Umwandlung aller katholischen Grundschulen in Lohne?

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Das niedersächsische Lohne hat 6 katholische Grundschulen. Oder anders ausgedrückt: Alle Grundschulen in Lohne sind katholisch. Nun ist Lohne traditionell durchaus sehr katholisch geprägt. Aber es ist nicht so, dass alle Kinder römisch-katholisch getauft wären. Keineswegs. Tatsächlich sind es noch gut 50%, Tendenz sinkend. Erfreulicherweise hat man sich darauf geeinigt, dass all diese Schulen Kinder aller Bekenntnisse in ihrem Einzugsbereich aufnehmen. Nun gilt in Niedersachsen – anders als in NRW – aber eine Regelung, wonach eine Abstimmung über die Bekenntnisbindung durchgeführt werden muss, wenn der Anteil bekenntnisfremder Kinder 30% erreicht. Diese Abstimmung soll an allen 6 Grundschulen im Schuljahr 2020/21 stattfinden.

An sich spricht alles dafür, die Schulen geschlossen umzuwandeln, damit alles so bleiben kann, wie es war. Durch die Elternabstimmung steht aber genau das auf der Kippe. Das Nachrichtenportal OM Online zitiert hierzu Wolfram Amelung, der sich lange Jahre mit einer Elterninitiative für die Umwandlung der Lohner Grundschulen einsetzte:

Andernorts habe man an öffentlichen Schulen längst darauf verzichtet, Schülerschaften zu unterscheiden. Er nennt Papenburg als Beispiel. Dort sei unter Einbeziehung der Schulleitungen, der Eltern und der Kirchen ein “Umwandlungsprozess aller Bekenntnisschulen unabhängig von der Konfessionsstruktur in der jeweiligen Schülerschaft aktiv umgesetzt” worden. “Das ist von der Stadt Lohne als Schulträger der hiesigen Bekenntnisgrundschulen unverständlicherweise nicht gewollt.”

OM online, 2.2.2021, Bekenntnisschulen: Abstimmung erfolgt nach den Osterferien

Der Unterschied zwischen Gemeinschaftsschule und Bekenntnisschule

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Die WDR-Lokalzeit berichtete am 22.4. über die derzeit laufende Abstimmung über die Schulumwandlungen in Telgte (online verfügbar bis 29.4.). Dabei kommt auch ein Vater zu Wort, der sich für den Erhalt der katholischen Bekenntnisschulen einsetzt. Er möchte, dass seine Kinder auch in der Schule eine durch und durch katholische Erziehung genießen. Und sagt:

“Das ist ja genau der Unterschied zwischen der Gemeinschaftsschule und der Bekenntnisschule. An der Gemeinschaftsschule wird der Religionsunterricht als reine Wissensvermittlung gemacht, und in der Bekenntnisschule ist eben das ganze Schulleben durchdrungen von dem Glauben, einschließlich der christlichen Feste, Gottesdienstfeiern, und all das gehört dazu.”

Einspruch! Die Landesverfassung Nordrhein-Westfalen definiert die beiden Schularten wie folgt (Art. 12, Abs. 3):

In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Der Religionsunterricht unterscheidet sich an beiden Schularten grundsätzlich nicht. Er wird in beiden Schulen als bekenntnisorientierter Unterricht erteilt. An Gemeinschaftsgrundschulen können nicht katholische Kinder allerdings nicht darauf verpflichtet werden, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen. Christliche Feste können ausdrücklich hier wie dort gefeiert werden, und auch an Gemeinschaftsgrundschulen gibt es Schulgottesdienste. Man könnte einen Unterschied dahingehend konstruieren, dass an Gemeinschaftsschulen nicht der komplette Unterricht von religiöser Erziehung durchdrungen ist. In der Praxis ist das allerdings ohnehin an den wenigsten Bekenntnisschulen der Fall, der Schulalltag unterscheidet sich in der Regel nicht zwischen beiden Schularten. Hinzu kommt, dass es nicht gerade überzeugend ist, Nächstenliebe zu lehren und schon bei der Aufnahme an der Schule das Gegenteil zu praktizieren.

Katholische Bekenntnisschule in Harsewinkel weist 15 Kinder ab

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Es gibt schönere Briefe, die man kurz vor Weihnachten bekommt. Die Kardinal-von-Galen-Schule, eine öffentliche katholische Grundschule im Kreis Gütersloh, verschickte am 19. Dezember 15 Ablehnungsschreiben, weil es dort mehr Anmeldungen als Plätze gab. Zahlreiche nicht katholisch getaufte Kinder erhielten keinen Platz. Glocke-online berichtet über einen der Härtefälle:

„Der Vater evangelisch, die Mutter katholisch, das Kind evangelisch – es wurde abgelehnt, obwohl alle anderen Kinder aus der Kita-Gruppe demnächst die Kardinal-von-Galen-Schule besuchen dürfen.“

die-glocke.de, 12.1.2020

Es ist schon für die Eltern nicht nachvollziehbar, dass es heute noch eine konfessionelle Trennung von Kindern an öffentlichen Schulen gibt, die dazu führt, dass das eigene Kind die Einschulung nicht mit den Nachbarskindern erleben wird. Aber wie erklärt man das dem eigenen Kind? Dass die nächste Schule in diesem Fall nur 850 Meter weiter weg gelegen ist, hilft dem Kind nicht, wenn es morgen demnächst ein gutes Stück vor den Freundinnen und Freunden das Haus verlassen muss.

Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen zulässig.

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Wie schön – das Schulministerium hat mal eben entschieden, dass man das mit dem Schulgesetz nicht so genau nehmen muss. Dort steht zwar klipp und klar, dass der Rektor oder die Rektorin einer katholischen Schule katholisch sein muss, und zwar ohne Ausnahme. Die gelten nämlich ausdrücklich nur für die “übrigen” Lehrerinnen und Lehrer. Wir zitieren:

§26 (6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden.
An Bekenntnisschulen müssen
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und
2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.

Aber in Gladbeck ist das jetzt egal. Dort darf die evangelische Bewerberin die Schulleitung nun doch übernehmen, weil man keine katholischen Bewerber gefunden hat. Das freut uns für die Josefschule und für Frau Wiwianka sehr. Weiterlesen

Schulausschuss Gladbeck fordert neues Schulgesetz

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„In Sorge um ein funktionierendes Grundschulsystem in Gladbeck und in Nordrhein-Westfalen bittet der Schulausschuss der Stadt Gladbeck dringend darum, die Besetzung der Leitungsstellen nicht an ein entsprechendes Bekenntnis, sondern ausschließlich an die fachliche Eignung und Befähigung entsprechender Lehrerinnen und Lehrer zu koppeln. Wir sehen hier ein Gesetz, das nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht und deshalb dringend angepasst werden muss!“ 

Dem ist nichts hinzuzufügen. Es sei aber der Hinweis erlaubt, dass Schulministerin Gebauer bislang noch nicht erkennen lässt, dass sie ernsthaft nach Lösungen sucht. Noch im April sagte sie im Gespräch mit dem Bonner General-Anzeiger:

GA: Finden Sie es noch zeitgemäß, dass katholische und evangelische Schulen andersgläubige Kinder ablehnen dürfen?
Gebauer: Ich verfolge diese Debatte schon länger. In Bonn ist das ein Problem. Aus den anderen Landstrichen ist mir das in den vergangenen Jahren nicht so stark widergespiegelt worden.

Quellen

“Ein Schulgesetz, in dem eine solche Engstirnigkeit verankert ist, muss dringend geändert werden.”

Kurzmitteilung

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Fällt Ihnen auf dieser Übersicht von Grundschulen auf der Webseite der Stadt Borken etwas auf?

Von der Webseite der Stadt Borken

Uns auch nicht. Tatsächlich muss man einiges an Recherche betreiben, um festzustellen, dass 6 der 7 Grundschulen in Borken katholische Grundschulen sind. Selbst aus den Webseiten der Grundschulen geht oft nicht hervor, dass sie bekenntnisgebunden sind. Tatsache ist: Nur eine einzige Grundschule steht als Montessorischule Lehrern und Schülern unabhängig vom Taufschein offen. An allen anderen Schulen gilt bei der Aufnahme von Kindern ebenso wie bei der Einstellung von Lehrkräften: Katholiken zuerst. In der Praxis betreiben die meisten der Schulen im Alltag eine weltoffene Ökumene und arbeiten mit der örtlichen evangelischen und katholischen Kirchengemeinde zusammen.  Eine Schulleiterin betont ausdrücklich, wichtiger als das “Etikett” Bekenntnisschule sei, dass Werte wie Toleranz und Achtsamkeit im Schulalltag gelebt würden.

Von einer Benachteiligung nichtkatholischer Schülerinnen und Schüler ist uns nichts bekannt. Evangelische oder ungetaufte Lehrkräfte haben in Borken allerdings ganz offensichtlich schlechte Karten, obwohl an mehreren der Bekenntnisschulen der Rektoren- oder Konrektorenposten vakant ist. Weiterlesen

Katholische Kirche will verhindern, dass Hilden Geld einspart, indem es Kindern kurze Wege zur Grundschule emöglicht

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Die Stadt Hilden würde gerne Millionen einsparen, indem sie für eine gleichmäßigere Verteilung der Erstklässler auf die existierenden acht städtischen Grundschulen sorgt.

“Die Ausnutzung vorhandener Kapazitäten würde für die Stadt eine große Kostenersparnis bringen: Das “ungesteuerte Verfahren” kostet fast neun Millionen Euro, das Verfahren nach Wohnortprinzip rund sechs Millionen – für den Ausbau von Räumen und Mensen bei steigenden Schülerzahlen, wovon alle Prognosen derzeit ausgehen.”
(Zitat aus Zeitungsartikel der Rheinischen Post, s. unten)

Konkret möchte sie, dass mehr Kinder die jeweils wohnortnächste Grundschule besuchen.  Erschwert wird diese gleichmäßige und planbare Verteilung dadurch, dass die beiden katholischen Grundschulen besonders beliebt sind. Nun hat sich ein Arbeitskreis des Schulausschusses überlegt, dass an diesen beiden Schulen nur noch katholisch getaufte sowie schulnah wohnende Kinder angemeldet werden – indem zukünftig dort weniger Eingangsklassen gebildet werden. Tatsächlich ist es genau so auch in der Landesverfassung und im Schulgesetz vorgesehen. Dort heißt es klipp und klar:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Verwaltungsgerichte haben in den vergangenen Jahren festgestellt, dass das auch genau so zu verstehen ist: Katholische Schulen sind Schulen, in denen katholische Lehrkräfte katholische Schülerinnen und Schüler unterrichten.

Das katholische Schulreferat ist allerdings nicht einverstanden mit der Reduzierung der aus dem Schulentwicklungsplan resultierenden Verkleinerung der katholischen Schulen und hat Protest dagegen eingelegt. Die Vertreterin des Erzbistums Köln ist der Ansicht, dass Eltern auch dann einen Anrecht auf einen Schulplatz auf einer katholischen Grundschule hätten, wenn die Kinder nicht katholisch getauft seien. Die Zügigkeit der Schulen solle ungeachtet der Kosten entsprechend erhöht werden – es ist ja nicht das Geld der Kirche, das da ausgegeben werden soll…

Wir sind neugierig, wie das Verwaltungsgericht entscheidet, falls die katholische Kirche wie bereits angedroht gegen den Schulentwicklungsplan klagt (s. auch Kommentar der Rheinischen Post). Das Verwaltungsgericht Minden hat 2014 eindeutig formuliert, dass nicht katholische Kinder nur “ausnahmsweise” auf Bekenntnisschulen aufzunehmen sind: “Der Anspruch eines bekenntnisfremden Kindes auf Aufnahme besteht daher nur ausnahmsweise, wenn dieses Kind weder eine Schule des eigenen Bekenntnisses noch eine Gemeinschaftsschule in zumutbarer Entfernung erreichen kann.” Warum die Stadt die Zügigkeit an Ausnahmen orientieren soll, ist für uns nicht nachvollziehbar, sofern es derartige Kosten nach sich zieht. Für 2018 gab es an der katholischen Astrid-Lindgren-Schule gerade einmal 33 Anmeldungen von katholischen Kindern. Bei 2 Eingangsklassen sind damit 23 weitere Plätze für nicht katholische Kinder aus dem Viertel. Leider wird aus den Artikeln nicht klar, zu welchem Prozentsatz die Anmeldungen katholischer Kinder wohnortfern sind und ob dadurch schulnah wohnende konfessionsfremde Kinder keinen Platz an der Schule bekommen. Wenig überraschend halten wir es für sinnvoll, die Bekenntnisbindung der Schule aufzuheben. Wir gehen davon aus, dass die Beliebtheit der Schule zu einem großen Teil aus ihrer zentralen Lage resultiert und nicht aus ihrer “Religiosität”, andernfalls dürfte man ja auch entsprechend volle Kirchen zu erwarten.

Quelle:

Schulleiterin setzt sich für Umwandlung von Bekenntnisschule ein

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Update 12.3.2018: Mit überwältigender Mehrheit (186 von 219 Abstimmungsberechtigten) haben sich die Schmallenberger Eltern im Februar 2018 für eine Umwandlung der Schule entschieden. (Quelle)


Ursprünglich veröffentlicht am 13. Okt 2017

Respekt. In Schmallenberg hat die Leiterin eines Schulverbands aus einer Katholischen Grundschule mit einer Gemeinschaftsgrundschule erkannt, welche Konsequenzen die Gerichtsentscheidung von April 2016 hat. Sie bat den Schulausschuss der Stadt, ein Umwandlungsverfahren für den katholischen Standort einzuleiten:

“Fontaine war anfangs selbst dafür, die Bekenntnisschule möglichst zu halten, mittlerweile scheint die Rechtslage aber eindeutig. Elternvertreter beider Standorte hatten sich im Mai bereits mehrheitlich für eine Umwandlung zur Gemeinschaftsgrundschule ausgesprochen.”

Der Rat folgte dem Anliegen, nun sollen die Eltern Anfang nächsten Jahres über die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule abstimmen.

Quelle: Westfalenpost, 13.10.2017, Eltern sollen mitentscheiden über Zukunft der Grundschule

Umwandlung der Katholischen Grundschule Buschdorf in Bonn zum dritten Mal gescheitert

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Bonn, 1. Mai 2017

Erneut scheiterte der Versuch von Eltern, die einzige Grundschule im Bonner Ortsteil Buschdorf von einer öffentlichen katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Es war der dritte Anlauf nach 2010 und 2011, die Schule für alle ortsansässigen Kinder unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zu öffnen. 2010 und 2011 hatten sich große Mehrheiten für eine Umwandlung ausgesprochen, sie scheiterten aber an der damaligen gesetzlichen Hürde. Damals waren zwei Drittel aller Stimmen für eine Umwandlung nötig. Dieses Mal nahmen nur etwas mehr als die Hälfte aller Eltern an der Abstimmung teil, und lediglich 27% aller Eltern stimmten für die Umwandlung, nötig gewesen wären die Stimmen der Eltern von mindestens 50% aller Kinder an der Schule.

Die Elterninitiative “pro KGS Buschdorf” freut sich. Ihr Sprecher Markus Goller findet es richtig, wenn Kinder an der Grundschule nach Konfessionen getrennt werden. Er fordert, dass Eltern die Wahl haben sollen zwischen Bekenntnisschule und Gemeinschaftsschule: “Die Bekenntnisschule bietet unseren Kindern neben dem normalen Lehrplan auch einen wichtigen Erfahrungsraum, in dem christliche Werte, Feste und gelebter Glaube mit dem Alltag verbunden sind.” Als ob das alles an einer Gemeinschaftsschule nicht möglich wäre (Zitat Landesverfassung: “In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.”). Elternvertreter Goller liegt damit ganz auf einer Linie mit Robert Buchholz, dem katholischen Schulreferenten in Bonn. Er findet den Erhalt der KGS Buschdorf “konsequent”, die Schulweglänge hält er für sekundär gegenüber “Inhalten und Profilen”.  Alle Zitate entnommen aus dem Artikel “Buschdorfer Grundschule bleibt katholisch” von Ebba Hagenberg-Miliu, Bonner General-Anzeiger vom 29.4.2017 (nicht online verfügbar).

Die neue Bonner Schuldezernentin Carolin Krause ist erfreulicherweise anderer Ansicht: Sie erklärte jüngst zu dem Problem der Aufnahme an katholischen Grundschulen:

“Nach aktueller Rechtsprechung haben wohnsitzferne katholische Kinder im Falle eines Anmeldeüberhangs bei der Aufnahmeentscheidung Vorrang vor wohnsitznahen Kindern, die nicht dem Bekenntnis angehören. Allerdings sehe ich bei den Grundschulen einen Unterschied zu den Kitas, weil Schulen bis zu 100 Prozent staatlich finanziert werden und wir die Schulpflicht haben. Hier sollte – wo immer möglich – das Prinzip gelten: kurze Beine, kurze Wege.” (GA Bonn, 30.4.2017, “Es gibt auch arme Kinder aus Wohlstandsfamilien”)

Es sei angemerkt, dass in NRW Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft grundsätzlich zu 100% von allen Steuerzahlern finanziert werden.

Im Podiumsgespräch der taz am 5.5. in Bonn besteht die Möglichkeit, mit Markus Goller und der katholischen Schulrätin im Erzbistum Köln, Andrea Gersch, über die Themen zu diskutieren. Wir gehen davon aus, dass dort auch über Laternenzüge und den Heiligen Sankt Martin gesprochen wird, der seinen Mantel mit einem Bettler teilte, ohne vorher zu fragen, welchen Glaubens dieser war.

Ergänzung 6.5.2017:

In dem Gespräch wurde abweichend vom oben Geschriebenen deutlich: Markus Goller geht es nicht um die konfessionelle Trennung von Kindern, sondern darum, ob in einer Schule Religion gelebt werden kann oder nicht. Er ist der Ansicht, dass Religion an einer Gemeinschaftsschule zu wenig Platz hat und zu leicht in Frage gestellt werden kann.