“Bistümer erleichtern Umwandlung von Bekenntnisschulen”

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Bitte wie? Ist es nicht Aufgabe des Landtags, die Gesetze zu machen? Und hat nicht die Kirche in der Vergangenheit gerne betont, dass sie gar nicht für die Regelungen rund um Bekenntnisschulen verantwortlich sei? Vor gerade einmal zwei Jahren stritt Andrea Gersch, die für Bekenntnisschulen zuständige Schulrätin im Erzbistum Köln, im Domradio vehement ab, dass die katholischen Schulen in der Krise seien, und mehr noch: “Die Kirche hat gar keine “Aktien” in diesem Spiel, weil es sich um eine Schule in kommunaler Trägerschaft handelt”.

Jetzt also erweckt die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (waz.de, 13.3.2014) mit ihrem Titel den Eindruck, die katholischen Bistümer könnten eigenmächtig festlegen, unter welchen Rahmenbedingungen staatliche Bekenntnisschulen operieren.

Immerhin, die Regierungskoalition hat sich nicht darauf festgelegt, die Vorstellungen aus dem katholischen Eckpunktepapier 1 zu 1 übernehmen. Der Grundsatz der Religionsfreiheit soll nach ihrem Willen offenbar auch für nicht-katholische (und im Fall evangelischer Schulen auch für nicht-evangelische) Kinder gelten:

Diese Kinder sollten aus Sicht der rot-grünen Koalition nicht verpflichtet werden, den konfessionellen Religionsunterricht zu besuchen. Nach dem Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ müssten Eltern in Wohnortnähe eine Gemeinschaftsschule für ihre Kinder finden.

Gestritten wird noch darüber, ob es genügt, wenn – wie es bei den konfessionellen Hauptschulen schon lange der Fall ist – bereits auf Antrag von einem Drittel aller Eltern eine Bekenntnisschule umgewandelt werden kann. Das schlagen die Grünen vor. Die katholische Kirche wünscht sich, dass mindestens die Hälfte der Eltern zustimmen müssen. Die katholische Kirche will offenbar auch weiterhin nicht-homogene Schulen als Bekenntnisschulen führen können. Klaus Kaiser (CDU) begründet dies so:

„Viele Eltern melden ihre Kinder aber bewusst auf kirchlichen Schulen an, weil sie eine Erziehung nach christlichen Wertvorstellungen für ihre Kinder wünschen.“ Dies gelte auch dann, wenn sie oft keine Beziehung zur Religion haben.

Man darf vermuten, dass es vielen dieser Eltern vor allem darum geht, dass ihre Kinder möglichst muslimfreie Schulen besuchen dürfen (stellvertretend für diese Position lese man auf dieser Seite den Kommentar von Markus Dietrich vom 5.9.2014: “Das Verständnis geht so weit, dass ich meine Kinder selbst als Atheist lieber auf eine Bekenntnisschule schicken würde, als auf eine mit einem hohen Anteil an Muslimen.”). Erstaunlich, dass die Kirche diesen Schwindel mitmachen will. Die Evangelische Kirche hat übrigens in der aktuellen Diskussion noch nicht Stellung bezogen.

Unsere Position ist und bleibt eindeutig: An einer staatlichen  Schule, die sich in öffentlicher Trägerschaft befindet und die ausschließlich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird, muss uneingeschränkt das Grundgesetz gelten. Hier darf nicht nach Kriterien der Religionszugehörigkeit unterschieden werden, weder bei Kindern noch bei Lehrkräften. Christliche Werte sollten nicht mit christlichen Ritualen verwechselt werden. Und schon gar nicht herangezogen werden, um sich – an staatlichen Einrichtungen – abzugrenzen.

VG Minden: Keine Religionsfreiheit für kurze Beine

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Das Verwaltungsgericht Minden hat am 28.2.2014 entschieden (vollständiges Urteil hier, und hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts):

Auch eine öffentliche Bekenntnisschule mit nur 40% katholischen Kindern darf von allen Kindern verlangen, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen.

Das Kind Bülent ist mittlerweile ohnehin an einer anderen Schule und würde wohl kaum an die Bonifatiusschule zurückwechseln wollen. Dennoch hat Bülents Familie erreicht, dass der Gesetzgeber vom Gericht ausdrücklich ermahnt wurde: Die Politik ist gefordert, endlich für eine Anpassung der Schullandschaft an die Realität zu sorgen. Das Gericht legt dem Landtag sogar eine Verfassungsänderung nahe.

Das Gericht stellt fest, dass die Schullandschaft in Paderborn nicht dem Bedarf entspricht: “Wegen der weitreichenden Folgen des Verlusts der Eigenschaft als Bekenntnisschule sei es Sache des Schulträgers, im Rahmen seiner Befugnis zur örtlichen Schulplanung notwendige Anpassungen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Schulangebots vorzunehmen.”

Auch die Landespolitik wird aufgefordert, tätig zu werden: “Es sei vorrangig eine politische Aufgabe, die noch offenen Fragen zur Bedeutung der Bekenntniszugehörigkeit bei dem Besuch öffentlicher Bekenntnisschulen und der Anpassung an geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu klären. Aus bundesrechtlicher Sicht sei der Landesverfassungsgeber nicht verpflichtet, öffentliche Bekenntnisschulen einzurichten. Er könne auch vorrangig Gemeinschaftsgrundschulen anbieten.”

Presseschau

28.2.2014

Sehenswerter Beitrag: Vertreter von Stadt und Bezirksregierung können die Vorwürfe des Gerichts nicht nachvollziehen, dass sie ihre Schullandschaft nicht an die gesellschaftlichen Bedingungen angepasst haben. Tatsächlich fehlt hierfür die gesetzliche Grundlage.

“…Die nächste „Gemeinschaftsschule“ ist 3,5 Kilometer entfernt. Bülent müsste 55 Minuten vor Schulbeginn den Bus nehmen und dabei auch noch umsteigen. Das wollten die Eltern dem Siebenjährigen nicht zumuten. Seit letztem Sommer fahren sie ihn täglich mit dem Auto in die Schule und holen ihn ab….”

“…Den Einwand, dass in der Schule die katholischen Schüler längst in der Minderheit seien, ließ das Gericht nicht gelten. Die Richter mahnten aber die Stadt Paderborn, für ein bedarfgerechtes Schulangebot zu sorgen, und notfalls eine Schule ohne Elternbefragung umzuwandeln. Mit anderen Worten: Die Schulplaner müssen reagieren, wenn sich die Bevölkerungsstruktur in einer Stadt ändert.”

1.3.2014

“…[Das Gericht] kam dann doch noch zu einer in Teilen überraschenden Pointe: Die Auffassung der Stadt und der Bezirksregierung ihnen seien da die Hände gebunden, teilte das Verwaltungsgericht ausdrücklich nicht. Es sei rechtlich nicht nachvollziehbar, dass nur die Eltern in einem komplizierten Quorums-Verfahren dafür sorgen könnten, dass aus einer Bekenntnisschule eine Gemeinschaftsschule wird.”

 

“Alle Kinder müssen alle staatlichen Schulen besuchen können!”

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Update 27.3.2014:
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen und der Säkularen Grünen NRW zur Podiumsveranstaltung vom 18.3.2014 in Köln:
Alle Kinder müssen alle staatlichen Schulen besuchen können!

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„Wir brauchen keinen Eisernen Vorhang in den Gemeinden!“

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Mit diesen Worten wandte sich 1955 ein Schulleiter gegen die Pläne, eine Gemeinschaftsgrundschule in eine Bekenntnisschule umzuwandeln. Im Gegenzug warnte die katholische Kirche, Freunden der Gemeinschaftsschule drohe der „Zorn Gottes“. Der Ton hat sich geändert, mittlerweile schätzt die katholische Kirche das göttliche Temperament anders ein und ist bereit, Bekenntnisschulen aufzugeben.

In der Sache erinnert indes vieles noch heute an die Situation vor über 60 Jahren. Im Jahr 2013 führte erst die Klage einer Paderborner Familie gegen die Ablehnung ihres Sohnes an einer städtischen Bekenntnisschule dazu, dass sich der nordrhein-westfälische Landtag endlich der Thematik annimmt und eine konkrete Gesetzesinitiative ankündigt. Die Neue Westfälische Zeitung berichtet am 27.2.2014 über eine Veranstaltung mit der Grünen Landtagsabgeordneten Sigrid Beer. Sie stellt in Aussicht, dass noch vor dem Herbst das Schulgesetz geändert werden soll, um die Umwandlung von Bekenntnisschulen erheblich zu erleichtern. Offenbar soll dieser Weg sogar gegen die Stimmen der CDU eingeschlagen werden, die sich immer noch gegen Änderungen sperrt.

NRW-Bekenntnisschulen vor der Abschaffung

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Bonn, 21.2.2014

Heute meldet die Rheinische Post: “Kirche akzeptiert geringere Zahl von Bekenntnisschulen”. Dahinter verbirgt sich eine fast schon sensationelle Meldung. Die katholischen Bistümer haben ein Positionspapier vorgelegt, wonach sie die erleichterte Umwandlung von Bekenntnis- in Gemeinschaftsgrundschulen befürworten. Auch die von uns geforderte Einleitung der Umwandlung durch den Schulträger ist demnach für die Bistümer vorstellbar.

Die katholischen Bistümer wollen außerdem die Beschäftigung christlicher Lehrer anderer Konfessionen an Bekenntnisgrundschulen grundsätzlich akzeptieren, ebenso die Öffnung “für den Religionsunterricht anderer Konfessionen und Religionen”. Damit sind einige unserer Forderungen erfüllt. Das ist erfreulich, zumal die Reaktionen von politischen Entscheidern vor allem aus CDU und FDP in der jüngsten Vergangenheit nicht den Eindruck erweckten, als ob es ein Problembewusstsein gäbe.

Im Gegenzug wünscht sich die Kirche die erleichterte Gründung privater kirchlicher Grundschulen.

Spannend wird jetzt, wie schnell und wie konsequent die Landespolitik auf dieser neuen Verhandlungsgrundlage agiert. Wir begrüßen die Neupositionierung der katholischen Kirche sehr. Das Problem wird aber nur verlagert, wenn die bestehenden katholischen und evangelischen Bekenntnisschulen in Zukunft als christliche Bekenntnisschulen geführt werden.

Daher treten wir weiterhin für eine konsequente Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen ein. 

Zur Pressemitteilung der Rheinischen Post: http://www.presseportal.de/pm/30621/2669915/rheinische-post-katholische-kirche-in-nrw-akzeptiert-geringere-zahl-von-bekenntnisschulen-bistuemer

Kommentar der Rheinischen Post:
Bekenntnisschule wird Kirchen zur Last: Sehr richtig: “Das Modell spiegelt eine Gesellschaft wider, die es so nicht mehr gibt.”

Weitere Informationen zum Papier der katholischen Kirche:
Dom-Radio.de, 26.2.2014, Bistümer wollen Neuerungen bei Bekenntnisgrundschulen
k
irchen-site.de (Bistum Münster), 26.2.2014, NRW-Bistümer legen Vorschläge vor

Rechtsprechung zu Bekenntnisschulen in NRW

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In den vergangenen Jahren mussten sich Gerichte in vielen Verfahren mit öffentlichen Bekenntnisschulen in NRW auseinandersetzen. Zuallererst zu nennen ist die Verfassungsbeschwerde gegen die Schulreform von 1968. In den vergangenen Jahren gab es zudem zahlreiche Verwaltungsgerichtsverfahren, etwa wenn Kommunen versuchten, ihre Schullandschaft an veränderte Bedingungen anzupassen, oder wenn Eltern gegen die Ablehnung an der Wunschschule klagten. Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über uns bekannte Verfahren. Weiterlesen

Bekenntnisschulen NRW 2013: Bewegung, aber noch keine Veränderung

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NRW 2013: Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen bleibt konfessionsgebunden

Vor einem Jahr fassten wir unsere Forderungen so zusammen:

Wir sind gespannt, ob 2013 endlich

  • die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen erleichtert wird;
  • die Diskriminierung bekenntnisfremder Kinder an Bekenntnisgrundschulen beendet wird;
  • Lehrkräfte an Grundschulen unabhängig vom Bekenntnis landesweit gleiche Anstellungschancen bekommen und das Leitungsproblem wenigstens nicht mehr “konfessionell verschärft” wird;
  • der Glaube oder Nichtglaube von Kindern bzw. deren Familien ernster genommen wird als es durch eine Aufnahmeerklärung geschieht, die dazu dient, den formell vorhandenen Minderheitenschutz an Bekenntnisschulen auszuhebeln.

Um es kurz zu machen: Obwohl sich 2013 hat die Situation sogar noch deutlich verschärft hat und das Thema viel öffentliche Aufmerksamkeit bekam, hat sich in keinem der oben genannten Punkte gesetzlich etwas geändert. Weiterlesen

Was der Landtag NRW zu Bülent sagt

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Neues aus Paderborn und aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

27.11.2013

Seit Bülent am Einschulungstag des Schulhofs verwiesen wurde, hat sich die Situation an der Paderborner Bonifatiusschule verschärft: Die Schule zwingt nun ALLE Kinder ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen – auch jene, die bislang davon befreit waren, nachdem deren Eltern in den Vorjahren entsprechende Abmeldeformulare unterschrieben hatten. Wir erinnern uns, es handelt sich um eine öffentliche katholische Grundschule, an der nur 45% der Kinder katholisch sind. Offenen Widerstand von Seiten der betroffenen Eltern gibt es nicht. Sie haben Angst, dass ihre Kinder andernfalls den Platz an der Schule verlieren. Die Angst ist begründet, schließlich erklärte das Schulministerium in einem Runderlass vom 5.11.2013 unmissverständlich: “Erklären die Eltern bei der Anmeldung, ihr Kind solle am Religionsunterricht im fremden Bekenntnis nicht teilnehmen, ist die Aufnahme in die Schule nicht möglich.” In den vergangenen Jahren gab es mehrfach Versuche, Kinder in ähnlichen Fällen der Schule zu verweisen, auch wenn sie diese bereits seit Jahren besuchten (siehe zum Beispiel die Fälle von Fabian oder Zeynep).

Einige Eltern begannen derweil den Versuch, ihre Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Dieses Recht wird ihnen vom Schulgesetz ausdrücklich zugesichert. Die daran beteiligten muslimischen Mütter wurden nach uns vorliegenden Berichten von anderen Eltern jedoch angefeindet und ließen daher von ihrem Vorhaben ab.

Während sich also in Paderborn die Lage auf der Ebene einzelner öffentlicher Bekenntnisgrundschulen verschlechtert hat, wurde das Thema am 20. Oktober im Schulausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen behandelt. Schulministerin Löhrmann wies dabei auf die oben bereits erwähnte Schulmail hin, deren Grundsätze gemeinsam mit den Kirchen erarbeitet worden seien.

Im Anschluss berichteten Abgeordnete von SPD und Grünen, sie seien mit Kirchenvertretern im Gespräch zum Thema. Sie berichteten, dass die Kirchen in diesen Gesprächen selbst einräumten, dass es Handlungsbedarf im Sinne einer Neuregelung gebe. Die Kirchen wollten bis Februar 2014 eine gemeinsame Stellungnahme erarbeiten. Wenn diese vorliege, solle es durch die Fraktionen eine Gesetzesinitiative geben.

Eine Streichung der Bekenntnisschulen aus der Landesverfassung ist momentan nicht abzusehen: Sowohl Armin Laschet (CDU) als auch Christian Lindner (FDP) schrieben uns als Vorsitzende ihrer Parteien, dass sie eine Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen ablehnen. Der CDU-Landesvorsitzende zitiert dazu aus einem CDU-Beschluss von 2011: „Die bestehenden Bekenntnisschulen erfahren insbesondere auch bei bekenntnisfremden Eltern große Akzeptanz.“ Diese Aussage erscheint allerdings angesichts der Situation in Paderborn weltfremd. Interessant ist die Reaktion der Spitzen von SPD und Grünen: Kraft und Löhrmann ließen den an sie gerichteten Brief der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ kurzerhand durch den für Staatskirchenrecht zuständigen Ministerialrat beantworten. Dieser belehrte uns: Unsere Forderungen seien mit den durch Landesverfassung und Schulgesetz bestimmten Merkmalen von Bekenntnisschulen nicht vereinbar. Richtig. Genau darum hatten wir den Parteivorsitzenden auch geschrieben, wir wollen, dass sich die Parteien und unsere Volksvertreter für eine Änderung der diskriminierenden Gesetze einsetzen.

Wir hatten geschrieben:

Wir appellieren dringend an Sie und alle demokratischen Kräfte im Landtag, sicherzustellen, dass ein Fall wie jener in Paderborn nicht mehr vorkommen kann. Es muss gewährleistet sein, dass Familien ihre Kinder gemeinsam mit anderen Kindern aus der unmittelbaren Nachbarschaft in die gleiche Grundschule schicken können. Unser öffentliches Schulsystem muss konfessionelle und religiöse Grenzen überwinden. Es widerspricht dem Inklusionsgedanken, wenn an öffentlichen Schulen das gemeinsame Lernen an Konfessionsgrenzen Halt macht. Ebenso muss sichergestellt sein, dass Glaube und Religionszugehörigkeit von Lehrkräften keinen Einfluss auf deren Anstellungschancen und die Wahrnehmung von Leitungspositionen haben.

Wir wiederholen an dieser Stelle unsere Bitte, die Familie von Bülent bei den Prozesskosten von bislang knapp 2.000€ zu unterstützen. 500€ konnten bereits gesammelt werden. Jede Spende hilft, auch 5 oder 10 Euro! Näheres unter www.betterplace.org/de/projects/14662-prozesskostenunterstutzung-fur-bulents-familie
Gerade läuft übrigens die Haupverhandlung an, wir werden hier über den Fortgang berichten.

Woran die nicht mehr katholische Stephan-Lochner-Schule glaubt

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Während die katholische Kirche im Erzbistum Köln darüber lamentiert, dass über öffentliche Bekenntnisschulen in NRW unsachlich diskutiert werde, stellt die bis vor kurzem katholische Stephan-Lochner-Schule in Köln klar: “Wir glauben.”

Glauben an der LochnerschuleGerade erst bestätigte der Kölner Stadtrat die Umwandlung zweier bislang katholischer Grundschule in Gemeinschaftsschulen. Eine davon war die Lochnerschule.

Auf ihrer neuen Webseite verliert die Schule kein Wort über ihre Geschichte als katholische Grundschule. Selbstverständlich gibt es auch dieses Jahr wieder einen Martinszug, der mit einem Gottesdienst beginnt. Und die Schule lässt keinen Zweifel daran, dass der Glaube an der Schule seinen Platz hat. Klicken Sie auf das Bild, um sich selbst davon zu überzeugen, woran die Schule glaubt.

Bülent darf nicht mit seinen Kindergartenfreunden auf die Bonifatiusschule

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Kurze Wege für Kurze Beine5.9.2013, 0:15

Es bleibt dabei. Kein Platz für Bülent auf der Grundschule in seinem Viertel

Am 5.9. war in Nordrhein-Westfalen Einschulung. Bis zuletzt hatten Bülents Eltern gehofft, dass ihr Sohn auf der Schule in seiner Straße eingeschult werden könnte, die seine Schwester bereits besucht. Zumindest vorläufig, gegebenenfalls würde er eben den Religionsunterricht besuchen. Es sollte nicht sein: Dieser erste Schultag fand für Bülent nicht statt, obwohl er bereits auf der Klassenliste stand. Daran änderten auch die 1700 Unterstützer nichts, die innerhalb von vier Tagen durch die Petition gefunden wurden. Der Schulleiter nahm sein Recht wahr, Bülent abzulehnen, und setzte es auch durch. Seine Eltern werden nunmehr eine andere Schule für ihre Kinder suchen müssen.

Überraschend ist eine Erläuterung in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Schulartänderung. Der Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” war immer gesagt worden, den Kommunen seien die Hände in der Gestaltung dieses Aspekts der Schullandschaft gebunden, eine Umwandlung könne nur durch Eltern erfolgen. Das OVG erläutert nun, eine Umwandlung könne “der Rat des Schulträgers durch einen Organisationsbeschluss … von Amts wegen und freiwillig herbeiführen”. Nach Auskunft des Schulministeriums gehörten im Schuljahr 2012/2013 an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50% der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an. Das sollte als Begründung genügen, ein Drittel aller Bekenntnisschulen von Amts wegen umzuwandeln, um wenigstens dort die Diskriminierung zu beenden.

Zur Petition für Bülent:

https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

Hintergrundinformationen und Presseberichte: