7.5.2026 (zuletzt aktualisiert am 23.5.)
In der Ratssitzung am 6.5. lehnte eine Mehrheit von CDU und AFD die Umwandlung der evangelischen Grundschule an der Lippeaue in eine Gemeinschaftsgrundschule ab. Erst im März hatten die Eltern der Schule mit einer deutlichen und gesetzlich ausreichenden Mehrheit fast 62% aller Stimmen für die Umwandlung der Schule gestimmt. Das Westfalen-Blatt berichtet, dass erstmalig eine Ratsmehrheit bei einer Entscheidung des Rates nur mit Hilfe der Stimmen der AFD erfolgte.
Eigentlich ist die Zustimmung des Stadtrates im Fall der Schulartumwandlung von Grundschulen eine Formsache. Im Schulgesetz §27 heißt es unmissverständlich:
“Ein Schulträger wandelt eine bestehende Grundschule in eine andere Schulart um, wenn … die Eltern von mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler sich … in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.“ Der Rat kann nur die notwendigen Folgebeschlüsse fassen: Schulart ändern, Schule ggf. umbenennen, Verwaltungsakt vorbereiten und das Verfahren an die Schulaufsicht bzw. Bezirksregierung geben.
Es ist schwer vorstellbar, dass die Ablehnung der Umwandlung durch den Stadtrat Bestand hat, da es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt. Die Stadt ist an das Elternvotum einer korrekt durchgeführten Abstimmung gebunden.
Auch die Bestimmungsverfahrensverordnung lässt daran keinen Zweifel. § 10 besagt:
“(1) Haben für die Umwandlung einer Grundschule Eltern gestimmt, die mehr als die Hälfte der die Schule besuchenden Kinder vertreten, so ist die Umwandlung durchzuführen. Andernfalls bleibt die bisherige Schulart unverändert.”
An keiner Stelle des Schulgesetzes oder der Bestimmungsverfahrensverordnung ist davon die Rede, dass der Stadtrat (oder die Bezirksregierung) die Entscheidung der Eltern revidieren kann.
Erstaunlich ist an dem Vorgang, dass die Diskussionen in Bad Lippspringe schon lange andauern, bereits 2025 beschäftigte sich der Rat mit der Grundschulsituation. Einzelne Ratsvertreter beweisen ein eigenartiges Demokratieverständnis. CDU-Fraktionsvorsitzender Marius Peters wird in der Neuen Westfälischen zitiert: “Die Stadt muss als Träger weiterhin die christlichen Werte vorgeben dürfen.” Man sollte erwarten, dass mittlerweile genug Zeit war, sich mit der Gesetzeslage auseinanderzusetzen.
Ergänzung 13.5.: Nach uns vorliegenden Informationen hat der Bürgermeister den Ratsbeschluss beanstandet. Diese Beanstandung hat zunächst aufschiebende Wirkung. Der Punkt wird in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufgenommen. In dieser wird der Bürgermeister darum bitten, den Elternwillen zu respektieren und entsprechend abzustimmen. Sollte der Rat mehrheitlich weiter bei seiner ablehnenden Haltung bleiben, werde der Bürgermeister gemäß § 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einholen.
Ergänzung 14.5.: Das Westfalen-Blatt berichtet, dass Bürgermeister Ulrich Lange (CDU) den Ratsbeschluss, der mit Stimen seiner eigenen Fraktion zustandekam, beanstandet hat. Infolgedessen wird der Beschluss des Rates vorerst nicht wirksam. Beim ablehnenden Beschluss habe es sich in Anbetracht der Gesetzeslage um eine “unzulässige Ermessensüberschreitung” gehandelt, verfassungsrechtliche Vorgaben seien verletzt worden. Das Elternrecht auf Mitbestimmung bei der Schulartwahl sei “verfassungsrechtlich geschützt”. Falls der Rat seinen Beschluss nicht zurücknehmen sollte, ist davon auszugehen, dass die Bezirksregierung den Beschluss kassiert.
Ergänzung 21.5.: Die CDU-Fraktion meldet sich mit einer Erklärung zu Wort, in der sie ihre Entscheidung verteidigt: Das Westfalen-Blatt zitiert daraus: “Gute Politik zeigt sich darin, alle Interessen im Blick zu behalten und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen – auch dann, wenn sie nicht jedem gefallen.” Auch Gesetze müssen nicht allen gefallen, aber man muss sich dennoch daran halten, auch demokratisch gewählte Stadträte. Die Fraktion beruft sich darauf, dass ihr die Gesetzeslage nicht klar war. Immerhin distanzieren sich einzelne Ratsmitglieder von der AfD und erklären, dass sie in voller Kenntnis der Gesetzeslage anders abgestimmt hätten.
Ergänzung 22.5.: Die Neue Westfälische zitiert aus der Presseerklärung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Marius Peters:
“Die Christdemokraten sehen sich nicht „als reines Vollzugsorgan“. Denn das Schulgesetz weise die Entscheidung über die Änderung einer Bekenntnisschule in einer Gemeinschaftsschule ausdrücklich dem Rat zu und verlangt in dem Zusammenhang eine Gesamtbetrachtung.”
Das ist falsch. Entscheidend ist allein der oben zitierte § 27 des Schulgesetzes. Peters beruft sich vermutlich auf § 81. Dieser regelt allgemein die Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen durch den Schulträger. Dort ist festgehalten, dass der Schulträger über solche Maßnahmen „nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung“ beschließt; als „Änderung“ zählen auch die Änderung der Schulform und der Schulart. § 81 ist die allgemeine Organisationsnorm; er kann aber nicht dazu benutzt werden, die ausdrückliche Regelung in § 27 für die Umwandlung von Grundschulen nach Elternabstimmung auszuhebeln.
Herr Peters, ist es denn so schwer, anzuerkennen, dass die CDU-Fraktion nicht in voller Kenntnis der Gesetzeslage abgestimmt hat, und dass es ein Fehler war, ausgerechnet diese Entscheidung mit der AfD durchzudrücken?
Quellen:
Neue Westfälische, 22.5.2026, Grundschulstreit in Bad Lippspringe: CDU erklärt Ablehnung des Eltern-Votums
Westfalen-Blatt, 21.5.2026, CDU-Fraktion äußert sich zum umstrittenen Ratsbeschluss
Neue Westfälische, 19.5.2026, Bad Lippspringer CDU-Ratsfrau distanziert sich von der AfD
Westfalen-Blatt, 13.5.2026, Bad Lippspringes Bürgermeister beanstandet Ratsbeschluss zur Bekenntnisschule
Neue Westfälische, 8.5.2026, Creuzmann: Abstimmung in Bad Lippspringe ist ein demokratiepolitischer Skandal
Westfalen-Blatt, 7.5.2026, Bad Lippspringer Rat kippt Elternvotum: Bekenntnis-Grundschule soll bleiben
Neue Westfälische, 7.5.2026, Bekenntnisschule: CDU und AfD stellen sich in Bad Lippspringe gegen den Elternwillen

