Umwandlungsinitiative an der KGS Forststraße in Köln Rath

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Was geschieht eigentlich, wenn die Rektorin einer katholischen Grundschule aus der Kirche austritt? Das Schulgesetz lässt hier vermeintlich keinen Spielraum: 

„An Bekenntnisschulen müssen 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und 2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.“

Bisher ist noch nichts „passiert“. Die Rektorin ist trotz Wiederheirat und Kirchenaustritt noch im Amt. Die Eltern, Schüler*innen und das Kollegium der KGS Forststraße möchten ihre Schulleiterin natürlich behalten. Seit 17 Jahren leitet und prägt sie diese Grundschule in Köln Rath/Heumar und wird als beliebte und kompetente Rektorin geschätzt.

Im Umgang mit dem Austritt gibt es in der Elternschaft jedoch unterschiedliche Vorstellungen. Einige Eltern möchten die Rektorin behalten und gleichzeitig den Status der Schule als KGS erhalten, auch wenn das Schulgesetz das nicht zulässt. Sie setzen auf eine „dialogische Lösung“ mit der Kirche. Tatsächlich hat sich das Erzbistum Köln darauf eingelassen und der Schulleiterin eine mündliche Duldung angeboten.

Eine andere Gruppe von Eltern kann dieser „kölschen Lösung“ nichts abgewinnen. Für Sie ist eine mündliche Duldung, die jederzeit widerrufen werden kann, eine arbeitsrechtliche, persönliche und moralische Zumutung. Wer möchte, dass private Entscheidungen Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis haben? Wer möchte sich erpressbar machen und in ständiger Unsicherheit leben? Für diese Eltern ist es eine Frage der Haltung, gerade in Zeiten, wo die Doppelmoral der katholischen Kirche „zum Himmel schreit.“

Der Kirchenaustritt der Schulleitung war für diese Eltern der Auslöser, über den Unterschied zwischen KGS und GGS nachzudenken. Diese Gruppe von Eltern möchte sich, unabhängig davon, wie die Rektorin mit dem Duldungsangebot umgehen wird, für eine Schulumwandlung einsetzen. Für sie ist die Umwandlung in eine GGS ein sinnvoller, zeitgemäßer und guter Weg. Deshalb gründeten sie eine Elterninitiative und haben beim Schulamt den Antrag gestellt, die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln.

Für sie treten die Vorteile einer GGS immer deutlicher zutage: 

An der Grundschule in Rath Heumar sind aktuell nur 46 % der Schüler*innen und 25 % der Lehrer*innen katholisch. Diese Grundschule ist ‚bunt‘ und soll offen sein für alle Kinder und Erwachsenen: Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sollen sich unabhängig von Konfession, Herkunft, sexueller Orientierung und privaten Lebensentwürfen hier willkommen, angenommen und wohl fühlen. 

Neben dem Religionsunterricht, der auch an einer GGS ein verpflichtendes Schulfach ist, könnte zusätzlich ab kommenden Schuljahr das Fach PPL (Praktische Philosophie) angeboten werden. Selbstverständlich spielen auch an einer GGS weiterhin Traditionen (St. Martin, Weihnachtsfeiern etc.) und christliche Werte eine wichtige Rolle.

Für die Eltern der Initiative ist das Profil einer Bekenntnisschule und die Einflussnahme der Kirche in schulische und personelle Belange nicht mehr zeitgemäß. Die Wertvorstellungen der katholischen Kirche, die sich an einer KGS in Erziehung und Unterricht widerspiegeln, sind für diese Eltern nicht mehr vertretbar. 

Die Elterninitiative stellt in Frage, ob das Profil einer Katholischen Grundschule dem mehrheitlichen Bedürfnis der Familien entspricht. 

Deshalb sollen alle Eltern die Chance haben, in einer demokratischen Wahl darüber abzustimmen, ob die Grundschule eine KGS bleibt oder eine GGS werden soll.

In den kommenden Wochen heißt es für die Elterninitiative Informieren und Mobilisieren, um eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen. Nur so kann ein aussagekräftiges Meinungsbild erzielt werden. 

Link zur Homepage: https://www.kgs-forststrasse.de/elterninitiative-ggs

Die Mauer zwischen dem katholischen und dem evangelischen Schulhof

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Diese Woche feiern über 150.000 Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ihren ersten Schultag. Nicht in allen Familien ist die Freude über den besonderen Tag ungetrübt. Auch dieses Jahr wieder haben Hunderte Kinder nicht den Platz an der Wunschschule bekommen, einfach nur deswegen weil sie nicht das richtige Bekenntnis haben. Immerhin fast 900 Grundschulen in NRW sind auch heute noch staatliche Bekenntnisschulen, die vollständig aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Die Kirchen müssen keinen Cent für Betrieb und Unterhalt zuschießen.

Zwar gibt es keine Mauern mehr auf dem Schulhof, wie es noch bis in die 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts vielerorts üblich war, um katholische und evangelische Kinder sorgfältig voneinander zu trennen. Aber immer noch steht die konfessionelle Trennung an öffentlichen Grundschulen in der Landesverfassung und im Schulgesetz des bevölkerungsreichsten Bundeslandes. An einem Drittel aller staatlichen Grundschulen werden zunächst katholisch oder evangelisch getaufte Kinder aufgenommen, bevor die verbleibenden Plätze auch an andere Kinder vergeben werden. Das gibt es sonst nur noch im Oldenburger Land in Niedersachsen.

Über die Mauer auf dem Schulhof berichteten übrigens vor Kurzem sowohl der Deutschlandfunk als auch das Nachrichtenportal katholisch.de. Dort heißt es mit Verweis auf die etwas verbesserten Umwandlungsbedingungen seit der letzten Schulgesetzänderung:

„Fest zementierte religiöse Verhältnisse im Schulbereich – sie gehören der Vergangenheit an.“

Dass es im vergangenen Schuljahr den Eltern an immerhin 7 Schulen gelang, erfolgreich eine Umwandlung der bis dahin katholischen Schulen in Gemeinschaftsschulen zu erreichen, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gesetzlichen Regelungen nach wie vor eine fast unüberwindbare Hürde darstellen: Es genügt nicht, dass eine Eltern-Mehrheit für die Umwandlung stimmt. Mehr als die Hälfte aller Eltern einer Schule muss sich in dem Verfahren für eine Umwandlung aussprechen. Wenn ein Elternpaar (beide Eltern müssen sich einig sein, sonst können sie nicht mit abstimmen) nicht an der Abstimmung teilnimmt, zählt deren Stimme praktisch wie eine Stimme gegen die Umwandlung. Auch die Stimmen der Eltern von Viertklässlern werden hierbei berücksichtigt, obwohl diese gar nicht mehr betroffen sind. Man kann sich vorstellen, wie schwer es ist, diese Eltern überhaupt dazu zuz bewegen, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Die Eltern der Kindergartenkinder, die im Umfeld der Schule wohnen oder gar neu an der Schule angemeldet wurden, werden hingegen nicht mitgezählt.

So hält Nordrhein-Westfalen auch über 50 Jahre nach Abschaffung der staatlichen Bekenntnisschule in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an diesem Relikt der Nachkriegszeit fest. Eine Abschaffung erscheint fast unmöglich, da die Schulart fest in der Verfassung der verankert ist, man könnte auch sagen, einzementiert. So ist zu befürchten, dass vermeintlich Vergangenes noch auf lange Zeit zur schmerzlichen Gegenwart der Schulpolitik in NRW gehören wird.

Grevener Eltern entscheiden sich mehrheitlich gegen Bekenntnisschulen, müssen aber weiterhin damit leben

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Greven, 15.6.2022

In Greven wurde diese Woche an allen vier Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abgestimmt. An den drei katholischen Schulen votierte eine deutliche Mehrheit für eine Umwandlung in Gemeinschaftsschulen. Knapper fiel das Ergebnis an der evangelischen Martin-Luther-Grundschule aus, aber auch hier sprachen sich deutlich mehr Eltern für eine Umwandlung aus als für die Beibehaltung des Konfessionsstatus.

Tatsache ist, dass an keiner der vier Schulen die erforderliche absolute Mehrheit für eine Umwandlung erreicht wurde:
* KGS St. Josef: 35,9% (104 pro Umwandlung, 23 dagegen)
* KGS St. Marien: 43,6% (185:51)
* KGS St. Martini: 32,9% (109:12)
* EGS Martin-Luther: 18,3% (37:21)
Nicht abgegebene Stimmen werden automatisch für den Erhalt der jeweiligen katholischen oder evangelischen Bekenntnisschule gewertet. Nur mal zum Vergleich: Die CDU hat in NRW 2022 nur knapp 20% der Wahlberechtigtenstimmen erhalten, und die Grünen nicht einmal 10%. Sie halten aber zusammen fast 60% der Sitze im Landtag.

Alle vier Schulen bleiben damit Bekenntnisschulen, da die Wahlbeteiligung nicht hoch genug war. Abstimmen dürfen auch die Eltern von Viertklässlern, die von der Entscheidung überhaupt nicht mehr betroffen sind. Nicht beteiligen dürfen sich dagegen die Eltern von Kindergartenkindern im Einzugsgebiet der Schulen. Einmal mehr zeigt sich, dass die Bestimmungsverfahrensverordnung so gestaltet ist, dass die Regelung in erster Linie dazu geeignet ist, die bestehende Schulart zu erhalten.

Quelle
greven.net, 15.6.2022, Abstimmung über Bekenntnisschulen – keine Umwandlung zur Gemeinschaftsschule

Siehe auch
Winds of Change: Abstimmungen über die Schulart jetzt auch in Greven

Kurze Beine - Lange Wege in Greven

Eine weitere katholische Grundschule in Bocholt wird Gemeinschaftsschule

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Bocholt, 9.5.2022

Die Eltern der Bocholter Kreuzschule haben entschieden: Die Schule ihrer Kinder wird zukünftig ein Platz gemeinsamen Lernens für alle Kinder aus dem Umfeld, ohne konfessionelle Einschränkung. Die Mehrheit war überwältigend: 87,7% aller abgegebenen Stimmen sprachen sich für eine Umwandlung aus.

Dennoch wurde es knapp, fast wäre die Entscheidung an der hohen gesetzlichen Hürde für eine Schulartänderung gescheitert. Laut Bestimmungsverfahrensordnung des Landes NRW müssen „mehr als die Hälfte der die Schule besuchenden Kinder“ für die Umwandlung stimmen.

Auch am Grundschulverbund Liebfrauen haben 83,2% für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule gestimmt. Allerdings beteiligten sich nicht genug Eltern an der Abstimmung, so dass der GSV Liebfrauen eine Bekenntnisschule bleibt.

Einmal mehr stellt es sich als Problem dar, dass sich nur Eltern an der Abstimmung beteiligen können, die bereits Kinder an der Schule haben – auch diejenigen, die es gar nicht mehr betrifft, weil sie die Schule als Viertklässler nach wenigen Monaten verlassen. Diejenigen dagegen, die im Umfeld wohnen und sich an der Schule anmelden möchten, dürfen dagegen nicht mit abstimmen.

Weitere Informationen über die Situation in Bocholt.

Unsere Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2022

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Welche Position vertreten die Parteien in NRW zu staatlichen Bekenntnisschulen?

(UPDATE 13. Mai: SPD jetzt auch eindeutig für Veränderung)

Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ hat CDU, FDP, SPD, Grüne und Linke nach ihrer Haltung zu staatlichen Bekenntnisschulen befragt. Die erhaltenen Antworten haben wir in voller Länge unten auf dieser Seite in der Reihenfolge des Eingangs veröffentlicht.
Es lohnt sich übrigens, Kandidaten im Wahlkampf zum Thema zu befragen. Oft ist ihnen nicht bewusst, dass es in NRW noch Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft gibt. Oder sie sprechen sich, wie die Kandidaten von SPD, CDU und FDP bei der Landtagswahl 2017 abweichend von ihrer Parteilinie klar gegen einen Fortbestand staatlicher Bekenntnisschulen aus.

Unsere Kurzzusammenfassung der Antworten:

Die ausführliche Antwort der CDU lässt sich mit einem Zitat aus dem Schreiben zusammenfassen: „Die Bevorzugung der Kinder, die dem Bekenntnis angehören, ist gerechtfertigt, weil das Grundgesetz von der Zulässigkeit öffentlicher Bekenntnisschulen ausgeht.“ Die Partei macht in ihrer Antwort deutlich, dass sie nicht die geringste Veranlassung sieht, an der Situation etwas zu ändern.

Auch die FDP will an den geltenden gesetzlichen Regelungen festhalten: „Wir schätzen die Schulvielfalt in Nordrhein-Westfalen und wollen, dass Eltern auch weiterhin die Wahl zwischen den Schularten haben.“ Immerhin möchten die Liberalen, dass Wohnortnähe im Anmeldeverfahren stärker berücksichtigt wird, ohne allerdings konkrete Lösungsvorschläge anzubieten: „Wir halten es dennoch für geboten, unabhängig von der individuellen Trägerschaft das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ stärker im Anmeldeverfahren zu berücksichtigen.“ Bei der Diskriminierung von Lehrkräften hält die Partei es zudem für „bedauerlich, wenn Bekenntnisschulen auf geeignete Bewerberinnen und Bewerber verzichten, nur weil sie nicht der gewünschten Konfession angehören.“

DIE LINKE.NRW zeigt sich in dem Thema sehr engagiert. Sie findet die geltenden Zustände „gar nicht sinnvoll“ und die gesetzlichen Regelungen „absurd“. Darin, dass die Eltern potentieller zukünftiger Schulkinder nicht über die Schulart abstimmen dürfen, wohl aber die von Viertklässlern, die von einer Änderung gar nicht mehr betroffen sind, erkennt die Partei einen „Skandal“. Die LINKE.NRW verweist darauf, dass die Fraktion während ihrer Zugehörigkeit zum Landtag 2010-12 nicht nur eine weitgehende Streichung der Privilegien staatlicher Bekenntnisschulen beantragt hat, „sondern auch, den ‚Glauben an Gott‘ als Ziele des schulischen Lernens aus der Landesverfassung (!) und dem Schulgesetz zu streichen. Leider standen wir damit auch allein.“ Damit stand die Partei isoliert da.

Die Position von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN lautet in einem Satz zusammengefasst: „Die GRÜNEN wollen neue rechtliche Regelungen schaffen.“ Sie sehen die geltenden Regelungen kritisch und wollen Änderungen herbeiführen, zum Beispiel in der Frage, wer über die Umwandlung einer Grundschule abstimmen darf. Die Partei führt an, dass sie als Mitglied der rot-grünen Koalitionsregierung von 2010 bis 2017 versuchte, die bevorzugte Aufnahme wohnortnaher Kinder zu ermöglichen, und bedauert, dass diese Praxis vor Gericht nicht standhielt. Auch hat sie im Rahmen der Schulgesetzänderung 2015 mit der SPD die Hürde für die Umwandlung durch Elternabstimmungen gesenkt.

Die SPD ist der Ansicht, dass es kein nennenswertes Problem gibt: „Uns ist nicht bekannt, dass Kinder eines anderen Bekenntnisses oder ohne Bekenntnis strukturell aussortiert werden.“ Trotz dutzender Zeitungsartikel und Gerichtsverfahren zum Thema in den letzten 15 Jahren wiederholt die Partei: „Uns ist nicht bekannt, dass Kinder eines anderen Bekenntnisses oder ohne Bekenntnis Nachteile bei der Aufnahme erfahren.“ Die SPD sieht ferner auch nicht das Land in der Pflicht, Änderungen herbeizuführen. Nach Ansicht der Sozialdemokraten sind die Kommunen für das Schulangebot vor Ort verantwortlich. Auch bezüglich der Benachteiligung von Lehrkräften sieht die SPD keinen Änderungsbedarf: „Da der Lehrkräftemangel an den Grundschulen in NRW sehr hoch ist, halten wir es nicht für möglich, dass Lehrkräfte eines anderen oder ohne Bekenntnis schlechtere Anstellungschancen haben.“ (Im Schulgesetz steht hierzu: „An Bekenntnisschulen müssen 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und 2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. […] Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen […] zulässig.“)
ERGÄNZUNG 13.5.: Dem Säkularen Netzwerk NRW hat die SPD eine komplett andere Antwort gegeben. Hier spricht sie sich eindeutig gegen staatliche Bekenntnisschulen aus: „Es ist inakzeptabel, dass stattlich (sic!) finanzierte Schulen Kinder aufgrund ihrer religiösen Herkunft oder aufgrund einer Konfessionslosigkeit nicht aufnehmen.“ (https://hpd.de/artikel/haben-parteien-antworten-saekularisierung-20356/seite/0/1)


Die Antworten in voller Länge

Geantwortet haben CDU, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD


Abstimmung über Bekenntnisbindung an zwei Grundschulen in Olpe

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UPDATE 13. Mai 2022: SCHULEN BLEIBEN KATHOLISCH
An beiden Grundschulen wurde nicht die erforderliche absolute Mehrheit aller möglichen Stimmen erreicht. Zwar sprachen sich an der Düringerschule 59 stimmberechtigte Eltern für die Umwandlung aus und nur 26 dagegen. Damit wurde die erforderliche 50% Mehrheit aller 195 möglichen Stimmen aber deutlich verfehlt. An der Franz-Hitze-Schule fiel das Abstimmungsergebnis klar zugunsten
der Beibehaltung des Bekenntnisstatus aus. 42 Stimmen gab es für die Umwandlung, 69 dagegen.
Quelle: https://www.siegener-zeitung.de/stadt-olpe/c-lokales/grundschulen-bleiben-katholisch_a274766

(Ursprüngliche Nachricht vom 20. Februar 2022)

In Olpe sind derzeit 3 der 4 Grundschulen katholisch. Das sorgt bei Eltern angehender Erstklässler, die nicht katholisch getauft sind, für erhebliche Verunsicherung.

Nun konnten die Elterninitiativen an der Düringerschule und der Franz-Hitze-Schule einen großen Etappenerfolg erzielen. Beide sind katholische Grundschulen, an beiden werden die Eltern in den kommenden Monaten darüber entscheiden dürfen, ob die Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden. Falls die Abstimmungen scheitern, bleibt es dabei, dass zunächst nur katholische Kinder aufgenommen werden und nur die verbliebenen Plätze an andere Kinder vergeben werden. An der Abstimmung beteiligt sind allerdings nur jene Eltern, die bereits Kinder an der Grundschule haben.

Weitere Informationen:

Die staatliche Bekenntnisschule in NRW. Wie Nordrhein-Westfalen an einem Anachronismus festhält

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UPDATE: Am 2. Mai wurde auf HPD.de ein Bericht über die Veranstaltung veröffentlicht.

Am Mittwoch, den 27. April ab 19 Uhr beschäftigt sich die SPD Düsseldorf in einem Informations- und Diskussionsabend mit der Sinnhaftigkeit staatlicher Bekenntnisschulen. Eingeladen ist dazu die Initiative Kurze Beine – kurze Wege. Das Treffen wird online abgehalten, nähere Informationen dazu finden sich im Veranstaltungskalender des SPD-Unterbezirks Düsseldorf. Veranstalter sind der AK Säkulare, die Arbeitsgemeinschaft für Bildung und die Jusos Düsseldorf.

https://www.spd-duesseldorf.de/termin/die-staatliche-bekenntnisschule-in-nrw-wie-nordrhein-westfalen-an-einem-anachronismus-festhaelt/

Winds of Change: Abstimmungen über die Schulart jetzt auch in Greven

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Greven, 8. April 2022

Der Grevener Anzeiger berichtet heute von „Druck auf die Konfessionsschulen“. Tatsächlich kann man genau diesen Eindruck gewinnen: Im ganzen Land wird das Thema nicht nur diskutiert, sondern es werden auch vielerorts Abstimmungen über die Schulart abgehalten.

Wir hatten vor Kurzem schon einmal darüber berichtet, dass in Greven der Plan besteht, über die Bekenntnisbindung an allen vier Bekenntnisgrundschulen vor Ort abstimmen zu lassen, der Schulausschuss hatte genau das beschlossen (es gibt dort nur eine Gemeinschaftsgrundschule). Offensichtlich hat die Verwaltung das Thema aber verschleppt, mit dem Argument, dass sie das Vorhaben erst mit Kirche und Bezirksregierung absprechen wollte. Das hätte aber bedeutet, dass die möglichen Umwandlungen um ein weiteres Jahr verzögert worden wären. Obwohl das Thema nicht auf der Tagesordnung des Rates stand, wurde der Punkt kurzfristig noch eingeschoben. Das Gremium entschied per Mehrheitsbeschluss, das Umwandlungsverfahren anzuschieben.

Auch hier zeigt sich wieder: Eltern können etwas bewegen, während die Politik mehrheitlich dazu tendiert, das Thema auszusitzen. Auslöser war in Greven, dass Eltern zweier Grundschulkinder kritisch nachfragten, warum das Thema nicht auf der Tagesordnung stand. Der Vorgang in Greven zeigt aber auch, dass FDP und SPD vor Ort anders als im Land durchaus bereit sind, beim Thema Bekenntnisschule etwas zu bewegen.

Quelle: Grevener Anzeiger & Münstersche Zeitung, 8. April, Druck auf die Konfessionsschulen

Lokalzeit aus dem Münsterland über die Abstimmungen in Bocholt

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+++UPDATE+++4. April 2022+++
Herzlichen Glückwunsch den Aktiven in Bocholt! Bei der ersten Abstimmung an der Biemenhorster Grundschule ist eine ausreichende Mehrheit zusammengekommen. An den anderen Schulen wird in den nächsten Wochen abgestimmt. Unsere Daumen bleiben gedrückt. Weitere Informationen: https://madeinbocholt.de/elternabstimmung-mehrheit-in…/

Beitrag der Lokalzeit Münsterland

Schöner Beitrag in der Lokalzeit Münsterland vom 29.3.2022 mit dem Titel „Eltern gegen Bekenntnisschulen in Bocholt“: https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/muensterland/videos/video-eltern-gegen-bekenntnisschulen-in-bocholt-100.html

An 3 Grundschulen in Bocholt wird in den nächsten Wochen über die Bekenntnisbindung abgestimmt. Wir hoffen, dass möglichst viele Eltern sich an der Wahl beteiligen und für eine Abschaffung der konfessionellen Trennung an der Grundschule aussprechen.

Sogar das bischöfliche Generalvikariat zweifelt übrigens daran, dass die konfessionell homogene Bekenntnisschule „noch zeitgemäß“ und „zukunftsfähig“ ist. Die Sprecherin wünscht sich, dass „auch eine Bekenntnisschule eine Schule vor Ort sein kann, die im Sinne von Integration und Inklusion alle Kinder beschulen kann. Das Schulgesetz sieht es anders vor.“ Streiten kann man über die Aussage, dass das „einmal gute Gründe“ hatte. Wir meinen, dass es schon immer eine wenig friedensdienliche Idee war, Kinder an öffentlichen Grundschulen nach Religion zu trennen. Die Zeiten, als katholische Kinder nicht mit evangelischen Kindern spielen durften, sind zum Glück lange vorbei, nicht nur in Irland, sondern auch in Bayern. In NRW allerdings wollen CDU, SPD und FDP auch 2022 noch an der gesetzlichen Trennung nach Konfessionen an öffentlichen Grundschulen festhalten.

Jetzt auch in Verl und Greven: Abstimmung über Bekenntnisbindung

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Die katholische St. Georg-Grundschule im Verler Ortsteil Sürenheide wird womöglich demnächst umgewandelt. Die Entscheidung liegt bei den Eltern. Angestoßen wurde das Verfahren durch den Schulausschuss der Kommune, in einer einstimmigen Entscheidung.

Ähnlich in Greven. Dort plant die Kommunalverwaltung eine Informations- und Diskussionsveranstaltung, noch vor dem Sommer sollen Abstimmungen der Eltern über die Bekenntnisbindung durchgeführt werden. Man hofft auf eine gute Kooperation mit den Kirchen.

UPDATE: Die Eltern der Sürenheider Grundschule (Verl) sprachen sich mit großer Mehrheit für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule aus. Insgesamt 178 Stimmberechtigte waren zur Abstimmung aufgerufen. Bei der Auszählung am Mittwoch wurden 125 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 16 ungültige Stimmen gezählt.

Quellen