine Eltern werden nunmehr eine andere Schule für ihre Kinder suchen müssen.

Überraschend ist eine Erläuterung in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Schulartänderung. Der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ war immer gesagt worden, den Kommunen seien die Hände in der Gestaltung dieses Aspekts der Schullandschaft gebunden, eine Umwandlung könne nur durch Eltern erfolgen. Das OVG erläutert nun, eine Umwandlung könne „der Rat des Schulträgers durch einen Organisationsbeschluss … von Amts wegen und freiwillig herbeiführen“. Nach Auskunft des Schulministeriums gehörten im Schuljahr 2012/2013 an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50% der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an. Das sollte als Begründung genügen, ein Drittel aller Bekenntnisschulen von Amts wegen umzuwandeln, um wenigstens dort die Diskriminierung zu beenden.

Zur Petition für Bülent:

https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

Hintergrundinformationen und Presseberichte:

Endlich juristischer Rückenwind: Viele Bekenntnisgrundschulen sind eigentlich Gemeinschaftsschulen

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(zuletzt aktualisiert am 1.9.2013)

Wir kennen das von der Bundesebene: Wenn die Politik es nicht schafft, Lösungen für drängende gesellschaftliche Fragen zu finden, müssen diese Fragen vor Gericht geklärt werden. So auch im Fall der öffentlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen. Seit Jahren konstatieren zahlreiche Politiker/innen und sogar einzelne Kirchenvertreter, dass es durch die geltenden Regelungen rund um Bekenntnisgrundschulen in NRW zu gravierenden Ungerechtigkeiten kommt. An den gesetzlichen Regelungen hat sich seither jedoch nichts verändert. Der Gesetzgeber blieb untätig. Weiterlesen

Welcher Schulweg ist für Grundschüler angemessen?

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat Ende Juli 2011 dargelegt, dass es für Schulanfänger einen Schulweg von etwa 1 km für angemessen erachtet:

„Einer Reihe von Antragstellern war die Aufnahme in die jeweilige Wunschschule aus Kapazitätsgründen versagt worden, wobei ihnen Kinder mit teilweise deutlich weiteren Schulwegen vorgezogen worden waren. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts beanstandete diese Praxis, weil der Zuschnitt des beschlossenen gemeinsamen Einschulungsbereichs den Grundsatz altersangemessener Schulwege nicht beachte. Weiterlesen