Auch dieses Jahr wieder Umwandlung von 2 katholischen Grundschulen in Köln

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(erstellt 23.5.2013, aktualisiert 26.8.2013)

Auch 2013 haben Eltern an zwei städtischen katholischen Grundschulen in Köln erfolgreich ein Verfahren zur Umwandlung der Schulart durchgeführt.

An der bisher katholischen Grundschule Sankt Nikolaus sprachen sich 77%  der Eltern für eine Umwandlung aus, lediglich 8% stimmten gegen eine Umwandlung. 15% nahmen nicht an der Abstimmung teil (nach geltender Gesetzeslage werden nicht abgegebene Stimmen wie Nein-Stimmen behandelt). Zum neuen Schuljahr wird die Schule, an der seit dem Schuljahr 2009/2010 das “Gemeinsame Lernen” von Kindern mit und ohne Behinderung praktiziert wird, also als Gemeinschaftsgrundschule St. Nikolaus geführt werden.

Die entsprechende Abstimmung an der KGS Lochnerstraße (Südstadt) erbrachte ebenfalls eine für die Umwandlung ausreichende Mehrheit.

Und es rumort an weiteren Schulen, wie der KStA am 10.6.2013 berichtet:

An der Brücker Grundschule, wo im vergangenen Jahr die Eltern mit vielen Aktionen für eine evangelische Bewerberin stritten, wurde die Wunschkandidatin mittlerweile eingestellt. Vorher hat sie offenbar die Konfession gewechselt. Die Debatte hat Spuren hinterlassen. Die Elternvertretung will nun trotz der Lösung des Personalproblems eine Befragung zur Umwandlung durchführen.

Im Jahr 2012 wurden übrigens allein in Köln drei katholische Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt (wir berichteten). Waren also vor zwei Jahren noch 53 Grundschulen in Köln katholisch, sind es jetzt noch 48.

Eine Wahl, die quälende Fragen aufwirft

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(Artikel aktualisiert am 23.5.2013)

In Mühlheim an der Ruhr sollen eine katholische und eine evangelische Bekenntnisschule zusammengelegt werden, die sich ohnehin in einem Gebäude befinden. Infolgedessen findet ein Bestimmungsverfahren statt. Die Eltern im Einzugsbezirk der Schule dürfen wählen, welcher Schulart die neue Grundschule angehören soll. Zur Wahl stehen Gemeinschaftsgrundschule, Katholische Bekenntnisschule, Evangelische Bekenntnisschule oder Weltanschauungsschule.

Für diese Wahl hat die Schulverwaltung gemeinsam mit den Schulleitungen eine FAQ für Eltern (s. Lokalkompass.de Mühlheim) zusammengestellt, die für uns mindestens ebenso viele Fragen aufwirft wie sie beantwortet:

Kann mein Kind dort bleiben, wo es jetzt ist oder wo es im Sommer eingeschult wird?

Ja. Erst einmal wird es ein neues gedachtes „Dach“ geben, sicherlich einen neuen Namen für die neue Schule. Die Lehrer arbeiten in einem Kollegium zusammen. Ihr Kind behält seine Bezugspersonen und den gewohnten Lernbereich, das gewohnte Schulgebäude.

Das klingt beruhigend, aber so ganz eindeutig scheint die Angelegenheit dann doch nicht zu sein. Eventuell muss auch die Hälfte der Lehrer die Schule verlassen:

Bleiben alle Lehrer vor Ort nach dem Bestimmungsverfahren?

Wenn die neue Schule eine Gemeinschaftsgrundschule wird, können dort alle Lehrerinnen und Lehrer weiterhin unterrichten. Wird es eine konfessionelle Schule, dürfen die Lehrer der anderen Konfession nicht übernommen werden, etwa die Hälfte der Schüler würden ihre Bezugspersonen verlieren.

Immerhin, eine islamische Bekenntnisschule steht offenbar nicht zur Wahl, sonst müssten wohl alle Lehrer gehen. Es fehlt der Hinweis, dass womöglich die Hälfte der Eltern an der neuen Schule eine Erklärung unterschreiben müssen, dass sie sich ab sofort eine Erziehung und Unterrichtung ihrer Kinder im Schulbekenntnis wünschen und gerne auf Religionsunterricht im eigenen Glauben verzichten. Nicht beantwortet wird auch die Frage, was geschähe, wenn sich die Eltern für eine Weltanschauungsschule entschieden.

Die Antwort auf die nächste Frage geht allerdings ganz offensichtlich davon aus, dass sich die Eltern für die Neugründung einer Gemeinschaftsschule entscheiden:

Behält mein Kind seine Klassenlehrerin?

In der Regel ja.

Wir drücken die Daumen.

UPDATE

Die Sache ist entschieden. Für keine Schulart kamen die benötigten 224 Stimmen zusammen. In diesem Fall ist eine Gemeinschaftsschule zu errichten. Von den 132 abgegebenen Stimmen entfielen auf die Errichtung einer

  • Gemeinschaftsgrundschule: 77 Stimmen;
  • Katholischen Bekenntnisgrundschule: 39 Stimmen;
  • Evangelischen Bekenntnisgrundschule: 13 Stimmen;
  • Weltanschauungsschule: 3 Stimmen.

GEW fordert Abschaffung von Bekenntnisgrundschulen

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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW spricht Klartext. Während die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer in einer Stellungnahme die Schulgesetznovelle ausdrücklich begrüßt, kritisiert sie gleichzeitig unmissverständlich ausgrenzende Tendenzen im Grundschulbereich:

“Die grundsätzliche Entscheidung zur Abschaffung der Bekenntnisschulen und damit die Entscheidung für eine ‘Schule für alle Kinder’ auch im Grundschulbereich werden leider weiterhin ausgeklammert.”

Aus GEW Pressemitteilung zur Anhörung bezüglich des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 31.10.2012, GEW begrüßt Konzept “Kurze Beine – kurze Wege”

Der Kreisverband Kleve der GEW wird im November 2012 wie folgt zitiert:

„Oft können die Rektorenstellen nicht besetzt oder Bewerberinnen nicht eingestellt werden, weil sie nicht katholisch sind“, umschreibt Seefluth die Problematik. Im Kreis sind von den insgesamt 53 Grundschulen 35 katholisch konfessionell gebunden. „Leider verschließen viele Kommunalpolitiker die Augen vor diesem Phänomen, aber im Zuge der Inklusion sollte es doch möglich sein, zumindest konfessionelle Grenzen zu überwinden. Denn ohne Gemeinschaftsschulen schließen wir im Kreis mehr als die Hälfte der künftigen Lehrkräfte aus, die hier eingestellt werden könnten.“ fordert die GEW zum Umdenken auf und verweist auf Solingen: Dort gibt es keine katholischen Grundschulen mehr, dafür aber genügend Lehrer und Schulleitungen.

Die GEW Klewe leitet daraus die folgende konkrete Forderung ab:

Eine Erleichterung der gesetzlichen Vorgaben bei der Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen muss erfolgen, die bürokratischen Hürden sind zu hoch.

Die Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen erleichtert gerade in den Dörfern und Ortsteilen die Stellenbesetzung, insbesondere der Leitungsstellen. Ohne die Schulkonzeption wesentlich zu verändern, besteht hier eine mögliche Kostenersparnis. Nicht-Katholische Kinder können mit ihren Spielkameraden zusammenbleiben. Sie brauchen nicht an die GGS zu wechseln. Die erspart der Gemeinde Fahrtkosten. Außerdem widerspricht dieser Zustand dem Gedanken der Inklusion. In Zukunft wird es wie bei schulscharfen Ausschreibungen keine Versetzung von nicht-katholischen Lehrpersonen an Konfessionsschulen geben.

GEW kritisiert Ausklammerung der Bekenntnisschulproblematik bei Schulrechtsänderung

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In einer uns vorliegenden Stellungnahme von DGB NRW und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom April 2012 kritisiert die Gewerkschaft deutlich, dass der nordrhein-westfälische Schulkonsens die Bekenntnisschulproblematik ausgeklammert hat.

Die Gewerkschaften betonen in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Regierung für ein Schulrechtsänderungsgesetz (Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in Nordrhein-Westfalen), wie wichtig es ist, im Grundschulbereich dem Prinzip „Kurze Beine – Kurze Wege“ Rechnung zu tragen. Die Stellungnahme lobt auch die Absicht des Gesetzgebers, “auf die zurückgehenden Schülerzahlen zu reagieren ohne landesweit das wohnungsnahe Grundschulangebot zu gefährden”.

Die Stellungnahme enthält aber auch eine massive Kritik in Form einer ungewohnt klaren Aussage zum Thema Bekenntnisschulen:

“Die grundsätzliche Entscheidung zur Abschaffung der Bekenntnisschulen und damit die Entscheidung für eine „Schule für alle Kinder“ auch im Grundschulbereich werden weiterhin ausgeklammert. Dies widerspricht dem Recht auf ein inklusives Schulsystem.”

Zitiert aus der Stellungnahme des DGB NRW und der GEW NRW zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung eines  qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in Nordrhein-Westfalen (8. Schulrechtsänderungsgesetz), S. 2

Katholische Eltern: Katholische Bekenntnisschulen sind für Zukunft der Gesellschaft von unschätzbarer Bedeutung

Auch die Katholische Elternschaft Deutschlands (KED NRW) hat eine Stellungnahme zum Thema abgegeben. Sie fordert, wenig überraschend:

“Gerade heute [ist] das besondere, rechtlich geforderte und geschützte Angebot von katholischen Bekenntnisschulen, nämlich Unterricht, Erziehung und Gestaltung des Schullebens unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der katholischen Kirche, für die Zukunft unserer Gesellschaft von unverzichtbarer Bedeutung.”

 

KGS Liebfrauenschule Emmerich: Umwandlungsversuch gescheitert

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Wohl noch selten hat eine Abstimmung über die Umwandlung einer Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule so viel Beachtung in der örtlichen Presse gefunden. Es ist ja auch ungewöhnlich, dass der Leiter einer Katholischen Bekenntnisschule sich selber für die Umwandlung seiner Konfessionsschule in eine für alle offene Gemeinschaftsgrundschule einsetzt (auch wir haben darüber berichtet).

Die Wahlbeteiligung war dagegen auffallend niedrig. Die Rheinische Post berichtet unter der Überschrift “Liebfrauenschule bleibt katholisch” (RP Online, 20.1.2012):

Mit überwältigender Eindeutigkeit, trotz sehr geringer Wahlbeteiligung, haben sich die Eltern entschieden. Die katholische Liebfrauen-Grundschule wird nicht in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt. Nicht einmal die Hälfte aller Stimmberechtigten waren bei der Wahl.

Die niedrige Wahlbeteiligung ist wenig verwunderlich, da die Chancen von Anfang an schon allein aufgrund des hohen Quorums minimal waren. Wer nicht abstimmt, stimmt effektiv gegen eine Umwandlung (wir berichteten).

Der Westen (20.1.2012) stellt im Artikel “Zwischen Frust und Verwunderung” die Konsequenzen der Entscheidung für den Schulleiter Heribert Feyen dar:

Die Probleme hat vor allem Feyen am Hals und sind mit diesem Votum nicht gelöst. Das Improvisationstheater an seiner Schule dürfte um einige Kapitel angereichert werden. Zum 1. Februar bekommt er endlich eine Musiklehrerin, aber nur für ein halbes Jahr – zur Aushilfe. Die Festanstellung scheitert daran, weil die Pädagogin nicht katholisch ist, sondern evangelisch. „Zum 1. August werden die Karten dann wieder neu gemischt — mal sehen“, blickt Feyen voraus. Die Zukunft beschäftigt ihn auch in anderer Hinsicht Die Schullandschaft dürfte 2012 in Bewegung geraten. Kleinere Grundschulen sollen auf Kosten der größeren gestärkt werden. Könnte bedeuten: die Liebfrauenschule, die sich bei Eltern großer Beliebtheit erfreut, muss wohl abspecken, wird nur noch zwei- statt dreizügig. Aber nach welchen Kriterien die Politik hier aussortieren will, ist auch Feyen noch ein großes Rätsel.

Die Eltern hatten also die Wahl, die in diesem Fall eindeutig ausfiel. Schulleiter Feyen wird allein gelassen mit dem Problem, bestens qualifizierte Lehrer/innen aufgrund der falschen Konfession nicht einstellen zu dürfen, und ab dem kommenden Schuljahr bei einer zweizügigen Eingangsstufe damit, dass er womöglich zahlreichen Familien von Vorschulkindern eine Absage erteilen muss – weil sie keinen oder den falschen Glauben haben.  Und das, obwohl auch diese Schule zu 100% von allen Steuerzahlern finanziert wird.

Dörenhagen: Grundschule sichern mit Montessori-Konzept oder als Bekenntniseinrichtung

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Auch interessant: Umwandlung in KGS, um Schule und “Kurze Beine kurze Wege” zu sichern.

Bereits vor einigen Jahren stand die Grundschule in Etteln vor einem ählichen Problem. Um den Bestand der Einrichtung nach dem Motto »Kurze Beine – kurze Wege« zu sichern, stimmten die Eltern für eine Umwandlung der Gemeinschaftsgrundschule in eine Bekenntnisschule, damit ein Grundschulverbund mit Kirchborchen geschlossen werden konnte. Laut Gesetz können nur Bekenntnisschulen Teilstandort einer anderen Schule werden. Ein ähnliches Schicksal droht jetzt der Grundschule in Dörenhagen mit ihren derzeit 81 Schülern und sieben Lehrerinnen.
Doch die Schule ist optimistisch, auch einzügig als Sonderform selbstständig zu bleiben, zumal sie aufgrund ihrer Montessori-Pädagogik Zulauf sogar aus dem Umland erhält. Ein entsprechender Antrag an das Land soll noch gestellt werden. Seit Sommer 2008 als Montessorischule geführt, hoffen Lehrer und Eltern darauf, dass die Einrichtung als selbstständige Sonderform mit entsprechender Ausnahmeregelung weitergeführt werden kann.
Wenn alle Stricke aber reißen sollten, wappnen sich die Eltern bereits für den Notfall. Mit der Umwandlung in eine katholische Bekenntnisschule könnte mit dem Schulverbund Kirchborchen-Etteln eine Kooperation als Teilstandort eingegangenen werden. Nach Landesgesetz ist sie aber nur möglich, wenn die Gemeinschaftsgrundschule in eine Bekenntnisschule umgewandelt wird

Zeitungsartikel: Dorenhagen will jetzt kämpfen