In einem Beitrag vom 12. September 2023 berichtet WDR Westblick über Bekenntnisschulen in NRW und lässt auch die Initiative Kurze Beine – kurze Wege zu Wort kommen:
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„Weil du nicht katholisch bist, haben wir leider keinen Platz für dich an unserer Schule.“
Am 15. August stimmte der Düsseldorfer Schulausschuss über einen Antrag der SPD ab, an den ca. 40 Bekenntnisgrundschulen der Stadt eine Elternabstimmung über die konfessionelle Bindung abhalten zu lassen. Der Antrag scheiterte an den Gegenstimmen von CDU, FDP und AFD.
In ihrer Pressemitteilung kritisiert die örtliche CDU den Antrag: „Damit würde ohne ausdrücklichen Bedarf auf Seiten der Eltern Unruhe in die Schulen getragen“, sogar von einer Störung des Schulfriedens ist die Rede. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Die Christdemokraten betonten zudem, dass katholische und evangelische Grundschulen auch Schülerinnen und Schülern anderer Glaubensrichtungen offenstehen und damit integrativ wirken.“ Die Düsseldorfer CDU verschließt damit ihre Augen vor der real existierenden Situation, dass es immer wieder zur Ablehnung von Schülerinnen und Schülern kommt, die nicht dem „Schulbekenntnis“ angehören.
Vorrang haben Bekenntniskinder
Bekenntniskinder haben Vorrang, so fasst es die Westdeutsche Zeitung in ihrem Artikel vom 1. September prägnant zusammen:
An katholischen oder evangelischen Bekenntnisgrundschulen müssen zunächst Kinder der jeweiligen Konfession aufgenommen werden. Im Fall eines Anmeldeüberhangs haben Kinder mit einer anderen Konfession oder konfessionsfreie Kinder das Nachsehen und müssen auf andere Grundschulen ausweichen – auch wenn diese weiter entfernt vom Wohnort sind.
Peter Kurz, Westdeutsche Zeitung, Der „richtige“ Glaube sichert den Schulplatz
Tatsächlich ist die von der CDU befürchtete Unruhe unter Eltern tägliche Realität: Jedes Jahr, wenn es um die Anmeldung an der Grundschule geht, fallen Eltern aus allen Wolken, wenn sie feststellen müssen, dass sogar Geschwisterkinder nicht auf die Schule gehen dürfen, die sie von Bruder oder Schwester schon seit langem kennen, weil als wichtigstes Kriterium zunächst das Bekenntnis an einem Drittel aller Grundschulen in NRW darüber entscheidet, ob das Kind dort aufgenommen wird. Geschwisterstatus, Schulweg, eine ausgewogene Aufteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Grundschulen einer Stadt für eine gelingende Integration – all diese Kriterien spielen dann keine Rolle mehr. Dass diese Form der Ausgrenzung „zeitgemäß“ sein soll, wie die CDU in ihrer Pressemeldung schreibt, erscheint betroffenen Eltern als Hohn.
Wie wirken Bekenntnisschulen in Hinsicht auf Integration und Inklusion?
Die Düsseldorfer CDU behauptet: „Viele zugewanderte Eltern melden ihre Kinder an konfessionellen Schulen an, selbst wenn diese Familien anderen Religionsgruppen angehören. Mit dieser Toleranz fördern Bekenntnisschulen nachweislich die Integration“. Axel Backhaus sieht das in Grundschule Aktuell anders:
Es gibt in Deutschland nicht nur rechtliche, praktische und finanzielle Hemmnisse bei der Umsetzung von Inklusion, sondern auch systemische. Dazu zählen staatliche Bekenntnisschulen, deren religiöse Ausrichtung selektiv wirkt. Das gilt es auszumachen, einzuordnen und abzustellen. Die Forderung „Schluss mit den Bekenntnisgrundschulen in NRW“ der Initiative „Kurze Beine, kurze Wege“ zeigt einen gangbaren Weg auf.
Grundschule Aktuell, Heft 162, „Dat dat dat gifft! – Wie Bekenntnisschulen der Inklusion in
Nordrhein-Westfalen systemisch entgegenstehen“
Helmut Kohl: Weg mit dem alten Plunder!
„Weg mit dem alten Plunder, keine Konfessionsschulen mehr.“ Der spätere langjährige Bundeskanzler gilt noch heute als Reformer in der CDU, weil er 1970 in Rheinland-Pfalz die Konfessionsschulen gegen den Widerstand der katholischen Kirche abschaffte.
Es wird allerhöchste Zeit, endlich auch im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen die kostspielige Altlast Bekenntnisschule zu reformieren. Sie trägt ihren Teil dazu bei, dass NRW im Bildungsbereich hinterherhinkt.
Katholische Grundschule auf evangelischem Grund
Schön wäre es, wenn die Überschrift dieses Zeitungsartikels der Wahrheit entspräche: „Katholische Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau muss Gemeinschaftsgrundschule werden“. So heißt es im Lokalkompass für Bedburg-Hau vom 14. März. Stimmt aber nicht ganz, die Gemeinde hat lediglich das Umwandlungsverfahren angestoßen. Erst im 2. Halbjahr des Schuljahres 2023/24 werden die Eltern darüber abstimmen können, ob die Schule tatsächlich umgewandelt wird.
Der Auslöser für dieses Umwandlungsverfahren ist ungewöhnlich: Die Schule soll in einen Neubau umziehen. Das dafür vorgesehene Grundstück gehört der Evangelischen Kirche. Und die verlangt, dass die Gemeinde als Schulträger ein Verfahren zur Umwandlung der Katholischen Bekenntnisgrundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule einleitet. Ob eine ausreichende Zahl von Eltern sich auch in diesem Sinne entscheiden, wird sich zeigen.
Umwandlungsverfahren im Schuljahr 2022/23
(zuletzt bearbeitet am 16.6.2023, erfolgreiche Umwandlungen Kreuzau)
An folgenden Schulen laufen im aktuellen Schuljahr Umwandlungsverfahren mit dem Ziel, dass aus Bekenntnisschulen Gemeinschaftsschulen werden. Als Quelle dienen uns über das Internet öffentlich zugängliche Informationen oder Informationen von Eltern oder Mitarbeitern städtischer Verwaltungen. Wir erheben mit dieser Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Aktualisierungen und Ergänzungen jederzeit willkommen über kontakt@kurzebeinekurzewege.de).
Ahaus, 6 katholische Grundschulen, 3 davon umgewandelt
In Ahaus sind sich alle Akteure in der Stadt einig, dass es sinnvoll wäre, alle 6 verbliebenen Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln. Es handelt sich ausschließlich um katholische Grundschulen (außerdem gibt es noch eine (!) Gemeinschaftsgrundschule). Bemerkenswert ist, dass Ahaus nach wie vor stark katholisch geprägt ist. 64% der Grundschulkinder sind katholisch, mehr als doppelt so viele wie im Landesmittel. Selbst der Pfarrer sagt: „Als Kirche verlieren wir nichts, wenn es in Zukunft Gemeinschaftsgrundschulen gibt.“ Das Umwandlungsverfahren wurde hier durch die Stadt eingeleitet.
An allen sechs Schulen sprachen sich die Eltern mit klaren bis überwältigenden Mehrheiten für die Umwandlung aus. An drei Schulen wurde die nötige absolute Mehrheit von mehr als 50% erreicht. An drei weiteren Schulen scheiterte die Umwandlung an der hohen gesetzlichen Hürde.
- Aabachschule: 27.-29.3. => keine Umwandlung
- Andreasschule: 8.-10.3. => Umwandlung
- Burgschule: 29.-31.3. => keine Umwandlung
- Josefschule Ahaus und Teilstandort Graes: 28.-30.3. => keine Umwandlung
- Gottfried-von-Kappenberg-Schule: 21.3.-23.3. => Umwandlung
- Katharinenschule: 15.-17.3. => Umwandlung
Quelle: https://www.stadt-ahaus.de/startseite/nachrichten
Aachen, KGS Düppelstraße, erfolgreiche Umwandlung
Katholische Kinder sind hier schon länger eine kleine Minderheit. Nachdem die Umwandlung im Vorjahr noch an der hohen gesetzlichen Hürde gescheitert war (wir berichteten), hat es dieses Jahr geklappt. Die Formulare waren in sechs Sprachen übersetzt worden. Der Aufwand hat sich gelohnt: 195:27 lautete das Ergebnis der Elternabstimmung.
Aachen, KGS Michaelsbergstraße
Es gingen 134 Stimmen ein. Die Auszählung ergab 121 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 9 ungültige Stimmen. Damit haben 65,76% der Eltern für die Umwandlung gestimmt und den Umwandlungsprozess erfolgreich beschlossen.
https://www.michaelsbergschule.de/https://www.michaelsbergschule.de/
Refrath, KGS An der Steinbreche
Die Abstimmung wird als Briefwahl durchgeführt und findet vom 25. April bis zum 9. Mai 2023 statt. … Das Ergebnis der Abstimmung und die notwendigen weiteren Schritte werden in der Sitzung des ASG (Arbeitsgemeinschaft für Schulangelegenheiten) am 24. Mai 2023 bekanntgegeben. Sollte die Mehrheit der Eltern für die Umwandlung stimmen, würde die Städtische Katholische Grundschule An der Steinbreche den Weg für eine inklusivere und vielfältigere Bildung für alle Kinder ebnen.
Bereits 2017 hatte die Verwaltung an allen drei KGS in Refrath Umwandlungsverfahren initiiert, die allerdings allesamt deutlich scheiterten. Hintergrund war damals, dass an den beiden Gemeinschaftsschulen Plätze fehlten, während an den katholischen Grundschulen (KGS) noch Kapazitäten frei waren.
Lippstadt, KGS Bad Waldliesborn, erfolgreiche Umwandlung
In Lippstadt fiel die Elternabstimmung im April mit überwältigender Mehrheit für eine Umwandlung aus. 90 Prozent der teilnehmenden Eltern sprachen sich dafür aus, dass die Niels-Stensen-Grundschule zu einer Gemeinschaftsgrundschule wird.
Wichtigster Grund für die Entscheidung war, dass der Anteil katholischer Kinder in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist, auf derzeit 40%. Ohnehin sind sich dort alle einig, dass sich im schulischen Alltag durch diese Entscheidung nichts ändern wird.
Quelle: derpatriot.de, Lippstädter Grundschule fällt vom Glauben ab: Eltern stimmen klar gegen kath. Bekenntnisschule
Köln Rath Heumar, KGS Forststraße, erfolgreiche Umwandlung
Der Kirchenaustritt der Schulleitung war in Köln Rath Heumar der Auslöser, sich mit den Vor- und Nachteilen einer Bekenntnisschule auseinanderzusetzen, wir berichteten. Die Elterninitiative setzt sich dafür ein, dass zukünftig Wohnortnähe bei Einschulung und Qualifikation bei Personalentscheidungen ausschlaggebend sind, und nicht mehr die Konfession entscheidend ist. Dort erfolgte die Abstimmung in der letzten Woche vor den Osterferien, 29.-31.3.
Mit dem Ergebnis von 109 zu 28 votierten die Eltern erfolgreich für die Umwandlung in eine GGS. Herzlichen Glückwunsch!
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2023/2023.07.28_0096-04_umwandlung_kgs_forststr_u_langemass.pdf
https://ggs-forststrasse.de/elterninitiative-ggs
Köln, KGS Langemaß erfolgreich umgewandelt
Köln Roggendorf/Thenhoven, KGS Gutnickstraße
Hier haben wiederholt Kinder aus dem Dorf aufgrund ihrer (falschen/fehlenden) Konfession keinen Platz bekommen. Eine Gruppe engagierter Eltern haben ausreichend Unterschriften für die Einleitung des Verfahrens gesammelt, um die Schule in eine GGS umzuwandeln. Die Abstimmung erfolgte vom 19. – 21. April durch Wahl in der Schule. Ein Ergebnis liegt uns noch nicht vor.
Oer-Erkenschwick, EGS, Umwandlung gescheitert
An der evangelischen Albert-Schweitzer-Grundschule wird schon seit Jahren der Bekenntnisstatus in Frage gestellt. Im aktuellen Schuljahr sind gerade einmal 21% der Kinder evangelisch. Bereits 2014 und 2018 scheiterten dort Umwandlungsverfahren. Die Abstimmung erfolgte von 20.-22. März 2023, es konnte sowohl in Präsenz als auch auf Antrag per Briefwahl abgestimmt werden (Amtsblatt). Auch dieses Jahr scheiterte die Umwandlung am hohen Quorum: 181 gültige Stimmen wurden abgegeben, 162 wären für eine erfolgreiche Umwandlung nötig gewesen. Für die Umwandlung wurden 102 Stimmen abgegeben, 79 (also fast 25% aller Eltern) sprachen sich für die Beibehaltung des Bekenntnisses aus.
Nähere Infos:
- https://www.recklinghaeuser-zeitung.de/oer-erkenschwick/umwandlung-der-schweitzer-grundschule-dezernent-konkretisiert-plaene-w680243-p-6000299623/
- https://www.recklinghaeuser-zeitung.de/oer-erkenschwick/umwandlung-albert-schweitzer-schule-abstimmungsverfahren-oer-erkenschwick-w741183-p-6000365336/
Düren, KGS Kreuzau und KGS Stockheim
An der KGS Kreuzau wird als Grund für die Umwandlungsbestrebungen die unbesetzte Schulleiterstelle angegeben.
Quelle: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/dueren/kreuzau/kgs-kreuzau-soll-ggs-werden_aid-81377709
Im Amtsblatt ist die Rede davon, dass es sich um einen „Bürgerentscheid für die Umbenennung“ der beiden Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen handelt. Die Rechtsgrundlage dafür, die Umwandlung im Rahmen eines Bürgerentscheides durchzuführen, ist uns nicht bekannt. Vermutlich handelt es sich hier aber nur um eine irreführende Bezeichnung des Verfahrens. Wahlberechtigt sind auch hier nur die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, sie stimmen per Briefwahl bis zum 14.5. ab (s. Amtsblatt April).
An beiden Grundschulen wurden ausreichende Mehrheiten erreicht, um die Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln.
Duisburg-Baerl, EGS
Die EGS Duisburg-Baerl ist die einzige Grundschule im Stadtteil. Hier entstehen Probleme dadurch, dass evangelische Kinder priorisiert aufgenommen werden müssen.
Ein Termin für die Durchführung der Abstimmung liegt uns nicht vor.
Quelle: https://www.nrz.de/staedte/duisburg/west/evangelische-grundschule-in-duisburg-soll-staedtisch-werden-id237278237.html
Möhnesee, KGS, erfolgreiche Umwandlung
An der KGS Möhnesee sind sowohl die unbesetzte Rektorenstelle als auch die bevorzugte Aufnahme katholischer Kinder der Auslöser für die Umwandlung. In der Zeit vom 3. bis zum 16. März (16 Uhr) erfolgte die Abstimmung per Briefwahl. Die Abstimmung ergab eine überwältigende Mehrheit von 72% aller Eltern für die Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule. Von den 301 gültigen Stimmen haben nur 18 der Umwandlung nicht zugestimmt, 283 waren dafür.
Quellen:
- https://www.soester-anzeiger.de/lokales/moehnesee/abstimmung-schulleitung-am-moehnesee-soll-nicht-mehr-konfession-gebunden-sein-92107193.html
- Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde
- https://www.soester-anzeiger.de/lokales/moehnesee/rat-wunsch-eltern-bekenntnisschule-gemeinschaftsschule-umwidmung-92321797.html
Niederkassel, KGS Rheidter-Werth, Umwandlung gescheitert
Hier scheiterte das Umwandlungsbegehren.
An der katholischen Rheidter-Werth-Schule konnten die Eltern bis zum 27. Februar darüber abstimmen, ob die Grundschule in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt wird.
139 Stimmen waren für eine Umwandlung (das entspricht 36%). Erstaunliche 42 Stimmen waren ungültig, 73 waren gegen die Umwandlung. Bei einer normalen politischen Wahl wäre dies eine Mehrheit gewesen, von der selbst die CSU in Bayern nur träumen kann: 66% der gültigen Stimmen entfielen für die Gemeinschaftsgrundschule. Bei einer normalen politischen Wahl bleibt allerdings nicht einfach die bestehende Regierung im Amt, wenn nicht genug Stimmen für eine Abwahl zusammenkommen. Tatsächlich haben die Nichtwähler die Wahl entschieden. Für eine erfolgreiche Umwandlung wären 194 Stimmen nötig gewesen.
Quellen: https://machpuls.de/niederkassel/votum-umwandlung-wird-die-rheidter-werth-schule-auch-zur-gemeinschaftsgrundschule_Obj
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel, 4. März 2023
Meppen (Niedersachsen)
In Niedersachsen gibt es eine andere gesetzliche Grundlage für Bekenntnisgrundschulen als in NRW. Hier müssen mindestens 70% der Kinder dem Bekenntnis angehören. Um die Schule zu erhalten bzw. eine Verkleinerung zu verhindern, bleibt den Eltern kaum etwas anderes übrig, als die Schule umzuwandeln.
In Meppen waren früher die meisten der elf Grundschulen katholisch, zuletzt waren es nur noch zwei. Bereits Im November 2022 sprach sich eine Mehrheit der Eltern an beiden Schulen für die Umwandlung aus.
Laut Niedersächsischem Schulgesetz müssen 70 Prozent der Schüler dem jeweiligen Bekenntnis (hier also der katholischen Kirche) angehören. Das haben die Hasebrinkschule und der Overbergschule in den vergangenen vier Schuljahren nicht geschafft. In solchen Fällen haben die Eltern nach Angaben der Stadt das Recht, darüber abstimmen zu dürfen, ob sie für eine Umwandlung in eine „freie“ Grundschule ohne Bekenntnis sind oder nicht.
Aus <https://www.noz.de/lokales/meppen/artikel/stadt-meppen-wohl-bald-ohne-katholische-bekenntnisschule-43612456>
… Laut Bürgermeister Helmut Knurbein hat sich an beiden Grundschulen eine Mehrheit der Eltern für eine Umwandlung ausgesprochen.
Winds of change… Auch in diesem Schuljahr wieder viele Schulartumwandlungsverfahren
Bereits im Schuljahr 2021/22 gab es eine Unmenge an Verfahren zur Umwandlung katholischer Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen. An sieben Schulen (in Bocholt, Niederkassel, Warendorf, Arnsberg, Verl, Aachen) war die Elternabstimmung erfolgreich, an weiteren sieben (Olpe, Aachen, Greven) scheiterten sie an der hohen gesetzlichen Hürde.
Auch im aktuellen Schuljahr ist der Unmut groß, ob nun wegen der Besetzung der Schulleitung oder wegen der Ablehnungen wohnortnaher Kinder, die nicht dem „richtigen“ Bekenntnis angehören. In Ahaus, wo sechs der sieben Grundschulen katholisch sind, hat die Gemeinde entschieden, dass an all diesen Schulen auf einmal abgestimmt werden soll. Auch die katholische Kirche befürwortet die Umwandlung, der örtliche leitende Pfarrer betont ausdrücklich, dass Gemeinschaftsgrundschulen alle Möglichkeiten bieten, religiöse Werte an Kinder zu vermitteln. Der Artikel von Stephan Rape in den Ruhrnachrichten vom 28. Februar stellt aber auch anschaulich dar, dass die Hürde für die Umwandlung trotz Unterstützung aller Akteure in der Stadt enorm hoch ist: Für eine erfolgreiche Umwandlung müssen an jeder der sechs Schulen die Eltern von mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler für die Umwandlung stimmen. Für eine Beteiligung an der Abstimmung müssen beide Eltern sich einig sein, sie können nur gemeinsam ihre Stimme abgeben. Insbesondere bei Alleinerziehenden führt dies oft dazu, dass sich die betroffenen Eltern nicht an der Wahl beteiligen können. Praktisch wirkt eine fehlende Stimme wie ein Votum gegen die Umwandlung. Wenn die Landesregierung in NRW dem Elternwillen wirklich zum Recht verhelfen wollte, müsste sie die Hürde für die Abstimmung senken. Hierfür ist weder eine Änderung der Landesverfassung noch des Schulgesetzes nötig.
Es mutet einem mittelalterlich an, dass jedes Jahr wieder die Eltern von einer Mehrheit der Kinder an den meisten Schulen bei der Anmeldung unterschreiben müssen, dass sie eine Unterrichtung und Erziehung im Schulbekenntnis wünschen, selbst wenn sie der Konfession gar nicht angehören.
Nicht nur in Ahaus gibt es übrigens Umwandlungspläne: Bekannt sind uns bislang ähnliche Bestrebungen in Köln Rath, in Meppen (dort stimmten die Eltern im November bereits erfolgreich für die Umwandlung), in Recklinghausen, Kreuzau, Duisburg-Baerl (hier handelt es sich um eine EGS), in Möhnesee und an einer weiteren Grundschule in Niederkassel.
Umwandlungsinitiative an der KGS Forststraße in Köln Rath
Was geschieht eigentlich, wenn die Rektorin einer katholischen Grundschule aus der Kirche austritt? Das Schulgesetz lässt hier vermeintlich keinen Spielraum:
„An Bekenntnisschulen müssen 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und 2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.“
Bisher ist noch nichts „passiert“. Die Rektorin ist trotz Wiederheirat und Kirchenaustritt noch im Amt. Die Eltern, Schüler*innen und das Kollegium der KGS Forststraße möchten ihre Schulleiterin natürlich behalten. Seit 17 Jahren leitet und prägt sie diese Grundschule in Köln Rath/Heumar und wird als beliebte und kompetente Rektorin geschätzt.
Im Umgang mit dem Austritt gibt es in der Elternschaft jedoch unterschiedliche Vorstellungen. Einige Eltern möchten die Rektorin behalten und gleichzeitig den Status der Schule als KGS erhalten, auch wenn das Schulgesetz das nicht zulässt. Sie setzen auf eine „dialogische Lösung“ mit der Kirche. Tatsächlich hat sich das Erzbistum Köln darauf eingelassen und der Schulleiterin eine mündliche Duldung angeboten.
Eine andere Gruppe von Eltern kann dieser „kölschen Lösung“ nichts abgewinnen. Für Sie ist eine mündliche Duldung, die jederzeit widerrufen werden kann, eine arbeitsrechtliche, persönliche und moralische Zumutung. Wer möchte, dass private Entscheidungen Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis haben? Wer möchte sich erpressbar machen und in ständiger Unsicherheit leben? Für diese Eltern ist es eine Frage der Haltung, gerade in Zeiten, wo die Doppelmoral der katholischen Kirche „zum Himmel schreit.“
Der Kirchenaustritt der Schulleitung war für diese Eltern der Auslöser, über den Unterschied zwischen KGS und GGS nachzudenken. Diese Gruppe von Eltern möchte sich, unabhängig davon, wie die Rektorin mit dem Duldungsangebot umgehen wird, für eine Schulumwandlung einsetzen. Für sie ist die Umwandlung in eine GGS ein sinnvoller, zeitgemäßer und guter Weg. Deshalb gründeten sie eine Elterninitiative und haben beim Schulamt den Antrag gestellt, die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln.
Für sie treten die Vorteile einer GGS immer deutlicher zutage:
An der Grundschule in Rath Heumar sind aktuell nur 46 % der Schüler*innen und 25 % der Lehrer*innen katholisch. Diese Grundschule ist ‚bunt‘ und soll offen sein für alle Kinder und Erwachsenen: Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sollen sich unabhängig von Konfession, Herkunft, sexueller Orientierung und privaten Lebensentwürfen hier willkommen, angenommen und wohl fühlen.
Neben dem Religionsunterricht, der auch an einer GGS ein verpflichtendes Schulfach ist, könnte zusätzlich ab kommenden Schuljahr das Fach PPL (Praktische Philosophie) angeboten werden. Selbstverständlich spielen auch an einer GGS weiterhin Traditionen (St. Martin, Weihnachtsfeiern etc.) und christliche Werte eine wichtige Rolle.
Für die Eltern der Initiative ist das Profil einer Bekenntnisschule und die Einflussnahme der Kirche in schulische und personelle Belange nicht mehr zeitgemäß. Die Wertvorstellungen der katholischen Kirche, die sich an einer KGS in Erziehung und Unterricht widerspiegeln, sind für diese Eltern nicht mehr vertretbar.
Die Elterninitiative stellt in Frage, ob das Profil einer Katholischen Grundschule dem mehrheitlichen Bedürfnis der Familien entspricht.
Deshalb sollen alle Eltern die Chance haben, in einer demokratischen Wahl darüber abzustimmen, ob die Grundschule eine KGS bleibt oder eine GGS werden soll.
In den kommenden Wochen heißt es für die Elterninitiative Informieren und Mobilisieren, um eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen. Nur so kann ein aussagekräftiges Meinungsbild erzielt werden.
Link zur Homepage: https://www.kgs-forststrasse.de/elterninitiative-ggs
Die Mauer zwischen dem katholischen und dem evangelischen Schulhof
Diese Woche feiern über 150.000 Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ihren ersten Schultag. Nicht in allen Familien ist die Freude über den besonderen Tag ungetrübt. Auch dieses Jahr wieder haben Hunderte Kinder nicht den Platz an der Wunschschule bekommen, einfach nur deswegen weil sie nicht das richtige Bekenntnis haben. Immerhin fast 900 Grundschulen in NRW sind auch heute noch staatliche Bekenntnisschulen, die vollständig aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Die Kirchen müssen keinen Cent für Betrieb und Unterhalt zuschießen.
Zwar gibt es keine Mauern mehr auf dem Schulhof, wie es noch bis in die 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts vielerorts üblich war, um katholische und evangelische Kinder sorgfältig voneinander zu trennen. Aber immer noch steht die konfessionelle Trennung an öffentlichen Grundschulen in der Landesverfassung und im Schulgesetz des bevölkerungsreichsten Bundeslandes. An einem Drittel aller staatlichen Grundschulen werden zunächst katholisch oder evangelisch getaufte Kinder aufgenommen, bevor die verbleibenden Plätze auch an andere Kinder vergeben werden. Das gibt es sonst nur noch im Oldenburger Land in Niedersachsen.
Über die Mauer auf dem Schulhof berichteten übrigens vor Kurzem sowohl der Deutschlandfunk als auch das Nachrichtenportal katholisch.de. Dort heißt es mit Verweis auf die etwas verbesserten Umwandlungsbedingungen seit der letzten Schulgesetzänderung:
„Fest zementierte religiöse Verhältnisse im Schulbereich – sie gehören der Vergangenheit an.“
Dass es im vergangenen Schuljahr den Eltern an immerhin 7 Schulen gelang, erfolgreich eine Umwandlung der bis dahin katholischen Schulen in Gemeinschaftsschulen zu erreichen, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gesetzlichen Regelungen nach wie vor eine fast unüberwindbare Hürde darstellen: Es genügt nicht, dass eine Eltern-Mehrheit für die Umwandlung stimmt. Mehr als die Hälfte aller Eltern einer Schule muss sich in dem Verfahren für eine Umwandlung aussprechen. Wenn ein Elternpaar (beide Eltern müssen sich einig sein, sonst können sie nicht mit abstimmen) nicht an der Abstimmung teilnimmt, zählt deren Stimme praktisch wie eine Stimme gegen die Umwandlung. Auch die Stimmen der Eltern von Viertklässlern werden hierbei berücksichtigt, obwohl diese gar nicht mehr betroffen sind. Man kann sich vorstellen, wie schwer es ist, diese Eltern überhaupt dazu zuz bewegen, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Die Eltern der Kindergartenkinder, die im Umfeld der Schule wohnen oder gar neu an der Schule angemeldet wurden, werden hingegen nicht mitgezählt.
So hält Nordrhein-Westfalen auch über 50 Jahre nach Abschaffung der staatlichen Bekenntnisschule in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an diesem Relikt der Nachkriegszeit fest. Eine Abschaffung erscheint fast unmöglich, da die Schulart fest in der Verfassung der verankert ist, man könnte auch sagen, einzementiert. So ist zu befürchten, dass vermeintlich Vergangenes noch auf lange Zeit zur schmerzlichen Gegenwart der Schulpolitik in NRW gehören wird.
Grevener Eltern entscheiden sich mehrheitlich gegen Bekenntnisschulen, müssen aber weiterhin damit leben
Greven, 15.6.2022
In Greven wurde diese Woche an allen vier Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abgestimmt. An den drei katholischen Schulen votierte eine deutliche Mehrheit für eine Umwandlung in Gemeinschaftsschulen. Knapper fiel das Ergebnis an der evangelischen Martin-Luther-Grundschule aus, aber auch hier sprachen sich deutlich mehr Eltern für eine Umwandlung aus als für die Beibehaltung des Konfessionsstatus.
Tatsache ist, dass an keiner der vier Schulen die erforderliche absolute Mehrheit für eine Umwandlung erreicht wurde:
* KGS St. Josef: 35,9% (104 pro Umwandlung, 23 dagegen)
* KGS St. Marien: 43,6% (185:51)
* KGS St. Martini: 32,9% (109:12)
* EGS Martin-Luther: 18,3% (37:21)
Nicht abgegebene Stimmen werden automatisch für den Erhalt der jeweiligen katholischen oder evangelischen Bekenntnisschule gewertet. Nur mal zum Vergleich: Die CDU hat in NRW 2022 nur knapp 20% der Wahlberechtigtenstimmen erhalten, und die Grünen nicht einmal 10%. Sie halten aber zusammen fast 60% der Sitze im Landtag.
Alle vier Schulen bleiben damit Bekenntnisschulen, da die Wahlbeteiligung nicht hoch genug war. Abstimmen dürfen auch die Eltern von Viertklässlern, die von der Entscheidung überhaupt nicht mehr betroffen sind. Nicht beteiligen dürfen sich dagegen die Eltern von Kindergartenkindern im Einzugsgebiet der Schulen. Einmal mehr zeigt sich, dass die Bestimmungsverfahrensverordnung so gestaltet ist, dass die Regelung in erster Linie dazu geeignet ist, die bestehende Schulart zu erhalten.
Quelle
greven.net, 15.6.2022, Abstimmung über Bekenntnisschulen – keine Umwandlung zur Gemeinschaftsschule
Siehe auch
Winds of Change: Abstimmungen über die Schulart jetzt auch in Greven
Zwei Abstimmungen in Aachen – harsche Kritik an gesetzlicher Regelung
In Aachen gab es kürzlich zwei Umwandlungsverfahren an katholischen Grundschulen. An beiden Schulen stimmte eine überwältigende Mehrheit für die Umwandlung in Gemeinschaftsgrundschulen. An der Grundschule Michaelsbergstraße erfüllte die Elternabstimmung die gesetzlichen Vorgaben,die Schule wird zukünftig allen Kindern im Wohnviertel unabhängig von deren Konfession offenstehen. An der Grundschule Düppelstraße stimmten zwar auch 116 Elternpaare für die Umwandlung und nur 15 dagegen – trotzdem bleibt die Schule katholisch. Die abgegebenen Stimmen repräsentierten lediglich 46% aller Eltern, damit scheiterte das Anliegen an der hohen gesetzlichen Hürde von 50%, die die Befürworter einer Umwandlung erreichen müssen.
In Aachen gibt es harte Kritik an dem Verfahren und an der Landesgesetzgebung. Tatsächlich waren im Briefwahlverfahren nämlich 192 Stimmen abgegeben worden, 60 (!) davon wurden als ungültig gewertet. Die Aachener Zeitung zitiert die Schuldezernentin Aachens, Susanne Schwier:
Vor allem Sprachbarrieren seien der Grund für die vielen ungültigen Stimmen, ist Schuldezernentin Schwier überzeugt. Viele Eltern hätten das komplizierte Abgabeverfahren mit eidesstattlichen Erklärungen und unterschiedlichen Briefumschlägen schlicht nicht verstanden. In vielen Fällen konnten auch Unterlagen gar nicht zugestellt werden, weil an Briefkästen keine Namensschilder gefunden werden konnten.
Wie die Zeitung erläutert, liegt die Schule in einem Viertel, das stark von Zuwanderern geprägt ist. Um so weniger ist es nachvollziehbar, dass hier katholische Kinder bevorzugt aufgenommen werden müssen und dass nicht nur die Schulleitung katholisch sein muss, sondern auch die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich ist.
Schulpolitikerinnen von Grünen und SPD kritisieren die Regelungen mit deutlichen Worten, dem Elternwillen entspreche das Ergebnis keinesfalls. Oberbürgermeisterin Keupen kündigte an, mit dem neuen Schulministerium Kontakt aufzunehmen, um auf eine Vereinfachung des Verfahrens zu drängen.
Quellen
Aachener Zeitung, 12.6.2022, Harte Kritik an Landesgesetzgebung:Gescheiterte Schulumwandlung erzürnt Aachens Schulpolitiker
Aachener Zeitung, 6.6.2022, Aachener Ostviertel. Die Schule Düppelstraße soll katholisch bleiben
Eine weitere katholische Grundschule in Bocholt wird Gemeinschaftsschule
Bocholt, 9.5.2022
Die Eltern der Bocholter Kreuzschule haben entschieden: Die Schule ihrer Kinder wird zukünftig ein Platz gemeinsamen Lernens für alle Kinder aus dem Umfeld, ohne konfessionelle Einschränkung. Die Mehrheit war überwältigend: 87,7% aller abgegebenen Stimmen sprachen sich für eine Umwandlung aus.
Dennoch wurde es knapp, fast wäre die Entscheidung an der hohen gesetzlichen Hürde für eine Schulartänderung gescheitert. Laut Bestimmungsverfahrensordnung des Landes NRW müssen „mehr als die Hälfte der die Schule besuchenden Kinder“ für die Umwandlung stimmen.
Auch am Grundschulverbund Liebfrauen haben 83,2% für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule gestimmt. Allerdings beteiligten sich nicht genug Eltern an der Abstimmung, so dass der GSV Liebfrauen eine Bekenntnisschule bleibt.
Einmal mehr stellt es sich als Problem dar, dass sich nur Eltern an der Abstimmung beteiligen können, die bereits Kinder an der Schule haben – auch diejenigen, die es gar nicht mehr betrifft, weil sie die Schule als Viertklässler nach wenigen Monaten verlassen. Diejenigen dagegen, die im Umfeld wohnen und sich an der Schule anmelden möchten, dürfen dagegen nicht mit abstimmen.