Winds of change… Auch in diesem Schuljahr wieder viele Schulartumwandlungsverfahren

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Bereits im Schuljahr 2021/22 gab es eine Unmenge an Verfahren zur Umwandlung katholischer Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen. An sieben Schulen (in Bocholt, Niederkassel, Warendorf, Arnsberg, Verl, Aachen) war die Elternabstimmung erfolgreich, an weiteren sieben (Olpe, Aachen, Greven) scheiterten sie an der hohen gesetzlichen Hürde.

Auch im aktuellen Schuljahr ist der Unmut groß, ob nun wegen der Besetzung der Schulleitung oder wegen der Ablehnungen wohnortnaher Kinder, die nicht dem „richtigen“ Bekenntnis angehören. In Ahaus, wo sechs der sieben Grundschulen katholisch sind, hat die Gemeinde entschieden, dass an all diesen Schulen auf einmal abgestimmt werden soll. Auch die katholische Kirche befürwortet die Umwandlung, der örtliche leitende Pfarrer betont ausdrücklich, dass Gemeinschaftsgrundschulen alle Möglichkeiten bieten, religiöse Werte an Kinder zu vermitteln. Der Artikel von Stephan Rape in den Ruhrnachrichten vom 28. Februar stellt aber auch anschaulich dar, dass die Hürde für die Umwandlung trotz Unterstützung aller Akteure in der Stadt enorm hoch ist: Für eine erfolgreiche Umwandlung müssen an jeder der sechs Schulen die Eltern von mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler für die Umwandlung stimmen. Für eine Beteiligung an der Abstimmung müssen beide Eltern sich einig sein, sie können nur gemeinsam ihre Stimme abgeben. Insbesondere bei Alleinerziehenden führt dies oft dazu, dass sich die betroffenen Eltern nicht an der Wahl beteiligen können. Praktisch wirkt eine fehlende Stimme wie ein Votum gegen die Umwandlung. Wenn die Landesregierung in NRW dem Elternwillen wirklich zum Recht verhelfen wollte, müsste sie die Hürde für die Abstimmung senken. Hierfür ist weder eine Änderung der Landesverfassung noch des Schulgesetzes nötig.

Es mutet einem mittelalterlich an, dass jedes Jahr wieder die Eltern von einer Mehrheit der Kinder an den meisten Schulen bei der Anmeldung unterschreiben müssen, dass sie eine Unterrichtung und Erziehung im Schulbekenntnis wünschen, selbst wenn sie der Konfession gar nicht angehören.

Nicht nur in Ahaus gibt es übrigens Umwandlungspläne: Bekannt sind uns bislang ähnliche Bestrebungen in Köln Rath, in Meppen (dort stimmten die Eltern im November bereits erfolgreich für die Umwandlung), in Recklinghausen, Kreuzau, Duisburg-Baerl (hier handelt es sich um eine EGS), in Möhnesee und an einer weiteren Grundschule in Niederkassel.

Zwei Abstimmungen in Aachen – harsche Kritik an gesetzlicher Regelung

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In Aachen gab es kürzlich zwei Umwandlungsverfahren an katholischen Grundschulen. An beiden Schulen stimmte eine überwältigende Mehrheit für die Umwandlung in Gemeinschaftsgrundschulen. An der Grundschule Michaelsbergstraße erfüllte die Elternabstimmung die gesetzlichen Vorgaben,die Schule wird zukünftig allen Kindern im Wohnviertel unabhängig von deren Konfession offenstehen. An der Grundschule Düppelstraße stimmten zwar auch 116 Elternpaare für die Umwandlung und nur 15 dagegen – trotzdem bleibt die Schule katholisch. Die abgegebenen Stimmen repräsentierten lediglich 46% aller Eltern, damit scheiterte das Anliegen an der hohen gesetzlichen Hürde von 50%, die die Befürworter einer Umwandlung erreichen müssen.

In Aachen gibt es harte Kritik an dem Verfahren und an der Landesgesetzgebung. Tatsächlich waren im Briefwahlverfahren nämlich 192 Stimmen abgegeben worden, 60 (!) davon wurden als ungültig gewertet. Die Aachener Zeitung zitiert die Schuldezernentin Aachens, Susanne Schwier:

Vor allem Sprachbarrieren seien der Grund für die vielen ungültigen Stimmen, ist Schuldezernentin Schwier überzeugt. Viele Eltern hätten das komplizierte Abgabeverfahren mit eidesstattlichen Erklärungen und unterschiedlichen Briefumschlägen schlicht nicht verstanden. In vielen Fällen konnten auch Unterlagen gar nicht zugestellt werden, weil an Briefkästen keine Namensschilder gefunden werden konnten.

Wie die Zeitung erläutert, liegt die Schule in einem Viertel, das stark von Zuwanderern geprägt ist. Um so weniger ist es nachvollziehbar, dass hier katholische Kinder bevorzugt aufgenommen werden müssen und dass nicht nur die Schulleitung katholisch sein muss, sondern auch die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich ist.

Schulpolitikerinnen von Grünen und SPD kritisieren die Regelungen mit deutlichen Worten, dem Elternwillen entspreche das Ergebnis keinesfalls. Oberbürgermeisterin Keupen kündigte an, mit dem neuen Schulministerium Kontakt aufzunehmen, um auf eine Vereinfachung des Verfahrens zu drängen.

Quellen

Aachener Zeitung, 12.6.2022, Harte Kritik an Landesgesetzgebung:Gescheiterte Schulumwandlung erzürnt Aachens Schulpolitiker

Aachener Zeitung, 6.6.2022, Aachener Ostviertel. Die Schule Düppelstraße soll katholisch bleiben

Unsere Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2022

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Welche Position vertreten die Parteien in NRW zu staatlichen Bekenntnisschulen?

(UPDATE 13. Mai: SPD jetzt auch eindeutig für Veränderung)

Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ hat CDU, FDP, SPD, Grüne und Linke nach ihrer Haltung zu staatlichen Bekenntnisschulen befragt. Die erhaltenen Antworten haben wir in voller Länge unten auf dieser Seite in der Reihenfolge des Eingangs veröffentlicht.
Es lohnt sich übrigens, Kandidaten im Wahlkampf zum Thema zu befragen. Oft ist ihnen nicht bewusst, dass es in NRW noch Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft gibt. Oder sie sprechen sich, wie die Kandidaten von SPD, CDU und FDP bei der Landtagswahl 2017 abweichend von ihrer Parteilinie klar gegen einen Fortbestand staatlicher Bekenntnisschulen aus.

Unsere Kurzzusammenfassung der Antworten:

Die ausführliche Antwort der CDU lässt sich mit einem Zitat aus dem Schreiben zusammenfassen: „Die Bevorzugung der Kinder, die dem Bekenntnis angehören, ist gerechtfertigt, weil das Grundgesetz von der Zulässigkeit öffentlicher Bekenntnisschulen ausgeht.“ Die Partei macht in ihrer Antwort deutlich, dass sie nicht die geringste Veranlassung sieht, an der Situation etwas zu ändern.

Auch die FDP will an den geltenden gesetzlichen Regelungen festhalten: „Wir schätzen die Schulvielfalt in Nordrhein-Westfalen und wollen, dass Eltern auch weiterhin die Wahl zwischen den Schularten haben.“ Immerhin möchten die Liberalen, dass Wohnortnähe im Anmeldeverfahren stärker berücksichtigt wird, ohne allerdings konkrete Lösungsvorschläge anzubieten: „Wir halten es dennoch für geboten, unabhängig von der individuellen Trägerschaft das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ stärker im Anmeldeverfahren zu berücksichtigen.“ Bei der Diskriminierung von Lehrkräften hält die Partei es zudem für „bedauerlich, wenn Bekenntnisschulen auf geeignete Bewerberinnen und Bewerber verzichten, nur weil sie nicht der gewünschten Konfession angehören.“

DIE LINKE.NRW zeigt sich in dem Thema sehr engagiert. Sie findet die geltenden Zustände „gar nicht sinnvoll“ und die gesetzlichen Regelungen „absurd“. Darin, dass die Eltern potentieller zukünftiger Schulkinder nicht über die Schulart abstimmen dürfen, wohl aber die von Viertklässlern, die von einer Änderung gar nicht mehr betroffen sind, erkennt die Partei einen „Skandal“. Die LINKE.NRW verweist darauf, dass die Fraktion während ihrer Zugehörigkeit zum Landtag 2010-12 nicht nur eine weitgehende Streichung der Privilegien staatlicher Bekenntnisschulen beantragt hat, „sondern auch, den ‚Glauben an Gott‘ als Ziele des schulischen Lernens aus der Landesverfassung (!) und dem Schulgesetz zu streichen. Leider standen wir damit auch allein.“ Damit stand die Partei isoliert da.

Die Position von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN lautet in einem Satz zusammengefasst: „Die GRÜNEN wollen neue rechtliche Regelungen schaffen.“ Sie sehen die geltenden Regelungen kritisch und wollen Änderungen herbeiführen, zum Beispiel in der Frage, wer über die Umwandlung einer Grundschule abstimmen darf. Die Partei führt an, dass sie als Mitglied der rot-grünen Koalitionsregierung von 2010 bis 2017 versuchte, die bevorzugte Aufnahme wohnortnaher Kinder zu ermöglichen, und bedauert, dass diese Praxis vor Gericht nicht standhielt. Auch hat sie im Rahmen der Schulgesetzänderung 2015 mit der SPD die Hürde für die Umwandlung durch Elternabstimmungen gesenkt.

Die SPD ist der Ansicht, dass es kein nennenswertes Problem gibt: „Uns ist nicht bekannt, dass Kinder eines anderen Bekenntnisses oder ohne Bekenntnis strukturell aussortiert werden.“ Trotz dutzender Zeitungsartikel und Gerichtsverfahren zum Thema in den letzten 15 Jahren wiederholt die Partei: „Uns ist nicht bekannt, dass Kinder eines anderen Bekenntnisses oder ohne Bekenntnis Nachteile bei der Aufnahme erfahren.“ Die SPD sieht ferner auch nicht das Land in der Pflicht, Änderungen herbeizuführen. Nach Ansicht der Sozialdemokraten sind die Kommunen für das Schulangebot vor Ort verantwortlich. Auch bezüglich der Benachteiligung von Lehrkräften sieht die SPD keinen Änderungsbedarf: „Da der Lehrkräftemangel an den Grundschulen in NRW sehr hoch ist, halten wir es nicht für möglich, dass Lehrkräfte eines anderen oder ohne Bekenntnis schlechtere Anstellungschancen haben.“ (Im Schulgesetz steht hierzu: „An Bekenntnisschulen müssen 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und 2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. […] Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen […] zulässig.“)
ERGÄNZUNG 13.5.: Dem Säkularen Netzwerk NRW hat die SPD eine komplett andere Antwort gegeben. Hier spricht sie sich eindeutig gegen staatliche Bekenntnisschulen aus: „Es ist inakzeptabel, dass stattlich (sic!) finanzierte Schulen Kinder aufgrund ihrer religiösen Herkunft oder aufgrund einer Konfessionslosigkeit nicht aufnehmen.“ (https://hpd.de/artikel/haben-parteien-antworten-saekularisierung-20356/seite/0/1)


Die Antworten in voller Länge

Geantwortet haben CDU, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD


Die staatliche Bekenntnisschule in NRW. Wie Nordrhein-Westfalen an einem Anachronismus festhält

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UPDATE: Am 2. Mai wurde auf HPD.de ein Bericht über die Veranstaltung veröffentlicht.

Am Mittwoch, den 27. April ab 19 Uhr beschäftigt sich die SPD Düsseldorf in einem Informations- und Diskussionsabend mit der Sinnhaftigkeit staatlicher Bekenntnisschulen. Eingeladen ist dazu die Initiative Kurze Beine – kurze Wege. Das Treffen wird online abgehalten, nähere Informationen dazu finden sich im Veranstaltungskalender des SPD-Unterbezirks Düsseldorf. Veranstalter sind der AK Säkulare, die Arbeitsgemeinschaft für Bildung und die Jusos Düsseldorf.

https://www.spd-duesseldorf.de/termin/die-staatliche-bekenntnisschule-in-nrw-wie-nordrhein-westfalen-an-einem-anachronismus-festhaelt/

Landtagsabgeordnete beziehen Stellung zu Bekenntnisgrundschulen

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Bonn, 14.10.2021

Über 2200 Unterstützerinnen und Unterstützer fordern mittlerweile ein Ende der Bekenntnisschulen in NRW. Weit über 600 Unterstützende haben einen Kommentar hinterlassen. Zuletzt eine Unterstützerin aus Monheim:

„Mein Kind darf nicht mit ihren besten Freunden auf die Grundschule gehen, da sie nicht katholisch ist. Die Welt ist für die Kinder zusammen gebrochen. Beim Infoabend in dieser Bekenntnisschule wurde mir dazu geraten, doch einfach schnell die Taufe nachzuholen. Emotionale Erpressung. Diese Grausamkeit muss ein Ende haben.“

(Quelle)

Wir haben Abgeordnete aller demokratischen Fraktionen im Landtag NRW dazu befragt, wie sie dazu stehen, dass es in NRW immer wieder zu solchen Situationen kommt. Geantwortet haben Abgeordnete von FDP, SPD und Grünen. Nicht geantwortet hat bislang die CDU.

Die Antwort von Christof Rasche (FDP) lässt nicht erkennen, dass die Partei sich mit der Frage wirklich auseinandergesetzt hat. In seiner Antwort heißt es: „Vereinzelt gab es in der Vergangenheit Probleme, die aber auf kommunaler Ebene im Dialog ausgeräumt werden konnten.“ Genau das ist nicht der Fall, auf kommunaler Ebene gibt es fast keine Handlungsmöglichkeiten. Die FDP-Fraktion sieht „keinen landesweiten Regelungsbedarf für konfessionsgebundene Grundschulen.“ (vollständige Antwort: www.abgeordnetenwatch.de/profile/christof-rasche/fragen-antworten/576761)

Thomas Kutschaty (SPD) unterstützt das Anliegen der Petition, bleibt aber im Ungefähren und lässt nicht erkennen, dass die SPD an dieser Stelle handeln möchte: „Ich kann für mich und meine Landtagsfraktion sagen, dass jedes Kind ein Recht auf selbstbestimmte Bildung hat und somit die Chance haben sollte, die gewünschte Grundschule auszuwählen. Für Bekenntnisschulen besteht daher die Herausforderung, sich im Sinne einer modernen Gesellschaft für alle Kinder zu öffnen und gleichzeitig das Profil ihrer Bekenntnisschule aufrechtzuerhalten. Wir werden dies kritisch begleiten.“ (https.//www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-kutschaty/fragen-antworten/576763)

Sigrid Beer, schulpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, unterstützt das Anliegen der Petition: „…Die staatlich getragene Grundschule mit Bekenntnisprofil (Bekenntnisgrundschule) ist in der Landesverfassung verankert. Das ist eine große Hürde, um zu den notwendigen Veränderungen zu kommen. Es bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung muss politisch und rechtlich intensiv nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.“ (www.abgeordnetenwatch.de/profile/sigrid-beer/fragen-antworten/finden-sie-es-richtig-wenn-kinder-im-gleichen-stadtteil-nicht-die-gleiche-oeffentliche-grundschule-besuchen)

Für die CDU hat bisher weder der Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen noch die bildungspolitische Sprecherin Claudia Schlottmann geantwortet. (www.abgeordnetenwatch.de/profile/bodo-loettgen/fragen-antworten/576762,www.abgeordnetenwatch.de/profile/claudia-schlottmann/fragen-antworten/finden-sie-es-richtig-wenn-kinder-im-gleichen-stadtteil-nicht-die-gleiche-oeffentliche-grundschule)

In wenigen Monaten beginnt der Wahlkampf in NRW. Bitte sprechen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten auf dieses Thema an! Unserer Erfahrung nach wissen die wenigsten, dass es in NRW noch öffentliche Bekenntnisschulen gibt. Und im direkten Gespräch erklären die meisten Abgeordneten unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, dass sie die geltenden Regelungen nicht für zeitgemäß halten (so geschehen in Bonn bei der letzten Landtagswahl, als Dr. Christos Katzidis (CDU) und Franziska Müller-Rech (FDP) unsiono mit allen anderen auf einem Podium vertretenen Kandidat*innen klar bekannten, dass sie das Modell der staatlichen Konfessionsschule für überholt hielten. Mittlerweile ist Müller-Rech als bildungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion offenbar auf Parteilinie umgeschwenkt und will nicht am Status der Bekenntnisschule rütteln… Auch Katzidis hat sich im Zaum halten können, in dieser Frage an der Position seiner Partei zu rütteln.

Telgte sieht Landesregierung in der Pflicht, Frage der Bekenntnisschulen zu lösen

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Oktober 2019

Schon lange wird in Telgte über Möglichkeiten diskutiert, Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln. Drei der vier Grundschulen der Kommune sind katholische Bekenntnisschulen. Es besteht fraktionsübergreifend Einigkeit, dass eine Trennung von Kindern nach Bekenntnissen an öffentlichen Grundschulen nicht zeitgemäß ist. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung „den Prozess zur Umwidmung der Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen vorzustrukturieren, mit den Schulleitungen und den Kirchen abzustimmen und einer politischen Beratung zugänglich zu machen.“ Das Ergebnis der Verwaltungsbemühungen war ernüchternd. Die Verwaltung kam zum Schluss, dass der Kommune angesichts der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Hände gebunden sind und eine Umwandlung der Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen auf Ebene der Kommune nicht weiter verfolgt werden soll. Statt dessen sei die Landesregierung am Zug, geeignete Lösungen zu finden:

Das Verfahren zur „Umwandlung in eine andere Schulart“ wird nicht weiter vorangetrieben. Die Frage der Bekenntnisschulen ist auf der Ebene der Landesregierung weiter zu führen.

http://www.buergerinfo.telgte.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=3531

Der Rat lehnte diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 allerdings ab und beauftragte die Verwaltung, den Umwandlungsprozess weiterhin voranzutreiben und eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Eltern auf den Weg zu bringen. (Quelle: http://www.buergerinfo.telgte.de/buergerinfo/getfile.asp?id=36655&type=do&)

Trotz Ausnahmen: Keine Schulgesetzänderung geplant

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„Die Landesregierung plant keine Gesetzesinitiative zur Änderung der verfassungsrechtlichen und der schulgesetzlichen Regelungen zu den Bekenntnisschulen.“

So lautet die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Sigrid Beer. Wenig überraschend und trotzdem schade.

Hintergrund der Frage von Beer war die Besetzung einer Schulleiterstelle an einer Katholischen Grundschule durch eine evangelische Bewerberin.  Eine solche Ausnahme von der Bekenntnisbindung ist im Schulgesetz ausdrücklich nicht vorgesehen.

Mit dieser Antwort verschließt die Landesregierung die Augen vor der gesellschaftlichen Realität: Kurz nachdem Beer die Kleine Anfrage gestellt hatte, wurde eine weitere Ausnahme durch die Bezirksregierung Münster durchgewunken. Weiterlesen

Kleine Anfrage der Grünen zu Schulleitungen an Bekenntnisschulen

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Bonn, 22.6.2018

Die Landesregierung hat am 24.7.2018 auf die Kleine Anfrage geantwortet.

So erfreulich es ist, dass im Juni in kurzer Folge zwei evangelischen Lehrkräften im Regierungsbezirk Münster die Erlaubnis erteilt wurde, entgegen dem Schulgesetz Rektorin bzw. Rektor einer katholischen Grundschule zu werden, so wenig ist nachzuvollziehen, dass diese Ausnahmen nicht die allgemeine Regel sein sollen. Dazu hat die schulpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag nun eine Kleine Anfrage gestellt: Schulleitungen an Bekenntnisgrundschulen: Besetzung mit zweierlei Maß?

Sigrid Beer weist darauf hin, dass in der Expertenanhörung zur letzten Schulgesetzänderung eine gesetzliche Ausnahmeregelung bei den Schulleitungen als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen wurde. Zu Recht stellt sie die Frage, warum die Schulträgerinnen der beiden Schulen nicht die Initiative ergriffen haben, die Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln, an denen es keine Vorgaben für die Konfessionszugehörigkeit der Lehrerinnen und Lehrer gibt.

Am wichtigsten ist aber die Frage, die Beer zum Schluss stellt:

„Wie wird das Schulrecht jetzt verfassungsgemäß angepasst, um überall im Land die Besetzung von Schulleitungsstellen an Bekenntnisgrundschulen, staatliche Schulen in kommunaler Trägerschaft, unabhängig von der konfessionellen Bindung mit guten Schulleiterinnen und Schulleitern möglichst schnell besetzen zu können?“

Einzig darum muss es gehen. Und, auf die Gefahr hin, dass wir uns wiederholen: Die Zeit der staatlichen Bekenntnisschule ist lange vorbei. Alle demokratischen Akteure im Landtag von NRW sollten sich einen Schubs geben und dafür sorgen, dass dieses Überbleibsel in unserer Landesverfassung aus Zeiten der strengen konfessionellen Trennung endlich abgelöst wird durch eine zeitgemäße Regelung, die nicht mehr zur Diskriminierung nicht katholisch getaufter Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler führt.

Wenn die „absolute Ausnahme“ zur Regel wird und das Gesetz zur Farce

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Gerade erst wurde in Gladbeck der Präzedenzfall geschaffen. Endlich durfte dort eine evangelische Lehrerin nach langem Hin und Her die Leitung einer katholischen Schule übernehmen. Und nun lässt die Bezirksregierung Münster in Borken gleich die nächste Ausnahme zu, genauer: es wurde ein „zwingender Ausnahmetatbestand“ festgestellt, um die Regelung des Schulgesetzes umgehen zu dürfen. Der evangelische Lehrer Lars Koschmieder war der einzige Bewerber auf die Rektorenstelle der katholischen Josefschule und freut sich, dass er die Aufgabe nun übernehmen darf.

Da bei einer solchen Lösung vermutlich alle Beteiligten zustimmen müssen, also von Träger (Kommune) über Schulaufsicht (Bezirksregierung und Schulministerium) bis hin zum Bistum, gilt das Schulgesetz nun offenbar regional unterschiedlich: Man darf davon ausgehen, dass im Erzbistum Köln weniger Bereitschaft besteht, konfessionsfremde Bewerberinnen und Bewerber als Schulleiter zuzulassen.

Etwas weiter gedacht, stellen diese Fälle das geltende Schulgesetz und die restriktiven Regelungen bzgl. Schulleitungen und Aufnahme von Schülerinnen und Schülern generell in Frage. Oder anders gesagt: Wann wird die Ausnahme zur Regel und das Schulgesetz zur Farce?

Quelle

Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen zulässig.

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Wie schön – das Schulministerium hat mal eben entschieden, dass man das mit dem Schulgesetz nicht so genau nehmen muss. Dort steht zwar klipp und klar, dass der Rektor oder die Rektorin einer katholischen Schule katholisch sein muss, und zwar ohne Ausnahme. Die gelten nämlich ausdrücklich nur für die „übrigen“ Lehrerinnen und Lehrer. Wir zitieren:

§26 (6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden.
An Bekenntnisschulen müssen
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und
2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.

Aber in Gladbeck ist das jetzt egal. Dort darf die evangelische Bewerberin die Schulleitung nun doch übernehmen, weil man keine katholischen Bewerber gefunden hat. Das freut uns für die Josefschule und für Frau Wiwianka sehr. Weiterlesen