Bekenntnisgrundschulen in NRW – Zahlen und Statistisches

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(zuletzt aktualisiert: 17.01.2025)

Die Länge des Schulwegs für die kleinsten Schüler/innen und die Verwirklichung des Prinzips der Religionsfreiheit an Grundschulen hängt für Lehrkräfte und Schüler/innen in großen Teilen Nordrhein-Westfalens maßgeblich von der Konfession ab. Die Verfassung des Landes garantiert die Existenz staatlicher Bekenntnisschulen. 2015 wurde durch eine Schulgesetzänderung die Umwandlung von Bekenntnisschulen etwas erleichtert und die strikte Bekenntnisbindung von Lehrkräften aufgeweicht und damit der (gelebten) Realität angenähert.

Die Situation an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen war insgesamt aufgrund des Geburtenrückgangs bis 2015 durch abnehmende Schülerzahlen gekennzeichnet, seit 2016 steigen die Schülerzahlen wieder. Der Anteil katholischer und evangelischer Kinder an den Grundschulen des Bundeslandes geht stetig und zunehmend rasant zurück: Waren 2001 noch 74,4% getauft (ev. oder röm.-kath.), so waren es im Schuljahr 2024/25 nur noch 45,4% (im Vorjahr noch 46,7%) – deutlich weniger als die Hälfte aller Grundschulkinder sind also getauft. Der Anteil der Grundschulkinder, die keiner Religion zugeordnet sind, erhöhte sich dagegen im gleichen Zeitraum von 9,4% auf 24,8%. Der relative Anteil muslimischer Kinder erhöhte sich in diesem Zeitraum ebenfalls deutlich von 11,8% auf 21,3% (im Vorjahr noch 20,8%).

Bekenntnisgrundschulen in NRW in Zahlen (alle Zahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2023/24)

Insgesamt gibt es 723.471 Grundschulkinder (1970: 1.071.127), davon sind

  • 27,4% römisch-katholisch (2001/2: 44,2%)
  • 24,8% ohne Konfession (2001/2: 9,4%)
  • 21,3% muslimisch (2001/2: 11,8%)
  • 18,0% evangelisch (2001/2: 30,2%)
  • 8,5% andere Konfessionen

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Josefschule Menden: Anders als die Mehrheit der Eltern weiterhin katholisch

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Bonn, 25.1.2015

Im September berichteten wir über die Pläne von Eltern in Menden, ihre katholische Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Weniger als die Hälfte der Kinder an dieser Schule sind katholisch. Der Schulleiter selbst zeigte Verständnis für die Bestrebungen. Er erklärte damals, dass…

…Eltern anderer Glaubensrichtungen regelmäßig zusammenzucken, wenn er ihnen erklärt, dass ihr Kind auf jeden Fall zum Gottesdienst mit in die Vincenzkirche muss, dass jeden Morgen gebetet wird, dass ein Kreuz in der Klasse hängt und der Religionsunterricht verpflichtend ist. Gerade in der Innenstadt mit ihrem höheren Migrantenanteil sei man inzwischen die einzige Grundschule, auch daher rühre letztlich der Wandel. Auf der anderen Seite seien auch Gemeinschaftsschulen christlich geprägt: „Sie feiern auch Weihnachten oder St. Martin.“
(WAZ 29.9.2014, Debatte zu Bekenntnis der Josefschule Menden)

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Gute Gründe, gute Schulen umzuwandeln

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Klaus Kaiser (stellv. Vorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender), in einem WDR-Beitrag vom 24.9.2014:

“Die Konfessionsschulen sind Teil unserer Bildungslandschaft, sie haben sich bewährt und sie werden von Eltern sehr stark nachgefragt, weil sie eben erfolgreich sind, und es gibt keinen Grund, Konfessionsschulen in breiter Front abzuschaffen.” 

Rolf Weißner (stellv. Vorsitzender CDU Werne), wa.de, 26.9.2014:

Rolf Weißner (CDU) appellierte an die Verwaltung, mit den Schulen das Gespräch zu suchen, damit diese sich in Gemeinschaftsgrundschulen umwandeln. Weißner: „Das christliche Weltbild kann man auch im Schulprogramm festlegen. Dafür brauchen wir keine Konfessionsschule.“

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VG Minden: Keine Religionsfreiheit für kurze Beine

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Das Verwaltungsgericht Minden hat am 28.2.2014 entschieden (vollständiges Urteil hier, und hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts):

Auch eine öffentliche Bekenntnisschule mit nur 40% katholischen Kindern darf von allen Kindern verlangen, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen.

Das Kind Bülent ist mittlerweile ohnehin an einer anderen Schule und würde wohl kaum an die Bonifatiusschule zurückwechseln wollen. Dennoch hat Bülents Familie erreicht, dass der Gesetzgeber vom Gericht ausdrücklich ermahnt wurde: Die Politik ist gefordert, endlich für eine Anpassung der Schullandschaft an die Realität zu sorgen. Das Gericht legt dem Landtag sogar eine Verfassungsänderung nahe.

Das Gericht stellt fest, dass die Schullandschaft in Paderborn nicht dem Bedarf entspricht: “Wegen der weitreichenden Folgen des Verlusts der Eigenschaft als Bekenntnisschule sei es Sache des Schulträgers, im Rahmen seiner Befugnis zur örtlichen Schulplanung notwendige Anpassungen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Schulangebots vorzunehmen.”

Auch die Landespolitik wird aufgefordert, tätig zu werden: “Es sei vorrangig eine politische Aufgabe, die noch offenen Fragen zur Bedeutung der Bekenntniszugehörigkeit bei dem Besuch öffentlicher Bekenntnisschulen und der Anpassung an geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu klären. Aus bundesrechtlicher Sicht sei der Landesverfassungsgeber nicht verpflichtet, öffentliche Bekenntnisschulen einzurichten. Er könne auch vorrangig Gemeinschaftsgrundschulen anbieten.”

Presseschau

28.2.2014

Sehenswerter Beitrag: Vertreter von Stadt und Bezirksregierung können die Vorwürfe des Gerichts nicht nachvollziehen, dass sie ihre Schullandschaft nicht an die gesellschaftlichen Bedingungen angepasst haben. Tatsächlich fehlt hierfür die gesetzliche Grundlage.

“…Die nächste „Gemeinschaftsschule“ ist 3,5 Kilometer entfernt. Bülent müsste 55 Minuten vor Schulbeginn den Bus nehmen und dabei auch noch umsteigen. Das wollten die Eltern dem Siebenjährigen nicht zumuten. Seit letztem Sommer fahren sie ihn täglich mit dem Auto in die Schule und holen ihn ab….”

“…Den Einwand, dass in der Schule die katholischen Schüler längst in der Minderheit seien, ließ das Gericht nicht gelten. Die Richter mahnten aber die Stadt Paderborn, für ein bedarfgerechtes Schulangebot zu sorgen, und notfalls eine Schule ohne Elternbefragung umzuwandeln. Mit anderen Worten: Die Schulplaner müssen reagieren, wenn sich die Bevölkerungsstruktur in einer Stadt ändert.”

1.3.2014

“…[Das Gericht] kam dann doch noch zu einer in Teilen überraschenden Pointe: Die Auffassung der Stadt und der Bezirksregierung ihnen seien da die Hände gebunden, teilte das Verwaltungsgericht ausdrücklich nicht. Es sei rechtlich nicht nachvollziehbar, dass nur die Eltern in einem komplizierten Quorums-Verfahren dafür sorgen könnten, dass aus einer Bekenntnisschule eine Gemeinschaftsschule wird.”

 

“Alle Kinder müssen alle staatlichen Schulen besuchen können!”

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Update 27.3.2014:
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen und der Säkularen Grünen NRW zur Podiumsveranstaltung vom 18.3.2014 in Köln:
Alle Kinder müssen alle staatlichen Schulen besuchen können!

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„Wir brauchen keinen Eisernen Vorhang in den Gemeinden!“

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Mit diesen Worten wandte sich 1955 ein Schulleiter gegen die Pläne, eine Gemeinschaftsgrundschule in eine Bekenntnisschule umzuwandeln. Im Gegenzug warnte die katholische Kirche, Freunden der Gemeinschaftsschule drohe der „Zorn Gottes“. Der Ton hat sich geändert, mittlerweile schätzt die katholische Kirche das göttliche Temperament anders ein und ist bereit, Bekenntnisschulen aufzugeben.

In der Sache erinnert indes vieles noch heute an die Situation vor über 60 Jahren. Im Jahr 2013 führte erst die Klage einer Paderborner Familie gegen die Ablehnung ihres Sohnes an einer städtischen Bekenntnisschule dazu, dass sich der nordrhein-westfälische Landtag endlich der Thematik annimmt und eine konkrete Gesetzesinitiative ankündigt. Die Neue Westfälische Zeitung berichtet am 27.2.2014 über eine Veranstaltung mit der Grünen Landtagsabgeordneten Sigrid Beer. Sie stellt in Aussicht, dass noch vor dem Herbst das Schulgesetz geändert werden soll, um die Umwandlung von Bekenntnisschulen erheblich zu erleichtern. Offenbar soll dieser Weg sogar gegen die Stimmen der CDU eingeschlagen werden, die sich immer noch gegen Änderungen sperrt.

Schulrechtsänderung zur Beendigung von Diskriminierung an Bekenntnisschulen?

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Es ist kaum ein paar Monate her, dass mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchrÄG) zum letzten Mal das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geändert wurde. Ziel war die Umsetzung der Inklusion. Unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf fand offensichtlich keine Berücksichtigung. Nach wie vor dürfen auch öffentliche “inklusive Schulen” nach religiösen Kriterien ausgrenzen.

Am 19. März 2014 findet im Schulausschuss die erste öffentliche Anhörung zur nächsten Gesetzänderung statt. Das gemeinsam von SPD, Grünen und CDU eingebrachte “Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung schulgesetzlicher Vorgaben” enthält bislang keine Hinweise auf eine Neuregelung an Bekenntnisschulen.

Aber vielleicht trauen sich die Parteien ja doch, im Verlauf des Verfahrens endlich die diskriminierenden Regelungen aus dem Schulgesetz zu entsorgen. Weiterlesen

Rechtsprechung zu Bekenntnisschulen in NRW

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In den vergangenen Jahren mussten sich Gerichte in vielen Verfahren mit öffentlichen Bekenntnisschulen in NRW auseinandersetzen. Zuallererst zu nennen ist die Verfassungsbeschwerde gegen die Schulreform von 1968. In den vergangenen Jahren gab es zudem zahlreiche Verwaltungsgerichtsverfahren, etwa wenn Kommunen versuchten, ihre Schullandschaft an veränderte Bedingungen anzupassen, oder wenn Eltern gegen die Ablehnung an der Wunschschule klagten. Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über uns bekannte Verfahren. Weiterlesen

Wie kurze Wege der Bildungsgerechtigkeit dienen

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Sämtliche im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sind sich einig: „Alle Kinder sollen ungeachtet ihres kulturellen Hintergrundes gemeinsam unterrichtet werden.” Die deutsche Bildungsrealität sieht anders aus. In einem Artikel auf Migazin.de über Segregation im Klassenzimmer untersucht Autorin Gabriele Voßkühler Ursachen und Folgen des Phänomens, dass in Deutschland Kinder häufig „nach Herkunft getrennt“ zur Schule gehen. Weiterlesen

Bekenntnisschulen NRW 2013: Bewegung, aber noch keine Veränderung

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NRW 2013: Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen bleibt konfessionsgebunden

Vor einem Jahr fassten wir unsere Forderungen so zusammen:

Wir sind gespannt, ob 2013 endlich

  • die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen erleichtert wird;
  • die Diskriminierung bekenntnisfremder Kinder an Bekenntnisgrundschulen beendet wird;
  • Lehrkräfte an Grundschulen unabhängig vom Bekenntnis landesweit gleiche Anstellungschancen bekommen und das Leitungsproblem wenigstens nicht mehr “konfessionell verschärft” wird;
  • der Glaube oder Nichtglaube von Kindern bzw. deren Familien ernster genommen wird als es durch eine Aufnahmeerklärung geschieht, die dazu dient, den formell vorhandenen Minderheitenschutz an Bekenntnisschulen auszuhebeln.

Um es kurz zu machen: Obwohl sich 2013 hat die Situation sogar noch deutlich verschärft hat und das Thema viel öffentliche Aufmerksamkeit bekam, hat sich in keinem der oben genannten Punkte gesetzlich etwas geändert. Weiterlesen