Großer Schritt für kurze Beine: Bekenntnisschulen müssen Kinder des Bekenntnisses nicht mehr grundsätzlich vorrangig aufnehmen

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Bonn, 28.8.2026 (zuletzt ergänzt am 3.9.2026)

Dass konfessionsgebundene Kinder in jedem Fall unabhängig von der Wohnungs­nähe ihre Aufnahme an jeder Bekenntnisschule in der Gemeinde vorrangig vor be­kenntnisfremden Kindern beanspruchen können, lässt sich […] aus Art. 12 Abs. 3, Art. 13 LV NRW nicht herleiten.

Katholische oder evangelische Kinder haben an einer öffentlichen Grundschule ihres Bekenntnisses in NRW nur noch dann einen Anspruch auf vorrangige Aufnahme, wenn es die nächstgelegene Schule der entsprechenden Schulart ist. Dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 26. August 2026 (AZ 19 B 830/26) verkürzt zukünftig die Schulwege für zahlreiche Kinder im Bundesland.

Wer nahe an einer Grundschule wohnt, kann nicht mehr von wohnortfernen Kindern von dieser Schule verdrängt werden. Situationen wie in Pulheim, wo nicht katholische Kinder bislang bei der Schulwahl das Nachsehen hatten, sind damit erheblich entschärft. Das Schulministerium muss mit den Kommunen nun schleunigst die Anmeldeverfahren entsprechend anpassen und kommunizieren, um Klarheit für Eltern und Schulleitungen bei der Anmeldung für das Schuljahr 2027/28 zu schaffen.

Der Vorsitzende der GEW Bonn sieht den Gerichtsbeschluss als Aufforderung, “über die Abschaffung staatlicher Bekenntnisschulen nachzudenken”.

Pressemeldung OVG NRW, 27.8.2026
Erfolgreicher Eilantrag einer konfessionslosen Schülerin auf Aufnahme in eine katholische Grundschule
“…Soweit der Senat in der Vergangenheit vereinzelt vorrangige Ansprüche konfessionsgebundener Schüler auf Aufnahme in eine Bekenntnisschule unabhängig von dem schulgesetzlich vorgegebenen Leitkriterium der Wohnungsnähe aus der Landesverfassung hergeleitet hat, hält er an dieser Rechtsauffassung nicht mehr fest.”

Ausgewählte Artikel zum Thema

General-Anzeiger Bonn, 3.9.2026, Bonn-Kessenich: Nikolausschule muss konfessionsloses Kind aufnehmen
“… Nach Ansicht der GEW lasse sich aus Landesverfassung und Schulgesetz kein Vorrang konfessionsgebundener Kinder unabhängig von der Wohnortnähe ableiten. Entscheidend müsse im Grundschulbereich das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ sein.
Rolf Haßelkus, Vorsitzender der GEW Bonn, fordert deshalb weitergehende Konsequenzen: Das Land NRW „sollte die Entscheidung zum Anlass nehmen, grundsätzlich über die Abschaffung staatlicher Bekenntnisschulen nachzudenken“. … “

Rechtslupe, 1.9.2026, Wohnortnähe schlägt Konfession – oder: der Aufnahmeanspruch an einer katholischen Grundschule in NRW
“… Die Entscheidung setzt für Aufnahmeverfahren an nordrhein-westfälischen Bekenntnisgrundschulen ein klares Rangverhältnis: Die Religionszugehörigkeit bleibt ein relevantes Auswahlkriterium, verdrängt aber nicht generell das gesetzliche Leitkriterium der Wohnortnähe. Schulen und Schulträger dürfen bekenntnisangehörige Kinder deshalb nicht allein wegen ihrer Konfession bevorzugen, wenn für sie eine andere Bekenntnisgrundschule näher gelegen ist.”

Humanistischer Pressedienst, 28.8.2026, Ein Paradigmenwechsel: Das OVG NRW entkernt das Bekenntnisschulmodell
“… Besonders bemerkenswert ist die neue Interpretation des sogenannten Homogenitätsgedankens aus Artikel 12 der Landesverfassung NRW. Dieser Gedanke wurde über Jahrzehnte als Rechtfertigung für selektive Aufnahmepraktiken herangezogen. Homogenität schien ein legitimes Ziel, das die besondere Stellung der Bekenntnisschulen erklären sollte. Das OVG löst diesen Zusammenhang nun auf. Homogenität ist kein Ziel staatlicher Auswahl, sondern allenfalls ein Effekt elterlicher Entscheidungen. Die Landesverfassung schützt die Existenz von Bekenntnisschulen, nicht aber die Herstellung religiöser Homogenität durch Ausschluss anderer Kinder.

Der Beschluss markiert einen Wendepunkt. Er ordnet die Schulstruktur des Landes neu, ohne die Bekenntnisschule abzuschaffen. Doch er entzieht ihr die Grundlage, auf der sie bisher stand. Die Schule bleibt, aber sie verliert ihren Sonderstatus. Und damit wird ein historisches Relikt der Weimarer Schulverfassung endgültig zu dem, was es längst ist: ein Modell, das unter den Bedingungen eines modernen Gleichheitsrechts nicht mehr stabilisierbar ist.”

Bürgerantrag in Bonn: Schüler*innen unabhängig von der Konfession den Zugang gewährleisten

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Bonn, 5. Juni 2021

In der Bürgerausschusssitzung der Stadt Bonn stand am 2. Juni 2021 wieder einmal das Thema Bekenntnisgrundschulen auf der Tagesordnung. Der Antragsteller beklagte in seinem Antrag, dass “die Konfession der Kinder eines der Hauptkriterien in der Grundschulwahl darstellt – und dies sogar noch mit Unterstützung durch das Schulamt der Stadt Bonn.” Weiter führt der Antragsteller aus:

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10 Jahre Kurze Beine – kurze Wege – kein Grund zum Feiern…

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Bonn, 17.12.2019

Auf dieses Jubiläum hätten wir gerne verzichtet: ES GIBT UNSERE INITIATIVE JETZT SEIT 10 JAHREN!

Heute hat der Bonner General-Anzeiger über uns berichtet: https://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bad-godesberg/konfession-soll-bei-aufnahme-an-schule-in-bad-godesberg-kein-kriterium-sein

2009 haben wir uns gegründet, weil Kinder aufgrund ihrer “falschen” oder fehlenden Konfessionszugehörigkeit an ihrer örtlichen Grundschule nicht aufgenommen wurden. Danach haben wir gelernt, dass es ganze Städte in unserem Bundesland NRW gibt, in denen Lehrer*innen, die nicht katholisch sind, keine Chance haben, Grundschulrektor*innen zu werden, wenn die Sache mit dem Bekenntnis nicht stimmt. Wir haben auch gelernt, dass das alles unglaublich schwer zu ändern ist. Staatliche Bekenntnisschulen stehen in der Landesverfassung, die wird nicht mal eben geändert, egal wie überholt ihre Regelungen sind. Die Familie eines abgelehnten Kindes hat sich sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Richter lehnten es aber ab, über die Klage zu entscheiden. So bleibt alles beim alten.

Obwohl Politiker*innen aus allen demokratischen Parteien uns (teilweise nur im Privaten) versichert haben, dass staatliche Bekenntnisschulen natürlich nicht mehr in unsere Zeit passen, gibt es kaum Aussichten auf Veränderung. 

Das ist verrückt, aber WIR GEBEN NICHT AUF!

Neue Schulen in Bonn und Münster werden Gemeinschaftsgrundschulen

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Bonn, 31.10.2018

Im Bonner Ortsteil Buschdorf waren die Eltern vom 29. bis 31. Oktober aufgerufen, über die zukünftige Schulart der bisherigen Dependance der Katholischen Grundschule Paulusschule zu entscheiden. Eine klare Mehrheit der Eltern entschied sich bei der Abstimmung dafür, dass die zukünftig selbständige Schule eine Gemeinschaftsgrundschule werden soll. Das entspricht auch der Zusammensetzung der bisherigen Schülerschaft. Nach den uns vorliegenden Informationen war die Stimmenverteilung wie folgt:

  • 18 katholische Schule
  • 1 evangelische Schule
  • 18 Weltanschauungsschule
  • über 50 Gemeinschaftsgrundschule

In dem bei jungen Familien beliebten Buschdorf haben Eltern damit zukünftig die Wahl zwischen der neuen Gemeinschaftsgrundschule und einer katholischen Grundschule, die bislang die einzige Grundschule im Ort war. Mehrere Versuche von Eltern, die katholische Grundschule in eine Schule für alle Buschdorfer Kinder umzuwandeln, waren in den letzten Jahren knapp gescheitert.

Auch Münster erhält ab dem Schuljahr 2019/20 eine neue Gemeinschaftsgrundschule. Damit gibt es im Stadtteil Wolbeck zukünftig eine Alternative zur bislang einzigen Grundschule im Ort, die an das katholische Bekenntnis gebunden ist. Bei der Abstimmung über die neue “Städtische Grundschule Wolbeck-Nord” ergab sich keine ausreichende Mehrheit für eine bestimmte Schulart. In einem solchen Fall wird die Schule als Gemeinschaftsschule eingerichtet.

Wie integrativ wirken Bekenntnisgrundschulen in NRW?

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Bonn, 17.3.2018 (überarbeitet und ergänzt am 18.3.)

Im Vorlauf der Landtagswahl 2017 hat die AfD als einzige im Landtag vertretene Partei nicht zu unseren Wahlprüfsteinen Stellung genommen. Es ist bislang nicht klar, was die Partei davon hält, dass es staatliche Bekenntnisschulen gibt. Nun hat die Partei offenbar das Thema für sich entdeckt. Ihr schulpolitischer Sprecher Helmut Seifen (er war bis vor kurzem Direktor eines Gymnasiums), hat am 1. März eine Kleine Anfrage mit dem Titel “Bekenntnisschulen in NRW” an die Landesregierung gestellt, in der er offensichtlich einen Zusammenhang herstellt zwischen der Schulart (Bekenntnisgrundschule oder Gemeinschaftsgrundschule) und dem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund. Eine Positionierung der Partei gegenüber Bekenntnisschulen wird aber aus der Anfrage bislang nicht ersichtlich.

Seifen hat bereits im Januar eine Kleine Anfrage mit dem Titel “Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund” gestellt. Darin  musste das Schulministerium (in vermutlich sehr mühevoller Kleinarbeit) auflisten, wie Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund auf verschiedene Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Gymnasium) aufgeteilt sind. Aus der Antwort geht hervor, dass an einem Drittel aller Grundschulen in NRW mehr als die Hälfte der Kinder einen Migrationshintergrund (=Zuwanderungsgeschichte) haben. Das heißt, dass diese Kinder entweder selbst im Ausland geboren wurden oder mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde oder dass im Alltag des Elternhauses nicht deutsch gesprochen wird.

An 10% aller Grundschulen haben mehr als 75% der Kinder eine Zuwanderungsgeschichte, an knapp 3% sind es mehr als 90%. Bei Durchsicht der Liste von 260 Schulen mit über 75% Kindern mit Zuwanderungsgeschichte sieht es zunächst so aus, als wären alle Schularten gleichermaßen betroffen. Tatsächlich zeigen sich aber erhebliche Unterschiede zwischen den Schularten: So haben fast 11% aller staatlichen Gemeinschaftsgrundschulen den besagten 75%-Anteil, aber nur 4% der katholischen und 8% aller evangelischen Bekenntnisschulen. Am höchsten ist der Anteil von Migrantenkindern im Durchschnitt an privaten Ersatzschulen: an 25% dieser Schulen haben 75% oder mehr Kinder eine Zuwanderungsgeschichte.

Am Beispiel Bonn lässt sich dies gut veranschaulichen: Von insgesamt 52 Grundschulen der Stadt sind 29 Gemeinschaftsgrundschulen, 19 katholisch, 2 evangelisch, und 2 sind private Ersatzschulen. Auf der 75%-oder-mehr-Liste befinden sich 8 dieser Grundschulen: 6 davon sind Gemeinschaftsgrundschulen, 1 ist eine evangelische Bekenntnisschule und 1 weitere ist die Independent Bonn International School, eine Privatschule.

Die Auflistung des Ministeriums erhärtet also den Hinweis darauf, dass Bekenntnisgrundschulen insgesamt zur Segregation von Schülern mit und ohne Migrationshintergrund beitragen.  Selbstverständlich wollen wir damit nicht die engagierte Arbeit in Frage stellen, die an jeder einzelnen Schule geleistet wird.

Bonner Rat fordert sichere und kurze Wege für Bonner Grundschulkinder

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Bonn, 11. November 2017 (aktualisiert 8.5.2018)

Wie schön! Der Bonner Rat unterstützt unser Anliegen und setzt sich für eine Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsschulen ein. So steht es auf den Seiten der Bundesstadt: Weiterlesen

Anmeldung zur öffentlichen Grundschule – Bekenntnis schlägt Wohnort

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Bonn, 1.11.2017

Pünktlich zum Beginn der Anmeldungen für das Schuljahr 2018/19 beschäftigt sich der Bonner Stadtrat am 9. November mit dem Bürgerantrag der Initiative Kurze Beine – kurze Wege zur “Sicherung kurzer Schulwege für Bonner Grundschulkinder unabhängig von Konfession und Religion”. Den Antrag der Initiative, in allen Bonner Bekenntnisgrundschulen über die konfessionelle Ausrichtung abstimmen zu lassen, lehnte der Schulausschuss zwar ab. Im Grundsatz aber unterstützte die Mehrheit der Mitglieder das Anliegen der Initiative und formulierte statt dessen eine Petition an die Landesregierung. Im Wortlaut heißt es in dem nun vorliegenden Beschlussvorschlag, der in der Bonner Schulausschusssitzung vom 12. September von den Fraktionen von SPD, Grünen und Linken unterstützt wurde: Weiterlesen

Bonner Schulausschuss setzt sich für Änderung der Landesverfassung ein

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Bonn, 13.9.2017 (aktualisiert 16.9.2017)

In seiner Sitzung vom 12. September hat der Schulausschuss des Rates der Stadt Bonn nach langer Diskussion mehrheitlich beschlossen, die Landtagsfraktionen zur Änderung der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen aufzufordern, um das Nebeneinander von Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen zu beenden. Der Ausschuss reagierte so auf eine Reihe von Bürgeranträgen, in denen betroffene Familien auf die Umstände der Ablehnung ihrer Kinder an der wohnortnahen Bekenntnisgrundschule hingewiesen hatten und eine Änderung der Aufnahmebestimmungen forderten. Die zentrale Forderung aller Anträge lautete, dass nicht die Religionszugehörigkeit entscheiden darf, ob ein Kind auf eine Stadtteilschule gehen kann oder nicht, insbesondere dann nicht, wenn diese Schule sich in städtischer Trägerschaft befindet und ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Weiterlesen

Schulausschuss der Stadt Bonn befasst sich mit Bekenntnisschulen

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Am 13.6.2017 beschloss der Bürgerausschuss der Stadt Bonn mit großer und fraktionsübergreifender Mehrheit, die Anliegen zum Thema Bekenntnisschulen an den Schulausschuss zu überweisen. Dort sollen die Antragsteller in der Sitzung am 12. September Rederecht erhalten, um ihr Anliegen vorzustellen. Quer durch alle Fraktionen wurde viel Verständnis für die Forderung geäußert, dass öffentliche Grundschulen allen Kindern im Umfeld der Schule unabhängig von Glaube und Bekenntnis offenstehen sollten.

Weitere Informationen

Bonn braucht keine öffentlichen Bekenntnisschulen…

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…sondern Grundschulen, die allen Kindern im Umfeld unabhängig von Glaube und Bekenntnis offenstehen. 

Diesen Tenor kann man aus einer ganzen Reihe von Anträgen herauslesen, die im Bürgerausschuss der Stadt Bonn am Dienstag, den 13.6.2017 behandelt werden (siehe Ratsinformationssystem der Stadt Bonn, Dokumente 1711094 bis 171114). Die Sitzung ist öffentlich. Tagungsort ist der Ratssaal des Bonner Stadthauses, Beginn ist um 18 Uhr, die Anträge zum Thema Bekenntnisschule stehen gleich zu Beginn der Sitzung auf der Tagesordnung.

Einer der Anträge stammt von der Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” (direkter Link zum Antrag). Wir fordern darin die Stadt Bonn auf, an allen Bonner Bekenntnisgrundschulen ein Abstimmungsverfahren über die Schulart durchzuführen.  Weiterlesen