Stadt Düsseldorf akzeptiert Abstimmungsergebnis nicht

Share

Jetzt ist es amtlich: Der Schulausschuss der Stadt Düsseldorf akzeptiert in einem außerordentlich intransparenten Verfahren (wir berichteten) das Elternvotum über die faktische Umwandlung der bisherigen KGS St. Apollinaris in zwei Gemeinschaftsgrundschulen nicht, weil die Abstimmung zu schnell durchgeführt worden sei und das Abstimmungsverfahren nicht transparent genug gewesen sei. Weiterlesen

Abstimmungsergebnis passt nicht? Dann halt noch mal.

Share

Bonn, 29. Juli 2017, ergänzt am 10. März 2018

In Düsseldorf durften Eltern Ende Juni über die Bekenntnisbindung von zwei Grundschulen abstimmen. Am 27. Juni zitiert die Rheinische Post dazu die Leiterin des Schulverwaltungsamtes in Düsseldorf Dagmar Wandt:

Damit die Himmelgeister und Holthausener Schulen katholisch bleiben, braucht es 224 Stimmen pro Schule. Ansonsten werden sie automatisch zu städtischen Schulen“  [gemeint ist sicherlich, dass die Schulen sonst zu Gemeinschaftsgrundschulen werden, städtisch sind sie ohnehin.]

Notwendig geworden war die Abstimmung, weil aus der bestehenden St.-Apollonaris-Grundschule mit ihrer bisherigen Dependance in Himmelgeist laut Beschluss der Schulkonferenz zwei eigenständige Schulen werden sollen. In einem solchen Fall müssen laut Schulartbestimmungsverfahren die im Gebiet des Schulträgers wohnenden Eltern, deren Kinder für den Besuch der Grundschule in Frage kommen, über die Schulart der neuen Schule abstimmen. Und nun wird es spannend: Die Abstimmung wurde ordnungsgemäß durchgeführt, die Stimmen waren Anfang Juli ausgezählt. Das Ergebnis gefiel aber nicht, wie die Rheinische Post berichtet:

Doch offenbar ist das Ergebnis der Abstimmung nicht so ausgefallen, wie es zur Zufriedenheit aller hätte sein sollen. (Rheinische Post, 27. Juli)

Man darf vermuten, dass es dem Erzbistum Köln nicht gefiel, dass durch das Verfahren die beiden „neuen“ Grundschulen zu Gemeinschaftsgrundschulen werden sollten. Statt also in der Sitzung der Bezirksvertretung am 7. Juli  über das Ergebnis der Abstimmung zu berichten, suchte nach Angaben der Rheinischen Post die Düsseldorfer Schulverwaltung „das Gespräch mit Vertretern des Schulreferats des Erzbistums Köln, um eine rheinische Lösung zu finden.“

Erst am 28. Juli berichtet die Rheinische Post in einem Artikel mit der irreführenden Überschrift „Eltern sprechen sich für katholische Grundschule aus“ über die Abstimmungsergebnisse. Es finden sich darin keine Zahlen, wie viele Eltern sich für welche Schulart ausgesprochen haben. Klar ist aber: Die laut Verordnung notwendige Mehrheit für eine Bekenntnisbindung wurde an beiden Schulen weit verfehlt. An der Himmelgeister Grundschule wurde offenbar nicht einmal die Hälfte der notwendigen 230 Stimmen erreicht, und auch an der Apollinarisschule kamen nur 130 Stimmen für den Erhalt des Bekenntnisstatus zusammen.

Nun wird deutlich, was mit der rheinischen Lösung gemeint ist: Die Folgen der Abstimmung, wie sie in der Bestimmungsverfahrensverordnung festgelegt sind, gefallen nicht, daher soll noch einmal abgestimmt werden. Der stellvertretende Schulamtsleiter Florian Dirszus erklärt, so die Rheinische Post, nach Gesprächen mit dem Rechtsamt und der Bezirksregierung kurzerhand, dass das Verfahren aufgehoben wird (weil es sich um einen Präzedenzfall handele). Entgegen den ursprünglichen Plänen soll die Apollinarisschule nach der Teilung nicht als Neugründung behandelt werden. Das Ergebnis der Abstimmung wird für die Apollinarisschule daher nicht umgesetzt, sie bleibt auch künftig eine katholische Bekenntnisgrundschule, eine erneute Abstimmung ist dafür nicht nötig. Für die bisherige Dependence am Steinkaul wird ein Bestimmungsverfahren nach § 27 Abs. 2 SchulG NRW durchgeführt. Nach Ostern 2018 dürfen die für den Besuch der Schule in Frage kommenden Eltern über die künftige Schulart der Schule abstimmen.

Alle Informationen stammen aus folgenden Quellen:

Bonn braucht keine öffentlichen Bekenntnisschulen…

Share

…sondern Grundschulen, die allen Kindern im Umfeld unabhängig von Glaube und Bekenntnis offenstehen. 

Diesen Tenor kann man aus einer ganzen Reihe von Anträgen herauslesen, die im Bürgerausschuss der Stadt Bonn am Dienstag, den 13.6.2017 behandelt werden (siehe Ratsinformationssystem der Stadt Bonn, Dokumente 1711094 bis 171114). Die Sitzung ist öffentlich. Tagungsort ist der Ratssaal des Bonner Stadthauses, Beginn ist um 18 Uhr, die Anträge zum Thema Bekenntnisschule stehen gleich zu Beginn der Sitzung auf der Tagesordnung.

Einer der Anträge stammt von der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ (direkter Link zum Antrag). Wir fordern darin die Stadt Bonn auf, an allen Bonner Bekenntnisgrundschulen ein Abstimmungsverfahren über die Schulart durchzuführen.  Weiterlesen

Umwandlung der Katholischen Grundschule Buschdorf in Bonn zum dritten Mal gescheitert

Share

Bonn, 1. Mai 2017

Erneut scheiterte der Versuch von Eltern, die einzige Grundschule im Bonner Ortsteil Buschdorf von einer öffentlichen katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Es war der dritte Anlauf nach 2010 und 2011, die Schule für alle ortsansässigen Kinder unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zu öffnen. 2010 und 2011 hatten sich große Mehrheiten für eine Umwandlung ausgesprochen, sie scheiterten aber an der damaligen gesetzlichen Hürde. Damals waren zwei Drittel aller Stimmen für eine Umwandlung nötig. Dieses Mal nahmen nur etwas mehr als die Hälfte aller Eltern an der Abstimmung teil, und lediglich 27% aller Eltern stimmten für die Umwandlung, nötig gewesen wären die Stimmen der Eltern von mindestens 50% aller Kinder an der Schule.

Die Elterninitiative „pro KGS Buschdorf“ freut sich. Ihr Sprecher Markus Goller findet es richtig, wenn Kinder an der Grundschule nach Konfessionen getrennt werden. Er fordert, dass Eltern die Wahl haben sollen zwischen Bekenntnisschule und Gemeinschaftsschule: „Die Bekenntnisschule bietet unseren Kindern neben dem normalen Lehrplan auch einen wichtigen Erfahrungsraum, in dem christliche Werte, Feste und gelebter Glaube mit dem Alltag verbunden sind.“ Als ob das alles an einer Gemeinschaftsschule nicht möglich wäre (Zitat Landesverfassung: „In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“). Elternvertreter Goller liegt damit ganz auf einer Linie mit Robert Buchholz, dem katholischen Schulreferenten in Bonn. Er findet den Erhalt der KGS Buschdorf „konsequent“, die Schulweglänge hält er für sekundär gegenüber „Inhalten und Profilen“.  Alle Zitate entnommen aus dem Artikel „Buschdorfer Grundschule bleibt katholisch“ von Ebba Hagenberg-Miliu, Bonner General-Anzeiger vom 29.4.2017 (nicht online verfügbar).

Die neue Bonner Schuldezernentin Carolin Krause ist erfreulicherweise anderer Ansicht: Sie erklärte jüngst zu dem Problem der Aufnahme an katholischen Grundschulen:

„Nach aktueller Rechtsprechung haben wohnsitzferne katholische Kinder im Falle eines Anmeldeüberhangs bei der Aufnahmeentscheidung Vorrang vor wohnsitznahen Kindern, die nicht dem Bekenntnis angehören. Allerdings sehe ich bei den Grundschulen einen Unterschied zu den Kitas, weil Schulen bis zu 100 Prozent staatlich finanziert werden und wir die Schulpflicht haben. Hier sollte – wo immer möglich – das Prinzip gelten: kurze Beine, kurze Wege.“ (GA Bonn, 30.4.2017, „Es gibt auch arme Kinder aus Wohlstandsfamilien“)

Es sei angemerkt, dass in NRW Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft grundsätzlich zu 100% von allen Steuerzahlern finanziert werden.

Im Podiumsgespräch der taz am 5.5. in Bonn besteht die Möglichkeit, mit Markus Goller und der katholischen Schulrätin im Erzbistum Köln, Andrea Gersch, über die Themen zu diskutieren. Wir gehen davon aus, dass dort auch über Laternenzüge und den Heiligen Sankt Martin gesprochen wird, der seinen Mantel mit einem Bettler teilte, ohne vorher zu fragen, welchen Glaubens dieser war.

Ergänzung 6.5.2017:

In dem Gespräch wurde abweichend vom oben Geschriebenen deutlich: Markus Goller geht es nicht um die konfessionelle Trennung von Kindern, sondern darum, ob in einer Schule Religion gelebt werden kann oder nicht. Er ist der Ansicht, dass Religion an einer Gemeinschaftsschule zu wenig Platz hat und zu leicht in Frage gestellt werden kann.

Grundschule Hünsborn jetzt Gemeinschaftsgrundschule

Share

Die bislang katholische Grundschule in Hünsborn ist künftig eine Gemeinschaftsgrundschule. Mit deutlicher Mehrheit sprachen sich die Eltern in der Abstimmung per Briefwahl für die Umwandlung aus. Eingeleitet worden war die Umleitung auf Antrag der CDU, um den Bewerberkreis für die Leitungsposition zu erhöhen. Das Urteil der Eltern fiel eindeutig aus, 82,6 Prozent der insgesamt 104 Wahlteilnehmer sprachen sich für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule aus. Durch die Aufhebung des Konfessionszwangs soll nicht nur die Neubesetzung des Schulleiterpostens erleichtert, sondern auch die Zukunft des Schulstandorts Hünsborn gesichert werden. Die Rektorenstelle war schon seit drei Jahren nicht besetzt, ein Kandidat musste abgelehnt werden, weil er nicht katholisch war (wir berichteten).

Quelle

Umwandlung der KGS Broichweiden gescheitert

Share

An der Katholischen Grundschule Schulstraße in Broichweiden (ein Stadtteil von Würselen) scheiterten Eltern mit dem Versuch, die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Mehr als die Hälfte der Stimmen aller Eltern wäre nötig gewesen, tatsächlich sprachen sich nur 40% für die Umwandlung aus (immerhin 72% aller abgegebenen Stimmung waren also pro Gemeinschaftsschule). Das Anliegen der Befürworter einer Gemeinschaftsschule war nicht eine Abkehr von christlichen Werten und Gebräuchen. Vielmehr wollten sie sicherstellen, dass auch nach der Pensionierung der derzeitigen Schulleiterin in 2018 die Stelle der Schulleitung möglichst nahtlos besetzt werden kann. Weiterlesen

Abstimmung über Bekenntnisbindung an allen drei KGS in Refrath

Share

Kosten sparen durch Umwandlung I:

Der Schulausschuss in Refrath hat mit großer Mehrheit beschlossen, die Eltern über die konfessionelle Bindung aller drei dortigen Bekenntnisschulen abstimmen zu lassen. Wenn sie sich in der Abstimmung für eine Umwandlung entscheiden, spart die Stadt viel Geld. Weiterlesen

Abstimmungen über die Bekenntnisbindung von Grundschulen

Share

Februar 2017

Zur Zeit wird vielerorts in NRW darüber abgestimmt, ob Grundschulen weiterhin evangelische oder katholische Konfessionsschulen sein sollen, oder ob sie als Gemeinschaftsgrundschulen zukünftig allen Kindern gleichermaßen offen stehen sollen. In Coesfeld-Lette zum Beispiel scheiterte ein Umwandlungsbegehren gerade recht deutlich: 105 Stimmen wären für eine Umwandlung nötig gewesen, doch lediglich 74 Eltern stimmten dafür (s. auch hier). 87 Stimmen sprachen sich dafür aus, dass die Schule katholisch bleibt. So werden auch zukünftig Lehrkräfte aufgrund ihres Bekenntnisses nicht eingestellt werden können. Ganz anders in Oberhausen: Hier hatte der Rat die Zusammenlegung einer Gemeinschaftsgrundschule und einer katholischen Grundschule beschlossen. In diesem Fall gelten andere Regeln, nämlich die für eine Schulneugründung: Es werden nicht nur die Eltern der 1.-3. Klassen befragt, sondern auch die Eltern der potentiellen zukünftigen Erstklässler. Das Ergebnis fiel hier sogar wesentlich deutlicher zugunsten eines katholischen Profils aus: 61 Eltern votierten für eine Gemeinschaftsgrundschule, 134 für eine katholische Bekenntnisschule. Das war aber bei weitem nicht genug: 250 Stimmen wären nötig gewesen. Die neue Schule wird also eine Gemeinschaftsgrundschule.

Richtig so! Denn in einem säkularen Staat sollte Religion an öffentlichen Schulen kein Kriterium für die Aufnahme von Schülern oder die Anstellung von Lehrern sein. Leider hat NRW es versäumt, dieser Einsicht folgend wie Bayern und andere Bundesländer vor bald 50 Jahren alle öffentlichen Schulen zu Gemeinschaftsschulen zu machen. Religion wird damit aber nicht aus dem öffentlichen Leben oder der Schule verdrängt. Religion ist durchaus auch an Gemeinschaftsgrundschulen ein Pflichtfach. Die Landesverfassung räumt auch hier christlichen Werten einen hohen Stellenwert ein: „In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“

In Wenden findet derzeit ebenfalls eine Abstimmung über die zukünftige Schulform einer katholischen Bekenntnisschule Hünsborn statt. Eine Umwandlung erscheint einleuchtend, da es in der Gemeinde bislang ausschließlich katholische Grundschulen gibt. Dennoch legt dort der frühere Leiter der Grundschule ein merkwürdiges Demokratieverständnis an den Tag. Obwohl er zuvor die Probleme einer konfessionellen Bindung erläutert, fordert er die Eltern dazu auf, der Abstimmung fernzubleiben, damit die Schule eine katholische Bekenntnisschule bleibt: „Wer sich an der Abstimmung nicht beteiligt, bekundet damit seinen Willen zum Erhalt der bestehenden Katholischen Bekenntnisgrundschule Hünsborn. Ich wünsche ihr, dass sie in zwei Jahren ihr 50-jähriges Bestehen feiern kann.“

Zeit für Umwandlung

Share

In Hünsborn haben die Eltern nun die Wahl: Soll ihre Schule katholische Bekenntnisschule bleiben, oder wird die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt und steht künftig Kindern und Lehrkräften unabhängig vom Bekenntnis offen?

Bemerkenswert daran: Nicht die Eltern haben das Verfahren eingeleitet, sondern der Rat der Stadt auf Antrag der örtlichen CDU. Hintergrund ist, dass die Schule endlich wieder eine Leitung bekommen soll. Seit 3 Jahren muss die Schule ohne Rektor oder Rektorin auskommen, weil es keine Bewerbungen katholischer Lehrer/innen gab. Die Bewerbung eines evangelischen Pädagogen musste aus formalen Gründen abgelehnt werden, weil das Schulgesetz vorschreibt, dass der Schulleiter zwingend dem Schulbekenntnis angehören muss.

Wir wünschen der Schulgemeinschaft viel Erfolg bei der Umwandlung: Die Umwandlungshürde ist auch nach der Neuregelung 2015 hoch: Mehr als die Hälfte der Stimmen aller Eltern müssen für eine Umwandlung abgegeben werden, sonst bleibt die Schule eine Bekenntnisschule. Wer zuhause bleibt, stimmt damit praktisch für den Erhalt der Bekenntnisbindung.

Weitere Informationen: 

Bürgerantrag zur Umwandlung nicht homogener Bekenntnisgrundschulen abgelehnt

Share

Bonn, den 23.6.2016

Am 22.6. konnte die Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“ im Bürgerausschuss der Stadt Bonn das Anliegen der Petition vortragen. Ziel war es, eine Mehrheit des Ausschusses davon zu überzeugen, dass die Stadt an Bekenntnisgrundschulen, in denen weniger als die Hälfte der Kinder dem Schulbekenntnis angehört, ein Verfahren zur Schulartumwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule einleiten soll. Leider hatten wir mit diesem Anliegen keinen Erfolg. Die Koalition aus CDU und Grünen sowie die Einzelpersonen von FDP und Allianz für Bonn stimmten gegen den Antrag, während SPD, Piraten und Linke ihn unterstützten.

Es war schon nach den ersten Wortmeldungen klar, dass es so kommen würde. Von der CDU kam als erste Äußerung, dass sie geschlossen gegen den Antrag stimmen werde, weil sie natürlich nicht die Bekenntnisschulen angreifen würden. Vielmehr gelte es, ausreichend Grundschulplätze zu schaffen – was ganz unabhängig von unserem Anliegen unstrittig sein dürfte. Aus den Reihen der Grünen war zu hören, dass sie zwar für eine Abschaffung der Bekenntnisschulen seien, aber gleichzeitig wollten sie nicht den Elternwillen in Frage stellen. Wenn die Eltern eine Schule umwandeln wollten, hätten sie es ja selber in der Hand, das Verfahren einzuleiten. Dieses Verfahren wolle man den Eltern nicht aufzwängen. Die Vertreterin der Allianz für Bonn bekannte, dass sie den Antrag nicht verstanden hatte.

Unser Eindruck war, dass vielen Ausschussmitgliedern nicht klar war, welche Bedeutung das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat und welche Folgen es haben wird, dass nämlich das Recht auf einen kurzen Schulweg in Städten wie Bonn wieder zuallererst von der Religionszugehörigkeit abhängt.

Immerhin erhielten wir nach der Sitzung von verschiedenen Seiten Signale, dass im Rahmen des Schulentwicklungsplanes, der derzeit erarbeitet wird, durchaus noch einmal geprüft werden soll, ob die Kommune von ihrem Recht Gebrauch macht, an einzelnen Schulen Umwandlungsverfahren einzuleiten.

Es bleibt dabei, dass wir dicke Bretter bohren müssen, damit Kinder auch in NRW unabhängig von Konfession und Religion gemeinsam öffentliche Grundschulen besuchen können, und damit an allen öffentlichen Schulen die Qualifikation der Lehrer höher gewichtet wird als ihre Religionszugehörigkeit.

Dokumente