Unsere Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2022

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Welche Position vertreten die Parteien in NRW zu staatlichen Bekenntnisschulen?

(UPDATE 13. Mai: SPD jetzt auch eindeutig für Veränderung)

Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ hat CDU, FDP, SPD, Grüne und Linke nach ihrer Haltung zu staatlichen Bekenntnisschulen befragt. Die erhaltenen Antworten haben wir in voller Länge unten auf dieser Seite in der Reihenfolge des Eingangs veröffentlicht.
Es lohnt sich übrigens, Kandidaten im Wahlkampf zum Thema zu befragen. Oft ist ihnen nicht bewusst, dass es in NRW noch Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft gibt. Oder sie sprechen sich, wie die Kandidaten von SPD, CDU und FDP bei der Landtagswahl 2017 abweichend von ihrer Parteilinie klar gegen einen Fortbestand staatlicher Bekenntnisschulen aus.

Unsere Kurzzusammenfassung der Antworten:

Die ausführliche Antwort der CDU lässt sich mit einem Zitat aus dem Schreiben zusammenfassen: „Die Bevorzugung der Kinder, die dem Bekenntnis angehören, ist gerechtfertigt, weil das Grundgesetz von der Zulässigkeit öffentlicher Bekenntnisschulen ausgeht.“ Die Partei macht in ihrer Antwort deutlich, dass sie nicht die geringste Veranlassung sieht, an der Situation etwas zu ändern.

Auch die FDP will an den geltenden gesetzlichen Regelungen festhalten: „Wir schätzen die Schulvielfalt in Nordrhein-Westfalen und wollen, dass Eltern auch weiterhin die Wahl zwischen den Schularten haben.“ Immerhin möchten die Liberalen, dass Wohnortnähe im Anmeldeverfahren stärker berücksichtigt wird, ohne allerdings konkrete Lösungsvorschläge anzubieten: „Wir halten es dennoch für geboten, unabhängig von der individuellen Trägerschaft das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ stärker im Anmeldeverfahren zu berücksichtigen.“ Bei der Diskriminierung von Lehrkräften hält die Partei es zudem für „bedauerlich, wenn Bekenntnisschulen auf geeignete Bewerberinnen und Bewerber verzichten, nur weil sie nicht der gewünschten Konfession angehören.“

DIE LINKE.NRW zeigt sich in dem Thema sehr engagiert. Sie findet die geltenden Zustände „gar nicht sinnvoll“ und die gesetzlichen Regelungen „absurd“. Darin, dass die Eltern potentieller zukünftiger Schulkinder nicht über die Schulart abstimmen dürfen, wohl aber die von Viertklässlern, die von einer Änderung gar nicht mehr betroffen sind, erkennt die Partei einen „Skandal“. Die LINKE.NRW verweist darauf, dass die Fraktion während ihrer Zugehörigkeit zum Landtag 2010-12 nicht nur eine weitgehende Streichung der Privilegien staatlicher Bekenntnisschulen beantragt hat, „sondern auch, den ‚Glauben an Gott‘ als Ziele des schulischen Lernens aus der Landesverfassung (!) und dem Schulgesetz zu streichen. Leider standen wir damit auch allein.“ Damit stand die Partei isoliert da.

Die Position von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN lautet in einem Satz zusammengefasst: „Die GRÜNEN wollen neue rechtliche Regelungen schaffen.“ Sie sehen die geltenden Regelungen kritisch und wollen Änderungen herbeiführen, zum Beispiel in der Frage, wer über die Umwandlung einer Grundschule abstimmen darf. Die Partei führt an, dass sie als Mitglied der rot-grünen Koalitionsregierung von 2010 bis 2017 versuchte, die bevorzugte Aufnahme wohnortnaher Kinder zu ermöglichen, und bedauert, dass diese Praxis vor Gericht nicht standhielt. Auch hat sie im Rahmen der Schulgesetzänderung 2015 mit der SPD die Hürde für die Umwandlung durch Elternabstimmungen gesenkt.

Die SPD ist der Ansicht, dass es kein nennenswertes Problem gibt: „Uns ist nicht bekannt, dass Kinder eines anderen Bekenntnisses oder ohne Bekenntnis strukturell aussortiert werden.“ Trotz dutzender Zeitungsartikel und Gerichtsverfahren zum Thema in den letzten 15 Jahren wiederholt die Partei: „Uns ist nicht bekannt, dass Kinder eines anderen Bekenntnisses oder ohne Bekenntnis Nachteile bei der Aufnahme erfahren.“ Die SPD sieht ferner auch nicht das Land in der Pflicht, Änderungen herbeizuführen. Nach Ansicht der Sozialdemokraten sind die Kommunen für das Schulangebot vor Ort verantwortlich. Auch bezüglich der Benachteiligung von Lehrkräften sieht die SPD keinen Änderungsbedarf: „Da der Lehrkräftemangel an den Grundschulen in NRW sehr hoch ist, halten wir es nicht für möglich, dass Lehrkräfte eines anderen oder ohne Bekenntnis schlechtere Anstellungschancen haben.“ (Im Schulgesetz steht hierzu: „An Bekenntnisschulen müssen 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und 2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. […] Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen […] zulässig.“)
ERGÄNZUNG 13.5.: Dem Säkularen Netzwerk NRW hat die SPD eine komplett andere Antwort gegeben. Hier spricht sie sich eindeutig gegen staatliche Bekenntnisschulen aus: „Es ist inakzeptabel, dass stattlich (sic!) finanzierte Schulen Kinder aufgrund ihrer religiösen Herkunft oder aufgrund einer Konfessionslosigkeit nicht aufnehmen.“ (https://hpd.de/artikel/haben-parteien-antworten-saekularisierung-20356/seite/0/1)


Die Antworten in voller Länge

Geantwortet haben CDU, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD


Die staatliche Bekenntnisschule in NRW. Wie Nordrhein-Westfalen an einem Anachronismus festhält

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UPDATE: Am 2. Mai wurde auf HPD.de ein Bericht über die Veranstaltung veröffentlicht.

Am Mittwoch, den 27. April ab 19 Uhr beschäftigt sich die SPD Düsseldorf in einem Informations- und Diskussionsabend mit der Sinnhaftigkeit staatlicher Bekenntnisschulen. Eingeladen ist dazu die Initiative Kurze Beine – kurze Wege. Das Treffen wird online abgehalten, nähere Informationen dazu finden sich im Veranstaltungskalender des SPD-Unterbezirks Düsseldorf. Veranstalter sind der AK Säkulare, die Arbeitsgemeinschaft für Bildung und die Jusos Düsseldorf.

https://www.spd-duesseldorf.de/termin/die-staatliche-bekenntnisschule-in-nrw-wie-nordrhein-westfalen-an-einem-anachronismus-festhaelt/

Landtagsabgeordnete beziehen Stellung zu Bekenntnisgrundschulen

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Bonn, 14.10.2021

Über 2200 Unterstützerinnen und Unterstützer fordern mittlerweile ein Ende der Bekenntnisschulen in NRW. Weit über 600 Unterstützende haben einen Kommentar hinterlassen. Zuletzt eine Unterstützerin aus Monheim:

„Mein Kind darf nicht mit ihren besten Freunden auf die Grundschule gehen, da sie nicht katholisch ist. Die Welt ist für die Kinder zusammen gebrochen. Beim Infoabend in dieser Bekenntnisschule wurde mir dazu geraten, doch einfach schnell die Taufe nachzuholen. Emotionale Erpressung. Diese Grausamkeit muss ein Ende haben.“

(Quelle)

Wir haben Abgeordnete aller demokratischen Fraktionen im Landtag NRW dazu befragt, wie sie dazu stehen, dass es in NRW immer wieder zu solchen Situationen kommt. Geantwortet haben Abgeordnete von FDP, SPD und Grünen. Nicht geantwortet hat bislang die CDU.

Die Antwort von Christof Rasche (FDP) lässt nicht erkennen, dass die Partei sich mit der Frage wirklich auseinandergesetzt hat. In seiner Antwort heißt es: „Vereinzelt gab es in der Vergangenheit Probleme, die aber auf kommunaler Ebene im Dialog ausgeräumt werden konnten.“ Genau das ist nicht der Fall, auf kommunaler Ebene gibt es fast keine Handlungsmöglichkeiten. Die FDP-Fraktion sieht „keinen landesweiten Regelungsbedarf für konfessionsgebundene Grundschulen.“ (vollständige Antwort: www.abgeordnetenwatch.de/profile/christof-rasche/fragen-antworten/576761)

Thomas Kutschaty (SPD) unterstützt das Anliegen der Petition, bleibt aber im Ungefähren und lässt nicht erkennen, dass die SPD an dieser Stelle handeln möchte: „Ich kann für mich und meine Landtagsfraktion sagen, dass jedes Kind ein Recht auf selbstbestimmte Bildung hat und somit die Chance haben sollte, die gewünschte Grundschule auszuwählen. Für Bekenntnisschulen besteht daher die Herausforderung, sich im Sinne einer modernen Gesellschaft für alle Kinder zu öffnen und gleichzeitig das Profil ihrer Bekenntnisschule aufrechtzuerhalten. Wir werden dies kritisch begleiten.“ (https.//www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-kutschaty/fragen-antworten/576763)

Sigrid Beer, schulpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, unterstützt das Anliegen der Petition: „…Die staatlich getragene Grundschule mit Bekenntnisprofil (Bekenntnisgrundschule) ist in der Landesverfassung verankert. Das ist eine große Hürde, um zu den notwendigen Veränderungen zu kommen. Es bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung muss politisch und rechtlich intensiv nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.“ (www.abgeordnetenwatch.de/profile/sigrid-beer/fragen-antworten/finden-sie-es-richtig-wenn-kinder-im-gleichen-stadtteil-nicht-die-gleiche-oeffentliche-grundschule-besuchen)

Für die CDU hat bisher weder der Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen noch die bildungspolitische Sprecherin Claudia Schlottmann geantwortet. (www.abgeordnetenwatch.de/profile/bodo-loettgen/fragen-antworten/576762,www.abgeordnetenwatch.de/profile/claudia-schlottmann/fragen-antworten/finden-sie-es-richtig-wenn-kinder-im-gleichen-stadtteil-nicht-die-gleiche-oeffentliche-grundschule)

In wenigen Monaten beginnt der Wahlkampf in NRW. Bitte sprechen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten auf dieses Thema an! Unserer Erfahrung nach wissen die wenigsten, dass es in NRW noch öffentliche Bekenntnisschulen gibt. Und im direkten Gespräch erklären die meisten Abgeordneten unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, dass sie die geltenden Regelungen nicht für zeitgemäß halten (so geschehen in Bonn bei der letzten Landtagswahl, als Dr. Christos Katzidis (CDU) und Franziska Müller-Rech (FDP) unsiono mit allen anderen auf einem Podium vertretenen Kandidat*innen klar bekannten, dass sie das Modell der staatlichen Konfessionsschule für überholt hielten. Mittlerweile ist Müller-Rech als bildungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion offenbar auf Parteilinie umgeschwenkt und will nicht am Status der Bekenntnisschule rütteln… Auch Katzidis hat sich im Zaum halten können, in dieser Frage an der Position seiner Partei zu rütteln.

Petition an den Landtag NRW

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Berichterstattung über die Petition

Zeitungsartikel zum Thema aus jüngerer Zeit

Zahlreiche Zeitungsartikel aus ganz NRW und dem Oldenburger Land in Niedersachsen über Diskriminierung an staatlichen Bekenntnisschulen machen deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem, das politisch gelöst werden muss.

Auch im Schuljahr 2018/19 noch kein Ethikunterricht an Grundschulen in NRW

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UPDATE 30.10.2021
Es gibt mittlerweile einen Entwurf für einen Lehrplan für den Ethikunterricht in der Grundschule. Unklar ist noch, wann das Fach eingeführt wird und wer es unterrichten darf.
Quelle: https://humanistisch.de/x/hvd-nrw/inhalte/endlich-1-schritt-vor-der-ethik-unterricht-kommt


Ursprünglich veröffentlicht am

Im Koalitionsvertrag der CDU/FDP-Koalition von 2017 heißt es unmissverständlich:

Neben vielfältigeren religiösen Bekenntnissen ist auch die Anzahl der Familien ohne konfessionelle Bindung angewachsen. Daher werden wir Ethikunterricht an Grundschulen ermöglichen.

Besonders eilig hat Bildungsministerin Yvonne Gebauer es mit dem Vorhaben offenbar nicht. Im Schuljahr 2018/19 wird es an den Grundschulen im Bundesland auf jeden Fall noch keinen Ethikunterricht geben. Eine entsprechende Initiative der Grünen-Fraktion scheiterte an den Gegenstimmen der Regierungskoalition.  Und der bildungspolitische Sprecher der CDU ließ zwischenzeitlich verlauten, dass er keine Notwendigkeit sehe für Ethikunterricht an Grundschulen  – und das, obwohl der Anteil religiös ungebundener Kinder stetig wächst und sogar katholische und evangelische Kirche dem Vorhaben nicht im Weg stehen wollen.

Gebauer arbeitet derweil noch an ihrem „Masterplan Grundschule“, der Ethikunterricht soll Bestandteil dieses Plans werden. Näheres zum Masterplan ist bislang nicht bekannt.

Siehe dazu auch unseren Artikel Philosophieren mit Kindern an Grundschulen in NRW

Weitere Informationen zum Thema Ethikunterricht in NRW gibt es im Blog von Pro Ethik NRW 

Wenn die „absolute Ausnahme“ zur Regel wird und das Gesetz zur Farce

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Gerade erst wurde in Gladbeck der Präzedenzfall geschaffen. Endlich durfte dort eine evangelische Lehrerin nach langem Hin und Her die Leitung einer katholischen Schule übernehmen. Und nun lässt die Bezirksregierung Münster in Borken gleich die nächste Ausnahme zu, genauer: es wurde ein „zwingender Ausnahmetatbestand“ festgestellt, um die Regelung des Schulgesetzes umgehen zu dürfen. Der evangelische Lehrer Lars Koschmieder war der einzige Bewerber auf die Rektorenstelle der katholischen Josefschule und freut sich, dass er die Aufgabe nun übernehmen darf.

Da bei einer solchen Lösung vermutlich alle Beteiligten zustimmen müssen, also von Träger (Kommune) über Schulaufsicht (Bezirksregierung und Schulministerium) bis hin zum Bistum, gilt das Schulgesetz nun offenbar regional unterschiedlich: Man darf davon ausgehen, dass im Erzbistum Köln weniger Bereitschaft besteht, konfessionsfremde Bewerberinnen und Bewerber als Schulleiter zuzulassen.

Etwas weiter gedacht, stellen diese Fälle das geltende Schulgesetz und die restriktiven Regelungen bzgl. Schulleitungen und Aufnahme von Schülerinnen und Schülern generell in Frage. Oder anders gesagt: Wann wird die Ausnahme zur Regel und das Schulgesetz zur Farce?

Quelle

Schulausschuss Gladbeck fordert neues Schulgesetz

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„In Sorge um ein funktionierendes Grundschulsystem in Gladbeck und in Nordrhein-Westfalen bittet der Schulausschuss der Stadt Gladbeck dringend darum, die Besetzung der Leitungsstellen nicht an ein entsprechendes Bekenntnis, sondern ausschließlich an die fachliche Eignung und Befähigung entsprechender Lehrerinnen und Lehrer zu koppeln. Wir sehen hier ein Gesetz, das nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht und deshalb dringend angepasst werden muss!“ 

Dem ist nichts hinzuzufügen. Es sei aber der Hinweis erlaubt, dass Schulministerin Gebauer bislang noch nicht erkennen lässt, dass sie ernsthaft nach Lösungen sucht. Noch im April sagte sie im Gespräch mit dem Bonner General-Anzeiger:

GA: Finden Sie es noch zeitgemäß, dass katholische und evangelische Schulen andersgläubige Kinder ablehnen dürfen?
Gebauer: Ich verfolge diese Debatte schon länger. In Bonn ist das ein Problem. Aus den anderen Landstrichen ist mir das in den vergangenen Jahren nicht so stark widergespiegelt worden.

Quellen

Wieder Zoff um Besetzung von Rektorenstelle

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Kurze Beine – kurze Wege, 12.6.2018

Ob Borken oder Gladbeck, man ist sich einig bezüglich der Stellenbesetzungen an den jeweiligen staatlichen katholischen Grundschulen (beide übrigens benannt nach Josef, dem – so die Bibel – mehrfach übel mitgespielt wurde):

„Wichtiger als die konfessionelle Bindung muss doch die Versorgung unserer Schulen mit qualifizierten Rektorinnen oder Rektoren sein!“
(Gladbecks Bürgermeister Ulrich Roland)

„Ein Schulgesetz, in dem eine solche Engstirnigkeit verankert ist, muss dringend geändert werden.“
(Markus Schönherr, Borkener Zeitung)

Die Geschichte ist schnell erzählt und sie kommt uns bekannt vor: Die Rektorin einer katholischen Grundschule geht in Rente. Glücklicherweise gibt es eine erfahrene Kollegin, die gewillt ist, die Schulleitungsposition zu übernehmen und das kommissarisch bereits seit einiger Zeit macht. Sie ist allseitig beliebt und anerkannt und hat sich in der Position bewährt. Als die Stelle ausgeschrieben wird, bewirbt sie sich auf die Stelle. Als sie aufgrund fehlender Eignung abgelehnt wird, weil sie nicht den richtigen Taufschein hat, fallen alle aus allen Wolken und beschweren sich über den Starrsinn der Kirche.

Die Beschwerde ist also nachvollziehbar, müsste sich aber zuallererst an den Verfassungsgeber richten: Solange die Bekenntnisschule durch die Landesverfassung gesichert ist und ein Drittel aller staatlichen Grundschulen in NRW konfessionell gebunden sind, kann selbst der Heilige St. Josef nicht dafür sorgen, dass Vernunft einkehrt und die Stellen pragmatisch besetzt werden. Es liegt in den Händen des Landtags, die Verfassung zu ändern, ob mit Zustimmung der Kirchen oder ohne. In der Verfassung steht es so:

Artikel 12 Abs. 6 (3)
In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Das Schulgesetz präzisiert:

§26 (6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden.
An Bekenntnisschulen müssen
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und
2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.

Politisch ist eine solche Initiative des Landes äußerst unwahrscheinlich. Erst 2015 hat der Landtag das Schulgesetz geändert. Bis dahin mussten alle Lehrkräfte an Bekenntnisschulen ausnahmslos dem Bekenntnis angehören. Mehr hat sich die damalige rot-grüne Mehrheit nicht getraut. Es bestand die Sorge, dass der Gesetzentwurf andernfalls vor Gericht nicht Bestand haben würde.

Es gibt aber noch einen anderen Weg, um endlich zu zeitgemäßen Regelungen zu kommen:  Die betroffene Lehrerin könnte klagen. Es wäre ein langer Weg durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Der Jurist Sebastian Hartmann kam in einer Rechtseinschätzung bereits 2015 ganz ohne Rückgriff auf europäische Normen zu dem klaren Schluss, dass das Schulgesetz in NRW gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und damit gegen das Grundgesetz verstößt:

„Durch die geforderte Bekenntniszugehörigkeit von Lehrkräften und Schulleitung verstößt § 26 Abs. 6 SchulG NRW sowohl in seiner bisherigen als auch in seiner neuen Fassung gegen höherrangiges Bundesrecht in Form von § 1 AGG. Der Staat als solcher kann, obwohl er Bekenntnisschulen betreiben darf, sich nicht auf die Ausnahmeregelungen des AGG berufen, die in der derzeitigen Ausgestaltung zweifelsfrei nur für Religionsgemeinschaften gelten. Um diesen Missstand aufzulösen, müsste das Schulgesetz dahingehend geändert werden, dass es AGG-konform keine Einstellungsvoraussetzungen an das Bekenntnis knüpft.“

Die Chancen stehen gut, dass ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Land NRW dazu zwingen würde, endlich zeitgemäße Reformen auf den Weg zu bringen, damit es an staatlichen Grundschulen keine Diskriminierung mehr aufgrund des Taufscheins von Lehrkräften oder Schülern gibt.

Nachtrag:

In einem Interview mit dem Bonner General-Anzeiger (16.4.2018) wurde NRW-Bildungsministerin zu einem anderen Aspekt der Diskriminierung durch Bekenntnisschulen befragt:

Finden Sie es noch zeitgemäß, dass katholische und evangelische Schulen andersgläubige Kinder ablehnen dürfen?

Gebauer: Ich verfolge diese Debatte schon länger. In Bonn ist das ein Problem. Aus den anderen Landstrichen ist mir das in den vergangen Jahren nicht so stark widergespiegelt worden.

Bei einer Podiusmdiskussion in Bonn in 2012 sagte Gebauer noch einen Satz, der hoffen lässt, dass sie die Probleme nicht ignoriert:

„Wir müssen Probleme erkennen, diese Probleme gibt es und dieser Abend zeigt, dass Probleme angegangen werden.“

Liebe Frau Gebauer, bitte schreiten Sie zur Tat und tun Sie, was in Ihrer Macht steht, um die notwendigen Veränderungen auf den Weg zu bringen.

Quellen:

„Ein Schulgesetz, in dem eine solche Engstirnigkeit verankert ist, muss dringend geändert werden.“

Kurzmitteilung

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Fällt Ihnen auf dieser Übersicht von Grundschulen auf der Webseite der Stadt Borken etwas auf?

Von der Webseite der Stadt Borken

Uns auch nicht. Tatsächlich muss man einiges an Recherche betreiben, um festzustellen, dass 6 der 7 Grundschulen in Borken katholische Grundschulen sind. Selbst aus den Webseiten der Grundschulen geht oft nicht hervor, dass sie bekenntnisgebunden sind. Tatsache ist: Nur eine einzige Grundschule steht als Montessorischule Lehrern und Schülern unabhängig vom Taufschein offen. An allen anderen Schulen gilt bei der Aufnahme von Kindern ebenso wie bei der Einstellung von Lehrkräften: Katholiken zuerst. In der Praxis betreiben die meisten der Schulen im Alltag eine weltoffene Ökumene und arbeiten mit der örtlichen evangelischen und katholischen Kirchengemeinde zusammen.  Eine Schulleiterin betont ausdrücklich, wichtiger als das „Etikett“ Bekenntnisschule sei, dass Werte wie Toleranz und Achtsamkeit im Schulalltag gelebt würden.

Von einer Benachteiligung nichtkatholischer Schülerinnen und Schüler ist uns nichts bekannt. Evangelische oder ungetaufte Lehrkräfte haben in Borken allerdings ganz offensichtlich schlechte Karten, obwohl an mehreren der Bekenntnisschulen der Rektoren- oder Konrektorenposten vakant ist. Weiterlesen

Wie integrativ wirken Bekenntnisgrundschulen in NRW?

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Bonn, 17.3.2018 (überarbeitet und ergänzt am 18.3.)

Im Vorlauf der Landtagswahl 2017 hat die AfD als einzige im Landtag vertretene Partei nicht zu unseren Wahlprüfsteinen Stellung genommen. Es ist bislang nicht klar, was die Partei davon hält, dass es staatliche Bekenntnisschulen gibt. Nun hat die Partei offenbar das Thema für sich entdeckt. Ihr schulpolitischer Sprecher Helmut Seifen (er war bis vor kurzem Direktor eines Gymnasiums), hat am 1. März eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Bekenntnisschulen in NRW“ an die Landesregierung gestellt, in der er offensichtlich einen Zusammenhang herstellt zwischen der Schulart (Bekenntnisgrundschule oder Gemeinschaftsgrundschule) und dem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund. Eine Positionierung der Partei gegenüber Bekenntnisschulen wird aber aus der Anfrage bislang nicht ersichtlich.

Seifen hat bereits im Januar eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund“ gestellt. Darin  musste das Schulministerium (in vermutlich sehr mühevoller Kleinarbeit) auflisten, wie Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund auf verschiedene Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Gymnasium) aufgeteilt sind. Aus der Antwort geht hervor, dass an einem Drittel aller Grundschulen in NRW mehr als die Hälfte der Kinder einen Migrationshintergrund (=Zuwanderungsgeschichte) haben. Das heißt, dass diese Kinder entweder selbst im Ausland geboren wurden oder mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde oder dass im Alltag des Elternhauses nicht deutsch gesprochen wird.

An 10% aller Grundschulen haben mehr als 75% der Kinder eine Zuwanderungsgeschichte, an knapp 3% sind es mehr als 90%. Bei Durchsicht der Liste von 260 Schulen mit über 75% Kindern mit Zuwanderungsgeschichte sieht es zunächst so aus, als wären alle Schularten gleichermaßen betroffen. Tatsächlich zeigen sich aber erhebliche Unterschiede zwischen den Schularten: So haben fast 11% aller staatlichen Gemeinschaftsgrundschulen den besagten 75%-Anteil, aber nur 4% der katholischen und 8% aller evangelischen Bekenntnisschulen. Am höchsten ist der Anteil von Migrantenkindern im Durchschnitt an privaten Ersatzschulen: an 25% dieser Schulen haben 75% oder mehr Kinder eine Zuwanderungsgeschichte.

Am Beispiel Bonn lässt sich dies gut veranschaulichen: Von insgesamt 52 Grundschulen der Stadt sind 29 Gemeinschaftsgrundschulen, 19 katholisch, 2 evangelisch, und 2 sind private Ersatzschulen. Auf der 75%-oder-mehr-Liste befinden sich 8 dieser Grundschulen: 6 davon sind Gemeinschaftsgrundschulen, 1 ist eine evangelische Bekenntnisschule und 1 weitere ist die Independent Bonn International School, eine Privatschule.

Die Auflistung des Ministeriums erhärtet also den Hinweis darauf, dass Bekenntnisgrundschulen insgesamt zur Segregation von Schülern mit und ohne Migrationshintergrund beitragen.  Selbstverständlich wollen wir damit nicht die engagierte Arbeit in Frage stellen, die an jeder einzelnen Schule geleistet wird.