Zusammen lernen – unabhängig von Konfession und Religion!
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In Bonn gibt es seit Jahren intensive Diskussionen um die Rolle von Bekenntnisgrundschulen. Hier bildete sich die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege”. Der Bonner Stadtrat befasste sich mehrfach mit dem Thema. Siehe hierzu auch die umfangreiche Berichterstattung in den lokalen Medien.
Am 14.12.2014 berichtete die Welt am Sonntag in einem Artikel mit dem Titel Einigung mit den Kirchen über die insgesamt gelassene Reaktion auf den Gesetzentwurf:
“Als der Gesetzentwurf diese Woche vorgestellt wurde, erhielt er allseits Applaus. Und zwar auch von den Kirchen. Auch sie halten die Reform für eine notwendige Anpassung an die Realitäten.”
Kein Wunder, schließlich folgt der Entwurf weitestgehend dem, was evangelische und katholische Kirche selbst Anfang des Jahres vorgeschlagen haben. Weiterlesen →
In einem Kommentar im General-Anzeiger Bonn begrüßt Wilfried Goebels die Ankündigung der Katholischen Kirche, angesichts der demografischen Entwicklung Bekenntnisschulen für nichtkatholische Schüler und Lehrer zu öffnen. Er hält die Neupositionierung der Kirche für einen “angemessenen Schritt”. Aber, so Goebels: “Dass Regierungskreise das Eltern-Quorum zur Auflösung einer Bekenntnisschule auf 30 Prozent senken wollen, geht zu weit.” Leider begründet er seine Position nicht. Tatsache ist: In Niedersachsen, dem einzigen anderen Bundesland mit staatlichen Bekenntnisschulen, müssen 70% der Kinder dem Bekenntnis angehören, sonst verlieren die Schulen ihren Status. Auch in NRW ergibt sich nach Auskunft des Schulministeriums aus der Landesverfassung “als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht, dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist”.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschäftigte sich 2008 mit der Frage, ab wann eine Bekenntnisschule ihren Bekenntnischarakter verliert (Urteil AZ 4 L 1143/07):
“Wann ein solcher Verlust des Bekenntnischarakters eintritt, ist umstritten. Teilweise wird von einem Verlust des Bekenntnischarakters einer Grundschule ausgegangen, wenn der Anteil bekenntnisfremder Schüler bei 20% liegt, teilweise erst ab 50% (Löwinger/ Tettinger, Kommentar zur Landesverfassung NRW, 2002, Art. 13 RN 8 mwN). Sachgerecht wird es sein – und insoweit vom VG Gelsenkirchen nicht beanstandet –, wenn von einem Verlust des Bekenntnischarakters ausgegangen wird, wenn der Anteil der bekenntnisfremden Schüler bei einem Drittel (33%) liegt.
Problematisch ist es, wenn die Initiative zur Umwandlung von Eltern kommen muss. Eine Zuschrift an die Initiative formuliert es so:
“Ich hoffe, die kommende Neuregelung setzt nicht zu sehr auf eine Aktivität der Eltern zur Umwandlung, denn dann wird nicht viel passieren. Sich gegen die Schule zu stellen, auf die die eigenen Kinder gehen, erfordert eine Menge Mut. Denn das Personal einer Schule nimmt eine Kritik an ideologischer Hoheit oft persönlich, gerade hier auf dem Dorf.”
In einem anderen Punkt sitzt Goebels einem Irrtum auf: “Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es nur in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Das trifft in konfessionslosen Kreisen nicht immer auf Zustimmung.”
Es stößt beileibe nicht nur in “konfessionslosen Kreisen” auf Verwunderung, dass in vollständig staatlich finanzierten Schulen in kommunaler Trägerschaft das Grundgesetz nur eingeschränkt Geltung hat. Dies betrifft nicht nur das Recht der Abmeldung vom Religionsunterricht, sondern auch das Recht auf Unterricht im eigenen Bekenntnis. Auch das Antidiskriminierungsgesetz greift hier nicht. Auch Religionsangehörige leiden vielfach unter den derzeit geltenden Regelungen.
Man kommt nicht an der Erkenntnis vorbei: Staatliche Bekenntnisschulen sind überholt, eine entsprechende Verfassungsänderung ist längst überfällig. Die von der katholischen Kirche vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Die Vorschläge greifen aber zu kurz.
Nachtrag (19.3.2014) Es ist wenig erreicht, wenn – wie von der katholischen Kirche gefordert – eine Abschaffung der öffentlichen Bekenntnisschulen durch die erleichterte Einrichtung von Privatschulen erkauft wird. Andernfalls ist die Gefahr groß, dass öffentliche Schulen zu Schulen zweiter Klasse werden.
Ärger in Düsseldorf. “Absurd” findet der Redakteur der Rheinischen Post Jörg Janßen “die Tatsache, dass katholische Düsseldorfer Kinder an einer das katholische Bekenntnis (mit-) vermittelnden katholischen Grundschule nicht mehr vorrangig aufgenommen werden”.
Wir finden es schwer erträglich, wenn Kinder aus religiösen Gründen an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule abgelehnt oder Lehrkräfte dort benachteiligt werden.
Von vorne: In diesem konkreten Fall in Düsseldorf beschwert sich eine Familie auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar darüber, dass sie den ihr bereits zugesagten Platz an einer begehrten Schule doch nicht bekommen soll. Im kommenden Schuljahr sollen zwei Eingangsklassen gebildet werden, für die 54 Plätze gibt es 90 Anmeldungen. Nicht einmal 40 davon stammen von katholisch getauften Kindern. Bis vor kurzem wurden die Schulleiter/innen katholischer Bekenntnisschulen von Ministerium, Bezirksregierung und Schulverwaltung offenbar im Glauben gelassen, dass die Religionszugehörigkeit von Kindern das wichtigste Kriterium bei der Aufnahme sei. Erst am 5. November 2013 erklärte eine “Schulmail” aus dem Ministerium, dass auch die Kinder anders- oder nichtgläubiger Eltern, die sich mit der Erziehung und Unterrichtung im Bekenntnis der Schule einverstanden erklären, gleichberechtigt zu behandeln seien. Demnach sind Kriterien wie Geschwisterkinder, Schulweg und Kindergarten in der Nähe der Schule als entscheidende Kriterien zu berücksichtigen (s. Ausbildungsordnung Grundschule).
Neu ist das alles nicht. Schon 2010 hatte uns das Ministerium genau diesen Sachverhalt in Reaktion auf eine Petition der Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” so dargestellt. Wir wundern uns, dass die Schulen nicht schon lange nach diesen Regeln verfahren. Warum aber kam diese Schulmail unmittelbar zu Beginn der Anmeldungsphase an den Grundschulen? Die Antwort gibt das Schreiben selbst: “Die Landesregierung hat ebenso wie die katholischen (Erz-) Bistümer und die evangelischen Landeskirchen den Wunsch, dass die Aufnahme bekenntnisfremder Kinder in Bekenntnisgrundschulen nicht von Konflikten begleitet oder Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren sein soll.” Im Klartext: Die Regierung ging davon aus, dass eine Ablehnung aufgrund der Konfession vor Gericht keinen Bestand haben würde.
Pech für den Düsseldorfer Vater, der sein Kind gerne jeden Tag 2,7 Kilometer durch die Stadt fahren wollte. Das Argument, dass ihm die katholische Erziehung auf genau dieser Bekenntnisschule so am Herzen lag, wird von Leserbriefschreiber “diogenes” so kommentiert:
Wenn religiöse Gründe für ihn eine Rolle spielen, wird es ihn freuen, zu hören, dass es eine katholische Grundschule in Gerresheim gibt – gar kein Grund also, einem so kleinen Kind einen so weiten Schulweg zuzumuten. Es sei denn den Herrn Rechtsanwalt treiben in Wirklichkeit andere Gründe um, wie der vergleichsweise nicht ganz so gute Ruf seiner wohnortnahen Bekenntnisschule.
Übrigens: Gerade einmal 41% der Schülerinnen und Schüler an katholischen Bekenntnisgrundschulen in Düsseldorf sind katholisch, an den evangelischen Bekenntnisgrundschulen sind es gar nur 28%. In Bonn ist es ähnlich: Hier gehören nur an zwei von 20 Bekenntnisgrundschulen mehr als die Hälfte der Kinder dem Schulbekenntnis an.
Nur in NRW sind rund ein Drittel der ausschließlich öffentlich finanzierten Grundschulen an ein Bekenntnis gebunden, fast alle katholisch. Damit sind Einschränkungen für all jene Kinder und Lehrkräfte verbunden, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Hinzu kommt, dass diese Schulen Religion im Regelfall ausschließlich im jeweiligen Bekenntnis unterrichten, unabhängig davon, wie sich die Schülerschaft zusammensetzt. Die Stadtschulpflegschaft Bonn und die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” haben die schulpolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen sowie Vertreter/innen der katholischen und der evangelischen Kirche am 19. November 2012 ins Bonn-Beueler Rathaus eingeladen, um über die Rolle der Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen zu diskutieren.
Renate Hendricks, MdL SPD (bildungspolitische Sprecherin)
Renate Hendricks, MdL SPD (bildungspolitische Sprecherin)
“Wir können das Thema nicht angehen ohne die Kirchen, sondern nur mit den Kirchen.”
“Einen Großteil der Forderungen der Initiative können wir unterschreiben. Wenn sich die Zusammensetzung der Bevölkerung ändert, müssen auch die Schulen sinnvoll weiterentwickelt werden. Wir müssten die Verfassung ändern, das wollen wir an dieser Stelle nicht, aber wir müssen mit den Kirchen und gemeinsam im Landtag über die Bedingungen reden. Aus meiner Sicht ist das Quorum für die Umwandlung in Gemeinschaftsgrundschulen einfach zu hoch. Die SPD hat dazu parteiintern einen Antrag auf den Weg gebracht.”
“Es kann nicht sein, dass an der Frage der konfessionellen Zugehörigkeit Segregation entsteht, es kann nicht sein, dass gesellschaftliche Spaltung gefördert wird. Die Bekenntnisschule ist ein Instrument, um gesellschaftlich zu sortieren. Deswegen müssen wir über die Anmeldekriterien und über das Quorum miteinander reden. Für eine Verfassungsänderung reichen die Mehrheiten nicht aus.”
“Die Hürden bei der Umwandlung sind in der Tat sehr hoch, bei 2/3 Quorum im Grundschulbereich, während es in der SEK I bei 1/3 liegt, darüber muss man sicherlich nachdenken, wenn die Frage der Verfassung weiter so besteht.”
“Die Kirche muss zur Kenntnis nehmen, wie sich Gesellschaft verändert.”
Klaus Kaiser, MdL CDU (stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion)
Klaus Kaiser, MdL CDU (stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion)
“Die Ausländerquote an Katholischen Grundschulen ist meines Wissens ausreichend hoch.”
“Ich glaube, es gibt keinen gesellschaftlichen Konsens, Bekenntnisschulen abzuschaffen.”
“Diskriminierende Tatbestände darf es nicht geben, es muss Wahlmöglichkeit gegeben sein. Wir müssen problemorientiert im Einzelnen vorgehen.”
Hans Immanuel Herbers, Dipl. Theol., Piratenpartei NRW
Hans Immanuel Herbers, Dipl. Theol., Piratenpartei NRW
“Ich warte auf den Gesetzentwurf von Rot-Grün, dass wir andere Regeln über Bekenntnisgrundschulen kriegen.”
“Öffentliche Schulen müssen weltanschaulich neutral sein. Es kann nicht sein, dass eine Aufnahmeerklärung auf eine öffentliche Schule in Nordrhein-Westfalen die Grundrechte außer Kraft setzt! “
“Die Kirchen müssen sich der Frage stellen, warum sie solche Privilegien im 21. Jahrhundert nach wie vor wollen.”
Yvonne Gebauer, MdL FDP (bildungspolitische Sprecherin)
Yvonne Gebauer, MdL FDP (bildungspolitische Sprecherin)
“Ich stehe zu Bekenntnisgrundschulen, ich bin aber an Lösungen für die Probleme interessiert. Bekenntnisschulen und Gemeinschaftsschulen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es obliegt auch immer den Schulleitungen, wie sie mit den Fällen umgehen. Die Probleme müssen vor Ort gelöst werden, es gibt keinen Grund, Bekenntnisschulen abzuschaffen.”
“Man muss in Dialog mit den Kirchen gehen”.
“Wir müssen Probleme erkennen, diese Probleme gibt es und dieser Abend zeigt, dass Probleme angegangen werden.”
Robert Buchholz, Kath. Schulreferent Bonn/Euskirchen
Robert Buchholz, Kath. Schulreferent Bonn/Euskirchen
“Bekenntnisschulen sind ein wichtiger Teil einer pluralen Gesellschaft. Eine GGS erzieht auch, aber die KGS kann mehr bieten. In einer KGS prägt das Bekenntnis nicht nur den Religionsunterricht, sondern soll das gesamte Schulleben und den Unterricht in allen Fächern prägen.”
“Zur fachlichen Qualifikation gehört die Konfessionalität.”
“Wenn wir als Kirche es nicht schaffen, an den Schulen die Leitung zu besetzen, müssen wir in die Pötte kommen.”
“Es darf nicht sein, dass man in einem Ortsteil gezwungen wird auf eine Bekenntnisgrundschule zu gehen, wenn es keine Alternative gibt, damit ist der Bekenntnisgrundschulgedanke sogar pervertiert.”
“Wir müssen alle zusammenwirken, um Härten zu beseitigen.”
Rainer Pauschert, Kirchenrat, Evangelische Kirche im Rheinland
Rainer Pauschert, Kirchenrat, Evangelische Kirche im Rheinland
“Die GGS ist ein Standardmodell, das trägt.”
“Wo evangelisch drauf steht, soll auch evangelisch drin sein.”
“Ich bin berührt von den Einzelbeispielen, von denen Sie erzählt haben. Wir sollten – flapsig ausgedrückt – mitnehmen, welche Risiken und Nebenwirkungen die Konfessionsschulen haben, gleichzeitig sollten wir aber auch nicht das Kind mit dem Bad ausschütten.”
Dr. Christian Karaus, Rechtsanwalt (Schulrecht), Kanzlei Birnbaum & Partner
Dr. Christian Karaus, Rechtsanwalt (Schulrecht), Birnbaum & Partner
“Die Diskussion zeigt, dass man in der Weimarer Reichsverfassung nicht umsonst versucht hat, die Trennung von Kirche und Staat hinzubekommen.”
“Die Legitimation von Bekenntnisschulen ist in einer religiös weniger homogenen Gesellschaft zunehmend schwerer aufrechtzuerhalten.”
“Die demokratischen Hürden für Elternbeteiligung dürfen nicht zu hoch sein.”
Zum Thema Abmeldung vom Religionsunterricht an Bekenntnisschulen: “Wir sollten Regelungen finden, die für alle transparent und eindeutig sind.”
“Vieles lässt sich im Rahmen einfacher Mehrheiten ändern, dafür brauchen wir keine Verfassungsänderung.”
Termin und Ort: Rathaus Bonn-Beuel, Großer Saal
Friedrich-Breuer-Str. 65, 53 225 Bonn 19. November, 19:30
Die Diskussion war thematisch in drei Abschnitte gegliedert: Teil 1: Aufnahmekriterien an Bekenntnisgrundschulen Teil 2: Lehrkräfte an Bekenntnisgrundschulen Teil 3: Religionsfreiheit ernst nehmen
Alle Teilnehmer unserer Podiumsdiskussion haben zum Dank und als Anerkennung für ihre Teilnahme nicht nur eine Flasche Wein erhalten, sondern auch einen Fragebogen, unseren Bekenntnisgrundschul-o-mat. (zuletzt aktualisiert am 30.01.2013) Weiterlesen →
“Schulen werden zunehmend konfessionslos.” So betitelt Welt Online einen Artikel am 28.3.2012. Und der Kölner Stadt-Anzeiger fragt: “Sind Konfessionsschulen eigentlich noch zeitgemäß?” Die Kölner Schuldezernentin wird zitiert, sie sieht einen “gewissen Trend” zur Umwandlung von katholischen in nicht konfessionsgebundene Schulen.
Bonn-Dransdorf, 22.3.2012. Die Initiative “Pro Gemeinschaftsgrundschule” kann die Korken knallen lassen: Nach einem inoffiziellen Abstimmungsergebnis stimmten 71% aller stimmberechtigten Eltern für die Umwandlung der bisherigen Katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsschule, die allen offen steht (Hintergrundinformationen). Lediglich 17% der Stimmen entfielen für eine Beibehaltung des Konfessionsstatus der Dransdorfer Grundschule. Damit ist klar, dass auch viele katholische Eltern der Kettelerschule für eine Umwandlung gestimmt haben müssen.
[…] Einen Glückwunsch an die Dransdorfer Initiative “Pro Gemeinschaftsgrundschule” sandte auch die Bad Godesberger Elterngruppe “Kurze Beine – Kurze Wege”. Angesichts des klaren Ergebnisses diene es aber nicht dem Schulfrieden, wenn mit dem Vorwurf “aggressiver Werbestrategien” das demokratisch eindeutige Ergebnis in Frage gestellt werde, kommentierte die Gruppe erste Reaktionen der Befürworter der katholischen Schulform. (… ) Wenn wie an der Kettelerschule weniger als die Hälfte der Kinder an einer Schule katholisch sind, ist es nicht begründbar, warum diese Schule den Aufkleber katholisch tragen soll und nichtkatholische Kinder bei der Aufnahme benachteiligt werden”, so die Elterngruppe “Kurze Beine – Kurze Wege”.
General-Anzeiger Bonn, 24.3.2012, “Die Kettelerschule wird Gemeinschaftsgrundschule. In der Katholischen Dransdorfer Grundschule stimmen 71 Prozent der Eltern für den Schulartwechsel” (nicht online)
Wir sind jetzt natürlich glücklich über die hohe Wahlbeteiligung und erleichtert über das eindeutige Votum“, erklärte Sascha Krieger von der Initiative pro GGS. Endlich seien damit die Freiheit in der Wahl des Religionsunterrichts und die Bestenauswahl auch bei der Besetzung neuer Stellen erreicht. „Die Kettelerschule ist die beste Grundschule und soll das auch bleiben.“ Das Ergebnis sei zwar bedauerlich, kommentierte Nadja Schmid für die Befürworter einer KGS. „Angesichts der aggressiven Werbestrategie der Umwandlungsbefürworter ist es jedoch keineswegs überraschend.”
Vom 20. bis 22. März 2012 läuft im Bonner Ortsteil Dransdorf eine Abstimmung über die dortige KGS Kettelerschule. Die Initiative “Pro Gemeinschaftsgrundschule” tritt dafür ein, dass die öffentliche Grundschule eine Schule für alle Dransdorfer wird, schließlich sind derzeit von 197 Kindern nur 79 katholisch. Fast ebenso viele sind muslimisch, der Rest ist evangelisch oder religionslos. Trotzdem wird nur verpflichtender katholischer Religionsunterricht erteilt. Bei der Anmeldung müssen alle Eltern unterschreiben, dass sie Erziehung und Unterrichtung im katholischen Schulbekenntnis wünschen.
Die Umwandlung hätte auch den Vorteil, dass bei Bewerbungen auf Lehrerstellen die jeweils fachlich am besten qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden könnten. An einer katholischen Bekenntnisgrundschule dürfen nur katholische Lehrkräfte dauerhaft eingestellt werden.
Katholische Eltern befürchten, dass Wertevermittlung außerhalb des Religionsunterrichts nur erfolgen könne, wenn die Schule katholisch bleibt. Zudem sei nur dadurch sichergestellt, dass weiterhin christliche Feste an der Schule gefeiert würden.
Das Schul-ABC der Kettelerschule betont übrigens: “Unsere Schule versteht sich als „Inklusive Schule“ und ist demnach eine Schule für alle Kinder” (Hervorhebung im Original). Wie passt es zu diesem Anspruch, dass Kinder als Voraussetzung für die Aufnahme an der Schule katholisch getauft sein müssen oder ihre Eltern unterschreiben müssen: “Ich / Wir wünsche(n) ausdrücklich, dass mein / unser Kind nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen wird.”?
Weitere Informationen:
General-Anzeiger Bonn, 21.3.2012, “Abstimmung in Dransdorf: Bleibt die Kettelerschule katholisch?” Eine kleine Anmerkung zum Artikel: Für eine Umwandlung sind zwei Drittel der Stimmen erforderlich, nicht 75%. Die Hürde ist gleichwohl fast unüberwindbar, da nicht abgegebene Stimmen als Gegenstimmen gewertet werden. In Niedersachsen wurde das Quorum von der dortigen CDU/FDP-Regierung daher 2011 auf 50% gesenkt.
Bonn. In der Stadtratssitzung am 2. Februar 2012 lehnte der Bonner Rat mit den Stimmen von CDU, FDP und Bürgerbund ohne Aussprache den Antrag einer Buschdorfer Elterninitiative ab, sich für die erleichterte Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen einzusetzen.
Im Dezember 2011 berichteten wir von der Buschdorfer Elternitiative, die sich nach zwei gescheiterten Umwandlungsverfahren mit einem Bürgerantrag an den Bonner Stadtrat gewandt hatte. Die Eltern forderten eine Erleichterung der Schulartänderung, um dem Willen der großen Mehrheit der Buschdorfer Eltern zum Recht zu verhelfen, die sich wünschen, dass städtische Grundschulen integrativ für die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Stadtteile da sind.
Mit der Ablehnung des Begehrens macht der Rat es sich bequem und folgt der Position der Verwaltung, dass die Stadt in diesem Punkt keine Einflussmöglichkeiten hat:
Bei den für ein Umwandlungsverfahren maßgeblichen rechtlichen Grundlagen (Schulgesetz NRW und Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen – Bestimmungsverfahrensverordnung) handelt es sich um Landesvorschriften.
Für die Verwaltung sind diese Regelungen maßgeblich und verbindlich; von den Antragstellerinnen und Antragstellern gewünschte Änderungen bzgl. des vorgeschriebenen Verfahrens fallen in die ausschließliche Kompetenz des Landesgesetzgebers.
Im September 2009 hatte der Stadtrat sich noch – mit wenig Erfolg – mit einer Resolution an das Land gewandt, um auf eine Änderung des Aufnahmeverfahrens zu drängen.
Bonn. Nachdem die Elterninitiative “Ortsnahe Grundschule Buschdorf” trotz überwältigender Mehrheiten aufgrund der restriktiven landesgesetzlichen Regelung zwei mal in Folge knapp gescheitert ist beim Versuch, die Katholische Grundschule Buschdorf in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln, reichten Mitglieder der Initiative einen Bürgerantrag an den Rat der Stadt Bonn ein.
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